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  5. Was haltet ihr hiervon? Evtl. Juristen hier?

Was haltet ihr hiervon? Evtl. Juristen hier?

Themenstarteram 16. November 2003 um 11:52

Hallo

Ich hab da ein Problem und hab gedacht vielleicht ist einem von uch schon mal was ähnliches passiert, weiß nämlich net so recht was ich machen soll:

Hab mir vor 1 1/2 Wochen einen neuen Clarion DXZ828X (also schwarze Versoin) für 209? gekauft, fand ich ein Super Angebot, vor allem als Neugerät mit 2 Jahren Garantie.

Jetzt mein Problem: Radio kommt letzten Mittwoch, eingebaut, Display hat Wackelkontakt :-(

Sprich: der Volumeregler geht nur wenn man fest gegens Display drückt an der Stelle wo die Kontakte sind.

Also hab ichs zurück geschickt (Der Ebay Händler ist ein Car Hifi & Tuning Laden in Kulmbach), aber der Typ (Türke, muss ja aber noch nix heißen...) hat am Telefon gemeint er muss das Teil erst noch an Clarion schicken bevor er mir ein neues geben kann.

Darf er das???? Ich denke wenn ich ein Neugerät von ihm kaufe und das schon defekt geliefert bekomme muss ER mir doch erstmal Ersatz leisten oder?

Sind hier eigentlich auch Juristen unterwegs die sich da rechtlich auskennen? Oder ein Kulmbacher der sich den Laden mal persönlich ansieht? Addy gibts bei mir über PN.

Bitte helft mir, weiß net was ich machen soll...

*verzweifeltkopfgegentischhauweilgarkeinemusikimautomehr*

KonArtis

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50 Antworten

Grundsätzlich muß der Verkäufer für Sachmängel haften (§459 BGB) und du hast ein Recht auf Wandelung ( Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) nach §462 BGB. Da es sich um einen Gattungskauf handelt, kannst du nach §480 BGB auch die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Das gilt aber nur, wenn der Verkäufer sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht auf Nachbesserung vorbehalten hat! Und ich vermute, genau das hat er.

Genaueres kann ich dir auch nicht sagen, bin leider auch kein Jurist; deswegen -> alle Angaben ohne Gewähr.

mfg. andy.

Themenstarteram 16. November 2003 um 13:05

Zitat aus den AGB:

7.3 Ist der Käufer Verbraucher so leistet die Verkäuferin bei Produkten im Wert unter ? 300 grundsätzlich Ersatzlieferung. Übersteigt der Wert der Kaufsache ? 300, steht der Verkäuferin binnen angemessener Zeit (20 Werktage) zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

Also so wie ich das verstehe, habe ich ein Recht auf Ersatzlieferung. Aber muss der Verkäufer die sofort leisten oder erst wenn er das Teil an Clarion eingeschickt hat und von denen ein neues bekommen hat?

KonArtis

@ dr.lunatic

Aus welchem Antiquariat hast Du denn dein BGB hervorgekramt? lol ... Die Normen gibt's nicht mehr, bzw. haben andere Hausnummern gekriegt. Nixfürungut ;-)

@KonArtis

Du hast doch nicht mit Clarion einen Kaufvertrag geschlossen, sondern mit deinem Händler.

Und natürlich bist Du Verbraucher (es sei denn, Du hast das Radio als Händler gekauft) deshalb kannst du auch nach den AGB's einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache geltend machen. Je nach dem, ob Du eine Widerrufsbelehrung im Vertrag stehen hast, kannst Du den Vertrag sogar (innerhalb von 14 Tagen oder unbefristet) widerrufen, d.h. Du gibst das Radio zurück und kriegst dein Geld wieder, aber das willst Du ja nicht.

Ich würde deinem Händler mal seine AGB's unter die Nase halten und Ersatzlieferung verlangen. Im Übrigen hast Du auch keine Beweisschwierigkeiten, da bei auftretenden Mängeln (bei Verbraucherverträgen) innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird, daß sie von Anfang an vorlagen...

Schönen Gruß,

Rene.

Hallo Leute!

Habe ein ähnliches Problem mit meinem Radio Pioneer DEH P77MP!!

Es sind Laser Arbeitsgeräusche hörbar während die Musik spielt, eindeutige Sache. Es ist dieses leise Zirpen was man von CD Laufwerken kennt nur das es bei mir aus den Lautsprechern kommt.

