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Was kann einem passieren, wenn...

Themenstarteram 19. August 2008 um 5:05

Tachchen,

ich bin neu hier im Forum und habe schon viel hier gelesen. Aber es gibt eine Sache, die mich sehr interessiert, wo ich aber leider keine richtige Antworrt gefunden habe. Da sagt der Eine so und der andere so. Darum habe ich mich mal eben schnell angemeldet.

Meine Frage wäre nun :

Was kann einem passieren, wenn man ein Fahrzeug ohne automatische Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage für die Scheinwerfer mit Xenon ausrüstet ?

Denn ich fahre einen Opel Corsa D OPC mit Kurvenlicht und würde mir gerne so ein Xenon-Nachrüstset kaufen, da mir die Ausleuchtung der Fahrbahn gerade bei Nässe deutlich zu dunkel ist. Ich habe schon hochwertige Leuchtmittel von Osram und Philips probiert, aber keines dieser Leuchtmittel konnte mich überzeugen.

Also was kann mir passieren, wenn ich erwischt werde ?

Was ich auch nicht verstehe, warum die Autos von früher Xenon ohne diese Sachen haben dürfen und neue Autos nicht. Ich habe hier im Forum gelesen, dass bis 2000 die Autos mit Xenon umgebaut werden durften und dann hätten sich einige Leute über Blendungen beschwert und dann wurde der Paragraph in der Stvo geändert.

Stimmt das so ?

Wäre echt super klasse, wenn mir da Jemand helfen könnte, der auch wirklich Ahnung von der Sache hat. Denn Wischi-Waschi-Aussagen bringen mir leider nichts :(

Liebe Grüße,

Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Oha, eine rege Beteiligung hier :)

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Zitat:

Original geschrieben von racemove

xenon umrüstkits in die serienhalogenscheinwerfer einzubauen WAR, IST und BLEIBT illegal.

Naja, ob das Ganze irgendwann nicht doch legal wird, kann heute wohl noch Keiner sagen.

Doch kann man klar und eindeutig, da ein Xenon zugelassener Scheinwerfer mit

DC - für Xenonabblendlicht
DR - für Xenonfernlicht
DC/R - für Bi- Xenon
gekennzeichnet sein muss :rolleyes:

Aber prinzipiell hast du da wohl Recht. Aber das fängt ja schon bei anderen montierten Seitenblinkern an. Wenn man was weiß ich an den 3er BMW die Blinker vom M5 montiert, erlischt ja auch schon die Betriebserlaubnis, weil man ein Teil verwendet, was bauartbedingt nicht an dieses Fahrzeug gehört.

Nein die Bauart des Blinkers ist erfüllt und trägt ein Genehmigungszeichen als Seitenblinker und ist somit erlaubt wenn alle anderen Auflagen zu Anbringung erfüllt sind, etwa Anbauhöhe, Abstand zur vorderen Kante etc..

Bei den nicht den Anforderungen von entsprechend verbauten Xenon welche keine Zulassung als Xenon haben, ist im Gegensatz auf alle Fälle eine Gefährdung zu erwarten, und daher auch eine erlöschte BE.

Zitat:

Wieder an Alle :

Was passiert dann, wenn das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt wird ?

Dann trägst du die Kosten für Abschlepp, Gutachten und was noch so anfällt, und 50€ und 3 Punkte sind dir gewiss.

Bei einem Unfall stellt die Haftpflichtversicherung Regressansprüche an dich bis max. 2x 5000 € und die Kasko zahlt deine eigenen Schäden nicht.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das am hellen Tag auch der Fall sein würde, denn dann ist man ja keine Gefahr, weil das Licht aus ist.

Spielt keine Rolle, denn das was verbaut ist ist das ausschlaggebende, aber am Tag wenn kein Licht an ist, ist die Wahrscheinlichkeit dass du wegen den Xenon angehalten wirst sehr gering.

Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum ;) Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.

Mag eine Gefährdung sein, aber nicht durch eine Änderung der Scheinwerfer, sondern "nur" durch eine falsche Einstellung.

Wenn es nach mir gänge, dann hätten ALLE Autos zumindest mal eine automatische Leuchtweitenregulierung. Soviel steht mal fest. Ob die Scheinwerfer-Reinigungsanlage unbedingt sein müsste, wage ich mal zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheinwerfer WIRKLICH sauber werden, dafür ist die Dauer viel zu kurz. Man bedenke, wie lange man manchmal beim Autoputzen damit verbringt, die Scheinwerfer zu reinigen von Fliegen usw.

