1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wegen Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich angezeigt, obwohl gar nicht passiert

Wegen Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich angezeigt, obwohl gar nicht passiert

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 12:55

Hallo zusammen,

mein Bekannter (u. Arbeitskollege) hatte einen Arbeitskollegen, der in einem "Verkehrsberuhigten Bereich" wohnt, immer immer in die Arbeit mitgenommen.

Ihm wird jetzt von der Polizei vorgeworfen ein fahrendes Auto im "Verkehrsberuhigten Bereich" widerrechtlich überholt zu haben, was aber nicht stimmt.

Jetzt ist es aber so das ein Haus weiter am Wohnort im "Verkehrsberuhigten Bereich" des mitgenommenen Arbeitskollegen ein Anwald/Stadtrad wohnt der wirklich alle Verkehrsverstöße etc. angezeigt.

Mein Bekannter/Arbeitskollege wurde sogar von seinem Mitfahrer schon lange zuvor vorgewarnt das da jemand aufpasst und hat sich sicherlich entsprechend vorsichtig verhalten.

Ich kenne die Fahrweise meines Bekannten (bin ein paar mal mitgefahren) , sehr sparsam, nie zu schnell, vor einer roten Ampel sehr langsam.

Ein Tag zuvor hatte mein Bekannter einen Unfall, nicht viel passiert, wo er nicht schuld war, deshalb erinnert er sich ziemlich gut an den nächsten Tag, der Brief von der Polizei kam erst nach 3 Wochen.

Das Blöde ist die Polizei glaubt wohl dem Anwald weil selbst nach der Angabe das er nicht überholt hat und als Zeuge der Mitfahrer angegeben wurde, wird jetzt ein Bußgeldbescheid erlassen, ohne Beweise (außer dem Anwald als Zeugen).

Die in der Anzeige angebenene Uhrzeit kann nicht stimmen weil der Bekannte erst ca. 15-30 Minuten später im "Verkehrsberuhigten Bereich" war (damalige Stempelzeit überprüft).

Kann sein das der äußere Zustand des PKW, verrostete Stahlfelgen ohne Kappe und stark an/durchgerosteter Kotfügel, dem Stadtrad (C..) hier ein Dorn im Auge war.

Ich hatte dringend empfohlen den Kotflügel zu wechseln und vor langer Zeit eine günstige Bezugsquelle für fertig lackierte Kotflügel genannt (170 Euro).

Kommt der Anwald jetzt damit durch ?

(Will jetzt nicht sagen welche Pardei wir nicht gewählt haben)

Gruß MBTester

PS: Habe einiges absichtlich falsch geschrieben, nicht das jemand behauptet ich könnte kein Deutsch, wer weis ob der Feind hier mitliest

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2015 um 13:41

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 25. Juli 2015 um 11:54:40 Uhr:

...

P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?

Lass mich mal überlegen ...

In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?

Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.

51 weitere Antworten
Ähnliche Themen
51 Antworten

Ich würde erst mal schauen, wie teuer das Bußgeld wird und dann entscheiden ob es sich lohnt, Einspruch zu erheben und vor Gericht zu gehen.

Meine Reaktion auf den Hobbyanzeiger schreibe ich hier nicht, aber der würde so oder so mit Sicherheit noch von mir hören...

"PS: Habe einiges absichtlich falsch geschrieben, nicht das jemand behauptet ich könnte kein Deutsch, wer weis ob der Feind hier mitliest"

Hä? Ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.

Hallo,

sei doch froh, dass Du nicht angezeigt wurdest, dass Du die Spielstraße überhaupt befahren hast. Auf einer Spielstraße gilt immer noch ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art.

 

Grüße,

diezge

am 24. Juli 2015 um 13:22

Wollte ich auch gerade schreiben.

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juli 2015 um 15:21:33 Uhr:

sei doch froh, dass Du nicht angezeigt wurdest, dass Du die Spielstraße überhaupt befahren hast. Auf einer Spielstraße gilt immer noch ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art.

Ähm was?

Sicher darf man in einer Spielstraße fahren, aber nur Schnittgeschwindigkeit. Das sind 4-7 km/h

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 13:29

Zitat:

"PS: Habe einiges absichtlich falsch geschrieben, nicht das jemand behauptet ich könnte kein Deutsch, wer weis ob der Feind hier mitliest"

Hä? Ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.

Habe Anwald , Stadtrad u. Pardei falsch geschrieben, der Anzeigende ist sehr engagiert, viel im Internet präsent u. unterwegs, postet bis 3 Uhr nachts Fotos von seinen Aktivitäten bei Facebook etc., er könnte nach dieser Sache googeln, klingelts ?

Wir kaufen ihm nicht ab das er soviel Zeit hat rund um die Uhr die Straße zu beobachten, evtl. vermuten wir versteckte Videoaufzeichnung/überwachung

Keine Ahnung wie hoch, glaube ca. 15-35 Euro plus 28,50 Euro für Bußgeldbescheid (den zahlt Rechtschutz)

Habe noch nicht gehört das man nach dem 1. Antwortschreiben einen Bußgeldbeschied bekommt.

