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Was ist nötig für WoMo Zulassung!

VW T3
Themenstarteram 30. Mai 2005 um 6:38

Möchte mir einen T3 Kasten als LKW Zulassung kaufen! Möchte ihn mir selber ausbauen!

WoMo Zulassung ist ja günstiger also erstmal Matratze rein Campingkocher mit Gaskatusche und kleines Nachtschränkchen!

Reicht das? Wo muss ich damit hin?

Kann ich das dann wieder rausnehmen? Brauch nämlich eigentlich gar keinen Kocher im Bus!

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22 Antworten

hi futumaster

 

ich habe das gleiche vor...

nen t3 mit lkw zulassung ...

kostet dann 150 € steuern ..

und die versicherung wären bie mir ca 500 €

warum willst du deinen als womo zulassen ?

als lkw kann man ja max. 3 sitzplätze haben.. das wäre bei mir der grund, warum ich ihn lieber als womo fahren würde ..

so wenn man nun aber zum tüv geht und ihn als womo eintragen lässt.. und er keine auflastung hat.. dh nicht über 2,8t GG ist.. dann fällt man bei der bestueuerung wieder in die pkw klasse ... dh viele hundert euro steuern (500 bis 600 ?)

der vorteil von lkw nach womo umschreiben zulassen besteht dann nur insofern, dass die versicherung günstiger ist.. bei mir zB statt 500 € wären es nur noch ca 300 bis 400 €.

WoMo zulassung rechnet sich also nur, wenn man ihn auch auflastet.. allerdings soll in diesem bereich ja eine gesetzesänderung stattfinden.. bzw findet gerade statt.

wäre bei dir bzw bei mir also die frage, ob der als lkw zugelassene t3 schon aufgelastet ist ...

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 14:00

Wow, wuste ich gar nicht!! Danke!

Also lohnt es sich nur einen Aufgelasteten LKW als WoMo umzumelden!

Mmhh, wenn wir diese Gesetzesänderung mal ignorieren, was würde denn auflasten kosten??

zu den kosten der auflastung gibt es verschiedene angaben

alles was ich bis jetzt gehört habe hat sich zwischen 200 und 500 € bewegt

wegen deiner WoMo frage .. mir ist grad volgendes über den weg gelaufen

pdf vom tüv über WoMo

naja so richtig konkrete sachen stehen da auch nicht.. ist aber allemal interessant...

evtl. ist ja der bulli , den du dir kaufen willst....( oder schon gekauft hast? ) schon aufgelastet ?

 

und mal aus persönlichem interesse.. wie stark stört es dich, dass du nur max. 3 sitzplätze als lkw haben kannst?

 

mich würde zu dem womo umbau aber auch mal interessieren, ob man nach tüv abnahme den kram wieder ausbauen kann/darf?

und wie weit darf man die ladefläche bei einem als lkw zugelassenen t3 umbauen ? also mit schränken und kühlschrank etc ?

 

danke schonmal

am 30. Mai 2005 um 17:26

Also bei mir hat die Auflastung insgesamt etwa 700 Euro gekostet.

Kostenpunkte:

1. Gutachten (300,-)

2. 2x verstärkte Felgen (50,-/Stück)

3. 4x verstärkte Reifen (Lastindex mindestens 96; 80,-/Stück)

4. Gebühren für TÜV und Zulassungsstelle (35,-)

am 30. Mai 2005 um 21:17

T3 Auflastung

 

Hallo

Also, zu WoMo Zulassung brauchst eine Schlaffläche, einen Tisch, einen fest eingebauten Schrank mit fest montiertem Gaskocher. Der aber nicht angeschlossen sein muß. So hab ich schon einige Fahrzeuge beim Tüv als WoMo eintragen lassen.

Zum Thema Auflastung, bei mir kostet eine Auflastung incl. Gutachten, 2 Felgen, und Tüv abnahme kpl. 280,00 EUR.

Laut ADAC wird das bei WoMo auch weiterhin möglich sein. Entscheidet sich jetzt Ende Mai.

Gruß

Martin

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 6:12

Das ich nur 3 Leute mitnehmen darf ist natürlich schon unpraktisch! Vorallem wenn man zu 4 in den Urlaub mit dem bully will! Und einfach hinten so einen hinsetzen ist ja auch nicht so gut! Unfall?!

Ich weiß nicht, kann man den Gaskocher und Schränke nach dem WoMo eintrag wieder rausnehmen!? Würde mich auch interessieren!

