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Was ist das für ein Wohnwagen!!!

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 18:25

Hallo,

wir sind eben in der Scheune unseres Nachbarn gewesen. Wir haben da einen Wohnwagen gefunden. (siehe Bild)

Es ist eine Nummer am Träger vorhanden gewesen. Schlüsselnummer: XK Typ: A28182

Vielleicht könnt Ihr uns ja helfen und sagen um Welchen Hersteller es geht.

Vielen Dank.....

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24 Antworten

Ich würd sagen, das ist eine schlechte Antwort auf das Dübener Ei! :-)

Mal ernsthaft. Sieht interessant aus. Kannst du mal Bilder von innen machen?

am 17. Mai 2014 um 20:14

Coole Kiste ... wäre interessant, wie sich der Gesamtzustand darstellt.

Für diese spezielle Bauform mit dem "Mittelscheitel" auf dem Dach fallen mir spontan eigentlich nur zwei mögliche Hinweise für die weitere Suche ein:

  • Viele britische Caravans etwa seit den 20er Jahren wurden so gebaut. Selbst neuere Modelle z.B. von Elddis hatten den "Mittelscheitel" noch bis vor einigen Jahren.
  • Gleiches gilt für manche alten amerikanischen Caravans, welche den britischen z.T. zum Verwechseln ähnlich sehen. Eventuell hatte den ja ein GI der US-Besatzungsstreitkräfte kurz nach dem WWII hier genutzt und bei seiner Rückkehr nach USA hier gelassen.

Ich schliesse damit aber eine völlig andere Herkunft nicht zwangsläufig aus. Evtl. tragen ja Teile der Innenausstattung irgendwelche Typenschilder.

Weitere Bilder wären schön ... von aussen wie innen.

Gruß

NoGolf

Das könnte ein Biod Bambi sein.

Sieht zumindest dem hier recht ähnlich.

http://biod.info/biod/modellen/65-bambi.jpg

http://biod.info/biod/modellen/modellen.htm

Die Außenschale hat mich darauf gebracht. Da die immernoch zu glänzen scheint, müßte es Polyester sein. Da haben nicht soviele mit gebaut.

Hatte erst auf einen Intercamp aus der DDR getippt, weil die nur mit Polyester gebaut haben, aber unten standen noch andere Hersteller und die hab ich einfach mal durchprobiert.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 21:13

super, Dankeschön.

Also in den Anhänger kommen wir im Moment nicht, weil der vor vielen Jahren dort abgestellt wurde. Der Besitzer hat den Anhänger gegen eine Standgebühr dort abgestellt.

Derjenige hat sich nicht mehr gemeldet und auch keine Miete mehr bezahlt. Leider wissen wir nicht, wie sich das verhält, wenn es auch keinen Mietvertrag gibt, weil damals wurde so etwas ja gegen Handschlag gemacht. Unser Nachbar ist schon sehr alt und hat auch keine Adresse oder Name von dem Besitzer.

Wir sind ja auf der Suche nach so einem kleinen Anhänger um ihn wieder fit zu machen. Wir konnten nur schwach erkennen, dass eine alte Sitzbank und Vorhänge und Handtücher vorhanden sind.

Aber es scheint wirklich dieser Bambi Biod zu sein. Der Anhänger ist aus dem Jahr 1964.

Wisst ihr evtl. ob es da eine Verjährung oder so etwas gibt???

fG

Zitat:

Original geschrieben von Netwin

sWisst ihr evtl. ob es da eine Verjährung oder so etwas gibt???

fG

Was soll verjähren, wenn es keinen Vertrag gibt.....

Dem Eigentümer gehört noch der WoWa, auch wenn euer Nachbar der Besitzer ist :D

am 17. Mai 2014 um 21:41

Je nach dem, wie lange der abgemeldet war, läßt sich der Eigentümer u.U. nicht mal mehr über die Zulassungsstellen bzw. KBA ermitteln. Das wäre aber wohl dennoch die erste Möglichkeit.

Mit der rechtlichen Frage wirst Du in Folge vermutlich noch diverse bestimmt gut gemeinte, aber ebenso rechtsunsichere Vorschläge bekommen. Siehe HIER.

Der einzige, der das für Dich klären kann, ist ein Anwalt.

Gruß

NoGolf

Irgendwo müssen Typenschilder angebracht sein, vielleicht kommt ihr mit den Angaben übers KBA an den Besitzer.

Ansonsten wirds schwierig. Vielleicht mal einen Anwalt fragen, wie es sich mit in Besitznahme aufgegebener Güter verhält.

am 17. Mai 2014 um 22:07

Ergänzung:

Selbst wenn ein Anwalt eine Lösung finden sollte, mit der das Eigentum an dem Wohnwagen auf Deinen Nachbarn (und in Folge an Dich) übergeht, müsste der Anhänger vermutlich vor einer Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt im "Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland" aufgeboten werden.

Siehe HIER und HIER

Grundlage: Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen Teil II gemäß § 12 Abs.4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gruß

NoGolf

So ein geiles Wohnei! :cool::D

Du MUSST Dich einfach kümmern, dass Das Dingen in Deinen Besitz kommt. ;)

Die Nebenfrage nach Besitz und Eigentum finde ich hier sehr interessant.

Aber da wäre ich entspannt.

Wenn der Eigner nicht aufzufinden ist, kann man die entgangene Miete gegen den Restwert verrechnen und das gute Stück einziehen. ;)

Wo kein Kläger ist...

