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Was haltet ihr davon

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 14:18

tach auch......

http://cgi.ebay.de/...0036630798QQihZ004QQcategoryZ28643QQcmdZViewItem

 

hab das set mit 8000 kelvin eingebaut gesehen und ich muss sagen für den preis unschlagbar.... mein schrauber hat schon viele dieser nachrüstsätze verbaut und bisher keine reklamation ja noch nicht einmal ein defekter brenner.......

 

es "asechsle"

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23 Antworten

Hab mir erst kürzlich auch mal erlaubt, im Golf-Forum nach so einem Kit zu fragen, da ich mein Fernlicht etwas aufwerten bzw. dem Xenon-Abblendlicht angleichen wollte... ;) Aber leider wurde mir nur immer wieder mitgeteilt, dass sowas doch verboten sei und dadurch die ABE des Fahrzeuges erlischt... schade eigentlich.

Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 14:37

joooo,es ist auch verboten verkehrt herum in die einbahnstrasse zu fahren,gegenstände während der fahrt aus dem fenster zu schmeissen u.s.w,u.s.w

das einzige was mir fehlen würde,wäre die scheinwerferreinigungsanlage.....

da angeblich bei verschmutzten scheinwerfern das xenonlicht streut....richtig..

aber wie sieht es bei xenon mit anhaltendem regen aus,da müsste das licht doch auch streuen,oder ????

in meinen augen nur geldmacherei der autoindustrie.....

ein bekannter fuhr einen s4 baujahr 1993 mit xenon ohne sra ab werk.... der hat auch kein schreiben von audi bekommen das die betriebserlaubnis erloschen ist...

 

es "asechsle"

am 1. Oktober 2006 um 14:43

Dein Auto muss noch Dynamische Leuchtweitenregulierunghaben.

Das Problem is, dass die Teile nicht in deinen Scheinwerfer gehen.

Hatte das bei meinem alten mit den Original-Auditeilen getestet.

Das Problem an der Sache ist, dass dein Scheinwerfer nur mit bestimmten Leuchtmitteln (H1, H7 oder so) zugelassen bzw. Bauartgenehmigt ist.

Wenn du das Leuchtmittel gegen D2S tauschst, dann erlischt die Bauartgenehmigung vom Scheinwerfer.

Die kann auch kein TÜV-MAnn wieder erwecken.

Kann nur das KBA.

Wenn Xenon-Umbau, dann vorschriftsmäig.

Kann sonst echt teuer werden. Bei den Bullen schonmal 50Euro und 3pkte.

Dazu erlischt die BE des Autos, die musst du neu erteilen lassen. Kost auch.

Beim Unfall brauch der andere nur sagen: "der hat mich geblendet" schon is schluss mit versicherungsschutz.

Grüße!

Werden die Xenon-Birnen nicht zu heiss für die Scheinwerfer? Ich meine da mal was gehört zu haben, Interesse an Xenon hab ich nämlich auch.

Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Dein Auto muss noch Dynamische Leuchtweitenregulierunghaben.

Das Problem is, dass die Teile nicht in deinen Scheinwerfer gehen.

Hatte das bei meinem alten mit den Original-Auditeilen getestet.

 

Grüße!

@zipfe....

doch die passen da rein,haben wir schon angetestet !!!!

@hochstaedter....

mein schrauber sagt bis 8000 kelvin vetragen die scheinwerfer vom a6,alles darüber auf eigene gefahr......

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Werden die Xenon-Birnen nicht zu heiss für die Scheinwerfer? Ich meine da mal was gehört zu haben, Interesse an Xenon hab ich nämlich auch.

Das ist meines Wissens nach ein Irrglaube. Die Brenner werden nicht so heiß, wie "normale" Halogen-Lampen... werden ja auch nur mit 35 anstatt mit 50 Watt betrieben :)

am 1. Oktober 2006 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von asechsle

@zipfe....

doch die passen da rein,haben wir schon angetestet !!!!

Will dich damit nich nerven, aber reinpassen ist nicht gleich rein dürfen.

Kennst du ja von früher, mit die Weibers...

Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 15:02

hab mal ein foto vom scheinwerfer gemacht... wo liegen die unterschiede zu einem xenonscheinwerfer ???

 

 

es "asechsle"

am 1. Oktober 2006 um 15:05

Was soll ich sagen.

Unterschiede liegen in der Bauartegnehmigung.

Korintenkackerei, aber ich wollte, dass du es weißt.

Sollte auf deinem Scheinwerfer neben H1, H7 oder so auch ein D2 draufstehen, oder ein D, dann kannst du den Kram - Scheinwerferreinigungsanlage und dynamische/automatische Leuchtweitenregulierung vorausgesetzt - eintragen lassen.

 

Hallo DennisSTK!!!

;)

Ich würde dir ja gern helfen, aber leider kann ich dir bloß sagen, dass es verboten ist, weil ich auf meine Frage diesbezüglich auch nix anderes zur Antwort bekommen habe... :( Vielleicht findet sich ja doch irgendwer, der nicht nochmal unterstreicht, dass dadurch die ABE erlischt... wobei das natürlich keinesfalls zu vernachlässigen ist...

am 1. Oktober 2006 um 15:08

Habt ihr mich auf "ignorieren" gesetzt, oder was?

Was wollt Ihr mehr als meine Ausführungen?

Das ist FAKT so wie iches geschrieben hab.

Themenstarteram 1. Oktober 2006 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Was soll ich sagen.

Unterschiede liegen in der Bauartegnehmigung.

Korintenkackerei, aber ich wollte, dass du es weißt.

Sollte auf deinem Scheinwerfer neben H1, H7 oder so auch ein D2 draufstehen, oder ein D, dann kannst du den Kram - Scheinwerferreinigungsanlage und dynamische/automatische Leuchtweitenregulierung vorausgesetzt - eintragen lassen.

 

Hallo DennisSTK!!!

;)

H1 und D2S steht drupp...........................................

am 1. Oktober 2006 um 15:11

Na. Dann das Zeug kaufen (ECHTE Genehmigung vorausgesetzt) und alles zusammen eintragen lassen.

Wenn auf deinem Scheinwerfer D2S draufsteht, kannst das machen.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Habt ihr mich auf "ignorieren" gesetzt, oder was?

Was wollt Ihr mehr als meine Ausführungen?

Das ist FAKT so wie iches geschrieben hab.

Das habe ich ja auch nie bestritten :) Allerdings interessiert ihn wahrscheinlich eher, wie die Erfahrungen mit so einem Kit sind und ähnliches. Du hast natürlich vollkommen recht, dass der Scheinwerfer nur mit geprüften und dafür vorgesehenen Leuchtmitteln betrieben werden darf. Alternativ dazu könnte man sich ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen lassen, wonach du dann evtl. sowas in dem Scheinwerfer betreiben kannst...

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