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Was darf man mit der Führerscheinklasse B konkret fahren???

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 12:40

Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema ist auch hier schon viel diskutiert worden, aber trotzdem bin ich mir nicht sicher. :-(

Ich will mir einen Anhänger an einen Corsa C kaufen. Das Leergewicht das Autos beträgt 1029 kg. Die Anhängerkupplung geht bis 1000 kg mit einer Stützlast von 50 kg. Führerschein besitze ich leider nur B. Jetzt war meine Einschätzung, dass ich einen Anhänger mit 1000 kg zulässigem Gesamtgewicht anhängen darf und fertig.

Ein Anhängerverkäufer meinte jetzt, ich könne seinen 1300 kg Anhänger ablasten. Leuchtet ein. Was mir aber nicht ganz schlüssig vorkam war seine Aussage, dass die Stützlast keine Rolle spielt. Der Anhänger hatte glaub ich 100 kg Stützlast. Er sagte, solange ich ihn nur mit 50 kg belaste ist das ok. Stimmt das?

Auf ebay habe ich jetzt für einen 1300 kg Anhänger folgenden Satz gelesen:

"Der Anhänger kann hinter jedem Pkw mit Anh.- Kupplung betrieben werden, die zul. Nutzlast variiert je nach Zugfahrzeug (abhängig von der zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs)."

Nachfrage beim Verkäufer ergab keine eindeutige Aussage für mich. Heißt das ich kann diesen Hänger fahren, solange ich ihn nicht über 1000 kg belade, ohne ihn abzulasten?

Ein weiterer Verkäufer hat mir folgendes erklärt:

"Ab dem 19.01.2013 gilt für das Fahren mit Anhänger:

Klasse B: - Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigen

fertig. Ist also uneingeschränkt gegeben, sofern Ihr PKW ein zGG von 2200 kg nicht überschreitet. Das Leergewicht interessiert nur für Tempo 100.

"

Ich denke mit meinem Führerschein Klasse B komme ich nicht drum rum, dass das zulässige Gesamtgewicht des Hängers maximal 1000 kg beträgt bei meinem Zugfahrzeug mit 1029 kg Leergewicht. Kann mir bitte jemand erklären, was ich fahren darf? Jeder sagt was anderes.???

Ich bin dankbar für jede fundierte Aussage zu diesem konkreten Fall!

Danke schon im Vorfeld!

Dave

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13 Antworten

Bis zum 19.1.2013 gab es bei der Klasse B die Einschränkung, dass die zGM des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugwagens liegen musste. Die Klausel wurde ersatzlos gestrichen.

Für Dich bedeutet dass, das Du mit Deinem Corsa einen 1,3-Tonnen-Anhänger ohne Ablasten fahren darfst. Natürlich darfst Du ihn nicht bis 1,3 Tonnen beladen, weil Dein Auto ja nur 1000 kg ziehen darf.

Es ist nicht relavant ob die Anhängerkupplung 1000kg zulässt, relevant ist welche gebremste Anhängelast Opel zulässt. Die Anhängerkupplungen vertragen in der Regel deutlich mehr als die zulässige Anhängelast. 

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 15:14

Danke für eure schnelle Antwort,

alles klar! Im Schein steht 950 kg gebremst und 1000 kg gebremst bis 10 Proz. STEIG. Dann passt das schon.

Bei der Stützlast muss ich die 50 kg der Anhängerkupplung beachten, oder? Ist es korrekt, wenn der Anhänger eine Stützlast von 100 kg hat, dass ich ihn trotzdem bis zu der Stützlast meiner Anhängerkupplung von 50 kg belasten darf?

Wenn ich den Führerschein KLasse B vor dem 19.01.2013 bekommen habe gilt die neue Regelung trotzdem für mich?

Was meinte der Händler mit der 100 km/h Zulassung?

Dein B-Schein beinhaltet "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 3500kg zulässiges Gesamtgewicht"; allerdings ist der Führerschein nur das eine.

Das andere: Fahrzeugscheine. Die Abhängigkeiten ergeben sich aus:

Corsa:

zGG vom Fahrzeug

max. Anhängerlast (gebremst und ungebremst)

max. Kupplungslast (und Stützlast)

Anhänger (gebremst od. ungebremst):

Leergewicht

zGG

Wie die mind. Stützlast bei PKW's in D geregelt ist, weis ich nicht... (da wären Zusatzinfos von Sachkundigen Forenkollegen gut; gelten in D auch "mind. 10% der Zuladung"?) JEDOCH:

Deine Kupplung verträgt max. 50kg Stützlast. Dies ist wichtig, wenn du den Anhänger dann beladen willst.. (Nicht mehr als 50kg auf die Deichsel geben **)

Die Stützlast wird ebenfalls beim Zugfahrzeug (dem Corsa) auf die Beladung hinzuaddiert (immer drauf achten, das du nicht überladen hast, das sehen die von der Rennleitung nicht wirklich gern.