Die Reinigungsanlage bringt schon den nötigen Druck auf um die vorhandene Fett-Schicht welche für das verstreute Xenon Licht und Blendgefahr verantwortlich ist zu säubern.

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28 Antworten
am 19. August 2008 um 7:17

also, wenn Du einfach so ein Xenon-Nachrüstset verbaust, ohne ALWR und SRA, dann erlischt die Betriebserlaubnis Deines Autos. Kann sogar soweit gehen, das die Polizei an Ort und Stelle Dir verbietet weiter zu fahren,m und Du darfst nach Hause laufen.

Ich würde es lassen. Außerdem sind diese Nachrüstsets, die teilweise bei Ebay vertickt werden, noch nicht mal mit der ALWR und SRA zulässig.

Themenstarteram 19. August 2008 um 7:34

Hmm, gibt´s dafür einen Gesetzestext ?

Denn die Polizei muss ja auch eine rechtliche Grundlage haben, um ein Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen zu können oder nicht ?

Versteh´ mich bitte nicht falsch, aber ältere Fahrzeuge dürfen ja auch ohne die beiden Sachen rumfahren, weil sie vor der Änderung der Stvzo damit ausgerüstet wurden und man jetzt irgendwie nicht mehr dagegen vorgehen darf.

Da liegt halt für mich das Verständnisproblem. Ok, irgendwann werden die Autos da auch von der Bildfläche verschwinden aufgrund des Alters, aber was berechtigt die alten Autos dazu, so fahren zu dürfen und neuen Autos wird es nur mit Auflagen genehmigt ?

Gibt es im Übrigen eigentlich eine Art Studie, die belegt, dass die Reinigungsanlage wirklich das Streuen des Lichtes unterbindet und nicht nur kurzzeitig für Klarheit sorgt ? Ist es darin belegt, dass nur verschmutzte Scheinwerfer mit Xenon-Licht den Gegenverkehr blenden ? Oder überhaupt blenden ? Was bringt mir eine Reinigungsanlage für die Scheinwerfer, wenn ich sie nicht nutze ? Auch wenn sie zusammen mit der Scheibenwaschanlage angeht. Viele Modelle haben 2 extra Behälter dafür. Wenn dann sollte man das Ganze doch automatisieren, oder ?

Gibt es eine Studie, die belegt, dass Xenonscheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung weniger blenden als Welche ohne ? Sind falsch eingestellte Halogenscheinwerfer nicht genauso schlimm ?

Das sind alles Sachen, die mich beschäftigen und die irgendwie noch nirgendwo wirklich durch Fachpersonal geklärt wurden, sondern eigentlich fast immer durch so Aussagen wie könnte, meines Wissens, habe ich gehört, müsste so sein und und und

am 19. August 2008 um 7:49

-so, also warum ältere Fahrzeuge so rumfahren dürfen, weiß ich nicht

-bei mir ist es so, das wenn die Xenons an sind, und ich drücke Scheibe sprühen, dann werden die Scheinwerfer immer mit gereinigt ->alles automatisch ohne extra Tastendruck

bei andern Autos ist es bspw. bei jedem 3. Mal Scheibe sprühen, das die SRA mit sprüht

-ALWR deswegen, weil prinzipiell die Xenons mehr blenden, wenn falsch eingestellt

bei mir ist es so, wenn die Scheinis gereinigt sind, dann sieht man das sofort auf der Straße -> Ausleuchtung besser

bei der ALWR wird es bei mir dauernd geregelt, auch beim beschleunigen, bremsen, unebenheiten

am 19. August 2008 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Hmm, gibt´s dafür einen Gesetzestext ?

Denn die Polizei muss ja auch eine rechtliche Grundlage haben, um ein Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen zu können oder nicht ?

Versteh´ mich bitte nicht falsch, aber ältere Fahrzeuge dürfen ja auch ohne die beiden Sachen rumfahren, weil sie vor der Änderung der Stvzo damit ausgerüstet wurden und man jetzt irgendwie nicht mehr dagegen vorgehen darf.

Da liegt halt für mich das Verständnisproblem. Ok, irgendwann werden die Autos da auch von der Bildfläche verschwinden aufgrund des Alters, aber was berechtigt die alten Autos dazu, so fahren zu dürfen und neuen Autos wird es nur mit Auflagen genehmigt ?

