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Wegfahrsperre deaktiviert. Probleme mit TÜV?
Hallo zusammen,
habe meine WFS deaktivieren lassen.
Hintergrund:
Ich hatte zwar zwei Schlüssel, aber einer davon wurde damals nachgemacht (ohne Transponder). Der Hauptschlüssel ist mir verloren gegangen. Habe einen Partner von VW angerufen, die wollten knapp 250 Euro für einen Schlüssel haben inklusive Anlernen etc. Finde es ehrlich gesagt Wucher.
Naja wie dem auch sei, da ich auf das Auto angewiesen bin, hab ich die Wegfahrsperre deaktivieren lassen, das Auto läuft auch wieder super. Das Einzige (was mich jetzt aber nicht stört) ist, dass beim Starten „Wegfahrsperre aktiv“ auf dem Display steht. Das geht dann zwar nach einer gewissen Zeit weg, aber unten steht dann durchgehend „Safe“. Wie gesagt, mir ist es ganz egal, ich brauch das Auto nur um von nach A nach B zu kommen.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Ist das beim TÜV relevant? Hat da jemand Erfahrung mit? Vielleicht kennt sich da jemand näher aus.
Freue mich auf eure Antworten/Erfahrungen
Gruß
Golf V 1.6 bj. 2007
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14 Antworten
Prinzipiell muss ja alles am Auto zur TÜV Abnahme auch funktionieren, Ich würde an Deiner Stelle mal beim TÜV anrufen und fragen (es gibt ja unterschiedliche Prüforganisationen, mal bei allen fragen).
Wenn Dir dann einer sagt: ist egal, würde ich mir den Namen notieren und direkt hinfahren.
Viel Glück!
Dieses Problem wird vom TÜV als auch von der eigenen Haftpflichtversicherung erfaßt.
Bei einem genauen TÜV-Prüfer fällt das auf (erheblicher Mangel - Diebstahlsicherung deaktiviert) - den "Blinden" und davon gibt es leider sehr viele, ist das egal.
Kommt dies der Haftpflichtversicherung zu Ohren, sind nachzuzahlende Versicherungsprämien in ein paar Hundert € zu leisten...Bei TK und VK erfolgt eine fristlose Kündigung mit einer Rückzahlung der Vers-Prämie (Versicherungsbetrug), hierduch wird eine TK/VK-Versicherung bei einer anderen Versicherung fast unmöglich...
Seit wann deckt die Haftpflichtversicherung ein Diebstahl ab?
Übertreib mal bitte nicht. Es geht ausschließlich um die Wegfahrsperre, um nix Anderes!
Zitat:
@Golf50603 schrieb am 12. Januar 2023 um 21:55:37 Uhr:
Seit wann deckt die Haftpflichtversicherung ein Diebstahl ab?
Übertreib mal bitte nicht. Es geht ausschließlich um die Wegfahrsperre, um nix Anderes!
Lies doch einmal die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht GENAU durch!
Fast alle Fahrzeuge müssen die Bedingungen einer Wegfahrsperre erfüllen...
Mit deaktivierter Wegfahrsperre ist die BE erloschen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1)Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Du solltest Deiner Versicherung mitteilen, dass der Schlüssel verloren gegangen ist. Im Schadenfall (Diebstahl) musst Du die Originalschlüssel vorlegen.
Leute! Es ist ok und richtig lieb von euch, dass ihr euch Sorgen um die Versicherung macht etc. Aber ich bin glaub ich alt genug um das selbst abschätzen zu können bzw.werde es mit der Versicherung wohl abklären, keine Angst!
Es geht hier ausschließlich um den TÜV.
Die stvzo schreibt die Wegfahrsperre vor. Ist diese defekt, keine HU.
Es geht um die TÜV Abnahme, nicht über stvzo.
Aber wenn du sowieso nix sinnvolles dazu beitragen kannst oder willst, halte dich da doch einfach raus
Um es kurz zu halten und dies ist meine Meinung.
Interessiert es den TÜV? Nein, da kein Sicherheitsrelevater Magel.
Interessiert es deine Versicherung? Oh ja.! Vielmehr ist jeder Besitzer eines motorisierten Kfz gesetzlich dazu verpflichtet, das eigene Gefährt vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
Habe grad beim TÜV angerufen und es ist NICHT relevant, mit der Begründung, dass es die Fahrsicherheit nicht behindert. Der meint der Rest Versicherung etc. ist mein Problem.
Zitat:
@Golf50603 schrieb am 13. Jan. 2023 um 08:31:45 Uhr:
Es geht um die TÜV Abnahme, nicht über stvzo.
Aber wenn du sowieso nix sinnvolles dazu beitragen kannst oder willst, halte dich da doch einfach raus
Es ist immer wieder schön zu lesen, wie nett einige Ratsuchende auf Antworten reagieren, welche ihnen nicht passen oder sie nicht verstehen
Vor dem Zitierten war das ja auch schon der Fall.
Naja es kommt immer drauf an, wie man antwortet. Es ging ausschließlich um den TÜV!
Ich mein es ist ja echt mega nett von euch, dass ihr euch Sorgen um mich macht bezüglich der Versicherung, aber ich denke ich bin alt genug um selbst einzuschätzen was wichtig und was nicht wichtig ist und bei einer Wegfahrsperre bei einem 15 Jahre alten Auto mit Haftpflichtversicherung gehe ich mit einem gesunden Menschenverstand ran und sage, dass das wirklich zu vernachlässigen ist. Da brauch ich auch keine Moralaposteln oder Klugscheisser. Vor allem, wenn man dem Thema sowieso nix beitragen kann und nicht auf die eigentliche Frage eingehen kann.
Zur euer Info:
War heute beim TÜV, das Auto ging ohne Probleme durch. Das scheint in keinster Weise TÜV relevant zu sein. Was wichtig ist, ist das Lenkradschloss, darauf wird geachtet. Aber die Wegfahrsperre wird nicht als Fahrsicherheitst/Gefährdung angesehen. Hätte mich auch gewundert.
Übrigens an dieser Stelle Grüße an VW die mir 350 Euro für ein Schlüssel abzwacken wollten, angeblich kann der Transponder nicht einzeln bestellt werden sondern nur der gesamte Schlüssel. Noch ein Grund mehr den kein Geld in den Rachen zu schieben, das ist maximale Abzocke.
Ich kann hier unter den Antwortenden keinen Klugscheisser oder Moralapostel erkennen, nur Leute die dir helfen wollten und eventuell ein wenig weiter denken.