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Was sind meine Rechte? E46 gekauft

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 16:36

Hallo an Alle,

ich brauche dringend eure Unterstützung:

Am 10.05 kaufte ich einen 3er BMW - 323i - 1 HD, 110tsd gelaufen - EZ: 06/1999 - Garagenfahrzeug & Scheckheftgepflegt - TÜV&AU Neu

Am 11.05 die "erste" Fahrt: 290km überführung ins Ruhrgebiet.

Dabei traten nun folgende Probleme auf (die bei der Probefahrt nicht aufgetreten sind!)

1) Bei einer bestimmten Gaspedalposition pfeift es aus dem Motorraum

2) während der Fahrt ging die MKL an .. war danach 1 Woche aus, leuchtet seit gestern wieder

3) beim aussteigen quitscht und knarrt es überall am Auto

4) Spritzschutzblech für Bremsen vorne links kaputt , rappelt abnormal laut und ist mir sehr unangenehm, alle Leute drehen sich schon um :-(

5) lt. Werkstatt: Querlenker nicht mehr i.O.

6) Unterboden voller Rost (lt Händler ist der Unterboden komplett Rostfrei, sonst hätten wir das Auto gar nicht gekauft)

7) lt. Werkstatt: Bremsen Vorne sind jetzt fällig

8) Alle 4 Stoßdämpfer müssen erneuert werden, 1 Stoßdämpfer oilt schon, die 2 hinten sind vollkommen verrostet

9) beim rütteln am Hinterrad quitscht wieder das kompeltte Auto

10) lt. Werkstatt Hinterachse nicht mehr ok, wurde schwarz angemalt (?) evtl. auch wegen Rost

Was soll ich machen? Der Händler ist 290km entfernt! Hat im Vertrag geschrieben: 1 Jahr gewährleistung auf Motor und Getriebe

Sollte ich morgen nochmal zu einer BMW Werkstatt fahren? Kann ich mit dem Auto überhaupt noch 290km fahren? MKL leuchtet ja

 

Was sind nun meine Rechte bei dem Händler? Ist das jetzt einfach mein Pech? Kann man das Auto zurückgeben? Hat mich 4350€ gekostet + Überführungs und Anmeldekosten (130€)

 

PS: Auto ging am 10.05 über den Tüv, ohne Mängel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Das gilt allerdings nicht für verschleissteile. Die sind von der Gewährleistung komplett ausgenommen. Also auf den kosten für die Stoßdämpfer und Bremsen bleibt der TE hängen. Es sei denn das Auto war beim Kauf nicht verkehrssicher und der Verkäufer hat dieses arglistig verschwiegen. Was von Käufer zu beweisen wäre. Dürfte allerdings zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch zu beweisen sein.

Abgesehen davon nutzen dem TE hier keine Beiträge, die ihm den Bauch pinseln. Den guten Tipp, den km-Stand zu prüfen, hat er geflissentlich übersehen, den Hinweis auf Mängeldokumentation ignoriert. Ich hab das Gefühl, das mit den 6 Monaten wird jetzt als "ok, ist ja alles gut" aufgefasst. Nach dem Auftreten hier helfen ihm leider bloß Anregungen, wo ihm in den Arsch getreten wird. Von selbst scheint das ja nichts zu werden und die Zeit arbeitet gegen den TE (u.a. sind von den 6 Monaten schon gute 3,5 weg).

 

An den TE: Nutzt du den Wagen noch? Wenn ja, hoffe ich, das die Bremsen und Stoßdämpfer schon gemacht sind.

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1. Egal, was der Händler in den vertrag geschrieben hat, die sachmängelhaftung erstreckt sich nicht nur auf Motor und Getrieb, sondern auf das ganze Fahrzeug.

 

2. Klären mit einer Werkstatt, ob Fahrzeug noch verkehrssicher. Wenn Fahrzeug nicht verkehrssicher, besteht m.E: hohe Wahrscheinlichkeit, dass mit der TÜV Abnahme etwas nicht stimmt.

 

3. Überlegen, ob Rückabwicklung des Kaufes angestrebt wird (offensichlich liegt arglistige Täuschung vor) oder Reparatur der Mängel.

Nach dieser Entscheidung schriftlich Rückabwicklung des Vertrages oder Behebung der Mängel mit Fristsetzung einfordern.

 

 

War der Verkäufer ein Markenhändler oder ein Fähnchenhändler? Ich vermute letzteres.

 

O.

Ist der KM-Stand denn nachvollziehbar? Bei den genannten Mängeln kommen mir da Zweifel...