Gibt es im Übrigen eigentlich eine Art Studie, die belegt, dass die Reinigungsanlage wirklich das Streuen des Lichtes unterbindet und nicht nur kurzzeitig für Klarheit sorgt ? Ist es darin belegt, dass nur verschmutzte Scheinwerfer mit Xenon-Licht den Gegenverkehr blenden ? Oder überhaupt blenden ? Was bringt mir eine Reinigungsanlage für die Scheinwerfer, wenn ich sie nicht nutze ? Auch wenn sie zusammen mit der Scheibenwaschanlage angeht. Viele Modelle haben 2 extra Behälter dafür. Wenn dann sollte man das Ganze doch automatisieren, oder ?

Gibt es eine Studie, die belegt, dass Xenonscheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung weniger blenden als Welche ohne ? Sind falsch eingestellte Halogenscheinwerfer nicht genauso schlimm ?

Das sind alles Sachen, die mich beschäftigen und die irgendwie noch nirgendwo wirklich durch Fachpersonal geklärt wurden, sondern eigentlich fast immer durch so Aussagen wie könnte, meines Wissens, habe ich gehört, müsste so sein und und und

Gesetzesgrundlage:

§ 19 StVZO

Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

...

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

...

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

 

Das reicht den Polizisten vor Ort allemal und dann musst Du nachweisen, dass eine solche Gefährdung nicht zu erwarten ist.

Alex

am 19. August 2008 um 8:02

Dein Gesetz!

Im übrigen bin ich ziemlich sicher, dass Xenon immer schon nur mit Leuchtweitenregulierung und Waschanlage erlaubt war.

am 19. August 2008 um 8:04

die alten BMW's hatten Xenon ohne beides zudätzlich zu haben

das stimmt schon

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280

die alten BMW's hatten Xenon ohne beides zudätzlich zu haben

das stimmt schon

der 750i war ja auch der erste mit xenon ab werk und damit auch legal.

erst später kam die sra und awlr pflicht

xenon umrüstkits in die serienhalogenscheinwerfer einzubauen WAR, IST und BLEIBT illegal.

da es für den d-corsa xenon ab werk gibt, hast du immerhin die möglichkeit legal an dein xenonlicht zu kommen, wenn auch deutlich teurer

am 19. August 2008 um 8:11

Zum Zeitpunkt der Zulassung dieser BMW galt die Regelung, das eine ALWR und SWRA zwingend vorgeschrieben ist, nicht.

Da du deinen Corsa D aber nicht mehr zu dieser Zeit, also den Anfangstagen des Xenon, zulassen kannst, mußt du dich an die jetzt bestehenden Gesetze und Regelungen halten - und die besagen: ALWR und SWRA, sonst keine Zulassung. Ist ähnlich wie mit dem Kartenführerschein - du bekommst keine Klasse 3 mehr, nur weil es die mal gab und etliche damit herumfahren. Du bekommst nur mehr Klasse B.

Also: Finger weg von Ebay-Nachbauten (egal ob mit oder ohne angebliche E-Zulassung: Die gilt meist nur für das Vorschaltgerät), sonst gefährdest du jeden, der dir entgegenkommt und läufst in Gefahr, nach einer Kontrolle Fußgänger zu sein.

Themenstarteram 19. August 2008 um 8:41

Oha, eine rege Beteiligung hier :)

Zitat:

Original geschrieben von racemove

xenon umrüstkits in die serienhalogenscheinwerfer einzubauen WAR, IST und BLEIBT illegal.

Naja, ob das Ganze irgendwann nicht doch legal wird, kann heute wohl noch Keiner sagen. Aber prinzipiell hast du da wohl Recht. Aber das fängt ja schon bei anderen montierten Seitenblinkern an. Wenn man was weiß ich an den 3er BMW die Blinker vom M5 montiert, erlischt ja auch schon die Betriebserlaubnis, weil man ein Teil verwendet, was bauartbedingt nicht an dieses Fahrzeug gehört.

Zitat:

Original geschrieben von racemove

da es für den d-corsa xenon ab werk gibt, hast du immerhin die möglichkeit legal an dein xenonlicht zu kommen, wenn auch deutlich teurer

Hmm, dann weißt du mehr als Opel ;) Denn den D-Corsa gibt es nicht mit Xenon, sondern nur mit AFL-Kurvenlicht.

