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Was bekommt man von der Versicherung???

Themenstarteram 19. April 2005 um 16:39

Hallo,

habe ein großes Problem! Viele werden dieses Problem kennen und haben bestimmt schon ihre Erfahrungen damit gemacht!

Hatten vor 4 Wochen einen Unfall mit unserem Golf IV BJ: 2001. Haben das Auto im November 2004 für stolze 10200€ gekauft! (Infos zum Fahrzeug: Golf IV 1.4 Edition BJ. 2001 45 Tsd. Kilometer in einem TOP Zustand)

Vor vier Wochen meinte eine junge Dame uns die Vorfahrt nehmen zu müssen und unseren fast neuen zu schrotten. Nach Gutachten stellte sich heraus das an dem Fahrzeug ein Schaden von 8000€ entstanden ist. Nun wollen wir dieses Fahrzeug nicht mehr und haben uns für einen Unfallfreien entschieden! Kosten knappe 9000€!

Wir wollen ja nichts an unserem Unfall verdienen sondern nur wieder ein gleichwertiges Unfallfreies Fahrzeug haben.

Für unseren alten bekommen wir 4300€ Restwert! Der wiederbeschaffungswert des neuen ist laut Versicherung 7900€! (brutto versteht sich)

Ergibt für die Versicherung einen Preis von knappen 6800€ !!!

Nun rechnet die Versicherung so:

Wiederbeschaffungswert netto: knappe 6800€

Restwert knappe 4300€

sie zieht die 4300€ von den 6800€ ab und zahlt uns nur den Differenzbetrag von 2500€ !!!

IST DAS RICHTIG SO????

Haben gehört und gesagt bekommen das der Reparaturwert (die 8000€) als Nettobetrag ausgezahlt werden wenn man das Fahrzeug nicht reparieren lässt! Das wären dann ja knappe 6000-6500€! Was stimmt den nun?

Will die Versicherung uns da über den Tisch ziehen bzw. gar verarschen???

Sind jetzt über jede Info die uns weiterhilft sehr dankbar da wir für das Geld das wir von der Versicherung bekommen bei weitem nicht ein identisches Fahrzeug bekommen!!!

Andre und Tanja

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14 Antworten

Re: Was bekommt man von der Versicherung???

 

Zitat:

Original geschrieben von PierreAndre

Für unseren alten bekommen wir 4300€ Restwert! Der wiederbeschaffungswert des neuen ist laut Versicherung 7900€! (brutto versteht sich)

Ergibt für die Versicherung einen Preis von knappen 6800€ !!!

Nun rechnet die Versicherung so:

Wiederbeschaffungswert netto: knappe 6800€

Restwert knappe 4300€

sie zieht die 4300€ von den 6800€ ab und zahlt uns nur den Differenzbetrag von 2500€ !!!

IST DAS RICHTIG SO????

Haben gehört und gesagt bekommen das der Reparaturwert (die 8000€) als Nettobetrag ausgezahlt werden wenn man das Fahrzeug nicht reparieren lässt! Das wären dann ja knappe 6000-6500€! Was stimmt den nun?

Will die Versicherung uns da über den Tisch ziehen bzw. gar verarschen???

Die Begriffe sind ein wenig falsch.

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist die Differenz aus dem Zeitwert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall und dem Restwert des Fahrzeugs nach dem Unfall.

Eure Reparaturkosten sind nun 30% grösser sind als der Wiederbeschaffungswert, ihr habt also nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert.

Aber der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall erscheint mir mit 7.900 € sehr gering. Hat den ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung festgelegt ?

Themenstarteram 19. April 2005 um 17:48

Das Problem ist der Sachverständige hat den Wert nicht mit angegeben weil es sich aus seiner Sicht um einen reparablen Schaden handelt was ja auch richtig ist! Wir wollen aber kein Unfallfahrzeug was ja wohl auch irgendwo verständlich ist!?!?

Naja, mal schauen was noch so für Tipps kommen!

Sind für alles DANKBAR!!!

Andre u. Tanja

Also hat die Versicherung diese Werte festgesetzt ?

Dies hat aber ein Sachverstädiger festzustellen !

Ich würde die Versicherung mit Fristsetzung anschreiben und die Abrechnung nach Gutachten fordern. Die Mehrwertsteuer wird aber nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Auch gleich schreiben, dass ihr nach Ablauf der Frist, die Angelegenheit eurem Anwalt übergeben werdet.

