ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Was darf man mit 07er Kennzeichen

Was darf man mit 07er Kennzeichen

Themenstarteram 19. September 2006 um 17:18

Hi,

hab hier schon einiges über das 07er Kennzeichen gelesen aber noch nichts gefunden, wo erklärt wird, was man mit einem 07er Kennzeichen alles darf.

Ich hab meinen Kadett ganz normal angemeldet und zahle schön brav die rund 500 € Steuern im Jahr und hab auch nicht vor das Kennzeichen zu ändern aber Interessieren würde es mich schon mal.

Gruß

Frolik

Ähnliche Themen
43 Antworten
am 19. September 2006 um 17:43

Nicht viel ! Man muss ein Fahrtenbuch führen.

Probe und Einstellungsfahrten, Werkstattbesuche und Fahrten zu zugelassenen Veranstaltungen ( Treffen o.ä. ) .

Also nicht gerade alltagstauglich !

Ist eine gute Sache wenn man mehrere Old bzw. Youngtimer hat, die kann man dann alle mit einem 07 Kennzeichen zu obig genannten Gelegenheiten bewegen. Aber wenn man nur einen Youngteimer besitzt und den jeden Tag benutzen will ist das 07 Kennzeichen der falsche Weg.

Bug 1200

Themenstarteram 19. September 2006 um 18:55

Danke für die Info.

Ich nutze meinen Kadett nur bei schönem Wetter aber so ein 07er Kennzeichen käm für mich nicht in Frage.

Gruß

Frolik

Bewegungsfahrten sind auch zulässig, wobei die Route, der Tag oder die Länge der Strecke nicht vorgeschrieben ist. Allerdings glaubt Dir keiner, wenn Du jeden Tag eine Bewegungsfahrt machst. Bei ALDI auf´m Parkplatz läßt Du Dich besser auch nicht erwischen :D .

Gruß, Erik.

Laut Behördendeutsch ist "Anregung des Kaufinterresses" auch bei roten Nummern vorgesehen. Wo geht das besser als bei Aldi?? :D :D

Bei ALDI gibt´s zwar "All Die" guten Dinge :), aber daß die auch Autos, respektive Youngtimer, verkaufen, ist mir neu. EDEKA hatte das mal mit ´nem FIAT-Modell (ich weiß jetzt nicht, welches) versucht, gab damals einen Riesen-Wirbel. Oder hab ich Deinen Gag jetzt falsch verstanden :?

vor allem ist das 07er Kennzeichen aber KEIN Händlerkennzeichen ;)

Hi,

mit allgemeinen Bewegungsfahrten wäre ich auch vorsichtig.

Ich habe mal in der 'Oldtimer Markt' gelesen, dass jemand mit seinem Oldtimer mit 07er-Nummer zum Tanken gefahren ist, weil er am nächsten tag zu einem Treffen fahren wollte. Laut dem Bericht wurde er von der Polizei angehalten und bekam später wegen Steuerhinterziehung verurteilt, da er, laut Richter, auch auf dem Weg zum Treffen hätte Tanken können.

Aber so etwas ist sicherlich auch auslegungssache der Polizei.

Gruß Martin

Außerdem gibt's 07er Nummern ja mittlerweile auch nur noch für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Wenn man nur ein oder zwei Fahrzeuge hat, ist da das H-Kennzeichen vielleicht die bessere Alternative.

Gruß Martin

am 20. September 2006 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von turbomartin

Hi,

mit allgemeinen Bewegungsfahrten wäre ich auch vorsichtig.

Ich habe mal in der 'Oldtimer Markt' gelesen, dass jemand mit seinem Oldtimer mit 07er-Nummer zum Tanken gefahren ist, weil er am nächsten tag zu einem Treffen fahren wollte. Laut dem Bericht wurde er von der Polizei angehalten und bekam später wegen Steuerhinterziehung verurteilt, da er, laut Richter, auch auf dem Weg zum Treffen hätte Tanken können.

Aber so etwas ist sicherlich auch auslegungssache der Polizei.

Gruß Martin

das hatte im wesentlcihen damit zun tun, daß er zum tanken ÜBER DIE GRENZE NACH TSCHECHIEN gefahren ist....!

Zitat:

Original geschrieben von turbomartin

Außerdem gibt's 07er Nummern ja mittlerweile auch nur noch für Fahrzeuge ab 30 Jahren.

Das gilt aber erst ab 1.4.2007, solange gilt noch die alte Regelung mit Mindestalter von 20 Jahren.

Gruß, Erik.

Zitat:

Original geschrieben von Projekt X 1/4

Das gilt aber erst ab 1.4.2007, solange gilt noch die alte Regelung mit Mindestalter von 20 Jahren.

Laut meiner Zulassungsstelle gibt's das schon jetzt nicht mehr ab 20 Jahren. Aber die stellen sich in Verden bei allen Sachen ein bischen komisch an.

Gruß Martin

naja, das 07er Kennzeichen wurde ja eh schon immer per System Gusto vergeben ...

am 21. September 2006 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Bug 1200

Probe und Einstellungsfahrten, Werkstattbesuche und Fahrten zu zugelassenen Veranstaltungen ( Treffen o.ä. ) .

 

Bug 1200

Ich glaube das ist so nicht richtig.

Zitat:

Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.

Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege kraftfahrzeugtechnishcen Kulturgutes dienen.

Davon, dass diese Angemeldet oder "zugelassen" sein müssen, steht da nichts.

Wenn ich mich also mit Hand Müller aus Berlin zum und zwei Oldtimerern dort Treffe, ist dies ein Oldtimertreffen, ich dürfte demnach mit dem 07er Fahrzeug auch zu Hand Müller nach Berlin fahren.

 

Wesentlich interessanter finde ich ab:

Der 07er Fall ging durch die Presse, von wegen "nur tanken ist nicht". Wo steht dass er nach Tchechien gefahren ist?

Link?

Das wäre ja mal etwas ganz neues.

Mfg, Mark

Was die 30-Jahre-Regelung betrifft, greift sie afaik noch nicht. Für den Rest soll angeblich Bestandsschutz gelten lt. Oldtimer-Markt.

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Was darf man mit 07er Kennzeichen