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was passiert,wenn.........???

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 13:36

hallo

ich wollte mal fragen,was passiert ,wenn ich mit 35 km/h das erste mal angehalten werde und sonst nichts an meinem roller gemacht habe??(optik)

 

danke im voraus

mFg

 

orange_nrg

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15 Antworten
am 23. Januar 2006 um 13:47

Also wenn Du schon so fragst, gehe ich mal davon aus, Du hast "nur" einen Mofaführerschein.

Damit darfst Du maximal 25km/h fahren. Sollte der Polizei auffallen, dass Du deutlich drüber bist, dann testen sie den Roller. Und dann fällt sicherlich auf, dass er zu schnell ist.

Konsequenzen:

- Entweder es passiert nicht viel und Du musst das Tuning rückgängig machen

- oder sie leiten ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein, Fahren ohne Zulassung und Fahren ihne Versicherungsschutz ein.

Kann man pauschal nie sagen.

Wenn du nur den Mofaschein hast und dein Roller also nur 25 km/h schnell sein darf und du kommst in eine Kontrolle mit einem Roller, welcher schneller läuft, dann passiert folgendes:

Entweder, die Manipulation wird sofort an Ort und Stelle erkannt und festgestellt.

Bei erheblichen Manipulationen kann das Fahrzeug zu Beweissicherungszwecken sofort sicher gestellt werden.

Der Roller wird dann von einem Sachverständigen fachgerecht zerlegt, damit die Manipulationen festgestehalten werden.

Neben der zu erwartenden Strafe, zu welcher ich noch kommen werde, erhälst du einen zerlegten Roller zurück, die Kosten für den Sachverständigen zahlst du natürlich auch noch.

Wenn die Beamten nur einen Verdacht haben, dies aber an Ort und Stelle nicht sofort festmachen können, geht es mit Polizeibegleitung zum nächsten TÜV - die weitere Abfolge: Siehe oben.

Strafrechtlich ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.

Das ganze ist eine ausgesprochen teure und unangenehme Sache, welche man sich eigentlich ersparen kann und sollte.

das schlimmste was dir passieren kann (wenn du wirklich nix gemacht hast!), ist das die das ding zerlegen und nix finden...

dann trudelt 3wochen später ein brief vom staatsanwalt ein alá "das verfahren gegen sie habe ich eingestellt, weil ich denke, das die bisher ergriffenen mittel ausreichen..." dann kannst du dir von der polzei ausfallkosten (z.b. busfahrkarten) begleichen lassen und gehst völlig straffrei raus.....!

war bei mir auch so mit meinem katana ABEr der lief kanpp 44km/h lt. prüfstand von denen.. ;)

und da fahren ohne fahrerlaubnis und ein verstoß nach dem pflichtversicherungsgesetz straftaten sind, sollte es sich jeder überlegen ob die 5 min die ich mit dem umbau auf der strecke spare, eine vorstrafe wert sind, die, ich geh mal von deinem alter ab 15 jh aus, in einer bewerbung angegeben werden müssen und sich im lebenslauf nicht gut machen...

Zitat:

Original geschrieben von c1freak

sollte es sich jeder überlegen ob die 5 min die ich mit dem umbau auf der strecke spare, eine vorstrafe wert sind, die, ich geh mal von deinem alter ab 15 jh aus, in einer bewerbung angegeben werden müssen und sich im lebenslauf nicht gut machen...

Schmarrn! Siehe:

http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html

Und für Jugendliche gibt es Sozialstunden statt Tagessätze.

MfG

Thomas

am 23. Januar 2006 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das schlimmste was dir passieren kann (wenn du wirklich nix gemacht hast!), ist das die das ding zerlegen und nix finden...

dann trudelt 3wochen später ein brief vom staatsanwalt ein alá "das verfahren gegen sie habe ich eingestellt, weil ich denke, das die bisher ergriffenen mittel ausreichen..." dann kannst du dir von der polzei ausfallkosten (z.b. busfahrkarten) begleichen lassen und gehst völlig straffrei raus.....!

war bei mir auch so mit meinem katana ABEr der lief kanpp 44km/h lt. prüfstand von denen.. ;)

wenn man das Gesetz streng auslegt, wie es normaleweise auch geschieht, ist es egal ob der Roller ab Werk zu schnell war oder nachträglich manipuliert wurde.

Ein Mofaroller der 35km/h schnell fährt ist kein Mofa mehr und damit ohne BE und Versicherungsschutz untweges. Hinzu kommt i.d.R. noch fahren ohne Fahrerlaubniss. Der FAHRER ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und niemand anders.

