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Was passiert bei überhöhter geschwindigkeit in der Probezeit?

Themenstarteram 24. Januar 2006 um 11:35

Hi Leute,

folgendes:

kann mir einer von euch sagen was auf einen zukommt wenn man auf der Autobahn mit 21km/h geblitzt wird. die 4km/h toleranz sind schon abgezogen, weiterhin kommt dazu das ich noch in der probezeit bin und schon eine nachschulung weg hab.

der typ bei der polizei meinte es gibt nur punkte und geldstrafe aber kein fahrverbot.

naja irgendwie glaub ich das nicht ganz und zur zeit wart ich eben auf den brief und vielleicht kann mir einer von euch sagen was da wirklich auf mich zukommt

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21 Antworten
am 24. Januar 2006 um 11:40

also ein freund von mir wurde auch mal in der probezeit geblitzt.mußte halt zur nachschulung und halt 90 euro oder sowas wegen dem zu schnellen fahren.punkte weiss ich nciht mehr genau. und wieviel zuschnell er war weiss ich auch nicht

am 24. Januar 2006 um 11:41

Re: Was passiert bei überhöhter geschwindigkeit in der Probezeit?

 

Zitat:

Original geschrieben von golffahrer85

Hi Leute,

folgendes:

kann mir einer von euch sagen was auf einen zukommt wenn man auf der Autobahn mit 21km/h geblitzt wird. die 4km/h toleranz sind schon abgezogen, weiterhin kommt dazu das ich noch in der probezeit bin und schon eine nachschulung weg hab.

der typ bei der polizei meinte es gibt nur punkte und geldstrafe aber kein fahrverbot.

naja irgendwie glaub ich das nicht ganz und zur zeit wart ich eben auf den brief und vielleicht kann mir einer von euch sagen was da wirklich auf mich zukommt [/QUOTE

Was isn das fürne Autobahn die 21 km/h zulässt :D

Also soweit ich weiß, muß du nur zur Nachschulung für Vergehen, die Punkte einbringen!

Wenn dir der Bulle sagt, das du bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21Km/h außerorts Punkte kriegst, dann könnte das sein...hab nachgeschaut, da sind 50€ fällig - füher galt die Formel ab 80 DM gibt es automatisch Punkte...somit solltest du welche kriegen!

Themenstarteram 24. Januar 2006 um 11:46

scherzkeks meinte natürlich mit 21 zuviel, das hätte man sich baer denken können oder :-)

am 24. Januar 2006 um 11:53

Also mal ernst.Bei wieviel bist du zuviel gefahren?

Kannst auch hier nachschauen

Themenstarteram 24. Januar 2006 um 11:56

Also es wenn du es ganz genau wissen willst, es war in richtung erlangen bei km 37,5.

ab da oder etwas früher sind 80 erlaubt und hatte 105 drauf aber es geht ja hier nicht drum wie schnell ich gefahren bin sondern das ich 21 drüber war und wissen wollte was ich dafür bekomme

am 24. Januar 2006 um 11:59

21 sind NICHT 21 km/h ok?

also 4 % von hundert sind wohl mehr als 4 % von 10 oder???

Rechnen sollte auch gelernt sein.

du wirst eine geldstrafe + 1 punkt bekommen.

da du ja schon nachschulung hattest werden sie dir

nahelegen einen depperltest zu machen.

das ist aber kein muss.

sollte dir aber jetzt nochmal was passieren und du punkte

bekommst, kannst dich schonmal vom schein verabschieden.

das ist jetzt die letzte warnung.

und das du 4 jahre probezeit hast weisst ja bestimmt schon ;)

Zitat:

Original geschrieben von golffahrer85

aber es geht ja hier nicht drum wie schnell ich gefahren bin sondern das ich 21 drüber war und wissen wollte was ich dafür bekomme

Dann lies das Posting über deinem nochmal aufmerksam durch. Dürfte nicht so schwer sein, sind ja nur wenige Zeilen.

am 24. Januar 2006 um 12:19

Ach wie war das noch mit den A und B-Verstößen?

Ab 21 km/h zu viel (inner- oder außerorts macht dabei keinen Unterschied) gibt es Punkte, sobald man Punkte bekommt ist es ein A-Verstoß, davon darf man in der gesamten Probezeit keinen haben, falls doch ist beim ersten mal eine Nachschulung fällig und die Probezeit wird verlängert.

Beim zweiten mal ist soweit ich weiß der Führerschein nach 1 Jahr frühestens neu zu machen. Kann aber sein, dass du wie mein Vorredner sagt erst noch eine allerletzte Verwarnung bekommst.

Und ob du vor dem neuen Führerschein ne MPU machen musst, weiß ich nicht.

Soweit ich weiß ist das so.

Damit hier nicht weiter gemutmaßt wird:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch

und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

 

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

nach oben

Quelle: Bußgeldkatlog.de

danke für die ausführliche wiederholung meiner antwort ;)

kein Problem mach ich doch gerne :-)

am 24. Januar 2006 um 12:48

@ pascha0815

nicht auf dich gemünzt

 

So ein Blödsinn. Innerhalb einer Ortschaft in der NUR 50 km/h erlaubt sind sind 21 km/h wohl höher anzurechnen als auf einer Autobahn auf der 80 km/h erlaubt sind.

Also mal kurz für "Blonde"

21 km/h zuviel bei einer erlaubten Geschwinigkeit von 50 km/h ergibt 42% zuviel Geschwindigkeit.

Dagegen wären es bei 80 km/h "NUR" etwa 26,5 % .

Also was wird wohl höher angerechnet?

Info:Auf der Autobahn ist die Toleranz höher was das Bußgeld betrifft.

Ich kann dir nur raten abzuwarten.

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