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  7. was haltet ihr hiervon?, kann doch net legal sein oder?

was haltet ihr hiervon?, kann doch net legal sein oder?

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 21:29

Hi,

grad beim stöbern auf die seite gekommem!

 

http://www.yatego.com/.../...en-vw-bora-99-05-black-xenon-scheinwerfer

Die verkaufen die Fk Angel Eyes als Xenonscheinwerfer!

das kann net ganz legal sein oder?

was meint ihr dazu?

P.S.: Ich würd die mir auf keinen Fall kaufen...

will aber mal eure Meinung dazu höre

 

Mfg Tom

Beste Antwort im Thema

wenn man die Bilder groß sich anschaut erkennt man die Kennung der Scheinwerfer:

HCR = Halogen-Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht

H= Halogen-Scheinwerfer

C= City Abblendlicht

R= Road Fernlicht

wenn es Xenon wäre, musste es bei Xenon DC oder DCR für Bi-Xenon sein!!!

D = Discharged Entladung

also nur einfache Angeleyes mit Xenon-Schrott von eBay für 30 Euro, die nicht mit einer aLWR zusammen arbeitet, soweit ich weiß!

man sollte sowas eigentlich direkt zur Anzeige bringen, da genügend Deppen sowas kaufen!

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am 6. Januar 2010 um 21:30

der link geht nicht, also zumindest bei mir

Zumindest ich kann die Seite nicht öffnen.

"HTTP 404 - Datei nicht gefunden

Die gewünschte Seite wurde möglicherweise entfernt oder umbenannt, oder sie ist vorübergehend nicht erreichbar."

 

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 21:33

ok neuer versuch

http://www.yatego.com/.../...w-bora-99-05-black-xenon-scheinwerfer?...

Ob die nun zugelassen sind oder nicht. Der Händler bestätigt das ja in seiner Beschreibung.

Aber leider fehlen in der Produktbeschreibung, das ein zulässiger Betrieb nur mit einer Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung betrieben werden darf.

Naja...

Das muss der Händler auch nicht reinschreiben. Die Scheinwerfer sind für eine Xenonanlage vorgesehen. Also das Fahrzeug, dass diese Scheinwerfer bekommt, hatte vorher ja schon Xenon und somit auch die weiteren, notwendigen Einrichtungen.

@TE

Viele Scheinwerfer werden mittlerweile in doppelter Ausführung angeboten. Einmal mit und einmal ohne Xenon ;)

Sen

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo

Naja...

 

Das muss der Händler auch nicht reinschreiben. Die Scheinwerfer sind für eine Xenonanlage vorgesehen. Also das Fahrzeug, dass diese Scheinwerfer bekommt, hatte vorher ja schon Xenon und somit auch die weiteren, notwendigen Einrichtungen.

...

Immerhin schreibt der Händler, es ist auch für Fahrzeuge ohne Xenon geeignet. Da sollte man schon in einem Satz erwähnen, dass es dann nur legal ist, wenn man sein Wagen umrüstet. Namenhafte Händler machen sowas auch bei ihrer Produktbeschreibung

illegaler Chinakracher (Qualität zweifelhaft) , außerdem strafbar bei Verbau im Auto, das am Straßenverkehr teilnehmen soll.

Zitat:

Original geschrieben von W123200D

illegaler Chinakracher (Qualität zweifelhaft) , außerdem strafbar bei Verbau im Auto, das am Straßenverkehr teilnehmen soll.

Das würde ich so pauschal jetzt nicht sagen - wenn die Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung als Xenon-SW haben, wäre der Betrieb i.V. mit einer SWRA und ALWR nicht illegal. Wenn man Xenon damit nachrüstet und die beiden anderen Auflagen erfüllt, sollte der TÜV dies dann auch absegnen und man hätte legal Xenon nachgerüstet.

Alles natürlich vorrausgesetzt die Scheinwerfer haben tatsächlich eine Zulassung als Xenon-SW und die Brenner/Steuergeräte haben ebenfalls eine BE.