Xenon bekommt man bei Opel anscheinend erst ab höheren Klassen, warum auch immer. Ich würde das Ganze anstelle von Opel für jedes Fahrzeug zumindest mal anbieten, denn wenn ich dadurch mehr Sicherheit haben kann, dann ist das doch super.

Aber da geht Opel wohl davon aus, dass man in der Stadt, für die der Corsa ja zu 90% geplant wurde, sowieso genug Ausleuchtung hat.

Wieder an Alle :

Was passiert dann, wenn das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt wird ? Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das am hellen Tag auch der Fall sein würde, denn dann ist man ja keine Gefahr, weil das Licht aus ist.

Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum ;) Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.

Wenn es nach mir gänge, dann hätten ALLE Autos zumindest mal eine automatische Leuchtweitenregulierung. Soviel steht mal fest. Ob die Scheinwerfer-Reinigungsanlage unbedingt sein müsste, wage ich mal zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheinwerfer WIRKLICH sauber werden, dafür ist die Dauer viel zu kurz. Man bedenke, wie lange man manchmal beim Autoputzen damit verbringt, die Scheinwerfer zu reinigen von Fliegen usw.

am 19. August 2008 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Was passiert dann, wenn das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt wird ? Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das am hellen Tag auch der Fall sein würde, denn dann ist man ja keine Gefahr, weil das Licht aus ist.

Das ist völlig egal. Das Fahrzeug besitzt keine BE mehr und hat damit im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

Zitat:

Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum ;) Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.

Falsch. Das Eine ist ein Bedienungsfehler, das Andere ein illegaler Umbau.

Zitat:

Wenn es nach mir gänge, dann hätten ALLE Autos zumindest mal eine automatische Leuchtweitenregulierung. Soviel steht mal fest. Ob die Scheinwerfer-Reinigungsanlage unbedingt sein müsste, wage ich mal zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheinwerfer WIRKLICH sauber werden, dafür ist die Dauer viel zu kurz. Man bedenke, wie lange man manchmal beim Autoputzen damit verbringt, die Scheinwerfer zu reinigen von Fliegen usw.

Wenn Licht durch Schmutz gebrochen wird, erhöht sich die Blendgefahr, besonders bei Xenon (deshalb die Vorschrift;)). Wenn Du der Meinung bist, daß die SWR nicht ausreichend reinigt, kannst Du entweder einen besseren Vorschlag machen oder beantragen, daß Xenon-Scheinwerfer generell verboten werden.;)

am 19. August 2008 um 9:01

Zitat:

Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum ;) Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.

dann wird man verwarnt, und kann ja an Ort und Stelle den Mangel beheben

Zitat:

Aber das fängt ja schon bei anderen montierten Seitenblinkern an. Wenn man was weiß ich an den 3er BMW die Blinker vom M5 montiert, erlischt ja auch schon die Betriebserlaubnis, weil man ein Teil verwendet, was bauartbedingt nicht an dieses Fahrzeug gehört.

falsch, weil das Blinklicht an sich in seinem Gehäuse zugelassen ist

egal an welchem Auto das dran ist, solang nicht am Gehäuse was geändert wird

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Oha, eine rege Beteiligung hier :)

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

Zitat:

Original geschrieben von racemove

xenon umrüstkits in die serienhalogenscheinwerfer einzubauen WAR, IST und BLEIBT illegal.

Naja, ob das Ganze irgendwann nicht doch legal wird, kann heute wohl noch Keiner sagen.

Doch kann man klar und eindeutig, da ein Xenon zugelassener Scheinwerfer mit

DC - für Xenonabblendlicht
DR - für Xenonfernlicht
DC/R - für Bi- Xenon
gekennzeichnet sein muss :rolleyes:

Aber prinzipiell hast du da wohl Recht. Aber das fängt ja schon bei anderen montierten Seitenblinkern an. Wenn man was weiß ich an den 3er BMW die Blinker vom M5 montiert, erlischt ja auch schon die Betriebserlaubnis, weil man ein Teil verwendet, was bauartbedingt nicht an dieses Fahrzeug gehört.

Nein die Bauart des Blinkers ist erfüllt und trägt ein Genehmigungszeichen als Seitenblinker und ist somit erlaubt wenn alle anderen Auflagen zu Anbringung erfüllt sind, etwa Anbauhöhe, Abstand zur vorderen Kante etc..

