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Was blüht mir als Schweizer bei Geschwindikeitsübertretung in D?

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 3:39

((Umgekehrt interessiert mich auch was euch Deutschen passiert wenn mal in der Schweiz der rechte Fuss sehr schwer war und es blitzt.. kriegt ihr da Post?)

Hallo Leute

Früher (vor 15 Jahren) wars ja "kein Problem" wenn ich als Schweizer in Deutschland mal zu schnell war. Wenn nicht grad Vorort rausgenommen, passierte nix. Wie ist das jetzt?

Beste Antwort im Thema

Im Vergleich zu uns Deutschen in der Schweiz, passiert dir hier in Deutschland quasi nix. ;-)

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Bekommst Post zuhause, genau wie wir von Euch ;)

Schönes Detail, CH Franken worden nett umgerechnet in Euro

am 3. Januar 2015 um 10:49

Je nach Betrag nach wie vor nichts. Ansonsten sind die Bussgelder in Deutschnland so lächerlich niedrig, dass man (leider) quasi von einem Rasegebot sprechen muss.

Das Gleiche was einem deutsches Autofahrer auch blüht

Im Vergleich zu uns Deutschen in der Schweiz, passiert dir hier in Deutschland quasi nix. ;-)

Zitat:

@f355 schrieb am 3. Januar 2015 um 12:27:22 Uhr:

Im Vergleich zu uns Deutschen in der Schweiz, passiert dir hier in Deutschland quasi nix. ;-)

Wenn du als Fahrer deinen Freund angibst, der garade mal Harz 4 bezieht, zahlt man als Deutscher für ein Vergehen in der Schweiz auch fast nix. ;)

Ich hoffe eine hohe Strafe!!!

Wir wohnen nicht weit von der CH-Grenze entfernt und hier sind viele Schweizer unterwegs.

Und hier meinen sie sie müssen die Sau rauslassen, Drängeln mit Lichthupe, fahren ganz dicht auf und Hupen auch noch. Würden wir so in der Schweiz fahren wäre unser Wagen weg, so einfach ist das.

Auch im Sommer sind viele Schweizer Motorradfahrer am Randen und rasen da hoch und runter, hat auch schon schwere Unfälle gegeben, ist denen aber egal. Sie bestätigen sogar das sie das in der Schweiz nicht machen dürften deshalb kommen sie hierher.

Da hat sich praktisch nichts getan.

In Deutschland gibt es im Gegensatz zur Schweiz keine Ersatzhalterhaftung für Vergehen im fliessenden Verkehr. Solltest du einen Wisch aus Deutschland bekommen kannst du den zurückschicken mit dem Verweis, dass du nicht weisst wer gefahren ist.

Erstens wird in keinem Schweizer Kanton die Polizei die Lichtbilder abgleichen und dich besuchen.

Zweitens werden dir die Deutschen kein Fahrtenbuch im Ausland aufdrücken (können).

Du kannst es also getrost ignorieren.

Die Schweizer Behörden sind da umgekehrt etwas hartnäckiger.

Hey Checker, weisst du wie viele Deutsche in der Schweiz wohnen? Wenn du in Deutschland ein Schweizer Fahrzeug aus einem germanophonen Kanton siehst, dann das mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Expat auf Heimaturlaub.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 3. Januar 2015 um 13:55:01 Uhr:

Hey Checker, weisst du wie viele Deutsche in der Schweiz wohnen? Wenn du in Deutschland ein Schweizer Fahrzeug aus einem germanophonen Kanton siehst, dann das mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Expat auf Heimaturlaub.

Das ist mir so was von Egal, ob D-Schweizer oder Schweizer, auch die sollten sich an unsere Straßenverkehrsordnung halten.

Wenn ich im Sommer mit dem Motorrad oder Wagen durch die Schweiz fahre halte ich mich auch an deren.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 3. Januar 2015 um 12:03:33 Uhr:

Das Gleiche was einem deutsches Autofahrer auch blüht

Außer bei Verstößen, für die dein deutscher Autofahrer ein Fahrverbot bekommen würde. Da steht dann für einen Ausländer anstatt des Fahrverbotes auch gerne mal ein verdoppeltes Bußgeld.

Das natürlich für Schweizer Verhältnisse idR immer noch recht niedrig sein dürfte.

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Januar 2015 um 12:42:18 Uhr:

 

Wenn du als Fahrer deinen Freund angibst, der garade mal Harz 4 bezieht, zahlt man als Deutscher für ein Vergehen in der Schweiz auch fast nix. ;)

Grund?

Ist die Zahlung einer Geldstrafe oder eines Bußgeldes in der Schweiz vom Einkommen abhängig?

 

In Deutschland muss eine Geldstrafe bezahlt oder abgesessen werden (Ersatzfreiheitsstrafe)

Ein Bußgeld kann man nicht absitzen; es muss ggfs. in Raten abbezahlt oder durch gemeinnützige Tätigkeiten abgearbeitet werden.

O.

Das kann eigentlich nur für Verkehrsvergehen gelten, die vor Gericht kommen und für die Tagessätze verhängt werden. Das dürften auch in CH nicht gerade die geringsten Verstöße sein, auch wenn ich nicht weiß, wo genau die Schweizer da die Grenze ziehen.

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 15:03

Danke für die Antworten.

In der Schweiz ist ein Vergehen schnell keine "Ordnungsbusse" mehr und die Strafe kann nach Einkommen berechnet werden. Z.B. wenn man Innerorts 15KM/H zu schnell ist. Aber dieser Grenze kann auch schon der Ausweis entzogen werden. Und genau das nimmt mich auch Wunder. Soweit ich weiss wird in D ab 40KM/H der Ausweis entzogen.

Was gilt jetzt für mich als Schweizer? Wenn ich zb in D innerorts 20 zu schnell bin und dieses Knöllchen den weg zur Schweizer Behörden findet?

Ich persönlich wohne übrigens auch direkt an der Grenze und kann kein Unterschied feststellen von Deutschen die in der Schweiz fahren oder umgekehrt.

20 zu schnell? Das gibt noch nicht mal Punkte. 35 Euro Verwarnung und gut ist. Da werden die CH-Behörden maximal Amtshilfe leisten und deine persönlichen Daten an die deutschen weiterleiten, die dich dann eventuell zur Zahlung von 35 Euro, eventuell plus ca. 20 Euro Bearbeitungsgebühr auffordern. Vollstrecken werden die CH-Behörden da aber nichts, dafür ist das Verwarngeld zu niedrig.

Das kann erst bei 21 km/h zu viel anfangen, dann liegt das Bußgeld bei 80 Euro, das ist glaube ich (knapp) über der Vollstreckungsuntergrenze.

Die Schweizer Kantone haben da jeweils eine andere Handhabe.

Es kann durchaus vorkommen, dass du den Führerausweis in der Schweiz für ein Vergehen im Ausland abgeben darfst.

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