Unterm Strich sind die Teile ja aber nicht soooo viel günstiger als gebrauchte OEM Xenon-SW und da kann man sich zumindest hinsichtlich der Qalität sicher sein. Wobei das Xenon des IVer IMO nicht wirklich gut ist; i.V. zu anderen Xenon-SW geradezu mies. Beim Bora dürfte der Unterschied zu den wirklich schlechten Halogen-SW aber wohl deutlicher ausfallen.

am 7. Januar 2010 um 15:55

Zitat:

Scheinwerfer sind Neu und in

Erstausrüsterqualität mit 1 Jahr Garantie

1 Monat Rückgaberecht ab Erhalt der Ware

Garantie hin oder her...

Durch Verkauf eines Händlers gibts eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren....

Bei dem würde ich nichts kaufen ;)

 

 

und der bora auf dem foto hat keine swra.....

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Frada84

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo

Naja...

Das muss der Händler auch nicht reinschreiben. Die Scheinwerfer sind für eine Xenonanlage vorgesehen. Also das Fahrzeug, dass diese Scheinwerfer bekommt, hatte vorher ja schon Xenon und somit auch die weiteren, notwendigen Einrichtungen.

...

Immerhin schreibt der Händler, es ist auch für Fahrzeuge ohne Xenon geeignet. Da sollte man schon in einem Satz erwähnen, dass es dann nur legal ist, wenn man sein Wagen umrüstet. Namenhafte Händler machen sowas auch bei ihrer Produktbeschreibung

Oh... das hatte ich gar nicht gelesen.. ALso wenns ein sowohl als auch SW sein soll würde ich persönlich auch die Finger davon lassen.. Meines Wissens nach gibt es so einen SW noch nicht, bzw. noch keinen Zugelassenen für die STVO.

Sen

Das steht dort:

WICHTIG FÜR DEN TÜV UND STVZO !!!

DAMIT SIE LEGAL XENON SCHEINWERFER

AN IHREM FAHRZEUG BENUTZEN UND VERWENDEN,

BRAUCHEN SIE EINE

SWR SCHEINWERFER REINIGUNGSANLAGE

UND EINE

ALWR AUTOMATISCHE LEUCHTWEITENREGULIERUNG !!!

ANSONSTEN MACHEN SIE SICH STRAFBAR !!!

(Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

 

WIR BIETEN IHNEN ABER IN UNSEREM SHOP

SWR UND ALWR KITS FÜR JEDES FAHRZEUG AN

WENN SIE DIE GENANNTEN FAHRZEUGTEILE

NICHT AN IHREM FAHRZEUG MONTIERT HABEN SOLLTEN.

es kann legal sein wenn man alles einbaut.

wenn man die Bilder groß sich anschaut erkennt man die Kennung der Scheinwerfer:

HCR = Halogen-Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht

H= Halogen-Scheinwerfer

C= City Abblendlicht

R= Road Fernlicht

wenn es Xenon wäre, musste es bei Xenon DC oder DCR für Bi-Xenon sein!!!

D = Discharged Entladung

also nur einfache Angeleyes mit Xenon-Schrott von eBay für 30 Euro, die nicht mit einer aLWR zusammen arbeitet, soweit ich weiß!

man sollte sowas eigentlich direkt zur Anzeige bringen, da genügend Deppen sowas kaufen!

Detail-der-scheinwerferkennung

Das ist ja tatsächlich Bauernfängerei... Gibts bei Yatego nicht irgendeinen Meldeknopf?

Dreist ist ja auch die Garantie der Zulässigkeit und der Verweis, dass man sich an die Yatego Richtlinien hält :D

am 10. Januar 2010 um 9:00

nochwas aufgefallen......

 

Zitat:

Packungsgröße: 1 Stück

Versandeinheiten: 1

Grundpreis: 379,00 EUR / Stück

Preis inkl. 19,00% MwSt., Versand EUR

* UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers

du bekommst nur einen für die 400 Kröten :eek: oder wie ist das zu verstehen

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