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Was passiert mit nicht zugelassenen PKWs?

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 21:33

Hallo,

bei mir in der Straße steht ein PKW seit einigen Wochen ohne Kennzeichen. Die Fahrertür ist offen und das Auto steht auf einer öffentlichen Straße. Jetzt ist dort ein Aufkleber vom Ordnungsamt drauf. Demnach soll der Wagen nach (KrW-/AbfG § 15 Abs.4) kostenpflichtig entsorgt werden. Nun zu meiner Frage:

was macht das Ordnungsamt mit dem Auto? verschrotten? versteigern?

Kann ich vielleicht an dem Tag das Auto kostenlos mitnehmen, wenn sich keiner meldet und die das eh verschrotten würden?

Danke schon mal....

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18 Antworten

Wie wäre es bei einem Anruf beim Ordnungsamt?

Bei diesem Forum geht es um Sicherheit und nicht um Rechtsberatung. Letztere dürfen nur Anwälte durchführen.

Den Paragraphen kannst Du ja ergooglen, und danach schau mal bei herrenlosen Sachen.

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 21:38

Ja schon, aber in welches Forum hätte ich es sonst stellen solln? Und mich interessiert das wirklich.

Wär wirklich mal interessant zu wissen! Ruf doch wirklich einfach mal an und poste was die gesagt haben.

Weiss auch nur was von entsorgen wie es auf dem Zettel steht, was auch immer das in der Praxis heissen mag. Könntest du wenn evtl. sogar eher in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften zu den Angegebenen Paragraphen finden.

Gruß Meik

am 21. Juni 2005 um 23:54

Zitat:

Demnach soll der Wagen nach (KrW-/AbfG § 15 Abs.4) kostenpflichtig entsorgt werden.

Das heißt: Ab auf den Schrott. Min. 250 DEM.

Wenn der rote Zettel dran ist, darfst Du den Wagen nicht mitnehmen, sonst hängt das Amt Dir einen Diebstahl an.

Oder der Besitzer.

Aber frag mal beim örtlichen Amt nach, wäre interessant, was die dazu sagen.

@ Madcruiser:

Seh ich hier ein Forum "Recht"?

Ansonsten siehe Disclaimer.

Kein Anbieter wird ein Forum zur Rechtsberatung einstellen.

Die Rechsberatung ist wie andere Berufe auch gesetzlich geregelt und geschützt und darf nur von Anwälten betrieben werden.

Deswegen der Hinweis doch direkt beim Amt anzurufen.

Die geben Auskunft zu der gestellten Frage.

Und die Antwort kann dann hier eingestellt werden.

am 22. Juni 2005 um 8:24

Das Ordnungsamt kann das Fahrzeug, wenn noch mit einem Erlös zu rechnen ist, auch versteigern.

Wenn du also noch Interesse an dem Fahrzeug haben solltest, gib dem Ordnungsamt am besten vorab zu verstehen, dass du bereit bist, ein Angebot abzugeben. Zunächst einmal muss das Ordnungsamt aber Eigentümer des Fahrzeuges werden, wozu in aller Regel auch die Abholung gehört. Manche Ordnungsämter versteigern die Fahrzeuge aber sogar schon vom Straßenrand weg.

Also, einfach mal beim Ordnungsamt anfragen.

Schau mal im Oldtimer-Forum, was mit nicht angemeldeten Wagen so alles passieren kann:

http://www.motor-talk.de/t711855/f7/s/thread.html

Vor meinem Haus stand auch mal ein alter Ford Escort so 2 Monate, dann klebte ein Auflkeber drauf. Darauf hab ich mir die Ford Logos geholt (klingt arm und komisch ist aber so) ein Bekannter von mir hat ihn sich dann ein paar Tage vor der kostenpflichtigen Abschleppung geholt.

am 22. Juni 2005 um 19:59

....und Ihr könnt beide froh sein nicht wegen Diebstahls belangt worden zu sein...

 

Gruss

Marcus

Was macht man mit einem Wagen vom Straßenrand, von dem man keine Papiere besitzt...?

am 23. Juni 2005 um 4:29

Die Frage hatte ich oben indirekt angedeutet im Zusammenhang mit dem Diebstahl.

Garnichts machst Du mit einem Fahrzeug ohne Papiere.

Im Falle der Wiederzulassung müßtest Du den alten Brief vorlegen. Je nachdem kann der dann wieder verwendet werden, oder er wird eingezogen und ein neuer ausgestellt.

Natürlich kostenpflichtig.

am 23. Juni 2005 um 5:26

Du kannst das Ding auch ausschlachten und alle Teile die man so verkaufen kann verkaufen!

Wenn du bist auf das Bodenblech alles verkauft hast wirst du wohl Gewinn erwirtschaften, grade wenn man bedenkt das du keine Anschaffungskosten hast! Musst halt nur den Rest zum Schrott schaffen

am 23. Juni 2005 um 7:45

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Was macht man mit einem Wagen vom Straßenrand, von dem man keine Papiere besitzt...?

Die Ordnungsbehörde hat das Recht, solche Fahrzeuge zu veräußern, vorausgesetzt natürlich, dass der letzte Eigentümer das Fahrzeug nicht von der Straße abholt oder nach dem Abschleppen wieder auslöst. Das wird aber grundsätzlich nur bei Fahrzeugen gemacht, bei denen noch mit einem gewissen Erlös zu rechnen ist. Die anderen kommen in die Presse.

Wenn man vom Ordnungsamt so ein Fahrzeug erwirbt, bekommt man von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den legalen Eigentums-Übergang des Fahrzeugs zum Ordnungsamt belegt und den zum neuen Besitzer. Damit bekommt man bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt. Der alte wird falls möglich eingezogen, aber in den meisten Fällen wird der sowieso nie wieder auftauchen.

Ein paar solcher Fahrzeuge findet man auf www.zoll-auktion.de - teilweise wie gesagt sogar welche, die noch am Straßenrand stehen.

Bei Interesse würde ich mich mal an die Ordnungsbehörde wenden (Adresse müsste ja auf dem roten Aufkleber stehen) und ein Angebot abgeben.

am 23. Juni 2005 um 14:32

So wie ytna das ausfürhrlich beschreibt ist mir das auch bekannt.

Der Brief wird wohl kaum im Fahrzeug liegen, also dann diese Bescheinigung, Drahkke.

Ich würde die Finger davon lassen. Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder gar im Zusammenhang mit einer Straftat steht gibt das nichts wie Ärger!

Das hier gibt auch Ärger:

Zitat:

Du kannst das Ding auch ausschlachten und alle Teile die man so verkaufen kann verkaufen! ...

Du darfst nicht mal ein Stück Sperrmüll vom Straßenrand nehmen, wenn es nach den gängigen Vorschriften geht!

Dein Beitrag ist, zurückhaltend gesagt, etwas gewagt formuliert.

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