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Was darf ich ziehen!

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 15:46

Hallo Anhängergemeinde! mal ne Frage:

Mein Zugfahrzeug (egal) darf laut Papiere 1300kg gebremst ziehen.

Nun habe ich nen Anhänger hier stehen der 2000kg Gesamtgewicht

hat. Wenn ich diesen nun leer ziehe, oder mit nicht mehr wie 1300kg

gesamt, darf ich das, oder gilt auch "man könnte ja 2oookg gesamt" also auch leer verboten???

zu meinem Führerschein, ich dürfte auch 40 to. halt den alten Klasse2.

Danke für eure Antworten...in diesem Sinne,mfg chevydirk

Beste Antwort im Thema

Hallo,

für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend.

Lediglich beim Führerschein kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen und die Leermasse an.

Liebe Grüße

Herbert

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Hallo,

für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend.

Lediglich beim Führerschein kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen und die Leermasse an.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

 

dazu habe ich noch diesen Link, wenn Du alles genau wissen willst.

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 20:14

he, vielen dank für den link...hatte mir das genau so gedacht, nur immer wieder von anderen stories gehört wegen knolle und punkten fals ich so fahre.

Du darfst 1.300 kg + für das Zugfahrzeug zulässige Stützlast ziehen. Also 1.300 kg +X! :D

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Du darfst 1.300 kg + für das Zugfahrzeug zulässige Stützlast ziehen. Also 1.300 kg +X! :D

Das ist eben der allzuweit verbreitete Irrglaube, der immer wieder im Internet auftaucht.

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird der Anhänger abgekoppelt und gewogen. ;):eek:

Im Fall von chevydirk darf der 1300,0000 kg wiegen (abzüglich Toleranz der Messung/ Messfehler) und kein Kilo mehr.

Das mit der Stützlast als plus ist hier wieder mal falsch interpretiert (ganz anderer Zusammenhang).

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Du darfst 1.300 kg + für das Zugfahrzeug zulässige Stützlast ziehen. Also 1.300 kg +X! :D

Das ist eben der allzuweit verbreitete Irrglaube, der immer wieder im Internet auftaucht.

 

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird der Anhänger abgekoppelt und gewogen. ;):eek:

Im Fall von chevydirk darf der 1300,0000 kg wiegen (abzüglich Toleranz der Messung/ Messfehler) und kein Kilo mehr.

Das mit der Stützlast als plus ist hier wieder mal falsch interpretiert (ganz anderer Zusammenhang).

Hallo Oskar,

 

IMO hat Franjo das richtig wiedergegeben.

Lies mal hier unter III.

Natürlich müssen auch die übrigen maximal zulässigen Werte (Achslast, Gespanngewicht usw.) eingehalten werden.

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 14:18

danke danke... nicht streiten! um die 50 oder 75 kg stützlast geht es mir hier garnicht...

in meinem fall, suzuki jeep, darf laut papiere 1300 kg.

es kommt jetzt schon mal vor, das ich nen anhänger von hier nach da mitnehmen soll, der mal ein paar bretter oder anderen krimmskram drauf hat. in keinem fall annährend 1300 kg.

ist halt nur so, das der anhänger 2000 kg könnte. und da war halt die frage, darf ich überhaupt.

diese frage ist aber nun wirklich beantwortet....

mfg chevydirk.

Chevydirk, es geht garnicht um Streit , sondern der Begriff -Anhängelast ist so genau nicht zu definieren .

Das Bundesminist. stellt aber klar, zu der Achslast im abgkuppelten Zustand kann deshalb die Stützlast hinzugerechnet werden , weil am Auflagepunkt Anhängerkupplung eben diese Stützlast die Achslast des Anhänger um den Wert mindert.

Also nicht so unklug , aber für den Laien erst mal sehr schwierig verständlich.

Übrigens braucht kein Schild mit der Stützlast mehr angebracht zu sein .