Wie schon erwähnt, habt ihr KEINEN Anspruch auf die Auszahlung nach einem Kostenvoranschlag für eine Reperatur.

Wenn die Reperatur teurer wird als der Zeitwert des Wagens, dann wird auch keine Reperatur bezahlt.

Ich würde versuchen, einen Gutachter zu finden, der euch ein neues Gutachten macht, da ihr nicht der Verursacher seid, wird euch 1 Gutachten auch bezahlt von der gegnerischen Versicherung.

Und dann versucht ihr mit dem Gutachter zu reden, so dass er den Zeitwert vor dem Crash so hoch wie möglich zieht und die Reperaturkosten und den Momentanwert so gut wie möglich zieht.

So dass sich die Reperatur des Wagens noch lohnt ( aus sicht der Versicherung ).

Ihr sollt nicht betrügen, aber es gibt einen Handlungsspielreaum und diese Werte soll der Gutachter voll ausnutzen.

Und dann wenn alles geregelt ist, dann verkauft ihr den Wagen als Unfallwagen so wie er ist und zusammen mit dem VErsicherungsgeld holt ihr einen neuen.

Und nicht vergessen den Nutzungsausfall geltend zu machen, sind sicherlich um die 50 Euro/Tag die oben drauf kommen und 7 Woche kommt da sicherlich zusammen, was ihr anrechnen könnt.

Und die Versicherung MUSS das Gutachten als Versicherungsschaden nehmen, sie müssen danach nicht abrechnen, aber müssen sich daran halten.

Wenn die dann der Meinung sind, dies wäre zu hoch angesetzt, dann schicken die eh einen anderen Gutachter raus um es neu bewerten zu können.

Wenn ihr euch das Geld auszahlen lassen wollt, dann bekommt ihr es aber leider auch nur noch netto.

Für die vollständige Rückzahlung, also brutto mit 16% müsst ihr der Versicherung entweder den Reperaturbeweis vorlegen oder direkt die Werkstatt mit der Versicherung abrechnen lassen, aber dann bekommt ihr ja nur den Wagen wieder hergestellt.

Themenstarteram 19. April 2005 um 18:35

genau so ist das!

habe den gutachter heute auch schon angerufen und das schreiben der versicherung gefaxt und er will morgen bescheid sagen wie hoch der wert seiner meinung nach ist! *ganz gespannt sind*

das wir auf die 10200€ kommen die wir vor 4 monaten für das auto gezahlt haben, haben wir ja schon so gut wie abgeschrieben aber wenigstens annähernd das geld um sich ein identisches fahrzeug ohne unfallschaden zu holen sollte ja schon dabei rausspringen!

wenn der gutachter nun sagen sollte der wert des fahrzeuges war vor dem unfall bei 9000-10000€ würde uns das ja schon weiterhelfen, oder?

ich habe echt keine peilung mehr wegen dem ganzen scheiss und die freundin schon nen halben nervenzusammenbruch weil uns ganz einfach die kohle fehlt und das letzte auto uns finanziell schon alles abverlangt hat! 10 000€ sind ja auch nicht grade wenig!

tolle vier wochen waren das und es geht ja noch weiter! :-(

Andre u. Tanja

am 19. April 2005 um 18:45

hallo,

sagen wir mal ich habe von meinem golf solch ein vollgutachten machen lassen,wo ALLES mit drin ist,sprich felgen,ausstattung,leder,radio,effektlack,alarm etc. und es kommt ein wert von 16000euro bei raus und mir passiert dann soetwas,wie wird das dann gehandhabt? bekomme ich dann nur den zeitwert oder den wert aus dem gutachten?

mfg

Hallo Andre und Tanja,

die Versicherungen haben mitlerweile ganz "tolle" Vorgehensweisen. Wäre zuviel jetzt davon zu erzählen.

Deshalb mein Rat: Schaltet alsbald einen Anwalt auf Empfehlung oder einen der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat ein. Der kennt auch die genauen Sätze für den Anspruch.

Die Versicherung muß den Anwalt bezahlen.

Ihr dürft ein Gutachten von einem Gutachter EURER Wahl erstellen lassen. Das Gutachten muß die Vers. zahlen.

Ihr habt Anspruch auf Ausfallsgeld (das ist ganz speziel, die Vers. wird nämlich versuchen euch nur den Anspruch der Reparaturtage anzurechnen, aber ihr habt, wenn das Auto nicht fahrbereit ist, Anspruch seit dem Unfall, bis alles geklärt ist, das muß aber der Anwalt nachweisen). Der Tagessatz liegt meines Wissens bei eurem Auto bei 34 Euro.

