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Was passiert wenn man ohne Eintragung angehalten wird?

Themenstarteram 14. Mai 2004 um 21:38

Hey!

Weiß jemand von euch aus Erfahrung was passiert wenn man Sachen verbaut, die noch nicht eingetragen sind und dann von der polizei angehalten wird?

Hab heute 4 Sachen verbaut und fahr erst Montag zum Tüv, was passiert wenn ich vorher angehalten werde?

Gruß........

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10 Antworten

Re: Was passiert wenn man ohne Eintragung angehalten wird?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bald M Compact

Hey!

Weiß jemand von euch aus Erfahrung was passiert wenn man Sachen verbaut, die noch nicht eingetragen sind und dann von der polizei angehalten wird?

Hab heute 4 Sachen verbaut und fahr erst Montag zum Tüv, was passiert wenn ich vorher angehalten werde?

Gruß........

Wissen tu ich es ned .. aber im gutachten z.b. meiner Federn stand das so drin das man halt schnellst möglich das eintragen lassen sollte/muss.

Sind ja diverse dinge wie vermessen zu erledigen und so. Von daher denke ich gibts nen gewissen Spielraum.

Tach, da gibt es kein Spielraum. Wenn du Sachen verbaust die nicht Eingetragen sind dann erlischt deine Betriebserlaubnis. Den Bullen kannst du viel erzählen die glauben ehe nix. Und wenn du auf richtige *Edit by Rotherbach : BITTE NIEMANDEN BELEIDIGEN!!!* triffst gibt es 3 PUNKTE und eine schöne Geldstrafe und wenn du pech hast Sie ziehen deine Karre ein. Dann kostet dich das ein Haufen Geld.Abschleppkosten ca. 150 € und ca. 500 € für TÜV Untersuchung und Behörden.

 

Ein Rat von mir lass dein Auto bis Montag stehen.Sparst dir vielleicht eine Menge ärger.

Gruß BMW328lim

Also wenn dich so richtige *Edit by Rotherbach : KEINE BELEIDIGUNGEN !!!* anhalten dann bekommst du vieleicht 3 Punkte .

Wenn du den Jungs aber erzählst das du am Montag nen TÜV Termin hast dann schreiben Sie dir normal nur einen Mängelbericht, den du dann nach deinem TÜV besuch wieder auf dem Revier vorzeigen darfst.

Zitat:

...du pech hast Sie ziehen deine Karre ein.

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Es ist schon richtig das man blechen darf wenn man mit nicht-eingetragenen Sachen rumfährt (und nicht grad auf dem Weg zur Prüfung ist!).

Aber den Wagen beschlagnahmen darf die Polizei nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht das das Fahrzeug oder Teile davon gestohlen sein könnten. Selbst wenn man ohne (!) Auspuffanlage rumfährt, dann krieg man im Extremfall eine Anzeige und ein ordentliches Bußgeld, aber sie MÜSSEN Dich weiterfahren lassen.

Wenn man etwas am Auto hat was andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann kann es sein das sie den Wagen stilllegen und dieser dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf.

Ein "Einziehen" des Fahrzeuges ohne verdacht auf Diebstahl ist ein Eingreifen in die Besitzrechte des Halters und somit von Seiten der Ordnungshüter eine eindeutige Straftat.

Dieses Urteil habe ich Movember 2003 gelesen, zu diesem Zeitpunkt war es aber schon einige Jahre alt.

Lasst Euch von denen nicht verarschen, die dürfen auch nicht alles!

am 15. Mai 2004 um 9:58

Hi,

in dem Fall gibbet nur eins:

" Oh sorry, irgendwie find ich meinen Fhrzgschein grad nicht...."

