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Was darf ich mit meinem Führerschein Klasse B ziehen?
Hallo Leute,
ich möchte im August mit dem Wohnwagen meiner Eltern in den Urlaub fahren.
Ich hab den Führerschein Klasse B, also bis max. 3,5t.
Bei einem Gespann wird doch immer die zulässige Gesammtmasse vom PKW und vom Anhänger zusammen gerechnet und darf in meinem Fall nicht die 3,5t überschreiten?
Mein PKW hat eine zu. G von 2.275kg, wobei auf meinem Fahrzeugschein noch ganz unten im Anhang 22 steht: F.1/F.2: 2.355kg.
Wurde der Wagen dann aufgelasstet? Muss ich dann bei der Errechnung der Gesammtmasse den
aufgelasteten Wert nehmen?
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19 Antworten
Zitat:
Bei einem Gespann wird doch immer die zulässige Gesammtmasse vom PKW und vom Anhänger zusammen gerechnet und darf in meinem Fall nicht die 3,5t überschreiten?
Richtig, unter Berücksichtigung der zulässigen Stütz- und Anhängelast des Fahrzeuges.
Zitat:
Muss ich dann bei der Errechnung der Gesammtmasse den
aufgelasteten Wert nehmen?
Wenn zu F.1 nichts weiter aufgeführt ist, z.B. ein Extra welches Du nicht hast, dann ja.
Geht um Zusatzausstattung welche ggf. werksseitig verbaut wurde.
Müsste dann aber auch im Anhang vermerkt sein.
Also muss ich die 2.355kg aufgelastete Gesammtmasse nehmen und darf dann nur noch 1.145kg ziehen.
Unter Punkt 22 steht genau: F.1/F.2: 2.355 u.7.2/8.2: 1290 b.Anhängebetrieb*O.1: 2000
bis 8% Steig. *ww.AHK lt. EGTG* Stufe PM 5 ab Tag Erstzul
Kannst du mir das vielleicht mal übersetzen?
Auflastung bei Anhängerkupplung, diese ist ja verbaut wenn Du einen Wohnwagen ziehen willst, daher gelten die 2.355 kg.
7.2 / 8.2 = Achslast Achse 2 von 1290 kg.
O.1 = Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg von 2.000 kg bis 8% Steigung
Also könnte der Wagen mit dem richtigen Führerschein einen 2000kg gebremsten Anhänger ziehen?
Und was gibt mir die Achslast der Achse 2 an? Ist das auch noch relevant für das ziehen von Anhängern?
Ja mit Klasse BE dürftest Du einen gebremsten Anhänger bis 2t ziehen.
Zitat:
Ist das auch noch relevant für das ziehen von Anhängern?
Nein die Achslast ist nur höher durch die Anhängerkupplung.
Ich bin schon am überlegen ob ich den neuen Führerschein zusatzt B96 mache.
Dann darf ich bis 4.250kg fahren. So könnte ich bei meinem jetzigen PKW dann schonmal 1895kg ziehen.
Dann mach lieber gleich BE
Bei dem B96 muss man nur 4 theoriestunden und 3 Praxisstunden ableisten und man braucht auch keine Prüfung ablegen. Somit kostet der Führerschein dann auch nur ca. 200 Euro.
Der BE kostet ca. 800 Euro.
Dann haste aber Ruhe
Aber musst natürlich Du wissen
Ich werde mir das nochmal überlegen.
Ich danke dir für deine hilfreichen Antworten.
@TE:
Nun mal langsam. Mit Deinem Führerschein B dürftest Du in der Praxis sicher keinen "normalen" Wohnwagen ziehen, es sei denn, es ist so ein kleiner Wohnwagen mit bis zu 750 kg Gesamtmasse.
Zu der Zulassungsbescheinigung Deines Pkw: Die Erläuterungen der Schlüsselzahlen stehen hinten drauf. Hier hast Du sicher schon einen Lesefehler gemacht: Du schreibst, dass Dein Fahrzeug eine Leermasse von 2275 kg hat (G), unter 22 steht dann eine Gesamtmasse von 2355 kg. Das würde eine Zuladung von gerade mal 80 kg bedeuten, und das wage ich zu bezweifeln.
Nun zu Deinem B-Führerschein: Nach altem Recht, also vor dem 18.01.2013, darfst Du mit dem Führerschein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse ziehen. Auch Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg darfst Du ziehen, jedoch muss dann die Leermasse des Zugfahrzeugs größer sein als die zugelassene Gesamtmasse des Anhängers sowie die Summe der Gesamtmasse beider Fahrzeuge Pkw und Anhänger muss unter 3.500 kg liegen.
Beispiel: Pkw Leermasse 1.900 kg, Gesamtmasse 2.400 kg. Anhänger Gesamtmasse 1.100 kg. Das wäre mit Klasse B vor dem 18.01.2013 so zulässig. Oder aber auch möglich: Pkw Leermasse 2.900 kg, Gesamtmasse 3.500 kg. Anhänger Gesamtmasse 750 kg. Das würde dann auch gehen.
Führerschein Klasse B ab dem 19.01.2013: Hier darfst Du ebenfalls Pkw mit einer zgM bis zu 3.500 kg fahren, zusätzlich einen Anhänger von 750 kg zgM. Wenn Du einen Anhänger von mehr als 750 kg zgM ziehen willst, geht das auch, hier ist jedoch die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen auf 3.500 kg begrenzt.
Alles klaro??
Gardiner
PS: Das oben stehende ist rein fahrerlaubnisrechtlich betrachtet. Das hat nichts damit zu tun, wieviel Dein Pkw zulassungsrechtlich an Anhängelast ziehen dürfte...
Die Verbesserungen ab dem 19.1. gelten auch für Leute, die schon vorher die Fahrerlaubnis bekommen haben.
Vielleicht hilft dir DIESE Auflistung weiter?
Übrigens habe ich das Thema zum Anlass genommen mir mal meinen (Scheckkartenformat) Führerschein anzuschauen und mit erstaunen festgestellt, dass ich sogar einen Bus bis zu 15 Personen fahren dürfte. WOU! Ok, die Lizenz ist just 45 Jahre alt ...