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Was hat sich nach BJ 11.2008 geändert?

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 7. August 2010 um 8:00

Hallo

Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.

Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!

Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.

Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???

MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.

Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.

Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde

Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?

Danke für die Infos

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. August 2010 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von quattroclaus

Hallo

Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.

Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!

Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.

Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???

MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.

Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.

Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde

Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?

Danke für die Infos

Gruß

Hallo, an alle

Es gibt gute Nachrichten!!!

Ich habe vorhin den Wagen zurück gegeben und den Vertrag aufgelöst.

Ich muss nicht mal die gefahrenen Km bezahlen.

Nachdem der Verkaufschef erst mal Anstalten machte mich quasi ab zu wimmeln und mir weis machen wollte das alles rechtens ist, konnte ich ihn dann doch mit Hilfe des von Cokefreak(Vielen Dank nochmal) zu Verfügung gestellten Gerichtsurteil und meiner Mitgliedschaft in diversen Foren "überzeugen"!!!

Hab jetzt leider , oder Gott sei dank die Möhre nicht mehr an der Backe.

Muss mich jetzt wieder nach nem anderen Wagen umschauen und werde sicherlich nicht mehr so blauäugig an die Sache rangehen.

Alles in allem bin ich froh das es ohne Anwalt und Gericht usw... ausgegangen ist. Wenn der Verkaufschef nicht einiger maßen Kulant mit der Sache umgegangen wäre hätte es noch sehr "lustig" werden können.

Aber da das alles ohne Finanz. Schaden an mir vorbei gegangen ist außer ner Tankfüllung hab ich nix investiert, ist heute ein SCHÖNER TAG

Gruß Claus

46 weitere Antworten
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46 Antworten
am 7. August 2010 um 8:02

- ESP mit elektronischer Quersperre (Modelle mit Frontantrieb)

- Optikpaket schwarz (Rahmen Singleframe hochglänzend, Kühlergrill, Kennzeichenträger, Nebelscheinwerfereinfassung und Fensterschachtleiste in Mattschwarz)

- quattro mit Sportdifferenzial und Dynamiklenkung

- neuer Stoff Atrium

- Dekor Birkemaserholz grau (S5)

- kleines Navi: MMI Navigation (6,5 Zoll-Farbdisplay und DVD-Navi)

- B&O Sound mit Dolby 5.1 bei DVD-Wiedergabe

- Bluetooth-Schnittestelle

- Hold assist heißt jetzt Anfahrassistent und ist nicht kombinierbar mit Start&Stopp-Automatik

- Xenon plus mit Taglicht und Rückleuchten in LED-Optik

- Vorrüstung für Anhängevorrichtung

- Die 2 Liter Motoren bekamen die Start-/Stopp-Automatik

 

am 7. August 2010 um 8:11

Hallo,

das Baujahr ist wichtig bei der Gewährleistung. Die Gewährleistung läuft ab dem Monat der Herstellung. Ich kann dir nur raten, dass Dein Händler auf seine Kosten die Audi ++ Garantie abschließt. Damit verlängert sich die Garantie um weitere 2 Jahre. Dies ist leider sehr wichtig. Mein A5 war Baujahr 2007 als ich diesen als Gebrauchtwagen 2009 gekauft habe. Inzwischen wurde der Lüftermotor auf Kolanz geliefert und über diese Garantie gewechselt. (rostige Lüfterachse mit Laufgeräuschen wie eine Grille).

Zitat:

Original geschrieben von Lucky Louis

- ESP mit elektronischer Quersperre (Modelle mit Frontantrieb)

- Optikpaket schwarz (Rahmen Singleframe hochglänzend, Kühlergrill, Kennzeichenträger, Nebelscheinwerfereinfassung und Fensterschachtleiste in Mattschwarz)

- quattro mit Sportdifferenzial und Dynamiklenkung

- neuer Stoff Atrium

- Dekor Birkemaserholz grau (S5)

- kleines Navi: MMI Navigation (6,5 Zoll-Farbdisplay und DVD-Navi)

- B&O Sound mit Dolby 5.1 bei DVD-Wiedergabe

- Bluetooth-Schnittestelle

- Hold assist heißt jetzt Anfahrassistent und ist nicht kombinierbar mit Start&Stopp-Automatik

- Xenon plus mit Taglicht und Rückleuchten in LED-Optik

- Vorrüstung für Anhängevorrichtung

- Die 2 Liter Motoren bekamen die Start-/Stopp-Automatik

Am FIS wurde doch auch noch was geändert... Doppelte Einträge ( aktueller Verbrauch / Restreichweite) lassen sich nun untereinander Anzeigen.

Das Effizienzmenu wurde eingeführt etc.

Zitat:

Original geschrieben von quattroclaus

Hallo

Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.

Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!

Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.

Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???

MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.

Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.

Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde

Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?