Muss errechnet werden. Berechnung 4% des tats. Gesamtgewichtes des Anhängers, muss aber nicht unbedingt über 25 kg sein.

Giovanini.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Du darfst 1.300 kg + für das Zugfahrzeug zulässige Stützlast ziehen. Also 1.300 kg +X! :D

Das ist eben der allzuweit verbreitete Irrglaube, der immer wieder im Internet auftaucht.

Lieber Oskar,

die Frage war: "Was darf ich ziehen?" Und die habe ich korrekt und richtig beantwortet.;)

Hätte der TE gefragt, was darf der Hänger (zGG 1300 kg) wiegen, hätte ich natürlich mit 1,3 to geantwortet! :D

Wobei, 100 kg mehr gehen fast immer straffrei. :eek::eek:

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

 

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird der Anhänger abgekoppelt und gewogen. ;):eek:

Um das noch einmal auseinander zu bekommen: Würde das Auto 2000kg ziehen dürfen und der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 1300kg, so wird der Anhänger abgekoppelt gewogen. Das war aber hier nicht gefragt.

Darf das Fahrzeug weniger ziehen, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird angekoppelt gewochen. Die Achslast(en) des Anhängers zählen als Anhängelast, die Stützlast wird dem Gewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet. Aso, wie Franjo sagte, 1300 + Stützlast.

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Darf das Fahrzeug weniger ziehen, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird angekoppelt gewogen.

Und dies ist eben falsch.

Die Achslast(en) des Anhängers zählen als Anhängelast, die Stützlast wird dem Gewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet. Also, wie Franjo sagte, 1300 + Stützlast.

Dies Achslast hat absolut, aber wirklich absolut nichts, mit dem (derzeitigen/ tatsächlichen) Gesamtgewicht des Anhängers zu tun. Wenn man z.B. 1300 kg ziehen darf, dann darf man 1300 kg Gesamtmasse ziehen und nicht irgendwas hinzu oder zurück rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Und dies ist eben falsch.

Wo steht das? Hast Du den Link von Oetteken gelesen?

Zitat:

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Zitat:

Die Achslast(en) des Anhängers zählen als Anhängelast, die Stützlast wird dem Gewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet. Also, wie Franjo sagte, 1300 + Stützlast.

Dies Achslast hat absolut, aber wirklich absolut nichts, mit dem (derzeitigen/ tatsächlichen) Gesamtgewicht des Anhängers zu tun. Wenn man z.B. 1300 kg ziehen darf, dann darf man 1300 kg Gesamtmasse ziehen und nicht irgendwas hinzu oder zurück rechnen.

Da habe ich mich unsauber ausgedrückt: Ich meine die tatsächlich gewogene Achslast, nicht maximal zulässige. Das wäre ja Quatsch.

Der Anhänger wird angekoppelt gewogen, und das was die Achsen auf die Waage bringen, ist die Anhängelast. Nur so kenne ich es und nur so habe ich es im Netz gefunden.

Zeig mal bitte, wo etwas anderes steht, ich bin gespannt.

@baumi70: Ich vermute mal, dass @Oskar78 diesen Beitrag (pdf) gelesen hat.

Den hatte ich hier mal in einem anderen Forum zur Diskussion gestellt.

Ein Mitglied der Rennleitung hat mir geantwortet - und da ich die dortigen User sehr gut kenne, werte ich das weitere Schweigen als Zustimmung zu der Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ein Mitglied der Rennleitung hat mir geantwortet - und da ich die dortigen User sehr gut kenne, werte ich das weitere Schweigen als Zustimmung zu der Antwort.

Dann habe ich die Sorge, dass der eine Rennleiter so, und der andere anders entscheidet, oder antwortet. Das bedeutet also: Ob alles ok ist, oder ich wegen Überladen zur Kasse gebeten werde, entscheidet ein Rennleiter, aber nicht die Rennleitung?

Es müsste doch irgendwo geregelt sein, bzw. irgendwo sollte es Entscheidungen von Richtern geben (die ultimative Rennleitung) :confused:

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