Abhängig vom Leergewicht des Anhängers errechnet sich dann das Gewicht, das du laden kannst:

950kg (das, was der Corsa ziehen darf - oder 1000kg, wenn du weist das keine Hügel befahren willst) abzüglich Leergewicht des Anhängers = das, was du laden kannst...

Bsp. wenn der Anhänger 900kg hat, darfst du nur noch 50kg laden; hat der Anhänger 300kg, kannst du 650 laden...

Auch wenn mit den neuen FS-Regelungen in D das mit dem Anhänger neu geregelt wurde, würde ich denoch empfehlen den BE nachzudoppeln. Beim Corsa hast du jetzt weniger das Problem bez. "Kombination unter 3,5to", aber irgendwann willst du bsp. nen 1300er-Hänger auch mal ausreizen und holst dir dafür ein grösseres Auto, und landest am Ende über den 3,5to, was dann wenn's ganz übel geht, einem "Fahren ohne Führerschein" entsprechen könnte...

Abgesehen davon, das man beim BE das ganze mit Berechnung und Ladungssicherung auch gleich noch anschneidet und so die Infos bekommt, mit denen man dann gleich auf der sicheren Seite ist...

** dies kann man bsp. mit einer alten (belastbaren) Personenwaage feststellen, die man unter das Stützrad legt des auf der Kupplung liegenden Hängers legt; dann solange das Stützrad runterdrehen, bis sich der Kupplungskopf hebt... Dann weist du wie die Stützlast aussieht... Die Stützlast kannst du übrigens durch geschicktes Verteilen der Ladung beeinflussen...

Zitat:

Original geschrieben von MotoDave

Danke für eure schnelle Antwort,

alles klar! Im Schein steht 950 kg gebremst und 1000 kg gebremst bis 10 Proz. STEIG. Dann passt das schon.

Ja.

Zitat:

Bei der Stützlast muss ich die 50 kg der Anhängerkupplung beachten, oder? Ist es korrekt, wenn der Anhänger eine Stützlast von 100 kg hat, dass ich ihn trotzdem bis zu der Stützlast meiner Anhängerkupplung von 50 kg belasten darf?

Jetzt wird es schwierig. Wenn deine Anhängerkupplung max 50kg Stützlast zulässt aber der Anhänger 100kg will darfst Du ihn nicht anhängen. Wenn der Hänger aber "nur" min 50 - max 100kg verlangt ist es schon schwierig genug, dann kannst Du ihn zwar anhängen aber bei Beladung muß genau auf die Stützlast geachtet werden.

Das Problem ist das der Autohersteller eine maximale Stützlast angibt die sich unter Anderem am Fahrvehalten des Autos bemisst und der Hängerhersteller nur einen engen Spielraum zulässt da die Stützlast das Fahrverhalten des Hängers beeinflußt, zu wenig ist dabei nicht gut.

Der Hänger passt nicht wirklich zu deinem Auto, aber da man einen Anhänger in der Regel länger als das Auto hat kein größeres Problem, du wirst eh feststellen das der Corsa nicht das optimale Zugfahrzeug für diesen Hänger ist.

Zitat:

Wenn ich den Führerschein KLasse B vor dem 19.01.2013 bekommen habe gilt die neue Regelung trotzdem für mich?

Meines Wissens ja. Aber noch was, bei vielen Autos steht in der Zulassungsbescheinigung ein Gesamtzuggewicht, das muß ebenfalls beachtet werden. Bezieht sich aber auf tatsächliche Gewichte.

Zitat:

Was meinte der Händler mit der 100 km/h Zulassung?

Unter bestimmten Umständen darf man mit einem Anhänger auf der Autobahn 100km/h fahren statt nur 80. Aber dabei müssen die Gewichte von Auto und Hänger in einem bestimmten Verhältnis stehen und ein paar andere Dinge beachtet werden. Achtung, schwerer Stoff:D

Tempo 100

Mit Deinem darfst du nicht 100 mit dem Hänger fahren.

Zitat:

Original geschrieben von MotoDave

Wenn ich den Führerschein KLasse B vor dem 19.01.2013 bekommen habe gilt die neue Regelung trotzdem für mich?

Ja!

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Wie die mind. Stützlast bei PKW's in D geregelt ist, weis ich nicht... (da wären Zusatzinfos von Sachkundigen Forenkollegen gut;

Sind hier pauschal 25 kg

Zitat:

Auch wenn mit den neuen FS-Regelungen in D das mit dem Anhänger neu geregelt wurde, würde ich denoch empfehlen den BE nachzudoppeln. Beim Corsa hast du jetzt weniger das Problem bez. "Kombination unter 3,5to", aber irgendwann willst du bsp. nen 1300er-Hänger auch mal ausreizen und holst dir dafür ein grösseres Auto, und landest am Ende über den 3,5to, was dann wenn's ganz übel geht, einem "Fahren ohne Führerschein" entsprechen könnte...

