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Was passiert genau, wenn nix eingetragen ist.

Themenstarteram 15. August 2007 um 19:50

Was passiert eigentlich genau, wenn man von den grünen Freunden aufgehalten wird und am Fahrzeug nix eingetragen, aber alle ABE´s bzw Papiere vorhanden sind? Ne dumme Frage eigentlich. Ich schiebs nur immer vor mir her, weil ich ständig was neues ans Auto baue und ich alles auf einmal eintragen möchte.

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15 Antworten
am 15. August 2007 um 19:55

Also wenn ABEs vorhanden sind, gibts da weiter nix... die geschichte is dann eintragungsfrei. Allerdings werden die dir mindestens ein saftiges Bußgeld aufdrücken, und nen Termin zur Wiedervorführung.

Genaueres weiß ich aber auch nich... Bin noch nich in den "Genuß" gekommen. :D

greetz

Themenstarteram 15. August 2007 um 19:58

Also zum EIntragen bis jetzt:

-Rieger EVO Front ?????????????

-Fahrwerk

-Felgen

-Distanzscheiben Vorderachse

Wie hoch ist denn das Bussgeld? Gibts Punkte???

Mir ist gesagt worden, dass ich dann nicht mehr fahren darf und am nächsten Tag gleich dem Tüv vorgeführt wird.

Kommt auf den Grünen an.

Wenn du Glück hast, was ich aber bei Vier!! nicht eingetragenen Sachen nicht glaube, kommste mit ner Mängelkarte davon. Denke ehermal das du das Auto stehenbleiben bzw. abschleppen lassen musst.

Also, Umbauten da wo Du ne ABE hast brauchst eh net eintragen. Bei den anderen Teilen, wenns dumm läuft, wird der Karren stillgelegt und muss beim TüV auf verkehrstauglichkeit geprüft werden. Punkte gibts auf alle Fälle, ob das nun als "Sammel-Fall" gewertet wird, k.A. Wenn Du nette Kontrollöre erwischt darfst evtl. nach Hause fahren. Aber davon würd ich nie ausgehen. Und rechne auch immer damit das Dir irgendein Depp reinfährt und Du dann das Pech hast wenn die Teile net eingetragen sind. Ich würds net riskieren.

Themenstarteram 15. August 2007 um 21:04

werd morgen gleich zum tüv hin. sind die distanzen auch eintragungpflichtig?

@c4. bist du nicht der, der den schwarzen unfall ng quattro aus velburg geholt hat? ich bin der mit dem b4 avant! Grüsse dich!

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio

@c4. bist du nicht der, der den schwarzen unfall ng quattro aus velburg geholt hat? ich bin der mit dem b4 avant! Grüsse dich!

Jo. Das war ich. Die Teile sind grösstenteils in unseren Coupes. Grüßle zurück.

Und Distanzscheiben sind auch eintragungspflichtig. Kenne jedenfalls keine mit ABE.

 

Themenstarteram 15. August 2007 um 21:19

dann hat das schöne coupe wenigtens noch ein paar fans geholfen. auf jeden fall vielen dank für deine ausführliche auskunft. vielleicht sieht man sich mal wieder beim nächsten coupe. ;-)

Zitat:

Also wenn ABEs vorhanden sind, gibts da weiter nix... die geschichte is dann eintragungsfrei. Allerdings werden die dir mindestens ein saftiges Bußgeld aufdrücken, und nen Termin zur Wiedervorführung.

... Widerspricht sich das nicht?

Ich hatte mal mit nem Polizisten aus meinem Freundeskreis gesprochen, bzgl. Felgen (auf meinem Focus). Und zwar habe ich dort humane 205/55R15 Bereifung auf 15" Ronal Felgen getan. Die Felgengröße standen in den Papieren nicht drin, weil der Wagen mit der Standard-Kinderbereifung 185/65R14 gekauft wurde.

Er sagte mir, wenn ich die ABE im Auto mitführe ist das für die Polizei okay, da gibbet nichts. Aber spätestens wenn der TÜV fällig ist sollten die eingetragen sein - bzw. eingetragen werden.

Ich frage mich, wenn es ABEs gibt die man locker mitführen kann, warum muss das Zeuch dann trotzdem in den Papieren stehen?

Also ich kenn das so:

E-Prüfzeichen beim Scheinwerfer, Blinker etc. -> einfach anbauen und gut

ABE vorhanden = nicht eintragen, aber ABE immer mitführen -> sonst Wiedervorführen oder Strafe.

Teilegutachten = vereinfachte EIntragung erforderlich

Mustergutachten = Einzelabnahme erforderlich -> teurer

am 16. August 2007 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von C4 TDI

Also ich kenn das so:

E-Prüfzeichen beim Scheinwerfer, Blinker etc. -> einfach anbauen und gut

ABE vorhanden = nicht eintragen, aber ABE immer mitführen -> sonst Wiedervorführen oder Strafe.

Teilegutachten = vereinfachte EIntragung erforderlich

Mustergutachten = Einzelabnahme erforderlich -> teurer

ja genau, so kenne ich das auch, bei ABE muss nichts Eingetragen werden (kann man wenn man will, denn ansonsten darf die ABE-Bescheinigung nicht verloren gehen oder das Mitführen vergessen werden)

Mahlzeit,

 

und nicht vergessen: sobald getunt wird am Auto der Versicherung bescheid sagen, sonst können die einen im Schadenfall regresspflichtig machen !!!

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio

Wie hoch ist denn das Bussgeld? Gibts Punkte???

-50€ strafe für den fahrer (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den fahrer

-b-verstoß für den fahrer

-50€ strafe für den halter (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den halter

-b-verstoß für den halter

-120-280€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-250-520€ gutachterkosten

-70-120€ für die neuvorführung des kfz

-fahrkarten für öffentliche verkehrsmittel für ca. 1-2wochen

bei nem unfall, hast du weder teil- noch vollkasko (deine eigenen schäden werden nicht bezahlt) und die haftpflicht kann dich wenn der unfall in verbindung mit dem veränderten bauteil geschehen ist auch nochmals um 5000€ zur kasse bitten....

Themenstarteram 16. August 2007 um 17:14

Also, war heute beim tüv. Fahrwerk und Stoßstange ind eingetragen. Bei den Felgen hat er rum gezickt. Und habe ich an der Vorderachse 7,5 x 16 mit 20mm Distanzscheiben pro Seite. Nun hat er gemeint, dass nun die ET nicht mehr zulässig sei. Die Original ET von den Serienfelgen ist ET 37. Von meinen Alus vorn ET 35 - 20mm = ET 15. Was doch eigentlich noch zulässig wäre??? Nunja, Er meinte nur ich sollte ein Festigkeitsgutachten bringen für 20mm Distanzen oder halt eben noch mal ohne vor fahren.

Zitat:

Original geschrieben von B4Saarländer

Mahlzeit,

 

und nicht vergessen: sobald getunt wird am Auto der Versicherung bescheid sagen, sonst können die einen im Schadenfall regresspflichtig machen !!!

Wenn es forschriftsmäßig Eingetragen ist, muß man außer Leistungssteigerung nix der Versicherung melden.

Gruß

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