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Was ist als aktive Diebstahlsicherung erlaubt

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 20:41

Was ist in einem Wohnmobil als aktiver Diebstahlschutz erlaubt?

Ich meine hiermit Dinge die wirklich verhindern dass das Fahrzeug gestohlen oder in das Fahrzeug eingebrochen werden kann, auch wenn dies für den "Straftäter" nicht ohne Verletzungen ausgeht?

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19 Antworten

Ein Köter, alles andere was den Dieb vorsätzlich verletzen kann bringt dich vor den Richter.

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 20:54

Da spielt ja der Tierschutz nicht mit.... wenn das WoMo ein paar Tage/Wochen steht.

 

Neben den indirekten Massnahmen wie Spezialfolie an den Fenstern, alle Türen mit Spezialschlössern gesichert, Luken und Fenster ebenso.

Alarm mit SMS usw.

 

Es geht um solche Dinge wie:

-Fenster von innen mit Gitterstab sichern welcher nach aussen hin "scharfkantig" ist, man sich also beim durchgreifen verletzt. Rasierklingen unter Türgriffen und Fensterkanten, Einbaugeräten usw.

-150DbA Sirene im Innenraum

-Tränengasdüse an bestimmten Stellen

-Stahlnadel unter dem Fahrer-Sitz (klappbar).

-Navi mi Rasierklingen usw. von hinten so sichtern dass man nur dran kommt wenn man die Verkabelung entfernt.

 

Warum ich frage: Ich habe so ein Wohnmobil mit diesen "Spezialeinbauten" gekauft (in Deutschland) und will dieses wieder weiter verkaufen, mich interessiert nur ob ich das Ganze wieder zurück bauen muss. Der Vorbesitzer hat nach dem 3. Diebstahl und dem xten Einbruch so gesichert.

Zitat:

Warum ich frage: Ich habe so ein Wohnmobil mit diesen "Spezialeinbauten" gekauft (in Deutschland) und will dieses wieder weiter verkaufen, mich interessiert nur ob ich das Ganze wieder zurück bauen muss. Der Vorbesitzer hat nach dem 3. Diebstahl und dem xten Einbruch so gesichert.

Jetzt gibt deine Frage einen Sinn!

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 21:21

Man könnte es ja machen wie in Asien: Gabun Viper oder Klapperschlange ins WoMo... effektiv :)

Naja, eigentlich warum sollte das verboten sein?

Wenn einer versucht in das WoMo zu kommen begeht er in jedem Fall einen Einbruch, wenn er sich dabei verletzt ist das doch sein Risiko.

Anders sieht es vielleicht aus, wenn sich ein Berechtigter, oder ein Kind ernsthaft verletzt, weil man vergessen hat irgendwas zu deaktivieren, z.B. Dorn im Sitz.

Nr. 3 und 4 bringen Dich in den Kahn. das läuft dann u.U. auf "bedingten Vorsatz" hinaus.

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 10:47

Genau das ist ja das Problem.

Man darf ja sein Eigentum nicht mit allen legalen Mitteln Schützen. Der Täter ist ja so wie so immer das Opfer, der arme, er konnte das ja nicht ahnen. In anderen Ländern bekommt er Blei bei so einem Versuch....

Also besser alles ausbauen was man direkt sieht und beim Rest so tun als wüsste man von nichts?

Auf Grund der eigenen Antworten des TE beschleicht mich hier das gleiche unangenehme Gefühl wie in der A3-WoMo-Aufbruch-Runde

Wohin soll uns diese Runde bringen ?

Ich würde als Verkäufer den ganzen Mist ausbauen.

Selbst wenn der Käufer dir zusichern sollte, dass er das so übernimmt, weißt du nicht, ob nicht doch irgendjemand später Regressforderungen an dich stellt, evtl. verkauft der jetzige Käufer das Teil auch schon bald wieder und vergißt die Sachen zu erwähnen....

Mir wäre das Risiko zu groß.

Kann mir gut vorstellen, dass du dich beim Ausbau auch noch verletzen wirst.....kein Spaß.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. Oktober 2015 um 12:47:49 Uhr:

Genau das ist ja das Problem.

Man darf ja sein Eigentum nicht mit allen legalen Mitteln Schützen. In anderen Ländern bekommt er Blei bei so einem Versuch....

Da hast Du Dein Problem:

Du willst illegale Mittel anwenden

Legale Mittel darfst Du immer verwenden.

Zum 2.: dann zieh nach Amiland und lass Dich da überraschen, wie das ist mit dem Blei.

Viel Spaß

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 15:41

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 14. Oktober 2015 um 14:45:23 Uhr:

Zitat:

@martinde001 schrieb am 14. Oktober 2015 um 12:47:49 Uhr:

Genau das ist ja das Problem.

Man darf ja sein Eigentum nicht mit allen legalen Mitteln Schützen. In anderen Ländern bekommt er Blei bei so einem Versuch....

Da hast Du Dein Problem:

Du willst illegale Mittel anwenden

Legale Mittel darfst Du immer verwenden.

Zum 2.: dann zieh nach Amiland und lass Dich da überraschen, wie das ist mit dem Blei.

Viel Spaß

Nö, ich geh nach Asien, dort bauen wir unsere Autos schon um:

-Stahlschlinge im Fussraum (mit Elektroschock, einstellbar "fest" oder "extrem").

-Tränengas oder CO2-Sprühdüse

-Totalverriegelung der Türen

-150dba Sirene

-Fenster mit Schutzfolie gegen einschlagen

-Gegen Highjacking: Düsen oben oder bei den Türen unten aus denen Tränengas, oder alternativ eine Stichflamme heraus kommt.

Alles legal, wir rüsten die Autos so um.

 

 

 

Wir sind gerade dabei das Zeug auszubauen, mannomann hat der da reingebuttert... bestimmt schon 50 Rasierklingen...

Hoffentlich verletzungsfrei...:(

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 15:56

Zitat:

@PIPD black schrieb am 14. Oktober 2015 um 17:44:15 Uhr:

Hoffentlich verletzungsfrei...:(

ähm.. NEIN... aber ich machs ja nicht, hab da meine Helferlein :)

Aber du kannst dir sicher vorstellen wie gut in Dichtmasse eingeklebte, halbierte Rasierklingen zu entfernen sind denn mit der Zange nicht zu greifen.

Wenigstens war die Karre billig und den Tüv hats nicht interessiert. Nächste Woche landet sie in der Bucht fürs doppelte (da ja mir Tüv neu).

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