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Was ist beim Ziehen eines Anhängers ohne BE entscheidend - zulässiges oder tatsächliches GG?
Hallo,
Wahrscheinlich wurde diese Frage auch schon zigmal diskutiert, ich finde aber keine schlüssige Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen FS Kl. B, mein Fzg. hat eine Leermasse von 1595 kg und ein zul. GG von 2090 kg. Die zul. Anhängelast beträgt 1500 kg.
Meine Frage ist, darf ich einen Hänger mit zul. GG von 1800 kg ziehen, wenn das tatsächliche GG nur knapp 1100 kg wiegt (500 kg Leergewicht + 600 kg Zuladung). Denn 1100+2090 liegen ja unter 3,5 to.
Aber vermutlich richtet sich in dem Fall die Erlaubnis ausschließlich nach dem zulässigen und nicht dem tatsächlichen GG?
Das ich einen Hänger bis 1410 kg zul. GG ziehen darf, ist mir klar ??.
Ich danke schön mal für eure Antworten!!!
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10 Antworten
Zitat:
@nena18598 schrieb am 15. Oktober 2014 um 13:49:58 Uhr:
Hallo,
Wahrscheinlich wurde diese Frage auch schon zigmal diskutiert, ich finde aber keine schlüssige Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen FS Kl. B, mein Fzg. hat eine Leermasse von 1595 kg und ein zul. GG von 2090 kg. Die zul. Anhängelast beträgt 1500 kg.
Meine Frage ist, darf ich einen Hänger mit zul. GG von 1800 kg ziehen, wenn das tatsächliche GG nur knapp 1100 kg wiegt (500 kg Leergewicht + 600 kg Zuladung). Denn 1100+2090 liegen ja unter 3,5 to.
Aber vermutlich richtet sich in dem Fall die Erlaubnis ausschließlich nach dem zulässigen und nicht dem tatsächlichen GG?
Das ich einen Hänger bis 1410 kg zul. GG ziehen darf, ist mir klar ??.
Ich danke schön mal für eure Antworten!!!
du brauchst fs BE
Hallo,
lt. ADAC und TÜV darfst Du die Kombination fahren.
BE ist nur erforderlich, wenn Du das Zug-Gesammtgewicht von 3,5t überschreitest. Das wäre hier die 90kg.
Die Regel mit den 750kg ist fast überflüssig und gilt z.B. für 3,5 Tonner (max. Gespanngewicht 4,25t).
Die Regel mit den 3,5t Gespanngewicht wurde me nachträglich aufgenommen.
Aber Achtung:
PKW sind in der Regel um einiges schwerer als angegeben. Mein Logan PicUp war über 60 kg schwerer als im Schein vermerkt. Un der hat nun wirklich nicht nennenswertes Zubehör.
Bei Anhängern ist bei fast allen Bestimmungen das tatsächlich Gewicht entscheidend.
Gruß
Thorsten
Hallo Gemeinde!
Ich habe folgende informative Seite: Führerscheinklassen gefunden. Es ist alles übersichtlich erklärt.
Dort steht aber Zulässiges GG nicht tatsächliches GG.
Also: 2090+1800 > 3500 --> BE
HG
Jochen
Entscheidend ist das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Tatsächliche Gewichte interessieren nicht. Nur die Angaben in den Papieren.
Mit B darfst du Anhänger ziehen, die entweder unter 750kg wiegen oder deren zulässiges Gesamtgewicht unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen. Zusätzlich darf das zulässige Zuggesamtgewicht nicht über 3500kg liegen. Also die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug.
Du dürftest mit deinem 1595kg-Auto also einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1594kg ziehen, wenn die Anhängelast das hergeben würde.
Edit:
Das mit dem Leergewicht scheint schon nicht mehr aktuell zu sein. Bin mir aber sehr sicher, das damals vor 12 Jahren in der Fahrschule so gelernt zu haben.
Wenn man in der Fahrerlaubnisverordnung nachliest, dann muss das zulässige Gesamtgewicht unter 3500kg liegen. Also dürftest du bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2090kg einen Anhänger mit 3500-2090=1410kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen.
@muhmann: So war es bis die B96 eingeführt wurde. Mittlerweile zählen die zGG.
Nachzulesen hier: http://www.tuev-nord.de/.../3-eu-fuehrerscheinrichtlinie-95474.htm
Denn irgendwie musste man ja die B96 schmackhaft machen.
Der TE braucht also mindestens die B96. In Blick auf die Zukunft würde ich aber immer zur BE raten.
Wusste ich doch, dass es das mal gab.
War auch ne bekloppte Regel. Jetzt ist das wenigstens ein bisschen durchsichtiger.
Ich würde auch zu BE raten. B96 wird zwar vermutlich in der Regel reichen, aber wen man ohnehin in die Fahrschule muss, dann kann man es auch richtig machen.
So groß ist der zeitliche und finanzielle Mehraufwand nicht.
Zitat:
@muhmann schrieb am 15. Oktober 2014 um 23:23:31 Uhr:
Entscheidend ist das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Tatsächliche Gewichte interessieren nicht. Nur die Angaben in den Papieren.
Mit B darfst du Anhänger ziehen, die entweder unter 750kg wiegen oder deren zulässiges Gesamtgewicht unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen. Zusätzlich darf das zulässige Zuggesamtgewicht nicht über 3500kg liegen. Also die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug.
Du dürftest mit deinem 1595kg-Auto also einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1594kg ziehen, wenn die Anhängelast das hergeben würde.
Edit:
Das mit dem Leergewicht scheint schon nicht mehr aktuell zu sein. Bin mir aber sehr sicher, das damals vor 12 Jahren in der Fahrschule so gelernt zu haben.
Wenn man in der Fahrerlaubnisverordnung nachliest, dann muss das zulässige Gesamtgewicht unter 3500kg liegen. Also dürftest du bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2090kg einen Anhänger mit 3500-2090=1410kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen.
das ist die ALTE RECHTSLAGE..
Zitat:
@nena18598 schrieb am 15. Oktober 2014 um 13:49:58 Uhr:
Hallo,
Wahrscheinlich wurde diese Frage auch schon zigmal diskutiert, ich finde aber keine schlüssige Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen FS Kl. B, mein Fzg. hat eine Leermasse von 1595 kg und ein zul. GG von 2090 kg. Die zul. Anhängelast beträgt 1500 kg.
Meine Frage ist, darf ich einen Hänger mit zul. GG von 1800 kg ziehen, wenn das tatsächliche GG nur knapp 1100 kg wiegt (500 kg Leergewicht + 600 kg Zuladung). Denn 1100+2090 liegen ja unter 3,5 to.
Aber vermutlich richtet sich in dem Fall die Erlaubnis ausschließlich nach dem zulässigen und nicht dem tatsächlichen GG?
Das ich einen Hänger bis 1410 kg zul. GG ziehen darf, ist mir klar ??.
Ich danke schön mal für eure Antworten!!!
Wenn du bei Klasse B einen Anhänger ziehen willst, dessen zul. Gesamtgewicht ÜBER 750 kg liegt darf das Zuggesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht Pkw und zul. Gesamtgewicht Anhänger) NICHT 3500 kg überschreiben. Tut es das, so benötigst du BE.. ganz einfach und verständlich oder?
Grüssle
Danke, dass du erneut einen Sachverhalt klärst, der schon seit einem Monat erledigt ist
Zitat:
@muhmann schrieb am 29. Dezember 2014 um 01:51:38 Uhr:
Danke, dass du erneut einen Sachverhalt klärst, der schon seit einem Monat erledigt ist
Gern geschehn... hab ich immer wieder gerne gemacht...