 

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

War der Verkäufer ein Markenhändler oder ein Fähnchenhändler? Ich vermute letzteres.

O.

Richtig, war ein "freier Händler".

Wenn er sich weigert die Mängel zu beheben - was kann ich da machen? Werde morgen mal zu BMW fahren und mir die Mängel mal schriftlich geben lassen (kann man sowas überhaupt anfragen?).

Muss der Händler erst nachbessern dürfen, oder dürfte man auch sofort zurücktreten?

Wg. Arglistiger Täuschung: Das denke ich auch! Habe extra gefragt wegen Rost .. er sagte mir nur, dass das Fahrzeug Top ist, Unterboden keinerlei Rost .. an den Rändern komm auch schon Rost raus (an den Türen), bzw. wirft blässchen.. aber auch erst seit 3 Tagen

Zitat:

KM-Stand denn nachvollziehbar

Hallo,

Fahrzeug ist 1hd gewesen .. Scheckheft ist bis zu 90tsd KM (vor 1 Jahr) gemacht wurden.

Man kann sofort zurücktreten, wenn arglistige Täuschung (bewusstes Verschweigen von Mängeln) vorliegt. Diese arglistige Täuschung muss vom Käufer nachgewiesen werden.

 

Wassteht dann im Kaufvertrag über den Zustand des Fahrzeuges? Mängel aufgeführt?

 

O.

 

 

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 18:54

Im Kaufvertrag ist "nur" die Anzahlung aufgeführt, sowie das in 2 Wochen.. (noch 3 Tage, dann wollte ich dahin fahren) der Außenspiegel repariert wird.

Ebenso steht drin : 1 Jahr Gewährleistung auf Motor, Getriebe

Unfallfrei und Fahrbereit steht auch noch unten

Das wars auch schon

 

Muss der Verkäufer die Mängel reparieren, oder kann er das Auto zurückfordern?

am 20. Mai 2012 um 20:42

Wenn ich mir das so durchlese, scheint wohl zuerst einmal mit dem TÜV irgend etwas nicht in Ordnung gewesen zu sein. Defekte Stoßdämpfer, kaputter Querlenker, Probleme an der Hinterachse, vordere Bremsen runter und Unterbodenrost sprechen nicht dafür, dass da alles in Ordnung war.

Das ganze solltest du dir erst einmal schriftlich bestätigen lassen (Beweissicherung) und dann den Händler damit konfrontieren. Da alle von dir aufgeführten Schäden nicht von heute auf morgen entstehen, kann er sich dann nicht rausreden und du hast vor allem den Zeitpunkt dokumentiert. Am besten wäre eine Gebrauchtwagenprüfung beim ADAC.

Für dich die angenehmste Lösung ist es, wenn er sich auf die Rückabwicklung einlässt, viel Hoffnung habe ich da nicht. Da der Prüfbericht des TÜV ein Dokument ist, kommt dann Urkundenfälschung und Betrug in Kraft. Wenn du Anzeige erstattest, muss die Polizei ermitteln. Inwiefern du dann allerdings dein Geld zurück erhälst steht in den Sternen. Solltest du die Rückabwicklung durchbringen, solltest du dennoch Anzeige erstatten. Unseriösen Händlern gehört dass Handwerk gelegt.

Gruß Frank

Moin,

Du hast nicht zwingend das Recht auf eine Komplettreparatur - aber sicherlich Anspruch auf einige Reparaturen. Hierzu musst du bei deinem Verkäufer die Mängel entsprechend reklamieren. Dies kannst du zuerst telefonisch machen, setze dem Verkäufer eine Frist, bis zu der er dir seine Entscheidung mitteilt (er darf auch sagen, bring mir das Auto zurück). Reagiert er bis dahin nicht, reklamierst du schriftlich per Einschreiben inkl. Frist. Wenn abermals keine Reaktion erfolgt, wende dich an einen Anwalt und lass dich beraten - denn im Härtefall kommt es exakt auf die Formulierungen im Vertrag an.

Und Ja! Es ist ein kompliziertes Thema! Beachte - der Gewährleistungsgeber ist der Verkäufer ... ohne Rücksprache mit diesem kannst du auf wenigstens einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleiben (Verkäufer ist berechtigt eine zeitwertgerechte Reparatur durchzuführen, d.h. in bestimmten Fällen auch gebrauchte Teile zu verwenden).

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 20:58

Morgen werde ich zur BMW Vertretung fahren und das Auto mal offiziell durchchecken lassen und mir die Mängel Schriftlich Bestätigen lassen. (Die leuchtende MKL und das Pfeifen macht mir Sorgen)

Eine Rückabwicklung hat der Händler schon "abgelehnt". Eine Reperatur will er erstmal nachgucken wenn ich dann da bin.