Also Pioneer angerufen die sagten, ist nicht normal, soll ich zum Händler nach Bielefeld schicken. Okay, dort angerufen, der Typ sagte mir könne er nicht Reklamieren da gebraucht (Radio eine Woche in Betrieb gewesen!!!!!!) müsste er einschicken. WENN ICH EIN NEUES MÖCHTE MÜSSTE ICH DIE DIFFERENZ ZUM NEUGERÄT ZAHLEN. Ich hätte fast gekotzt als dies hörte!!!!

Nach ein bisschen palaber sagte er: Bau alles aus und schicke es her dann sehen wir weiter, ich alles zurück geschickt (unfrei, da Reklamationsfall), dann tat sich erstmal nichts. Habe dort angerufen, keiner wusste etwas von dem Paket.

Post angerufen und Paketnachforschung eingeschaltet, jetzt kommt der Hammer: Die haben die Annahme verweigert!!!!!

Jetzt hab ich es wieder dort hingeschickt und ist seit dem 14.10.03 dort. Die ganze Sache läuft jetzt seit dem 4 Oktober (am 23 September gekauft)!!!!

Letzte Woche sollte ich es wieder bekommen + Versandkosten Ersatz.

NICHTS dergleichen ist geschehen!!!!

Jetzt habe ich ihnen Drohmails zukommen lassen aber keine Antwort erhalten und ihnen eine Frist bis morgen den 17.11 gegeben!

Wenn es auch morgen nicht da ist dann schalte ich meinen Privatrechtsschutz ein!!!

Also bei meinem Clarion, wars so als es kaputt war (Rechter vorderer KanaL war leiser als linker vorderer Kanal, Balance natürlich auf 0 gestellt):

Ich hab mein Radio zu meinem Händler gebracht, der hat gemeint, ich solls erstmal drinlassen, und er sagt Clarion bescheit, das läuft dann bei denen wohl immer so, das die ein Ersatzgerät schicken, und das defekte einfach an Clarion geschickt wird. Man behällt dann das Austauschgerät. Als es dann da war hab ich mein Radio dem Händler gegeben, und ich hab das Ersatzgerät bekommen, ging einwandfrei.

Themenstarteram 16. November 2003 um 19:22

waren ja schon interessante Vorschläge dabei, danke an alle die mir Tipps gegeben haben...

zusammenfassung:

Ich habe das Recht eine sofortige Ersatzlieferung vom Verkäufer zu verlangen!

hab ich das richtig verstanden ?

KonArtis

Hi.

Erstens mal wird der Verkäufer sich in seinen AGBs abgesichert haben, also er wird sich selbst eine Frist eingeräumt haben, Ersatz zu liefern.

somit wird er es an den Hersteller schicken dürfen.

Zweitens verstehe ich dich nicht.

Du bekommst ein Radio zu einem Hammer-Preis.

Okay, Pech gehabt, es ist defekt.

Warum willste dem Händler jetzt Stress machen?

Er will es umtauschen. Wo ist das Problem?

Bin auch Händler. Würde ich öfter an Kunden wie dich geraten (nicht abwertend oder negativ gemeint) würde ich meine Preise extra anziehen und höher ansetzen, da ich dadurch auch viel mehr Probleme hätte.

Was würdest du machen, wenn du an einen Händler gerätst, der nichtmal umtauschen will?

Das wäre dann ja ein halber Weltuntergang für dich, wenn du das schon so schlimm findest!

Sorry, aber ich finde, man sollte auch den Händler verstehen und ihm seine Arbeit, durch welche er Dir zu einem Super-Schnäppchen verhlift, nicht auch noch erschweren!

Natürlich könnte es auch sein, dass du an einen Betrüger geraten bist, dann ziehe ich alles zurück und stelle mich voll auf deine Seite :)

Gruß,

Pascal!

Zitat:

Original geschrieben von Souldelivery

Hi.

Erstens mal wird der Verkäufer sich in seinen AGBs abgesichert haben, also er wird sich selbst eine Frist eingeräumt haben, Ersatz zu liefern.

somit wird er es an den Hersteller schicken dürfen.

Zweitens verstehe ich dich nicht.

Du bekommst ein Radio zu einem Hammer-Preis.

Okay, Pech gehabt, es ist defekt.

Warum willste dem Händler jetzt Stress machen?

Er will es umtauschen. Wo ist das Problem?