Es ist übrigens keine Spielstraße sondern das blaue Schild "Verkehrsberuhigter Bereich", Zeichen 325.1

Außerdem ist mein Bekannter gefahren, ich war dort nur über Google-Maps

am 24. Juli 2015 um 13:29

Ich dachte hier ist nur die Elite unter den Autofahrern vertreten? Doch nur schlechter Durchschnitt?

am 24. Juli 2015 um 13:32

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. Juli 2015 um 15:24:44 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juli 2015 um 15:21:33 Uhr:

sei doch froh, dass Du nicht angezeigt wurdest, dass Du die Spielstraße überhaupt befahren hast. Auf einer Spielstraße gilt immer noch ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art.

Ähm was?

Dachte ich mir auch gerade. Eine klassische "Spielstraße" gibt es IMHO nicht.

Vielmehr eine "verkehrsberuhigte Zone", wo eingangs das VZ 325.1 steht. Dies bedeutet, dass Kfz da sehr wohl einfahren dürfen, aber maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Dies wird in der Praxis mit 4-7 km/h "übersetzt" oder schlichtweg Standgas im ersten Gang.

wenn er sich an Hand der Stempelzeit entlasten kann, dann ist doch alles gut. Außerdem geht es hier wohl mehr um die Geschwindigkeit als um das Überholen.

Er muss halt Argumente sammeln, die Aussage des Anderen zu erschüttern - Zweifel gehen zu seinen Gunsten.

Der TE meint sicherlich einen verkehrsberuhigten Bereich und keine Spielstrasse. :-)

Was die Polizei glaubt, ist egal. Wichtig ist nur was der Richter glaubt. Ich würde erstmal abwarten und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit Begründung einlegen, am besten ohne die Eigenschaft als Fahrer zuzugeben.

Ich schätze mal es war ein Verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlch auch Spielstraße genannt.(oh zu langsam :)

Für mich klingt das eher nach klassischem Aussage gegen Aussage -> Sache wird eingestellt.

Also wenn der Bußgeldbescheid >50€ kostet und/oder Punkte bringt würde ich Einspruch einlegen. Der Anwalt kann dann die Akten einsehen.

Ansonsten wärs mir den Stress nicht Wert.

An Silvester wär dann vllt zufällig ein Böller im Briefkasten des lieben Nachbarns oder so.... naja ich Zügel mich mal mit beschimpfungen für solche Leute.

am 24. Juli 2015 um 13:37

Aussage gegen Aussage gibt es im deutschen Recht nicht. Wie auch eine Spielstraße kein verkehrsberuhigter Bereich ist und eine Garantie keine Gewährleistung. Nur weil es die Leute so nennen, wird es keine richtige Aussage.

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 13:48

Zitat:

@Klappeimer schrieb am 24. Juli 2015 um 15:37:46 Uhr:

Aussage gegen Aussage gibt es im deutschen Recht nicht. Wie auch eine Spielstraße kein verkehrsberuhigter Bereich ist und eine Garantie keine Gewährleistung. Nur weil es die Leute so nennen, wird es keine richtige Aussage.

Habe doch alles entsprechend korrigiert was will (der oder die) "Klappeimer" noch ?

Außerdem gibt's 1 Zeugen u. 1 Beschuldigten auf der Beklagtenseite und 1 Zeugen auf der Anklageseite.

Der Weg, die Straße oder der "Verkehrberuhigte Bereich" ist übrigens nicht breit genug um gefahrlos zu überholen.

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 14:03

Zitat:

@flooozz schrieb am 24. Juli 2015 um 15:35:41 Uhr:

Ich schätze mal es war ein Verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlch auch Spielstraße genannt.(oh zu langsam :)

Für mich klingt das eher nach klassischem Aussage gegen Aussage -> Sache wird eingestellt.

Also wenn der Bußgeldbescheid >50€ kostet und/oder Punkte bringt würde ich Einspruch einlegen. Der Anwalt kann dann die Akten einsehen.

Ansonsten wärs mir den Stress nicht Wert.

An Silvester wär dann vllt zufällig ein Böller im Briefkasten des lieben Nachbarns oder so.... naja ich Zügel mich mal mit beschimpfungen für solche Leute.

Nach dieser Aussage frage ich mich wie sein Briefkasten etc. aussieht , er macht das ja öfter :) :)

Aber ich schieß bestimmt nicht mit Böllern in Wohngebieten rum, auch nicht an Sylvester, kann viel schiefgehen.

Habe auch schon zweimal an Sylvester eine Delle am PKW abbekommen, an Sylvester entweder Auto in verschlossene Garage oder das Fahrzeug wird mit Hagelschutzplane abgedeckt, trotz Vollkasko.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit