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Was sagt der TÜV zum kürzen des Nummernschildhalters?

Kawasaki
Themenstarteram 25. Juli 2008 um 17:53

Hallo zusammen, nenne eine 97er GPX600R mein eigen und grundsätzlich finde ich, grad das 80er Styling, ganz ansprechend.

Was mich allerdings stört ist die enorme Länge des Nummerschildhalters, der unterhalb des Schildes noch ein Katzenauge hat.

Muss das sein oder kann ich das ohne rechtliche Probleme direkt unterhalb des Schildes abschneiden, wie ich es schon oft gesehen

habe?

Die linke zum Gruss, Andi

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11 Antworten
am 25. Juli 2008 um 18:03

Wichtig ist das du das Katzenauge am Nummernschild oder über den Nummernschild hast.Ich habe mir selber eine Nummernschildhalterung gebaut aus V2A Blech.Die Läge ist meiner Meinung nach nicht mehr so wichtig ,ich war schon beim Tüv mit meiner und der Tüv hat nichts dazu gesagt..Hier mal ein Bild.

Themenstarteram 25. Juli 2008 um 18:12

Danke ZZR Caspar, das wird aber blöde Fummelei da das damische Katzenauge wie gesagt unterm Schild hängt und ich

dann sehen müsste, wie ich das Katzenauge oberhalb des NR-Schildes wieder befestige.

Überhaupt Katzenauge-wir fahren doch keine Fahrräder- und dürften mit defektem Rücklicht eh nicht mehr fahren.

Man kann auch alles überreglementieren-dafür sind wir Deutschen ja auch bekannt.

Trotzdem schönen Abend noch und ne un-und umfallfreie Saison für alle...

Reglementierung - bitteschön:

Das hängt auch davon ab, wann das Teil erstmals zugelassen wurde und ob es eine EG BE oder KBA Zulassung hat.

Nachdem aber das EU Reglement keine soooooo gigantische Radabdeckung mehr fordert (Abstand von der Achshöhe zur unteren Abdeckungskante), haben sich langsam alle daran gewöhnt und maulen auch bei älteren Baujahren nur noch selten - obwohl es strenggenommen nicht zulässig wäre... (dafür maulen sie ja bei zulässigen EG BE Nummern am Auspuff, wie wir schon bemerkt haben *lach*)

 

Das Katzenauge muss natürlich ebenfalls eine E Nummer wie bzw. auch Mindestfläche haben, die Anbauvorschriften sind ebenfalls zu beachten  :D ;)

 

Aba denk da nix - an den Durchführungs- und EU Vorschriftensalaten usw. usf.... haben auch TÜVis oft zu beissen, Cops sowieso.

 

EDIT

So richtig pfeiffen sieht man einen Prüfer, wenn ein Auspuff eine Klappensteuerung hat... was aber ganz legal ist, man glaubt es kaum... immer wieder lustig, so eine Grau- oder Grünkitteldiskussion :D

Zitat:

Original geschrieben von Kamikaze1970

das wird aber blöde Fummelei

Ich hatte mal das gleiche Problem. Ich hab damals einfach einen ganz schmalen Rückstrahler gekauft, der war ca. 1cm x 10cm groß. Den hab ich mit einem Streifen Blech und etwas Silikon direkt ans Nummernschild geklebt (untendrunter). Der Reflektor hatte zwar nicht unbedingt ne ABE oder E-Nummer, aber damals waren die Prüfer und die Rennleitung ganz scharf auf die Reflektoren, nicht auf irgendwelche Nummern... Ich hatte nie Probleme damit.

 

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 11:37

Hallo zusammen, was Jack D.schreibt mit dem 1x10cm Katzenauge kommt mir aber super klein vor.Aber wenns kein Ärger mit

der Rennleitung/TÜV gibt ist`s ja OK.

Und zu Tec Doc: Die brüten in Brüssel ja sogar über Standard Grössen und Knickwinkel von Bananen nach, was soll man von denen

schon halten...

Allen ein trockenes und Rennleitung freies Wochenende.

Ich muss jetzt mal ne Runde mit der Kleinen drehen, bin schon ganz fickerig vor Vorfreude.Allein das anziehen der

Klamotten ist für mich ein Ritual, Menschen die nie Bike gefahren sind wissen nicht was ihnen entgeht. Rangiert gleich

hinter Sex-also meistens. Manchmal andersrum...