Bin auch Händler. Würde ich öfter an Kunden wie dich geraten (nicht abwertend oder negativ gemeint) würde ich meine Preise extra anziehen und höher ansetzen, da ich dadurch auch viel mehr Probleme hätte.

Was würdest du machen, wenn du an einen Händler gerätst, der nichtmal umtauschen will?

Das wäre dann ja ein halber Weltuntergang für dich, wenn du das schon so schlimm findest!

Sorry, aber ich finde, man sollte auch den Händler verstehen und ihm seine Arbeit, durch welche er Dir zu einem Super-Schnäppchen verhlift, nicht auch noch erschweren!

Natürlich könnte es auch sein, dass du an einen Betrüger geraten bist, dann ziehe ich alles zurück und stelle mich voll auf deine Seite :)

Gruß,

Pascal!

Hammer, natürlich hat er Recht. Wenn ich etwas kaufe, möchte ich, dass es funktioniert. Und zwar sofort! Wenn mir einer ne Defekte Endstufe verkauft, verlange ich auch sofort eine Wandlung oder Geld zurück. Stell dir vor, du kaufst en Auto und nach ein paar KM ist es kaputt. Dann sagt dein Händler, begnügen sie sich erstmal ohne, wir schicken den karren ein ... was ist das denn!?

Selbst wenn er das Radio für 30 Euro gekauft hätte, hat er das Recht auf ein funktionierendes Gerät. Schließlich ist es sein Geld und der Händler MUSS Garantie geben. Ansonsten soll er ihm das Geld zurück geben. Wenn er das Radio so billig verkaufen kann, kass es jeder andere Händler auch. Nur suchen und Anfragen.

@ renelambers:

Hast recht, is 49. Auflage, 2001. Aber für'n Grundkurs WIR hats gereicht. :-)

Ich denk mal, dass sich vom Inhalt her aber net viel geändert hat.

mfg. andy.

Das Geld will er ja nicht.

Und das Gerät zurücksenden darf der Händler garantiert!!!

Wenns die anderen Händler aquch können, kann er sein Gld zurückfordern und woanders kaufen!

Ein Radio und ein Auto sind aber nebenbei gesagt kein Vergleich!

Also die Rechtslage ist eindeutig, da gibt's nix mit nicht Umtauschen wollen oder Zurückbehalten. Ob es Sinn macht einen Rechtstreit zu entfachen, muß jeder selbst beurteilen... Evtl. läuft man Gefahr, noch länger ohne Radio herumzufahren.

Pro Händler ist natürlich, daß nicht er das Radio kaputt gemacht hat, aber das fällt halt in seinen Risikobereich.

Außerdem können auch AGB's rechtswidrig sein (ist sogar häufig der Fall), man kann da nicht alles reinschreiben und sich gegen alles schützen als Verkäufer. Gerade seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 (@ dr.lunatic: da hat sich so ziemlich alles geändert :-)) ist der Verbraucher ziemlich geschützt und die Privatautonomie erfährt ihre Grenzen...

Gruß,

Rene.

P.S.: Ich würde eine angemessene Frist einräumen und vielleicht hat man dann ja "einen gut" beim Händler. Zivilprozesse können sehr langwierig sein.

@KonArtis:

Grundsätzlich hat der Händler das Recht, das Radio einzuschicken, und Dich damit erstmal auf dem Trockenen sitzen zu lassen. Ein guter Händler, der jedoch im Sinne des Kunden gehandelt hätte, hätte das Radio ausgetauscht, und sich dann selbst um das Radio gekümmert. Er muß es ja sowieso tun, und ich verstehe nicht, warum er sich dann nicht für den Kunden endscheidet, der das nächste Mal wieder bei ihm einkauft.

@Souldelivery:

Es ist schon nicht schlecht, wie Du als Händler Deine Kunden vergraulst.

Du hast Angebote in Deinem Sortiment, willst damit Kunden dazu bewegen, bei Dir einzukaufen und eben nicht bei anderen. Und wenn dann mal ein fehlerhaftes Gerät verkauft wird, da kannst Du vielleicht gar nichts für, ist aber leider Dein Risiko, sagst Du dem Kunden, er solle sich nicht so anstellen, war ja schließlich ein Angebot.