 

Auflassten finde ich für 700 € schon viel, 280 ist im anbetracht der günstigeren Steuern schon besser!

das glaube ich kaum das ist wie wenn du in lkw noch 2 sitzreihen schraubst du hast das fahrzeug als womo zugelassen also muß es auch ein momo sein und nich auf einmal wieder ein neun sitzer.

wobei es so lange dich keiner erwischt es egal ist. da kannst dann auch im lkw nen zusätzlichen sitz hinten reinmachen ist halt nicht zulässig aber ohne weiteres möglich. naja letzendlich mußt das selber wissen.

am 31. Mai 2005 um 8:17

WoMo

 

Hallo,

Bei einer Wohnmobilzulassung hast du die möglichkeit 6 Sitze eintragen zu lassen.

Wenn Infos zur günstigen Auflastung haben möchtest, dann 08273-2356 anrufen

Gruß

Martin

hm noch ein szenario..

wie ist es, mit einem t3 als lkw zugelassen

darf man da kocher/ tich/ kühlschrank .. also die ganzen womo sachen reinbauen ? und bleibt die lkw zulassung trotzdem gültig?

 

und darf ein als lkw zugelassener t3 hinten fenster haben ? also in schiebetür und gegenüber ?

 

und wie ist das mit einem schlafdach in einem als lkw zugelassenem t3 .... lässt der tüv das zu ??

 

vielen Dank .. !

am 31. Mai 2005 um 18:21

Also wenn ich vor diesem Problem stünde, würde ich den T3 wie einen Multivan ausbauen, d.h. Tisch, Liegebank und Schrank. Dann ist der Wagen ein Wohnmobil, allerdings nur bis 2,8 to (mein T3 ist von Haus aus ein Multivan und auch so eingetragen, habe sogar 6 Sitzplätze).

Mit der Auflastung würde ich warten, bis mit der Gesetzesänderung reiner Tisch ist. Wenn die aktuelle Gesetzesvorlage von NRW durchgeht, dann ist jedes Wohnmobil nach Gewicht besteuert, d.h. für die T3 wäre dann keine AUflastung mehr notwendig...

Viele Grüße, Ive

am 31. Mai 2005 um 18:22

P.S. Schlafdach wird nach meinem Kenntnisstand vom TÜV nicht beanstandet, dies hat ja nichts mit der Einstufung LkW zu tun...

Re: T3 Auflastung

 

Zitat:

Original geschrieben von Wanderfalke2

Zum Thema Auflastung, bei mir kostet eine Auflastung incl. Gutachten, 2 Felgen, und Tüv abnahme kpl. 280,00 EUR.

Laut ADAC wird das bei WoMo auch weiterhin möglich sein. Entscheidet sich jetzt Ende Mai.

Gruß

Martin

Falsch! Wohnmobile werden laut ADAC vermutlich weiter nach Gewicht besteuert. Entschieden ist noch nichts. Nur mit der Auflastung hat das nichts mehr zu tun, da die 2,8to Grenze entfallen ist und sicher nicht wieder eingeführt wird. Wie die Regelung aussehen wird, ist noch völlig unklar, aber Auflasten ist generell nicht mehr sinnvoll.

Viele Grüße

Kai

am 1. Juni 2005 um 21:25

Aulastung

 

Solltest alles lesen was ich geschrieben habe, das sich diese Gesetzeslage erst Ende Mai entscheidet. Da wird eine Bundeseinheitliche Regelung geschaffen.

Ob die Wohnmobile generell alle nach Gewicht besteuert werden oder ob die alte Regelung bleibt.

Es ist generell noch nichts entschieden. Es ist alles möglich !! Darum rate ich auch meinen Kunden bis zu dieser Entscheidung zu warten. Es gibt aber welche die es trotzdem haben wollen.

Gruß

Martin

Hallo,

überlege auch gerade, mir einen T3 zuzulegen und zum WoMo umzubauen.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, wird die Kiste dann unabhängig von der 2,8t Regelung nach Gewicht besteuert? Wie ist denn die Besteuerung? Pro 100 kilo soundsoviel oder geht das anders?

Desweiteren würde mich noch interessieren, ob der Gaskocher ein Originalcampingkocher für WoMos/T3 sein muss, oder ob ein handelsüblicher Gaskocher den man fest installiert auch reicht!

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