Bei den nicht den Anforderungen von entsprechend verbauten Xenon welche keine Zulassung als Xenon haben, ist im Gegensatz auf alle Fälle eine Gefährdung zu erwarten, und daher auch eine erlöschte BE.

Zitat:

Wieder an Alle :

Was passiert dann, wenn das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt wird ?

Dann trägst du die Kosten für Abschlepp, Gutachten und was noch so anfällt, und 50€ und 3 Punkte sind dir gewiss.

Bei einem Unfall stellt die Haftpflichtversicherung Regressansprüche an dich bis max. 2x 5000 € und die Kasko zahlt deine eigenen Schäden nicht.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das am hellen Tag auch der Fall sein würde, denn dann ist man ja keine Gefahr, weil das Licht aus ist.

Spielt keine Rolle, denn das was verbaut ist ist das ausschlaggebende, aber am Tag wenn kein Licht an ist, ist die Wahrscheinlichkeit dass du wegen den Xenon angehalten wirst sehr gering.

Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum ;) Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.

Mag eine Gefährdung sein, aber nicht durch eine Änderung der Scheinwerfer, sondern "nur" durch eine falsche Einstellung.

Wenn es nach mir gänge, dann hätten ALLE Autos zumindest mal eine automatische Leuchtweitenregulierung. Soviel steht mal fest. Ob die Scheinwerfer-Reinigungsanlage unbedingt sein müsste, wage ich mal zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheinwerfer WIRKLICH sauber werden, dafür ist die Dauer viel zu kurz. Man bedenke, wie lange man manchmal beim Autoputzen damit verbringt, die Scheinwerfer zu reinigen von Fliegen usw.

Die Reinigungsanlage bringt schon den nötigen Druck auf um die vorhandene Fett-Schicht welche für das verstreute Xenon Licht und Blendgefahr verantwortlich ist zu säubern.

Zitat:

Original geschrieben von corsa-opc-2008

 

...

Hmm, dann weißt du mehr als Opel ;) Denn den D-Corsa gibt es nicht mit Xenon, sondern nur mit AFL-Kurvenlicht. ...

stimmt fehler meinerseits!

den c-corsa gabs es zumindestens mit xenon

Hallo erstmal,

mein Rat: Lass die Finger davon!

Argumentieren hin oder her: Die Betriebserlauniss ist weg, die Folgen bei möglichen unfällen und so weiter wurden dir auch schon ausführlich beschrieben. Wenn dir alleine die Tatsache, dass eine Versicherung möglicherweise nicht zahlt noch nicht genug ist, dann weiss ich auch nicht weiter.

Es ist allerdings schon schwach von Opel, dass es für dieses Modell einfach so keine Xenons gibt. Bei meinem alten 1er hatte ich mir mal überlegt welche nachrüsten zu lasse (von BMW-Vertragswerkstatt) das hätte 2500-3000€ gekostet... Das isses dann schlichtweg doch nicht wert. Mein neuer hats jetzt von Haus aus drin (700€ aufpreis). Die Leuchtweitenregulierung hat schon ihre daseinsberechtigung, da das "kalte" licht der Gasentlader schon ganz anders blendet als das vergleichsweise Warme Halogen.

Die Reinigungsanlage erreicht eine Reinigung durch hohen Druck und eine höhere Konzentration an Reinigungsmittel, sofern Werkseitig oder von Werkstatt befült und sofern mehrere Behälter vorhanden, wie beispielsweise bei Mercedes...

Der Dreck auf dem Scheinwerfer führt im übrigen nicht in erster Linie zu einer erhöhten Blendung des Gegenverkehrs sondern zu einer sehr viel heftigeren Einbusse an Ausleuchtungskapazität als bei Halogen, wurde so u.a. auch vom ADAC getestet.

Ich muss dir jedoch recht geben: Alle Autos sollten eine Pflicht auf automatische Leutweitenreguliereung haben, denn heutzutage, wo fast alle Xenons mit einer unterwegs sind, blenden mich im Gegenverkehr fast nur noch Halgenscheinwerfer, die aus faulheit oder unwissen falsch eingestellt sind.

Und in wie fern das für alte Autos zugelassen war oder nicht ist schlichtweg sch****egal, was für dich zählen würde wäre die aktuelle Rechtslage.

Noch ein Tipp, wenn du unbedingt Xenon willst, dann verkauf den Corsa und kauf dir einen (gebrauchten) Astra, für die gibts nämlich welche.

Gruss,

bpsycho

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