Was ist dieser A8 noch wert?
Hallo, ich habe im Februar 2012 !! einen Audi A8 D2/4D 4.2 Quattro erworben. Schon bei der Überführungsfahrt musste ich einen Servoölverlust feststellen. In einer Werkstatt wurde ein Schaden am Lenkgetriebe diagnostiziert.
Seit dem führe ich mit dem Verkäufer (Privatperson) einen Rechtsstreit.
In erster Instanz vorm Amtsgericht wurde die Klage wegen arglistiger Täuschung abgewiesen, da nicht eindeutig nachzuweisen ist, dass der Beklagte von dem Lenkgetriebeschaden wusste.
Jetzt geht es vorm Landgericht darum, dass das Fahrzeug nicht wie beschrieben über eine Doppelverglasung verfügt und dass an dem, als Scheckheftgeplegtes Fahrzeug angepriesenem, nur die ersten 8,5 Jahre (Km 0 bis 185000) regelmäßige Inspektionen durchgeführt wurden. Im Jahr 2010 wurde bei km 278000 noch einmal eine Inspektion eingetragen.
Das Gericht sieht die große Lücke im Scheckheft auch als Grund dafür meiner Klage Recht zu geben. In der ersten Verhandlung war der Beklagte aber nicht da und es wurde ein neuer Termin angesetzt.
Da der Beklagte inzwischen wohl nicht mehr Liquid ist (also Zahlungsunfähig) meint mein Anwalt wir sollten versuchen uns auf einen Vergleich mit dem Beklagten zu einigen.
Der Wagen würde in meinem Besitz bleiben und ich würde vom Beklagten den Differenzbetrag von meinem Kaufpreis abzüglich des aktuellen Wert des Autos bekommen (bzw. einen Schuldtitel den ich dann bis zu 30 Jahre gegen den Beklagten versuchen kann einzufordern - weil der ja wahrscheinlich kein Geld hat...)
Dazu soll ich jetzt den Restwert des Fahrzeug ermitteln:
Audi A8 D2/4D 4.2 quattro
EZ: 19.01.1995
Km-Stand: 311200
TÜV im Januar 2014 abgelaufen (Auto wurde seit dem Kauf im Februar 2012 nicht mehr bewegt, außer einmal im Januar 2013 für Durchführung eines Gutachten wegen dem Lenkgetriebe)
Farbe: schwarz (Lackzustand würde ich mit Note 3 bewerten)
Ausstattung: Leder schwarz, S-Line-Lenkrad, Winterräder auf 18" Alus, abnehmbare Anhängerkupplung und Vollsequentielle LPG-Gasanlage von BRC (auch eingetragen)
Mängel: defektes Lenkgetriebe
Welchen Restwert könnte ich für den Audi ansetzen?
(Bitte keine Hinweise auf Wertgutachten von Dekra, TÜV etc.. die Kosten 150 bis 200 € und ich möchte nicht noch mehr Geld "verbrennen")
Gruß Marco
Beste Antwort im Thema
zum thema schlauberger
mein kommentar zum thema
korintenkack....
weil die ganze Maßnahme von wegen rechtsstreit und kosten von paar tausend € über 2 Jahre in keiner relation zu dem evtl Wert / Schaden des A8 steht und damit nur unser Versicherungsbeiträge erhöhen , dazu sollte man nur den Faktor x nehmen ...... wenn es zum vergleich kommt , wie so oft
und vom logischen sachverstand ganz zu schweigen , für mich nicht nachvollziehbar
preis wäre der selbe , wenn der A8 einen Steinschlag gehabt hätte, den du nicht gesehen hast .... und dann auch etliche zeit vertreichen läst , um ja jede Kröte aus dem anderen herraus zu lutschen , hauptsache der A8 steht in der ecke und bringt geld , das wie du sagts nie sehen wirst .
also Irrational :-)
solche leute die sich darauf einlassen gehören bestraft ...... und sollen die längste Bürokratentour abfassen und nix bekommen
meine Meinung dazu
wer der selben meinung ist kann ruhig auf daumen hoch drücken :-)
Gruß Matze
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22 Antworten
Hallo Marco,
ohne weitere Infos die Ausstattung und den Zustand betreffend, kann ich dir hier nur die Preisspanne nennen, die du auch selbst auf mobile selbst sehen kannst. Zwischen 1000-2000€ je nachdem wie du ihn präsentierst und wieviel Glück du beim Verkauf hast.