Fahrzeuge ohne Brief werden doch alle Nase lang aus irgendwelchen Scheunen geholt,

da gibt es sicher Zulassungsmöglichkeiten.

am 18. Mai 2014 um 11:26

Von der Theorie her hast Du sicher erst mal recht. Sofern das allerdings nicht rechtlich "wasserdicht" abgewickelt wird, besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko:

Rechtlich gesehen ist im Moment der Nachbar des TE im Besitz des Wohnwagens (er ist in seinem Besitz). Der ursprüngliche Halter ist jedoch der Eigentümer. Und Eigentum kann man nach meinem Rechtsverständis nicht einfach durch die Inbesitznahme erwerben..

Man nehme an, der TE zieht die Kiste mit dem OK des Nachbarn aus dem Schuppen, geht zur §21 Vollabnahme und dann zur Zulassungssstelle. Er bekommt für die Kiste auch nach dem Aufgebot durchs KBA neue Papiere. Schon sind mindestens die ersten 200 Euro weg. Das Fahrzeug ist jetzt auf ihn zugelassen und er inverstiert munter weiteres Geld für die Renovierung in die Kiste.

Der ursprüngliche Halter wohnt ja wohl kaum irgendwo in Kasachstan, wenn er den Wohnwagen dort "abgestellt" hat. Der lebt mit hoher Warscheinlichkeit irgendwo dort in der Gegend und sieht u.U., dass sein Anhänger (inzwischen wieder in vollem Glanz) durch die Strassen gezogen wird. Nun erhebt er natürlich Anspruch auf unverzügliche Herausgabe des Fahrzeugs.

  • Hat der ursprüngliche Halter Anspruch auf Herausgabe?
  • Muss er dem TE dann wenigstens seine Investitionen für die Renovierung zurück erstatten?
  • Oder darf der TE die Kiste behalten?

Ich habe KEINE Ahnung, wie das rechtlich aussieht, wenn etwas in der Art passieren würde. Deswegen auch der Rat, unbedingt einen Anwalt zu befragen.

Gruß

NoGolf

Also sein investiertes Geld bekommt er auf keinen Fall zurück.

Es gibt den Tatbestand der Inbesitznahme eines vom Eigentümer aufgegebenen Besitzes.

Wie das aber genau abläuft weiß ich nicht. Das weiß nur ein Anwalt.

Alternative kann aber der Stellplatzbesitzer eine Aufrechnung beantragen. Für den rechtlichen Beweis braucht er entweder am besten den Vertrag, oder einen damals anwesenden Zeugen. Vielleicht seine Ehefrau.

Gibt ja auch fast neben jedem Gericht ein Cafe Meineid.

am 19. Mai 2014 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von Netwin

super, Dankeschön.

Also in den Anhänger kommen wir im Moment nicht, weil der vor vielen Jahren dort abgestellt wurde. Der Besitzer hat den Anhänger gegen eine Standgebühr dort abgestellt.

Derjenige hat sich nicht mehr gemeldet und auch keine Miete mehr bezahlt. Leider wissen wir nicht, wie sich das verhält, wenn es auch keinen Mietvertrag gibt, weil damals wurde so etwas ja gegen Handschlag gemacht. Unser Nachbar ist schon sehr alt und hat auch keine Adresse oder Name von dem Besitzer.

Wir sind ja auf der Suche nach so einem kleinen Anhänger um ihn wieder fit zu machen. Wir konnten nur schwach erkennen, dass eine alte Sitzbank und Vorhänge und Handtücher vorhanden sind.

Aber es scheint wirklich dieser Bambi Biod zu sein. Der Anhänger ist aus dem Jahr 1964.

Wisst ihr evtl. ob es da eine Verjährung oder so etwas gibt???

fG

Ich hab auch einen gehabt, einen Biod 300, ich würde dir raten die Finger von dem Ding zu lassen, meistens sind diese Polyesterkisten total verschimmelt, da läuft das Wasser durch die Fenster, die Böden sind weich und die Außenhaut delaminiert sich im Bereich der Griffe und anderer Schwachstellen.

Alles in allem steckt man da mehr Geld rein als in jeden anderen Gebrauchen.

am 25. Mai 2014 um 9:37

Bin mir nicht ganz sicher aber ich meine das der Vermieter eine Anzeige in einem öffentlichen Amtsblatt aufgeben muss und dort nach dem Eigentümer fragen.

Nach einer Frist von ??? kann er den Wowa, wenn sich keiner meldet, in sein Eigentum übernehmen und veräußern oder was auch immer.

Kann Natürlich auch ganz anders sein. :confused:

Sollte ein Kennzeichen vorhanden sein oder das Kennzeichen bekannt geht es auch über die Zulassungsstelle. Es sei denn das er zulange abgemeldet war.

Naja, all zu mitgenommen sieht er ja nicht aus. Der dürfte locker schon 20 Jahre in der Scheune stehen. Ob da das KBA noch was hat, wenn er solange abgemeldet war.

Und als normaler, günstiger Reisehänger würde ich auch sagen, dass er sich da besser was anderes suchen sollte. Aber als Oldtimer oder Einzelstück auf dem Campingplatz dürfte sich die Restaurierung vielleicht lohnen.

Die Haube abzunehmen dürfte garnicht so schwer sein. Und einen neuen Boden bekommt man wahrscheinlich auch schon im Baumarkt. Wenn die Laminierung aber aufgegeben hat, wirds schwierig und teuer.

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