Reicht die schriftliche Bestätigung von BMW, oder muss ich dann nochmal zum ADAC?

Ich an deiner stelle würde den Wagen nicht von BMW "überprüfen" lassen, sondern einen Dekra Gebrauchtwagencheck machen lassen. BMW kann dir nämlich allein für die Diagnose die Schuhe ausziehen und die Kosten bekommst du nicht wieder. Die Kosten vom Dekra Gebrauchtwagencheck zwar auch nicht, aber diese Kosten halten sich im Rahmen und es werden trotzdem alle relevanten Dinge überprüft. Die von der Dekra werden dir zwar nicht die Ursache für z.B. die Ursache für die MKL suchen, aber das ist auch nicht deine Aufgabe, dem Händler die Arbeit abzunehmen.

Desweiteren: auf den kosten für die Stoßdämpfer, die Bremsen evtl dem querlenker. Bleibst du sitzen. Das sind verschleissteile und die fallen natürlich nicht unter die Gewährleistung.

Für dich bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass die HU-Plakette zu Unrecht erteilt wurde, da das Fahrzeug ggf nicht verkehrssicher ist. Dann darfst du mit dem Fahrzeug natürlich auch selbst nur noch bestenfalls bis nach Hause fahren und den Wagen dann auch nicht mehr nutzen. Dann soll der Händler zusehen, wie er den Wagen zu sich hinbekommt.

Aber man kann nur hoffen, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast, da du hier wohl kaum ohne Anwalt weiterkommen wirst.

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

 

Desweiteren: auf den kosten für die Stoßdämpfer, die Bremsen evtl dem querlenker. Bleibst du sitzen. Das sind verschleissteile und die fallen natürlich nicht unter die Gewährleistung.

BMW habe ich gerade angerufen und die Preise, allein für die Fehlerspeicherauslese, erfahren .. neee! Dann lieber zur Dekra.

Lt. Werkstatt sind dies eben keine Verschleißteile die innerhalb von 10 Tagen komplett kaputt sind.

Die von mir genannten teile müssen auch nicht innerhalb von 10 Tagen kaputt gegangen sein. Die dürfen schon vor dem Kauf nen Mangel gehabt haben. Sie unterliegen nicht der Gewährleistung.

Ich würde zuerst über die Fahrzeughistorie den Kilometerstand auf Plausibilität überprüfen lassen. Bei der Laufleistung erscheinen mir die angezeigten Mängel als ungewöhnlich. Und wenn sich der Händler ohne Rechtstreit darauf einlässt, die Gurke für den Kaufpreis zurückzunehmen, dann würde ich das tun. Anmelde- und Überführungskosten sind dann als Lehrgeld zu verbuchen.

Das nächste Auto dann VORHER kontrollieren - und merke, wenn ein Auto deutlich günstiger als vergleichbare Fahrzeuge angeboten werden, dann hat das immer einen (meist im Nachhinein teuren) Grund.

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 22:21

Hallo an Alle!

Habe heute ein etwas längeres Gespräch mit dem Händler geführt. Folgendes habe ich dabei erreicht:

1) Der kompeltte Unterboden wird abgeschliffen, geschweißt

2) Stoßdämpfer wird er neue einbauen

3) MKL wird er schauen, je nachdem was bei dem Test rauskommt

4) Das Pfeifen will er mal gucken was das sein soll

Ich denke mit dem Auto ist was richtig faul. Allein das "komplette abschleifen und Schweißen des Unterbodens" ist eine so mordsmäßige Arbeit, dass allein dies den Wert des Wagens fast übersteigen kann, wenn es vernünftig gemacht wird. Unterbodenschutz ist nicht "mal eben" abgeschliffen. die Stoßdämpfer müsste er dir eigentlich auch nicht wechseln.

Wollte der sich wirklich nicht auf eine Rückabwicklung einlassen? Denn das wäre die für dich sinnvollere Lösung gewesen. Und eigentlich auch für ihn. Die ganzen arbeiten könnte er sich sparen, wenn er den Wagen in den Export gibt. Da würde er dann evtl zwar nur 2000€ für den Wagen bekommen, aber er hätte die Zusatzkosten nicht. Es sei denn er pfuscht sich was zurecht. Dann sind die kosten natürlich nicht ganz so hoch.

Hast du dich den Mal mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt und ihn gefragt, was er dir über den Wagen erzählen kann?

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