Wertgutachten kostet je nach Umfang und lohnt sich hierbei eher nicht aber eine Durchsicht beim Tüv, um festzustellen was gemacht werden müsste, um wieder neuen Tüv zu bekommen, ist denk ich mal keine schlechte Idee. Kosten schwanken je nach Tüv-Unternehmen, belaufen sich aber auf etwa 30€, bei uns im Ort wollte die KÜS sogar gar nix dafür, da mein Fahrzeug keine 20Min entfernt in der Garage stand.
Bei der Gelegenheit hab ich mich mit den Prüfern auch über die Marktlage und Preise unterhalten können, manche von denen sind da echt Fit was das angeht.
Die Gasanlage ist ein Plus, die AHK ebenso aber ansonsten, nennst du nichts Intressantes was Einfluss auf den Wert hätte, rund 19 Jahre alt und über 300000Km, zudem gibts schwarze 4.2er wie Sand am Meer in allen Zustandsvarianten.
Der Prozess geht schon über 2 Jahre? Mal ehrlich für wieviel hast du den gekauft, das sich die Rumrennerei und der Nervenkrieg lohnen sollen?
Gruß
Magnus
Also ich bin jetzt kein Profi, aber ich weiss was ein A 8 in der Werkstatt kostet. Und ich glaub ein Lenkgetriebewechsel wäre da wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich selbst würd dafür maximal 1000 Euro ausgeben, wenn der Rest sonst in Ordnung ist. Wie mein Vorredner schon sagte, es gibt viele davon auf dem Markt die fahrbereit sind und Tüv haben, und da zahlt man nur so 2000 Euro für. Das mitm Tüv find ich auch ne gute Idee, weil wer weiss ob da nicht noch mehr zutage kommt was er dir verschwiegen hat. Es sei denn das wurde beim Lenkgetriebe-Gutachten schon geschaut.
Doppelpost
Es gibt Firmen, die die Lenkgetriebe überholen. Inkl. Aus- und Einbau und vermessen kommst du da noch unter EUR 1000.- weg.
Auditarif siehe Bild...
ist das dein ernst ...Deluxe 2001 , wegen undichten lenkgetriebe ? 5 Stunden arbeit + ein überholtes getriebe für 300 € wertausgleich ect .... ,
da gibt es weitaus größere Summen beim A8 wenn er repariert wird ......Motor Getriebe Frontscheibe usw
lenkgetriebe würde mich nicht weiter stören wenn es das einzigste wäre und dafür der rest top fit , reparieren und weiterfahren , sonst kannst du gleich noch neue brfemsen einbauen wenn er draußen steht .
gruß matze
@Matze - ja klar würde ich den dann reparieren, aber dazu muss jetzt erst mal die Sache vor Gericht entschieden werden. Dazu muss ich eine Aussage machen was der Wagen jetzt mit dem Schaden und nach der Standzeit noch wert ist.
Dieser Restwert würde vom Kaufpreis abgezogen und ich müsste vom Beklagten diesen Restbetrag erhalten. Vorausgesetzt der Beklagte macht bei einem Vergleich mit.
Falls nicht sagt das Gericht möglicherweise, der Beklagte muss das Auto, gegen Rückzahlung der Kaufsumme plus Zinsen seit dem Kauf, zurück nehmen. Das wird aber ein Problem geben wenn er kein Geld hat. Dann steht das Auto immer noch bei mir, es gehört aber eigentlich dem Beklagten und er hat mein Geld (das er ja aber nicht hat).
Ist schon eine blöde Sache - zum Glück finanziert das alles meine Rechtschutzversicherung - der ganze Rechtsstreit, Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten geht jetzt schon in einige Tausend Euro.
Wenn der Beklagte sich auf den Vergleich einlassen würde, könnte ich dieses Leidige Thema endlich mal zu Ende bringen. Dann reparieren, ja. Aber weiterfahren? - die Lust an diesem Audi ist mir ehrlich gesagt schon vergangen !!
Aber eins nach dem anderen. Danke schon mal für Eure Meinungen und Beiträge.
Werde berichten wie das weiter geht............. Gruß Marco
Zitat:
Original geschrieben von deluxe2001
Ist schon eine blöde Sache - zum Glück finanziert das alles meine Rechtschutzversicherung - der ganze Rechtsstreit, Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten geht jetzt schon in einige Tausend Euro.
Hallo,
wenn doch deine Rechtschutz alles übernimmt, warum nicht auch das Auto durch Gutachter schätzen lassen... + Standgebühr und Nutzungsausfall?
Gruß
Mojoe
Hallo Mojoe,
der Rechtschutz würde ein Gutachten übernehmen wenn das Gutachten vom Gericht gefordert wird.
Wenn ich und mein Anwalt den Wert für den Vergleich ermitteln wollen ist das mein "privates Vergnügen".