Ihr habt Anspruch auf alle Verwaltungskosten (Telefonate, Suchanzeigen, Internetgebühren bei Recherche, ...).

Also, wenn die Vers. so wenig kooperativ ist, sofort alles über einen Anwalt regeln, sehr schnell hat man einen Fehler gemacht. Z.B. kann man ein Schreiben der Vers. sogar rechtlich bestätigen, wenn man darauf antwortet es aber nicht widerspricht.

@badbubi_golf4

Dann bekommst du den Zeitwert und einen kleinen Obulus für die Anbauteile, aber das ist nicht viel.

@PierreAndre

Erst mal mein Beileid, hab ich noch ganz vergessen.

Aber so wie es MartinVR6 schon schrieb ALLE Kosten die euch entstehen die im UNMITTELBAREN Zusammenhang mit der Schadensregulierung stehen werden von der Versicherung übernommen.

Aber leider muss alles von euch an die Versicherung herangetragen werden, die Versicherung wird euch nicht fragen, was ihr für Auslagen hattet.

Das läuft so nach dem Prinzip:

Abwarten was der Geschädigte will, wenn er nicht sagt, dass er Leistung x und y haben will, dann sprechen wir ihn nicht drauf an.

Von daher solltest du dir alle Möglichkeiten für Entschädigung raussuchen und das geht nur über Fachpersonal.

Genau so wie es mit dem Ausfallgeld, wenn ihr es nicht angebt, dann bekommt ihr auch nix.

Aber ich hätte gedacht, dass es schon mehr als 34 Euro sind.

Aber auf alle Fälle steht euch das zu und noch einiges mehr, aber halt alles Kleinkram, was IHR der Versicherung herantragen müsst.

Also geht echt zum Anwalt oder erstmal zu einer Verkehrsrecht Informationsstelle.

Und auch wenn es euch quält, brecht es nicht übers Knie, immer erst informieren, wenn das gelaufen ist und euch noch weiter Kosten einfallen die ihr hättet angeben können, ist es zu spät.

Also lasst euch Zeit, das dauert eh.

Moin.

Wie jimmy007 und martinVR6 schon geschrieben hat würd ich mir an eurer Stelle dringend einen Anwalt suchen.

Keine Sorge, wie weiter unten schon steht, müsst ihr den nicht bezahlen, sondern die gegnerische Versicherung!

Der Anwalt kümmert sich dann um alles, (Schriftverkehr mit Versicherung, Geldleistungen die euch zustehen usw.) sodass eure Nerven geschont werden.

Es ist sicherlich nicht schön, wenn man ohne fahrbaren Untersatz ist, aber jetzt nicht alles abschreiben bzw. was übers Knie brechen!! Sowas dauert nunmal leider ein wenig!!

Außerdem gibt es für sowas auch einen Ersatzwagen, bis alles geklärt wurde.

Und euer Anwalt soll auf jeden Fall das Gutachen von gegnerischen Versicherung (??) anfechten und ein neues Gutachten in Auftrag geben, da ist mit Sicherheit mehr drin!!

Gruß

Torsten

P.S. Wenn noch Fragen sind, FRAG!! ;)

Themenstarteram 20. April 2005 um 7:37

So, haben jetzt ein paar neue Infos die uns schon positiver stimmen!

1. unser Sachverständiger hat den Wert des Fahrzeugs um über 2000€ höher angesetzt als es von der Versicherung gemacht wurde!

2. haben wir ein Urteil gelesen in dem drinne stand das dem Geschädigtem nach einem Unfall kein Schaden/Verlust entstehen darf!

3. hat der Sachverständige gesagt das die Versicherung die Reparatukosten abzüglich der Mehrwertsteuer bezahlen müsste! (ob das nun stimmt wissen wir nicht!?!? vielleicht weiß hier das ja jemand)

4. haben wir heute einen Anwaltstermin!

5. sagte der Gutachter: " eine Frechheit was die Versicherung da berechnet und vollkommen aus der Luft gegriffen"

 

Zum Thema Leihwagen: leider ist es wohl so, dass ein Leihfahrzeug maximal 14 Tage zur verfügung gestellt wird. (das werde ich aber heute auch mit dem Anwalt nochmal besprechen!)

