ForumA6 4B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. Was darf ich mit meinem B Führerschein ziehen?

Was darf ich mit meinem B Führerschein ziehen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 18:00

Bin im Besitz der Klasse B und würde gern wissen wollen was ich mit meinem A6 wirklich ziehen darf. Anhängelast Maximal 2000kg (gebremst). Darf ich nun einen Trailer fahren mit Opel Corsa B, sodas ich auf maximal auf 3,5T komme oder darf ich das durch mein B Führerschein sowas gar nicht fahren.

Meine Fahrschulen kommen hier in Berlin gar nicht klar. Die meinen ich brauche BE aber das kann doch nicht sein.

Habe einen Audi A6 Avant mit einem VW Sharan aus der Schweiz geholt und muss wohl überladen gewesen sein ;)

Gerne würde ich mich meinem eigenen Fahrzeug Audi A6 4B 2,8 Quattro grössere Fahrzeuge ziehen, aber welchen Führerschein benötige ich und welches Zugfahrzeug ist am besten geeignet?

Ähnliche Themen
14 Antworten

Hast Du manuelles Getriebe oder MT oder TT5? Die Automaten sollen recht heikel im Anhängerbetrieb sein.

Wegen des Gewichts kenn ich nur die österreichischen Gesetze. Ich frag bei sowas immer bei der Polizei nach, die würden Dich ja auch bestrafen und sollten es daher wissen bzw. haben einen "Anhängerspezialisten" der hoffentlich Auskunft erteilen kann.

3,5to des gesamten Zuges darfst du nicht überschreiten. wobei wiederum das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das des Zugwagens nicht übersteigen darf.

Ab 2013 wird die Grenze wohl auf 4,25 to (für den Zug) angehoben. Mit einem kleinen Fragebogen beim Tüv bist du dann dabei..ist klar dass die Fahrschulen keine richtige Auskunft geben, die wollen ja auch einen Fs verkaufen ;)

Hier mal eine Übersicht ..... http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

kurz um: es scheitert beim Fahrzeugtransport in den meisten Fällen an der Summe der zulässigen Gesamtmassen.

Der A6 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2t und ein Anhänger der für den Fahrzeugtransport geeignet ist, wird auch min 2t zulässiges Gesamtgewicht haben, somit kommt man deutlich über die 3,5t und ist im Bereich der Fahrzeugklasse BE.

Phil

Um es nochmal genauer auszuführen: Dass höchsztzulässige gesamtgewich zun Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 T nicht überschreiten.

Also wenn im ZUlassungsschein vom Audi 2,2T steht, darf der Hänger nur auf 1,3T Typisiert sein.

Zusätzlich darf dass Gewicht des Hängers dass Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Für alles darüber braucht man den E zu B Schein.

 

Ich liebe meinen grauen Lappen!

Nach dem ich angeregt durch diesen Tread die Infos aus nachfolgendem Link gelesen habe bekommt der noch mal eine extra Schutzhülle. :D

Hier was ich sehr übersichtlich und gerade für Besitzer alter Führerscheine wissenswert finde:

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Ich liebe meinen grauen Lappen!

Nach dem ich angeregt durch diesen Tread die Infos aus nachfolgendem Link gelesen habe bekommt der noch mal eine extra Schutzhülle. :D

Hier was ich sehr übersichtlich und gerade für Besitzer alter Führerscheine wissenswert finde:

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Schöner Link. Aber der Grund für die neue Regelung war sicher nicht der, dass viele mit dem alten 3er Lkw gefahren sind und Unfälle gebaut haben. ;)

Und es waren/sind doch 18,75 Tonnen mit dem alten 3er, nicht 18,5. Die 250 kg sind zwar nicht wichtig, aber wenn man schon alles so schön auflistet...

Und mal generell: ist es beim aktuellen "B" nicht das tatsächliche Gewicht? Hier sprechen einige vom zulässigen Gesamtgewicht.

Wiki: "Dabei zählt die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht seine zulässige Gesamtmasse (früher zulässiges Gesamtgewicht)."

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Ich liebe meinen grauen Lappen!

Nach dem ich angeregt durch diesen Tread die Infos aus nachfolgendem Link gelesen habe bekommt der noch mal eine extra Schutzhülle. :D

Hier was ich sehr übersichtlich und gerade für Besitzer alter Führerscheine wissenswert finde:

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Schöner Link. Aber der Grund für die neue Regelung war sicher nicht der, dass viele mit dem alten 3er Lkw gefahren sind und Unfälle gebaut haben. ;)

Und es waren/sind doch 18,75 Tonnen mit dem alten 3er, nicht 18,5. Die 250 kg sind zwar nicht wichtig, aber wenn man schon alles so schön auflistet...