Warum arbeitest Du nicht mit Deinen Kunden zusammen? Das ist nämlich meistens einfacher, als Du Dir das vorstellst. Denn Du als Händler bist derjenige, der wahrscheinlich den besseren Kontakt zu den Herstellern hat und damit auch mehr erreichen kann, im Sinne des Kunden. Denn der wird nach einer erfolgreichen Abwicklung mit Sicherheit wieder bei Dir einkaufen oder Dich weiterempfehlen.

@Schokoracker

Also:

Es gibt größere Händler, kleinere Händler, ...

Nicht jeder hat gleich Ersatz-Artikel auf Lager.

Gehen wir mal davon aus, dass ein kleiner Händler sich 3 Radios bestellt, um diese bei ebay zu verkaufen.

Dann verkauft er die 3 Radios, um mit dem gewonnen Geld wieder arbeiten zu können.

Dann hat er kein Radio mehr auf Lager.

Das heisst, er muss sich mit dem Lieferanten absprechen und versuchen, das Gerät schnellst möglich zu ersetzen.

Es gibt viele Händler, die mit einem sehr kleinen, oder sogut wie keinem Startkapital in die Selbstständigkeit einsteigen.

Diese haben nicht die nötigen finanziellen Mittel, immer von jedem Artikel ein Produkt auf Lager zu haben.

Das Prinzip kennt jeder:

Man kauft günstig Ware, die gerage gefragt ist.

Diese verkauft man natürlich zur Zeit, in der die Nachfrage am höchsten ist.

Wenn man nun immer von jeden Artikel, welchen man verkauft mehrere auf Lager haben muss, und das auch noch 2 Jahre, sieht man aber ganz schön alt aus.

Man kann dann die 5 Radios, oder mehr, nach 2 Jahren verkaufen, wo Sie garnicht mehr aktuell sind, preistechnisch extrem nachgelassen haben, und die 24 monatige Händlergarantie auch abgelaufen ist.

so kommt es dann dazu, dass der Händler die letzten Radios verkaufen kann (für den gleichen Betrag, den er ausgegeben hat - ---Y kein Gewinn), aber im Falle eines Defektes mit seienem Kapital die Schäden ersetzen muss.

Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn der Händler das Radio einschicken darf (was er auch darf) und so das Gerät umtauscht.

In diesem Fall hat der Kunde zwar eine etwas längere Wartezeit, bekommt vieleicht dafür aber auch einen Coupon oder ähnliches (wie bei mir), womit er beim nächtsten mal 10% nachlass bekommt.

So sorgt der Händler für Ersatz, der Kunde freut sich über 10% und ich habe auch noch den Vorteil, dass der Kunde wieder bei mir einkauft.

 

Aber das muss ja jeder für sich wissen.

Glücklicherweise gibts es AGBs (legale), die es mir erlauben, innerhalb einer bestimmten Zeit (und das sind nicht 5 Tage) Ersatz zu liefern.

 

Ich vergraule meine Kunden übrigens nicht!!!

 

Und ich KonArtis hat das Gerät ja bei Ebay gekauft.

Da sagt er bestimmt nicht:

Oh, der Händler war gut, da kauf ich wieder ein.

Er sucht sich den günstigsten mit den besten Konditionen raus und kauft bei diesem.

Natürlich kauft er nicht wieder bei einem ein, mit dem er Probleme hatte.

Aber ehrlich gesagt kam es bei mir noch nicht vor (bei Ebay jedenfalls), dass ein Kunde ein zweites nmal bei mir gekauft hat - dafür ist die Auswahl viel zu Groß und meine Produktpalette viel zu klein.

Ich leiste jedenfalls immer sehr schnell Ersatz (falls mal etwas defekt sein sollte, was aber noch nicht oft vorgekommen ist).

@Souldelivery:

Wenn Du so handelst wie beschrieben habe ich nichts dagegen. Es hörte sich in Deinem ersten Post hier so an, daß Du in diesem Fall nicht mit dem Kunden zusammenarbeiten wolltest bzw. ihm Vorhaltungen machst, warum er ein günstiges Gerät eingekauft hat. Was den Einkauf via Internet angeht, gebe ich Dir auch Recht, auch die Sache mit der "Lagerhaltung".

Es war nicht meine Absicht, Dich hier in irgendeiner Art und Weise in Mißkredit zu bringen; nur um das klarzustellen.

Deinen Laden oder Deine Arbeitsweise kenne ich (noch) nicht (E-BOT bis RE = machbar).

Als Kunde darf man sich genauso wehren, wie als Händler.

Also nochmals sorry.

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