Dann als mal weiter her mit Infos und Tipps! ;-)

die schon etwas besser gelaunten

Andre und Tanja

Zitat:

Original geschrieben von PierreAndre

1. unser Sachverständiger hat den Wert des Fahrzeugs um über 2000€ höher angesetzt als es von der Versicherung gemacht wurde!

Na siehste, hätte mich auch gewundert das es dabei bleibt. Aber das ist nunmal die übliche Praxis der Versicherungen...und wenn das bei ein paar Leuten klappt, haben die ihr Ziel (Geld zu sparen) schon erreicht.

Zitat:

2. haben wir ein Urteil gelesen in dem drinne stand das dem Geschädigtem nach einem Unfall kein Schaden/Verlust entstehen darf!

Genau, und dafür sind die verschiedenen Leistungen da, die weiter oben schon beschrieben wurden.

Zitat:

3. hat der Sachverständige gesagt das die Versicherung die Reparatukosten abzüglich der Mehrwertsteuer bezahlen müsste! (ob das nun stimmt wissen wir nicht!?!? vielleicht weiß hier das ja jemand)

Die Mehrwertsteuer wird nur bezahlt, wenn sie auch tatsächlich anfällt, sprich wenn das Auto von einer Werkstatt repariert wurde und ihr das durch eine Rechnung belegen könnt.

Zitat:

4. haben wir heute einen Anwaltstermin!

Sehr gut!! ;) Der wird euch schon weiterhelfen!!

Gruß

Torsten

Themenstarteram 20. April 2005 um 15:29

So, jetzt haben wir Klarheit!

1. der Anwalt hat sich fast schief gelacht als er das Schreiben der Versicherung gelesen hat und wir diese nun auch bei irgendeiner Aufsichtsbehörde melde.

2. bekommen wir den Reparaturwert ohne Mehrwertsteuer auf alle Fälle! (laut Anwalt)

3. ist die Summe bezüglich des Wiederbeschaffungswertes der Versicherung totaler unsinn!

4. wollte die Versicherung unser Fahrzeug von Reparaturschaden zu einem Totalschaden machen und daher weniger bezahlen was aber bei weitem nicht funktonieren wird der der Reparaturwert deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Bedeutet die Versicherung ist nun die die leiden muss da sie noch zusätzlich von unserem Anwalt wegen Betrugsversuchs angezeigt wird! *freu*

An alle Foris mit dem selben Problem:

nehmt euch einen Anwalt und schon wird die Sache laufen und lasst euch bloß nicht von der Versicherung übers Ohr hauen!!!

Fazit: wenn jetzt alles glatt gehen sollte bleibt sogar noch etwas Geld übrig für ein gemütliches Abendessen! ;-)

Danke an alle die uns mit Infos und Tipps weitergeholfen haben bzw. es versucht haben!!!

Melde mich nochmal wenn die Angelegenheit endgültig vom Tisch ist!

Liebe Grüße an alle "Wolffahrer"

andre und Tanja

Freue mich für euch 2!

Die Machenschaffen der Versicherungen sind mittlerweile sowas von dubios, daß man sich sobald etwas nicht ganz koscher ist, am besten direkt einen Anwalt bemüht.

Aber wenn diese Masche auch nur bei 2 Leuten funktioniert, und nur bei jedem 3. wg. Anwalthilfe mehr bezahlen muß, dann hat sich das für die gelohnt, trotz Anzeige.

Wenn ihr euch einen Leigwagen nehmt, dann bekommt ihr kein Ausfallgeld für den eigenen Wagen, da ihr ja dann mobil sein könnt.

Ist halt die Frage, ob ihr das wollt, eventuell könnt ihr ja mit einen anderen Wagen so lange rumgurken, vielleicht ein 2.Wagen oder den von Mutti, Pappi, Bruder usw.

Wenn euer Anwalt die wegen Betrugs anzeigen will soll er das ruhig tun, aber lasst euren Namen da raus.

Das wird sicherlich eh nicht als Betrug durchgehen, da dies mehr oder weniger eine Art Vorschlag von der Versicherung ist und wenn ihr den Betrag akzeptiert, wars das.

Aber da ihr das nicht wollt ( zu Recht ) wird es ja jetzt geändert, und das läuft auf eine Einigung hinaus.

Oftmals geht man sogar mit etwas Gewinn aus der Sache raus, kostet halt nur etwas Zeit und Nerven, daher immer ruhig bleiben und locker laufen lassen, nicht aufregen, denn dazu werdet ihr genügen Gründe bekommen, aber die legen sich normalerweise immer mit der Zeit und dann sieht es für euch gut aus.

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