Und mal generell: ist es beim aktuellen "B" nicht das tatsächliche Gewicht? Hier sprechen einige vom zulässigen Gesamtgewicht.

Wiki: "Dabei zählt die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht seine zulässige Gesamtmasse (früher zulässiges Gesamtgewicht)."

Es zählt das was im Zweifel die Waage anzeigt.

Zitat:

Und mal generell: ist es beim aktuellen "B" nicht das tatsächliche Gewicht? Hier sprechen einige vom zulässigen Gesamtgewicht.

Wiki: "Dabei zählt die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht seine zulässige Gesamtmasse (früher zulässiges Gesamtgewicht)."

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht, und nicht das tatsächliche!

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht vom Auto (Zugfahrzeug) nicht überschreiten und beides zusammen darf nicht über 3,5 Tonnen wiegen...so wurde es mir damals auch auf den Arsch tätowiert...vom Fahrlehrer und Prüfer...

Wollte mit meinem A6 auch den 2Tonnen Hänger vom Kumpel ziehen (mit Führerschein B) weil dort nur 1,2 Tonnen drauf waren und der Hänger nur rund 320 Kilo wiegt.

Und siehe da, ich darf es nicht, der Grün/Weiße glaubt dir zwar das da nur 1,2 Tonnen drauf sind, und es sah für ihn auch nicht überladen aus...Aber es richtet sich dabei nach der "zulässigen Masse" der EinzelFahrzeuge und nicht nach dem "tatsächlichem Gewicht" was du drauf hast...

Den Wohnwagen mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 1000kg durfte ich jedoch ohne Probleme mit einem Vectra A ziehen, da dieser ein Leergewicht von 1050kg hat.

Ergo darf ich mit meinem Dicken nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (NICHT DAS TATSÄCHLICHE GEWICHT IM MOMENT DES FAHRENS) von 1,5 Tonnen (da 1525kg Leergewicht) ziehen.

Es zählt das was im Zweifel die Waage anzeigt.

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Es zählt das was im Zweifel die Waage anzeigt.

Nein, eben nicht. Das wird durch Wiederholen auch nicht richtiger.

Zitat:

Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

(Quelle: FeV, §6 Abs. 1)

Das einzige, wo für mich als nicht-Jurist laut dem zitierten Text das tatsächliche Gewicht zählt wäre die Leermasse des Zugfahrzeugs.

vg, Johannes

Du kannst dir auch einen Anhänger mit eien zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t dranhägen wenn der effektiv eben nicht vollgeladen ist und zum Gesammtgewicht <3,5t des Gespanns paßt.

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Du kannst dir auch einen Anhänger mit eien zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t dranhägen wenn der effektiv eben nicht vollgeladen ist und zum Gesammtgewicht <3,5t des Gespanns paßt.

Nein, eben nicht. Das geht wenn man den Führerschein BE hat (oder eben einen alten, was aufs gleiche rauskommt).

Nur dann zählt das tatsächliche Gewicht (relevant ist da eigentlich nur, dass das tatsächliche Gewicht des Hängers unter der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs ist).

Im Gesetz steht doch eindeutig:

"auch mit Anhänger [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs"

Wenn da steht zulässige Gesamtmasse, dann ist auch die zulässige Gesamtmasse gemeint und nicht die tatsächliche Masse.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Du kannst dir auch einen Anhänger mit eien zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t dranhägen wenn der effektiv eben nicht vollgeladen ist und zum Gesammtgewicht <3,5t des Gespanns paßt.

Nein, eben nicht. Das geht wenn man den Führerschein BE hat (oder eben einen alten, was aufs gleiche rauskommt).

Nur dann zählt das tatsächliche Gewicht (relevant ist da eigentlich nur, dass das tatsächliche Gewicht des Hängers unter der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs ist).

Im Gesetz steht doch eindeutig:

"auch mit Anhänger [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs"

Wenn da steht zulässige Gesamtmasse, dann ist auch die zulässige Gesamtmasse gemeint und nicht die tatsächliche Masse.

vg, Johannes

Dann wirst du bei "B" schon recht haben. Schade für "nur B-Besitzer". :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. Was darf ich mit meinem B Führerschein ziehen?