Die Linke zum Gruss

 

PS.Zum Glück liest meine bessere Hälfte nie was ich hier so verzapfe...

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

 

Nachdem aber das EU Reglement keine soooooo gigantische Radabdeckung mehr fordert (Abstand von der Achshöhe zur unteren Abdeckungskante), haben sich langsam alle daran gewöhnt und maulen auch bei älteren Baujahren nur noch selten - obwohl es strenggenommen nicht zulässig wäre... (dafür maulen sie ja bei zulässigen EG BE Nummern am Auspuff, wie wir schon bemerkt haben *lach*)

Die EU-Verordnung sagt, dass eine "hinreichende Radabdeckung" gewährleistet werden muss. Was "hinreichend" ist und was nicht entscheidet der Sachverständige beim TÜV.

Säg den Spritzschutz ab und papp irgendwie so nen Reflektor hin. Die zugelassenen Rückstrahler sind auch nicht wirklich groß, ich hab erst letzte Woche einen bei meiner GSX-R mithilfe einen Edelstahlblechs hingeschustert.

Die Maße müssten so ca 30x70mm sein. Ohne Rückstrahler fällst du bei der Hauptuntersuchung auf die Schnauze, wenn der Prüfer nicht beide Augen zudrückt (tut er normalerweise nicht).

Gruß Viech

Ja und nein Viech -  die EWG-Richtlinie 92/61/EWG vom 17. Juni 1999 gilt ja nur für Fahrzeuge, welche auch danach zugelassen wurden - mithin nicht für die davor zugelassenen ;)

Für die gilt eben der §36a StVZO ff. sinngemäß weiterhin.

Weiterhin gelten für den Rückstrahler Anbaubestimmungen bzgl. seiner Position - ja nach Baujahr unterschiedliche sogar - ein Prüfzeichen ist erforderlich.

Das ist wie bei Rückspiegeln z.B. auch... strenggenommen darf an manches Bike (Baujahr!) kein Spiegel nach EU Norm... ausser er erfüllt gleichzeitig die alten Bestimmungen.

Übrigens liegt die Zulässigkeit "knapper" Radabdeckungen bei Zulassung nach EWG nicht an einer differenzierten Bestimmung hierzu (wie Du ja richtig gesagt hast), sondern an der Gesamt BE des jeweiligen Fzg - mithin keine allg. Übertragbarkeit vorhanden ist (vgl. Xenon an BMW Bike..).

 

:p ... die EU ist einfach toll - keiner hat mehr einen rechten Plan und auch keine große Lust, eine definitive Ansage zu machen (könnte ja nach hinten losgehen..) und so finden die Kontrolleure immer öfter Dinge ganz klasse, bei denen sie vorher umgefallen wären (und immer noch könnten!). Ist doch fein ;)

 

Absäbeln und sowas unten ans Nummernduferl tackern:

http://www.louis.de/.../index.php?...

 

 

 

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 19:33

Das Teil von Tante L.ist wirklich nicht verkehrt, und auch die Montage scheint idiotensicher.

Denk ich bestell mir das Teil und dann ab dafür. Schönen Dank für die Tipps.

Bis bald, Andi

Ich setz das immer ganz knapp an die Nummernduferlunterkante und niet das Teil ans Taferl dran - war bis dato jeder einverstanden ;) 

 

Kannst dir aber auch so ein Blech selber schneiden und biegen und einen Klebereflektor dranpappen...

Was hast Du denn für eine Nummernschildbeleuchtung?

Bei meiner RX hat die von der ZXr 750 gepasst und die hat das Katzenauge serienmässig da drauf.

am 27. Juli 2008 um 21:20

:confused::confused::confused:Ich versteh' wiedermal nurBahnhof, wenn ich meinTopcase drauf habe, sieht man von meinemRücklicht eh nix mehr, war aber ganz sicher von der"Rennleitung" genau so genehmigt.

Ich lach mich immer schief:confused::cool::cool::confused:, wenn ich auf meinNummernschild:confused: gucke, weil nachts is' hinten bei mir dunkel.....:D:D...am besten immer so(schnell) fahren, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass einem einer hintendraufbrummt, bloß wenn dann immer diese"Power-Dosen" von dicht-hinten kommen, die immer doch nur "spielen" wollen, dann kriege ich massivSchiss.

Gruß:D

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