An einem Urteil muss man sich nicht orientieren! Die Polizei darf einen Wagen sehr wohl wegen einer zu lauten Auspuffanlage etc stilllegen und abschleppen lassen! Auch wenn ein Richter entschieden haben sollte, dass dies ein Eingriff in die Besitzrechte sind, ist das keine zwingende Orientierung für Verwaltungshandlungen der Polizei! Und auf keinen Fall gilt solch ein Urteil für das ganze Bundesgebiet! Das Wohl der Allgemeinheit steht hierbei im Vordergrund: Ein zu lauter Auspuff ist Lärmbelästigung, vor allem nachts! Ein zu tiefer Wagen behindert den nachfolgenden Verkehr und Karosserieveränderungen müssen schnellstens eingetragen werden, alleine schon, weil es soviele Teile gibt, die nicht eingetragen werden können, da sie den Straßenverkehr gefährden können. Und ganz ehrlich, wenn ihr mit Besitzrechten am Fahrzeug nem Polizisten entgegnet, interessiert ihn das nicht im geringsten! Glaubt mir, selbst wegen blauschimmerndem Standlicht gab es schon genügend Stilllegungen!

Sorry wegen dem Geschwafel, aber ich studiere daas zeug!

Zitat:

Original geschrieben von Hobbyschrauba

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Es ist schon richtig das man blechen darf wenn man mit nicht-eingetragenen Sachen rumfährt (und nicht grad auf dem Weg zur Prüfung ist!).

Aber den Wagen beschlagnahmen darf die Polizei nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht das das Fahrzeug oder Teile davon gestohlen sein könnten. Selbst wenn man ohne (!) Auspuffanlage rumfährt, dann krieg man im Extremfall eine Anzeige und ein ordentliches Bußgeld, aber sie MÜSSEN Dich weiterfahren lassen.

Wenn man etwas am Auto hat was andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann kann es sein das sie den Wagen stilllegen und dieser dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf.

Ein "Einziehen" des Fahrzeuges ohne verdacht auf Diebstahl ist ein Eingreifen in die Besitzrechte des Halters und somit von Seiten der Ordnungshüter eine eindeutige Straftat.

Dieses Urteil habe ich Movember 2003 gelesen, zu diesem Zeitpunkt war es aber schon einige Jahre alt.

Lasst Euch von denen nicht verarschen, die dürfen auch nicht alles!

hhm den armen Damir haben Sie den Wagen wegem Bastuck abgeschleppt :eek::eek:;)

am 15. Mai 2004 um 12:49

Bin auch im Dezember in eine Kontrolle gekommen und hatte einiges nicht eingetragen, die Ausrede mit dem vergessen Fahrzeugschein ist zwar eine Notlösung, funktioniert aber recht gut! Versprich den Beamten, dass Du diesen schnellstmöglich vorlegst!

Ansonsten kann ich nur jedem raten alles einzutragen - damit fährt es sich doch viel entspannter!

 

Dank dem Einheitstatbestand (nennt man das so, Jura Flo?) wird aber bei mehreren nicht eingetragenen Teilen nur die schlimmste Sache angerechnet, meistens aber "Führen eines Kraftfahrzeuges ohne BE" o.ä. -> Anzeige, 3 Punkte für Halter + 3 für Fahrer... zzgl. Bussgeld.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile

hhm den armen Damir haben Sie den Wagen wegem Bastuck abgeschleppt :eek::eek:;)

Es kommt auch immer drauf an wer drin sitzt.

Wenn die einen auf dem Kicker haben finden die schon ihre Gründe. Ich kenne genug die sich leider von der Polizei auch richtig schön provozieren lassen.

Freundlich lächeln, sich entschuldigen und denken "Ihr hab recht und ich meine Ruhe...", so kommt man auch weiter...

...die "Grünen" kennen doch ihre Pappenheimer!

Mag jetzt nach Vorurteilen klingen, aber ist so.

Wer sich mit der "Exekutive" anleget, der zieht den kürzeren. Aber das lernen viele erst viel zu spät...

Grüße,

Hobbyschrauber

Moin,

Klar können die das Auto stilllegen und einziehen.

Das WARUM ist entscheidend :

1.) Es ist ungeklärt, wie die Besitzverhältnisse sind

2.) Es geht eine unzumutbare Belästigung durch das Auto aus

3.) Es geht eine Gefährdung vom Fahrzeug aus

4.) Es besteht der Verdacht der unsachgemäßen Manipulation und der Verdunklung selbiger.

Es mag auch noch ein abgespaces 5. und/oder 6. geben :D das mir nicht bekannt ist.

Zum SPASS können die das Auto nicht einziehen, das ist richtig.

MFG Kester

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