Och - wenn man nur einen 1,3-Tonner ausreizen will, geht das schon nur mit B

Zitat:

Abgesehen davon, das man beim BE das ganze mit Berechnung und Ladungssicherung auch gleich noch anschneidet und so die Infos bekommt, mit denen man dann gleich auf der sicheren Seite ist...

Lernt man bei Euch bei E zu B auch Ladungssicherung?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sind hier pauschal 25 kg

Danke :)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Och - wenn man nur einen 1,3-Tonner ausreizen will, geht das schon nur mit B

Bei fixem Zugfahrzeug "Corsa" ja... Aber wenn mal ein SUV (oder schwereres Auto) als Zugfahrzeug genommen wird? B96 gilt meines Wissens doch nur für Wohnwagen?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Lernt man bei Euch bei E zu B auch Ladungssicherung?

Natürlich nicht so umfangreich wie bei C(E), aber es gehört mit zur Ausbildung...

B96 ist zwar quasi ein Geschenk an die Wohnwagenlobby, aber gilt auch für andere Anhänger.

Und der Corsa kann das schon ziehen. Bei der Anhängelast wird das nen 1.4 oder nen Diesel sein? Gibt sogar Corsa C die 1200 kg anhängen dürfen.

am 1. Juni 2013 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Bis zum 19.1.2013 gab es bei der Klasse B die Einschränkung, dass die zGM des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugwagens liegen musste. Die Klausel wurde ersatzlos gestrichen.

Gilt das auch für alte B's, oder gilt dort weiterhin, daß man rechtlich besser mit einem überladenen Anhänger fährt statt mit einem größeren, der nicht voll genutzt wird?

Zitat:

** dies kann man bsp. mit einer alten (belastbaren) Personenwaage feststellen, die man unter das Stützrad legt des auf der Kupplung liegenden Hängers legt; dann solange das Stützrad runterdrehen, bis sich der Kupplungskopf hebt... Dann weist du wie die Stützlast aussieht... Die Stützlast kannst du übrigens durch geschicktes Verteilen der Ladung beeinflussen...

Die Stützlast ist die Last die auf Kugelkopfhöhe runter drückt, über den Mitteldrehpunkt der Achse gesehen.

Am Stützrad kannst du die ausschließlich messen, wenn es auf Höhe des Kugelkopfes montiert wäre.

Das wird aber Konstruktiv nicht gehen. Das Stützrad sitzt also weiter am Drehpunkt der Deichsel, was dazu führt, dass die Last welche auf das Stützrad drückt, durch den kürzeren Hebel höher ist, als die welche auf den Kugelkopf wirkt.

Wenn du also 2m vom Kugelkopf bis zur Achse hast und hast eine Stützlast von 50kg, müsstest du wenn das Stützrad auf 1m montiert ist, da eigentlich 100kg messen.

Oder mache ich nen Denkfehler?

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Die Stützlast ist die Last die auf Kugelkopfhöhe runter drückt, über den Mitteldrehpunkt der Achse gesehen.

Am Stützrad kannst du die ausschließlich messen, wenn es auf Höhe des Kugelkopfes montiert wäre.

Das wird aber Konstruktiv nicht gehen. Das Stützrad sitzt also weiter am Drehpunkt der Deichsel, was dazu führt, dass die Last welche auf das Stützrad drückt, durch den kürzeren Hebel höher ist, als die welche auf den Kugelkopf wirkt.

Wenn du also 2m vom Kugelkopf bis zur Achse hast und hast eine Stützlast von 50kg, müsstest du wenn das Stützrad auf 1m montiert ist, da eigentlich 100kg messen.

Oder mache ich nen Denkfehler?

... du kannst - so möglich - natürlich auch mit Getränkekisten (oder sonst einer Erhöhung) die Waage unter den Kupplunskopf legen, dann hast du die Angaben genau...

Wenn du aber mit der Waage am Stützrad misst, hast du eine gewisse Marge, welche dir sicher nicht zum Nachteil gereicht... Denn am Stützrad misst du mehr, als auf dem Kupplungskopf... = du hast nie die Stützlast überschritten... Und die Waage im Kofferraum nimmt weniger Platz als die Kiste...

Aber eben: wenn du es genau wissen willst, miss am Kupplungskopf...

(denk dran: du darfst die Stützlast nicht überschreiten; die Mindeststützlast hast du praktisch immer erreicht; du musst aber drauf achten, das du die Maximale nicht überschreitest - dazu reicht diese Methode...)

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Bis zum 19.1.2013 gab es bei der Klasse B die Einschränkung, dass die zGM des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugwagens liegen musste. Die Klausel wurde ersatzlos gestrichen.

Gilt das auch für alte B's, oder gilt dort weiterhin, daß man rechtlich besser mit einem überladenen Anhänger fährt statt mit einem größeren, der nicht voll genutzt wird?

Das gilt auch für alte B's.

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