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Was zahlt ein Autohaus für einen Vorführer?
Hallo Motortalk Gemeinde,
wie im Titel schon erwähnt, was zahlt das Autohaus für einen Vorführer?
Angenommen das Auto kostet laut Liste 50,000€ Brutto. Davon kann der Händler doch sicherlich die Ust. absetzen und gibt sich doch selbst den maximalen möglichen Rabatt, evtl die 20% die ein Schwerbehinderter bekommt? Obwohl der Händler ein wirtschaftliches Unternehmen ist verdient er doch in erster Linie nichts an dem Neuwagen sondern dann an dem Jungen Gebrauchten den er in der Regel nach 4-6 Monaten auf dem Freien Markt anbietet oder? Ich hoffe ich ahbe keinen Denkfehler, und wenn werdet Ihr mir das sicherlich in euren Antworten wiedergeben.
Vielen Dank, 6JFahrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@6JFahrer schrieb am 28. Mai 2015 um 22:16:31 Uhr:
Hallo Motortalk Gemeinde,
wie im Titel schon erwähnt, was zahlt das Autohaus für einen Vorführer?
Angenommen das Auto kostet laut Liste 50,000€ Brutto. Davon kann der Händler doch sicherlich die Ust. absetzen und gibt sich doch selbst den maximalen möglichen Rabatt, evtl die 20% die ein Schwerbehinderter bekommt? Obwohl der Händler ein wirtschaftliches Unternehmen ist verdient er doch in erster Linie nichts an dem Neuwagen sondern dann an dem Jungen Gebrauchten den er in der Regel nach 4-6 Monaten auf dem Freien Markt anbietet oder? Ich hoffe ich ahbe keinen Denkfehler, und wenn werdet Ihr mir das sicherlich in euren Antworten wiedergeben.
Vielen Dank, 6JFahrer
Bist du Rechtsschutzversichert?
Geh am besten zum Anwald und erhebe Auskunftsklage gegen den Händler, so dass er dir seine Einkaufsbedingungen und seine Kalkulation offenlegen muss.
Dann rechnest du dir aus, was du für den Wagen bereit bist zu zahlen.
Dann verklagst du den Händler darauf, dass er dir den Wagen zu diesem Preis überlässt.
Vergiss anschliessend nicht, Winterräder und Fußmatten nachzuverhandeln. Und natürlich die ersten drei Inspektionen kostenlos mit Leihwagen für umme. Eben das was man als guter Kunde so als Serviceleistung erwarten kann.
Vergiss ebenfalls nicht den Händler überall im Internet schlecht zu machen, falls er auf irgendeine Forderung nicht eingeht.
Autohändler sind schließlich ausnahmslos stinkreiche Betrüger, die es nicht anders verdient haben, als bis auf die Knochen ausgenommen zu werden.
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9 Antworten
Der Sinn deiner Frage erschließt sich mir nicht.
Willst du einen Vorführer besonders günstig erwerben und die Antworten hier als Argument verwenden?
Was ein Händler zahlt, dürfte höchst unterschiedlich sein.
Zum einen haben unterschiedliche Händler ja auch unterschiedliche Verkaufszahlen und bekommen dementsprechend mal mehr und mal weniger Rabatt. Manche Händler finanzieren ihre Vorführer auch, das könnte sich auch auswirken.
Letzten Endes weiß man es nicht. Und da wird sich auch niemand genau im die Karten schauen lassen.
Selbst wenn dir jetzt ein Händler sagt, was er an Rabatt bekommt, heißt das nicht, dass der Händler der gleichen Marke im Nachbarort die gleichem Konditionen hat. Vom Händlern anderer Marken ganz abgesehen.
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 28. Mai 2015 um 22:20:59 Uhr:
Der Sinn deiner Frage erschließt sich mir nicht.
Wenn der Händler für das FZG. nur 45.000€ zahlt neu, bin ich nicht dazu bereit das selbe zu zahlen, dafür das es ein halbes Jahr und 12,000 km mit verschiedensten Fahrern (Vorführer) alt ist.
Wenn der Händler dir daa Auto verkauft, muss er wieder Umsatzsteuer abführen. Das bringt dir nichts. Und er gibt sich ja selbst keinen Rabatt. Er hat nen Händlereinkaufspreis.
Normalerweise bekommt der Händler zu seiner normalen Marge noch zusätzlich ein paar Prozente als Bonus für einen Vorführer, meistens 4-8 %, aber das ist unterschiedlich und abhängig von vielen Faktoren. Nicht selten gibt es noch eine zusätzliche Prämie mit einem festen € Betrag.
Zitat:
@6JFahrer schrieb am 28. Mai 2015 um 22:46:56 Uhr:
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 28. Mai 2015 um 22:20:59 Uhr:
Der Sinn deiner Frage erschließt sich mir nicht.