Das selbe gilt für evtl. optische Veränderungen durch die das Fahrzeuge seine BE verliert. Fahren ohne FE fällt in diesem Fall halt weg.

ABER:

35km/h auf dem Tacho des NRG sind ca. 29 "echte", das ist nach abzug der Tolleranzen noch ok. Das Fahrzeug ist also noch ok.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

wenn man das Gesetz streng auslegt, wie es normaleweise auch geschieht, ist es egal ob der Roller ab Werk zu schnell war oder nachträglich manipuliert wurde.

drossel war tüv eingetagen....und voll vorhanden...keine änderungen an dem ding vorgenommen! die haben den mit einem sachverständigen vom tüv, polizei und suzuki komplett zerlegt und nichts gefunden... lt. prüfstand 44km/h trotz zugelassenen (oroiginal vom suzuki händler verbauten mechanischem) drosselsatz

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 17:41

DANKE für die schnellen antworten,jetzt bin ich informiert=)))))))))

 

mit freundlichen grüßen

orange_nrg

am 23. Januar 2006 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

drossel war tüv eingetagen....und voll vorhanden...keine änderungen an dem ding vorgenommen! die haben den mit einem sachverständigen vom tüv, polizei und suzuki komplett zerlegt und nichts gefunden... lt. prüfstand 44km/h trotz zugelassenen (oroiginal vom suzuki händler verbauten mechanischem) drosselsatz

trotzdem hatte das Fahrzeug keine gültige BE. Der Prüfer hätte die Drossel SO niemals eintragen dürfen, das Gutachten war von vornherrein ungültig.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

trotzdem hatte das Fahrzeug keine gültige BE. Der Prüfer hätte die Drossel SO niemals eintragen dürfen, das Gutachten war von vornherrein ungültig.

naja...das stimme ich dir recht...ABER war ein von suzuki empfohlener (originale drosselsätze gibts ja nicht bzw. gabs nciht!) drosselsatz, vom händler eingebaut....und alles ordnungsgemäß verbaut....

fals du es nicht glaubst, die unterlagen kann ich dir von der staatsanwaltschaft gerne zuschicken (wenn ich sie ncoh finde).....

am 23. Januar 2006 um 21:06

ich glaubst dir auch so, ich will ja nur betonen das dies ein besonderer Fall ist und nicht verallgemeinwert werden darf.

Das ganze wird auch etliche Köpfe bei Suzuki und dem TÜV zum rauchen gebracht haben ;)

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

Das ganze wird auch etliche Köpfe bei Suzuki und dem TÜV zum rauchen gebracht haben ;)

naja...

das ding war ne woche weg....die busfahrkarten zur arbeit hab ich ersetzt bekommen.....

1. zu tomS: von tagessätzen hab ich nix erwähnt, doch straftat ist straftat, egal ob nach JGG oder StGB/PflVersG, die schaufel gibts drauf...

2. zu MagirusDeutz: wie speedguru schon sagte: du bist dafür verantwortlich, daß die kiste den vorschriften entspricht, gehts schneller dann bist dran.

e-nummer/originalteil hin oder her, ne mechanische drossel i d vario unterliegt auch dem verschleiß, wenns abgenutzt ist, dann erneuern oder schaufel drauf,

wenns auch neu schneller geht gilt das gleiche, kannst dann ja versuchen beim hersteller was zu erreichen, ist denen aber wurscht.

ok, rollenprüfstand zeigt oft ungenau an.

mißt dich jemand mit laser, ist 3km/h abzug fällig und dann brauch ich nicht mal mehr einen gutachter, das ding ist geeicht und daher auch im strafverfahren voll verwertbar.

also seid nicht so dumm und versucht zu tricksen, es gibt immer jemanden der sich auskennt und das andere sind einzelfälle auf die ihr euch auch nicht berufen könnt, es sei denn ihr geht zum BGH ;-)

grüße w

Zitat:

Original geschrieben von c1freak

kannst dann ja versuchen beim hersteller was zu erreichen, ist denen aber wurscht.

mich interessierts nichts mehr...! das ist ca. 2,5jahre her & vor einem jahr hab ich den verkauft...bin nun fast ausschließlich 4rädrig unterwegs ;) ich bin jedenfalls ohne irgendwelche auflagen7einträge etc. denen wieder mit 45kmh vom hof gefahren ;)

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