Das Gutachten im Januar 2013 war vom Gericht gefordert und wurde auch vom RS bezahlt (der Gutachter hat erst mal 1500,-€ Vorkasse bekommen - ohne die hätte der keinen Finger krumm gemacht).
Hallo,
Gutachterkosten von 1500€ in Vorkasse?! Was hat der denn alles begutachtet???
Dafür hätte dir die RV eigentlich auch gleich die Reparatur des LG sponsoren können...
Habe nur aus dem Schriftverkehr gesehen, dass eine Vorleistung von 1500,-€ gemacht werden musste.
Der wird dann seine Rechnung an den Rechtschutz einreichen und ggf. zuviel bezahltes zurückzahlen??
Der hat sich den Schaden am Lenkgetriebe angeschaut, ein paar Bilder davon und vom Auto gemacht und nach 4 Wochen ein Gutachten an das Gericht gegeben, in dem er auch sagt, dass davon auszugehen sei, dass der Schaden am LG schon so stark sei, dass auch der Verkäufer/Beklagte Kenntnis davon gehabt haben müsste.
Die Gegenseite hat dann das Gutachten angezweifelt und in Frage gestellt wie der Gutachter so eine Aussage machen kann.
Daraufhin hat der Gutachter sein ursprüngliches Gutachten etwas entschärft.
Ende vom Lied war - es konnte dem Beklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden dass er es wusste.
Im Zweifel für den Beklagten.... Klage vom Amtsgericht abgewiesen.
Jetzt geht es vor dem Landgericht eben um die Scheckheftlücke. Da bin ich ja schon froh, dass da die Lücke auch als erheblicher Mangel gesehen wird.
Zu deinem Gedanken die RV könnte den Schaden begleichen und alle hätten Zeit und Geld gespart:
Ja, ein befreundeter Versicherungsmakler sagt auch, nur zu gern würden in manchen Fällen die Rechtschutzversicherer so verfahren. Aber das geht wohl Versicherungsrechtlich nicht.
(Außerdem würde dann vielleicht auch dem Versicherungsbetrug eine neue Möglichkeit gegeben?)
Tip an den Gutachter , er muß nur das Servoöl auf seine laufleistung kontrollieren , wurde öfters nachgefüllt ist das öl sauber als altes gebrauchtes , chemiche anlyse sollte bei dem Gutachten Preis dabei sein ,
mein Stattl. Anerkannter KFZ-Gutachter nimmt im Durchschnitt Schadensgutachten Unfall - Reparaturschäden um die 360€
Wertgutachten um die 150€
Gruß Matze
Also man muß schon ein arger "Prozeßhansel" sein, um wegen so einem geringwertigen Fahrzeug, das schon 2,5 Jahre herumsteht, einen Prozeß zu führen, der ein mehrfaches des Wertes kostet.
Wenn ich von privat kaufe und das Fahrzeug zeigt dann einige Mängel, repariere ich das oder laß ich es reparieren oder verkaufe es wieder - notfalls in Einzelteilen und verbuche die Geschichte unter Lehrgeld.
Wenn der Verkäufer eh "besitzlos" ist - was denn da herauskommen?
Über das ganze Theater kann ich nur den Kopf schütteln!
meint
der Tanktourist
daumen hoch :-)
gruß Matze
Zitat:
Original geschrieben von Tanktourist
Also man muß schon ein arger "Prozeßhansel" sein, um wegen so einem geringwertigen Fahrzeug, das schon 2,5 Jahre herumsteht, einen Prozeß zu führen, der ein mehrfaches des Wertes kostet.
Wenn ich von privat kaufe und das Fahrzeug zeigt dann einige Mängel, repariere ich das oder laß ich es reparieren oder verkaufe es wieder - notfalls in Einzelteilen und verbuche die Geschichte unter Lehrgeld.
Wenn der Verkäufer eh "besitzlos" ist - was denn da herauskommen?
Über das ganze Theater kann ich nur den Kopf schütteln!
meint
der Tanktourist
Ich bin kein Prozeßhansel.
1. War zu Beginn ja nicht klar, dass sich das ganze über 2 Instanzen und 2,5 Jahre hinweg zieht.
2. War nicht klar, dass der Beklagte jetzt Mittellos ist.
3. Ist mir schon daran gelegen, dass der Beklagte dafür die gerechte Strafe erhält und vielleicht in Zukunft nicht nochmal so eine Tat begeht.
4. Wollte ich durch diesen Treat Info zu dem Restwert erhalten und keine persönlichen Meinungen hören.
Aber es gibt halt auch immer Leute die überall ihren Senf dazu geben müssen - Egal ob es dazu passt oder nicht.