Danke für die Infos

Gruß

hast du das Fahrzeug als "fabrikneu" gekauft?

Themenstarteram 7. August 2010 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von psalter

Zitat:

Original geschrieben von quattroclaus

Hallo

Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.

Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!

Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.

Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???

MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.

Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.

Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde

Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?

Danke für die Infos

Gruß

hast du das Fahrzeug als "fabrikneu" gekauft?

Nein war ein Vorführer.

Themenstarteram 7. August 2010 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von Lucky Louis

- ESP mit elektronischer Quersperre (Modelle mit Frontantrieb)

- Optikpaket schwarz (Rahmen Singleframe hochglänzend, Kühlergrill, Kennzeichenträger, Nebelscheinwerfereinfassung und Fensterschachtleiste in Mattschwarz)

- quattro mit Sportdifferenzial und Dynamiklenkung

- neuer Stoff Atrium

- Dekor Birkemaserholz grau (S5)

- kleines Navi: MMI Navigation (6,5 Zoll-Farbdisplay und DVD-Navi)

- B&O Sound mit Dolby 5.1 bei DVD-Wiedergabe

- Bluetooth-Schnittestelle

- Hold assist heißt jetzt Anfahrassistent und ist nicht kombinierbar mit Start&Stopp-Automatik

- Xenon plus mit Taglicht und Rückleuchten in LED-Optik

- Vorrüstung für Anhängevorrichtung

- Die 2 Liter Motoren bekamen die Start-/Stopp-Automatik

B&O + großes Navi mit HDD hat er auch und das wird dann ohne 5.1 sein oder wie? Klang ist aber Top.

Start&Stopp-Automatik Serie?

Vorrüstung für Anhänger Serie ?

Bluetooth-Schnittestelle Serie ?

Sind ja doch einige Sachen wie würdet ihr vorgehen?

Neu Verhandeln ...........?

Da müsste doch normal "kulanter weise" vom Händler wenigstens die Umrüstung der Heckleuchten auf LED drin sein wenn er mir solche eklatanten Informationen vorenthält oder wie seht ihr das?

Zitat:

Original geschrieben von quattroclaus

 

Start&Stopp-Automatik Serie? Ja

Vorrüstung für Anhänger Serie ? Nein

Bluetooth-Schnittestelle Serie ? Nein

Themenstarteram 7. August 2010 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

Zitat:

Original geschrieben von Lucky Louis

- ESP mit elektronischer Quersperre (Modelle mit Frontantrieb)

- Optikpaket schwarz (Rahmen Singleframe hochglänzend, Kühlergrill, Kennzeichenträger, Nebelscheinwerfereinfassung und Fensterschachtleiste in Mattschwarz)

- quattro mit Sportdifferenzial und Dynamiklenkung

- neuer Stoff Atrium

- Dekor Birkemaserholz grau (S5)

- kleines Navi: MMI Navigation (6,5 Zoll-Farbdisplay und DVD-Navi)

- B&O Sound mit Dolby 5.1 bei DVD-Wiedergabe

- Bluetooth-Schnittestelle

- Hold assist heißt jetzt Anfahrassistent und ist nicht kombinierbar mit Start&Stopp-Automatik

- Xenon plus mit Taglicht und Rückleuchten in LED-Optik

- Vorrüstung für Anhängevorrichtung

- Die 2 Liter Motoren bekamen die Start-/Stopp-Automatik

Am FIS wurde doch auch noch was geändert... Doppelte Einträge ( aktueller Verbrauch / Restreichweite) lassen sich nun untereinander Anzeigen.

Das Effizienzmenu wurde eingeführt etc.

Also diese Gangwechselanzeige (Empfehlung) oder wie das heißt hat er anscheinend. Zb 4->5 so sieht die doch aus oder ist unten Li. im FIS?

Das mit dem untereinander Anzeigen müsste ich mal auf einem Bild sehen.

Ich würde diesen Kauf so nicht akzeptieren. :eek:

Wie kann dir der Händler verschweigen, dass das Fahrzeug 11/2008 gebaut wurde? :mad:

Ok, es ist Modelljahr 2009, ergo hat er dir nur ein MJ verschwiegen. :o

Steht im Kaufvertrag nicht das MJ?

Desweiteren stellen sich mehrere Fragen:

War es vom Preis her ein Schnäppchen?

Was sagt dein Händler dazu?

Wann ist er von dir gekauft worden?

Zur Garantie/Gewährleistung:

Bin der Meinung, dass es ab Zulassung und nicht ab Herstellung gilt.

Bei Inanspruchnahme wird das Zulassungdatum geprüft und nicht das Herstellungsdatum.

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich würde diesen Kauf so nicht akzeptieren. :eek:

Wie kann dir der Händler verschweigen, dass das Fahrzeug 11/2008 gebaut wurde? :mad:

Ok, es ist Modelljahr 2009, ergo hat er dir nur ein MJ verschwiegen. :o

Steht im Kaufvertrag nicht das MJ?

