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Wechsel zum 30.11 (noch) möglich??

Themenstarteram 29. November 2010 um 23:04

Hallo Leute!

Bitte um kurze Aufklärung bzgl. der 30.11.-Regelung. Gibt es da Fristen oder kann man selbst am 30.11 noch wechseln bzw. alte Kündigen und neue nehmen??

Was ist mit diesem Beispiel:

Auto am 02.11 versichert und z.b. unzufrieden mit Versicherung. Könnte man theoretisch zum 30.11 wechseln, d.h. wenn die Verischerung noch nicht mal einen Monat läuft??

 

Bitte um schnelle Hilfe!!!

 

Danke Euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Auto am 02.11 versichert und z.b. unzufrieden mit Versicherung.

und die genannten daten sprächen eher dagegen..

fuer MICH klingt es eher nach -> billigere gefunden-> wie komme ich raus ?

oder ist es anders?

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in diesem hypothetischen Fall müsste man erstmal nachsehen, wie lange der Versicherungsvertrag noch läuft.

Bei manchen(wohl noch den meissten) Versicherungen läuft der Vertrag im ersten Jahr bis 31.12 und verlängert sich dann jährlich.

Es gibt aber auch Versicherungen, bei denen der Vertrag für ein volles Jahr abgeschlossen wird, d.h. in deinem Fall würde dann der Vertrag bis 2.11.2011 laufen und sich dann immer wieder um ein Jahr verlängern.

wenn du dein fahrzeug bei der versicherung x ab dem 2.11.2010 versichert hast (das verstehe ich so?) , wirst du nicht zum ende 2010 kuendigen koennen.

die vertragsbedingungen wurden dir uebermittelt und du hast die dann vertraglich angenommen?

(gesetzt den fall oben)

also wird im regelfall eine kuendigung erst ende 2011 (oder abweichend zum ende der mindestvertragslaufzeit) moeglich sein.

ansonsten komm mit genaueren informationen rueber und nicht mit "Bsp" ;)

Ich denke auch, daß eine Kündigung vor Jahresfrist nicht möglich sein wird.

Es sei denn, Du bekommst zum 01.01.2011 eine Beitragserhöhung.

Dann gilt das außerordentliche Kündigungsrecht, welches nicht an den 30.11. gebunden ist.

vielleicht gibts ja noch ein widerrufsrecht? Müsst man die Police lesen.

Zitat:

Auto am 02.11 versichert und z.b. unzufrieden mit Versicherung.

und die genannten daten sprächen eher dagegen..

fuer MICH klingt es eher nach -> billigere gefunden-> wie komme ich raus ?

oder ist es anders?

am 30. November 2010 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

wenn du dein fahrzeug bei der versicherung x ab dem 2.11.2010 versichert hast (das verstehe ich so?) , wirst du nicht zum ende 2010 kuendigen koennen.

Hat er ja nicht wirklich.

Es gab ja bei der Zahlung der ersten Rate schon Unstimmigkeiten. Der letzte Informationsstand hier war, dass die Versicherung noch nicht sicher war, ob sie ihn überhaupt versichern soll.

Vorgeschichte siehe hier

MfG Zille

danke zille,

ach "der" ist das :)

am 30. November 2010 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ach "der" ist das :)

Ja, ja. 61 Beiträge und schon eine Berühmtheit :D

MfG Zille

Themenstarteram 30. November 2010 um 9:09

Danke zille, man muss hier ja gar nix mehr selber machen ;)

Ja, "der" ist das :D

 

"Es gab ja bei der Zahlung der ersten Rate schon Unstimmigkeiten." -- > Das sagte die Verischerungen, aber genauso sage ich das auch! Wer Recht oder Unrecht hat ist Ansichtsache.

Ich muss mich nicht von den schickanieren lassen und überlege (bisher nur das), ob man noch loskommen kann.

 

zille, du würdest aus deinen gefütterten Pantoffeln fallen aber ;):

Mittelweile bereue ich sogar, dass ich bezahlt habe, die hätten echt zurücktreten sollen und ich würd mir in Ruhe ne andere suchen. ;)

 

 

Hallo,

mal unabhängig von der Geschichte "ach der ist das" ;)

Wenn nicht gerade in der Police steht, dass der Vertrag wirklich 02.11.2010 bis 01.11.2011 läuft, ist eine Kündigung zum 31.12.2010 per 30.11.2010 selbstredend möglich.

Dann gilt es nur noch darauf zu achten, was in den Bedingungen bei "unterjährige Kündigung" zu finden ist, wenn der Vertrag also nicht ein Jahr lief.

Dann kann es passieren, dass der Versicherer für die 2 Monate in diesem Jahr nicht nur 2/12 des Jahresbeitrages 2010 verlangt, sondern das mit einem Aufschlag versieht. Also statt der ca. 16,6 % dann 20% des Jahresbeitrages.

Das kommt dann als Nachforderung noch hinterher und sollte bei einem Wechsel berücksichtigt werden.

Also:

Grundsätzlich steht der Weg der ordentlichen Kündigung zum Jahresende offen, auch wenn der Vertrag erst 1 Monat läuft.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

Danke zille, man muss hier ja gar nix mehr selber machen ;)

Ja. So sind wir hier. Immer hilfsbereit ;)

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

"Es gab ja bei der Zahlung der ersten Rate schon Unstimmigkeiten." -- > Das sagte die

Verischerungen, aber genauso sage ich das auch! Wer Recht oder Unrecht hat ist Ansichtsache.

Deswegen habe ich es auch eher neutral formuliert.

Zitat:

Original geschrieben von puffy_84

zille, du würdest aus deinen gefütterten Pantoffeln fallen aber ;):

Ich trage im Haus nur Socken :D

MfG Zille

was steht denn nun in der police???

im zweifelsfall hätte ich halt auf verdacht gekündigt und abgewartet was passiert.

selbst im falle eines mehrbeitrags hätte ich das gemacht, wenn ich unbedingt weg möchte von der gesellschaft.

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 16:22

Hi!

Ist leider ein 1-Jahres Vertag :( D.h. läuft bis 11/2011. Also wohl auf Standardweg ist Kündigung nicht möglich :( Werde mir aber die AGBs nochmal durchlesen.

 

Gruß

ja AGB lesen schadet nie...

Es werden immer mehr Versicherungen, die diese Jahresverträge abschließen, die nicht zum 31.12 enden...

vermutlich hoffen die Versicherungen, dass die Kündigungsraten da geringer sind, weil die Kunden unter dem Jahr kaum an Versicherungswechsel denken (da laufen keine Spendier-höschen Werbespots... ) ... und die Personalauslastung ist für die Versicherung auch besser, wenn die Vertragsangelegenheiten nicht alle geballt zum Jahresende eintrudeln...

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