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was haltet ihr von dem?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 15. August 2004 um 17:57

hallo zusammen!

ja wollte ein paar meinungen zu folgendem auto haben (also preis usw...). isn 2er gt! den hab ich mir mal rausgesucht; der is auch nur 135km von mir weg!

 

EUR 1.100

Daten:

115.000 km, 66 kW (90 PS), EZ: 08/91, TÜV: 11/04, AU: 11/04, schwarz, 4/5 Türen, Benzin,

Besonderheiten:

Zentralverriegelung, Schiebedach

Beschreibung:

G-Kat,Servo,....

Händler:

Auto Garage

Schallershoferstr. 88 a

D-91056 Erlangen/West

 

http://bilder.mobile.de/.../11111111142397781-5642-1092482196.bild

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http://bilder.mobile.de/.../11111111142397781-5642-1092482196_3.bild

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24 Antworten

finde ich 200-300€ zu teuer

am 15. August 2004 um 18:09

Ist halt schön unverbastelt! Kommt jetzt drauf an was du noch dran machen willst! Ich denk den Preis kannst du auch noch ein bisschen drücken! Nimm dir einen Zutexter mit der den Verkäufer belabert! Sollte halt kein Metzger sein! Wenn er natürlich Ahnung von Autos hat auch gern ein Metzger! ;)

oder lass ihn tüv noch mal neu machen, dann könnte man mit dem preis noch leben...

am 15. August 2004 um 22:36

Wenn der KM-Stand nachweislich stimmt und wenn er dir TÜV und AU neu macht, ist der Preis ok. Aber trotzdem:

Der Versuch zu verhandeln ist Pflicht ! :-)

vorteil für dich dürft sein, dass er eben NICHT die dicken alu's und das fahrwerk drin hat.

mit den felgen macht der wagen einen echt schlechten eindruck. aber wie man doch immer sagt, die inneren werte zählen.

also schön verhandeln, die händler sind oft froh, ein auto in dieser zeit verkaufen zu können :D

lass dich aber bloß nicht auf solche dubiosen machenschaften ein, wo du auf deine gesetzliche garantie verzichtest. sprich als firmenkunde zu kaufen!!!

da schlägt ja das bastler herz höher....

Themenstarteram 16. August 2004 um 12:45

hiho!

dass ich handeln "werde" is eh kloar ;)

naja is halt ein unverbastelter; umbauen will ich ihn schon noch. is halt auch ein 5 türer und dazu n gt! und nicht so weit weg von mir, also top!

jo was soll ich machen, wenn der händler sagt, er verkauft nur ohne garantie? dann sollte ich da lieber die finger davon lassen?

laut gesetz muss er ein jahr geben, oder?

 

die innenausstattung schaut mir auch weng komisch aus! is das standart?

und schaut euch mal die heckklappe an, die hat so ne "plastikfassung" rum! wurde da gepfuscht?

Die Innenaustattung sieht original aus. Und diese "Plastikfassung", so wie du es nennst, habe ich auch dran. Das ist so ne Art Aufkleber. Wohl als Lackschutz gedacht oder so.

Wegen Garantie: Der Händler müsste die ein geben, außer er verkauft ihn als Bastlerfahrzeug. Aber das musst du selber entscheiden, ob du ihn ohne Garantie kaufen würdest. Sieht ja recht geplegt aus, von der Innenaustattung her.

Themenstarteram 16. August 2004 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von Golf II- Power

Die Innenaustattung sieht original aus. Und diese "Plastikfassung", so wie du es nennst, habe ich auch dran. Das ist so ne Art Aufkleber. Wohl als Lackschutz gedacht oder so.

Wegen Garantie: Der Händler müsste die ein geben, außer er verkauft ihn als Bastlerfahrzeug. Aber das musst du selber entscheiden, ob du ihn ohne Garantie kaufen würdest. Sieht ja recht geplegt aus, von der Innenaustattung her.

ahso alles klar. ;)

am 16. August 2004 um 14:27

ohne Garantie würde ich ihn aber nicht nehmen

Achtung, Spitzfindigkeit!

Er muss dir ein Jahr Gewährleistung geben, Garantie ist freiwillig.

Ist es denn so abnormal, dass er ein über 10 Jahre altes Fahrzeug nichtmehr mit Gewährleistung verkaufen will? Ich kenn mich da im Geschäftsgebaren nicht aus, aber mir scheint das nicht abnormal.

Themenstarteram 16. August 2004 um 14:35

jo versteh schon was du sagen willst. wenn er ohne garantie verkaufen will, wird er offensichtlich nen mangel verschweigen wollen. schade, dass ich auch keinen profi an der hand hab, der da mal mit nachschauen könnte.

Themenstarteram 16. August 2004 um 14:36

ok was is dann da der unterschied?

Allzusehr kenn ich mich mit den Detaisl nicht aus...

Die Gewährleistung umfasst einen festen Katalog an Leistungen im Schadensfall, wird stillschweigend vereinbart und kann nicht ausgeschlossen oder in ihrem Umfang begrenzt werden. Beim Fernabsatzgesetz gilt auch erst nach einem Jahr die Beweislastumkehr, sprich das erste Jahr muss der Händler dir beweisen, dass der MAngel nicht beim KAuf vorhanden war, wies damit bei KFZ aussieht weiß ich aber nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und lässt sich in ihrem Umfang (fast) beliebig beschränken, muss halt en detail vereinbart werden.

Für genauere Sachen müsste man nen Juristen oder vielleicht den ADAC bemühen...

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