Desweiteren stellen sich mehrere Fragen:

War es vom Preis her ein Schnäppchen?

Was sagt dein Händler dazu?

Wann ist er von dir gekauft worden?

Zur Garantie/Gewährleistung:

Bin der Meinung, dass es ab Zulassung und nicht ab Herstellung gilt.

Bei Inanspruchnahme wird das Zulassungdatum geprüft und nicht das Herstellungsdatum.

Gruß Cokefreak

--> § 438 Abs. 2 BGB

"Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache."

Themenstarteram 7. August 2010 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich würde diesen Kauf so nicht akzeptieren. :eek:

Wie kann dir der Händler verschweigen, dass das Fahrzeug 11/2008 gebaut wurde? :mad:

Ok, es ist Modelljahr 2009, ergo hat er dir nur ein MJ verschwiegen. :o

Steht im Kaufvertrag nicht das MJ?

Nein nur Erstzulassung

Desweiteren stellen sich mehrere Fragen:

War es vom Preis her ein Schnäppchen? sicher nicht

Was sagt dein Händler dazu? werde ich dann berichten

Wann ist er von dir gekauft worden? 08.2010

Zur Garantie/Gewährleistung:

Bin der Meinung, dass es ab Zulassung und nicht ab Herstellung gilt.

Bei Inanspruchnahme wird das Zulassungdatum geprüft und nicht das Herstellungsdatum. Da stimme ich dir zu

Gruß Cokefreak

So mal gegoogelt:

Zitat:

Zwei Jahre altes Auto ist kein Neuwagen

Ein zwei Jahre altes Auto ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Neuwagen, auch wenn es noch nie zugelassen war und in einem Autohaus stand (Az.: 15 U 71/06). Ein Osnabrücker Autohaus müsse daher den Kaufpreis an eine Kundin zurückzahlen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Bei dem im August 2003 erstmals zugelassenen Auto hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Wagen bereits im September 2001 produziert worden war. Eine 23 Monate lange Standzeit zwischen Produktion und Verkauf führe auch bei einem Neufahrzeug zu einem Alterungsprozess, urteilte das Gericht. (dpa)

 

Copyright © 1999 - 2010 by AUTO SERVICE PRAXIS Online

Zitat Ende

Gruß Cokefreak

am 7. August 2010 um 9:32

Lt. Mitteilung war es ja ein Vorführer. Ich hab es am eigenen Leibe erfahren. Garantie beginnt ab Herstellungsdatum. War auch auf dem Kaufvertrag im Kleingedruckten so vermerkt.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

So mal gegoogelt:

Zitat:

Zwei Jahre altes Auto ist kein Neuwagen

Ein zwei Jahre altes Auto ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Neuwagen, auch wenn es noch nie zugelassen war und in einem Autohaus stand (Az.: 15 U 71/06). Ein Osnabrücker Autohaus müsse daher den Kaufpreis an eine Kundin zurückzahlen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Bei dem im August 2003 erstmals zugelassenen Auto hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Wagen bereits im September 2001 produziert worden war. Eine 23 Monate lange Standzeit zwischen Produktion und Verkauf führe auch bei einem Neufahrzeug zu einem Alterungsprozess, urteilte das Gericht. (dpa)

 

Copyright © 1999 - 2010 by AUTO SERVICE PRAXIS Online

Zitat Ende

Gruß Cokefreak

Ich geb auch noch mal was dazu:

Quattroclaus hat weiter oben geschrieben, dass er einen Vorführwagen und keinen Neuwagen erworben hat.

Zum Thema wie lange es ein Neuwagen ist:

 

Verkauf eines Neuwagens als „fabrikneu”

BGB §§ BGB § 459, BGB § 463

1. Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug „fabrikneu” ist (Bestätigung von Senat, NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 2127 = LM § 459 BGB Nr. 55 = WM 1980, WM Jahr 1980 Seite 1068).

2. Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr „fabrikneu”, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von Senat, NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 1097 = LM § 459 BGB Nr. 51, und Senat, NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 2127 = LM § 459 BGB Nr. 55 = WM 1980, WM Jahr 1980 Seite 1068).

BGH, Urteil vom 22. 3. 2000 - VIII ZR 325/98 (KG)

und

Voraussetzung für das Vorliegen der Eigenschaft "fabrikneu" bei Kfz

BGB § 346; BGB § 347; BGB § 347 2; BGB § 459; BGB § 462; BGB § 463; BGB § 465; BGB § 467; EGBGB Art. 229; EGBGB Art. 229 5

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist noch fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. (s.a. Dok.Nr. 60107 und Anmerkung von Ferner = Dok.Nr. 62446).

BGH , Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

Gruß

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