Wenn der Händler für das FZG. nur 45.000€ zahlt neu, bin ich nicht dazu bereit das selbe zu zahlen, dafür das es ein halbes Jahr und 12,000 km mit verschiedensten Fahrern (Vorführer) alt ist.
Fragst Du auch bei ALDI oder EDEKA was die für die Waren bezahlen, um dann zu bemessen welcher Verkaufspreis Dir angemessen erscheint?
Selbst wenn Du den Preis kennen würdest, den der Händler für den Vorführwagen bezahlt, kennst Du immer noch nicht seine Kostenstruktur. Also Personalkosten, Raumkosten, Betriebskosten, Werbekosten, Finanzierungskosten usw. usw..
Aber der Mensch ist schon ein komisches Wesen, er selbst möchte für seine Arbeit möglichst gut verdienen, gönnt aber dem Geschäftspartner nicht die Hand im Mund.
Natürlich möchte man möglichst günstig kaufen, das ist ja auch legitim. Aber um zu bemessen, ob ein Angebot günstig ist oder nicht, muss man sich das Angebot am Markt ansehen und kann sich dann für den Wagen der einem im Gesamtpaket am günstigsten erscheint, entscheiden.
Ob ein Händler Dir einen Vorführwagen unter oder über seinen eigenen Kosten anbietet, hängt in erster Linie davon ab, wie gefragt, das Modell ist. Handelt es sich um ein Modell das gefragt ist und regelmäßig über den eigenen Kosten weggeht, wäre er doof, Dir den Wagen billiger zu geben. Ist das Modell eher schwierig zu verkaufen, muss er sowieso in den sauren Apfel beissen, damit die Kiste vom Hof kommt.
Zitat:
@6JFahrer schrieb am 28. Mai 2015 um 22:16:31 Uhr:
Hallo Motortalk Gemeinde,
wie im Titel schon erwähnt, was zahlt das Autohaus für einen Vorführer?
Angenommen das Auto kostet laut Liste 50,000€ Brutto. Davon kann der Händler doch sicherlich die Ust. absetzen und gibt sich doch selbst den maximalen möglichen Rabatt, evtl die 20% die ein Schwerbehinderter bekommt? Obwohl der Händler ein wirtschaftliches Unternehmen ist verdient er doch in erster Linie nichts an dem Neuwagen sondern dann an dem Jungen Gebrauchten den er in der Regel nach 4-6 Monaten auf dem Freien Markt anbietet oder? Ich hoffe ich ahbe keinen Denkfehler, und wenn werdet Ihr mir das sicherlich in euren Antworten wiedergeben.
Vielen Dank, 6JFahrer
Bist du Rechtsschutzversichert?
Geh am besten zum Anwald und erhebe Auskunftsklage gegen den Händler, so dass er dir seine Einkaufsbedingungen und seine Kalkulation offenlegen muss.
Dann rechnest du dir aus, was du für den Wagen bereit bist zu zahlen.
Dann verklagst du den Händler darauf, dass er dir den Wagen zu diesem Preis überlässt.
Vergiss anschliessend nicht, Winterräder und Fußmatten nachzuverhandeln. Und natürlich die ersten drei Inspektionen kostenlos mit Leihwagen für umme. Eben das was man als guter Kunde so als Serviceleistung erwarten kann.
Vergiss ebenfalls nicht den Händler überall im Internet schlecht zu machen, falls er auf irgendeine Forderung nicht eingeht.
Autohändler sind schließlich ausnahmslos stinkreiche Betrüger, die es nicht anders verdient haben, als bis auf die Knochen ausgenommen zu werden.
Mir hat mal ein Händler erklärt, das er um Vertragshändler zu bleiben im Monat bestimmte Zahlen als Vorgabe hat. Schafft er es nicht die Zahlen zu erfüllen, also verkauft er zu wenig Autos stellt, er sich die Differenz als Vorführer hin, die er aber zu ganz normalen Konditionen bekommt. Das sind dann die Wagen mit Tageszulassung.
Zitat:
@6JFahrer schrieb am 28. Mai 2015 um 22:46:56 Uhr:
Wenn der Händler für das FZG. nur 45.000€ zahlt neu, bin ich nicht dazu bereit das selbe zu zahlen, dafür das es ein halbes Jahr und 12,000 km mit verschiedensten Fahrern (Vorführer) alt ist.
Es ist vollkommen unerheblich wozu Du wann bereit bist, bzw. zu welchen Konditionen dein Händler wo eingekaut hat.
Jedes Fahrzeug egal welchen Alters hat einen Marktpreis.
Entweder der dir gegenüber genannte Kaufpreis ist konkurrenzfähig (dann schlag zu) oder er ist es nicht (dann lass das Auto stehen und kaufe es dir woanders).
Wie dein Händler eingekauft hat bzw. wie hoch seine Gewinn- oder Verlustspanne beim Verkauf ist beeinflusst in keiner Weise den dir überlassenen Gegenwert.