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Wegfall Sicherheitsgurte hinten W126

Mercedes S-Klasse W126
Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 11:57

Gibt es das wirklich ?

Warum ?

Ist das Fahrzeug dann noch zulassbar ?

SA 438 Sigu Wegfall hinten
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17 Antworten

Klar ist das zulassbar wenn es so ausgeliefert wurde. Bestandsschutz.

Also bei meinem W116 aus 1973 (Erstauslieferung in der Schweiz) war neben „Wegfall Sicherheitsgurte“ auch „Wegfall Warndreieck“ auf der Datenkarte vermerkt. Irgendwann wurden dann vorne Sicherheitsgurte nachgerüstet, hinten habe ich keine. Ein Warndreieck habe ich natürlich inzwischen in den Kofferraum gelegt. Als historisches Fahrzeug war das Fehlen der Gurte bisher noch nirgends ein Problem.

Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 13:07

Das heißt 4fach Sicherheitsgurte waren 1984 noch nicht Vorschrift ?

Ich glaube nicht

Zitat:

@Fitzcarraldo1 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:07:23 Uhr:

Das heißt 4fach Sicherheitsgurte waren 1984 noch nicht Vorschrift ?

Das kommt darauf an, wo das Fahrzeug ausgeliefert wurde.

 

Wenn man das Thema im Internet recherchiert, findet man folgende Aussagen: In Westdeutschland mussten Neufahrzeuge wohl ab 1974 vorne mit Gurten ausgestattet sein und Fahrzeuge, die jünger als 1970 waren, mussten diese auch nachrüsten. Die Gurtpflicht hinten kam dann 1979 dazu. Bußgeld bei Nicht-Anschnallen kam erst 1984 (40 DM).

 

In der Schweiz kam das sog. „Gurtenobligatorium“ erst ab 1981. Daher brauchte mein W116 von damals keine Gurte.

 

Woher kommt Dein Wagen?

 

Viele Grüße, Simon

Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 14:09

"Woher kommt Dein Wagen" ?

Ist nicht mein Wagen sondern er wird hier angeboten oder wurde angeboten:

https://www.classic-trader.com/.../285184?...

Nach erneuter Durchsicht der Datenkarte ergibt sich daß das Fahrzeug nach Italien (543) verkauft wurde - siehe Anhang.

Ich nehme an dort waren die hinteren Gurte nicht vorgeschrieben.

Allerdings hat ein späterer Besitzer offensichtlich die hinteren nachgerüstet, wie die Bilder in der Anzeige zeigen.

Screen-shot-2022-10-13-at-22-01

Also bis dato galt in Deutschland immer: vordere Gurte müssen ab EZ (egal wo diese war) 01.04.70 und hinten ab 01.12.79 Gurte montiert sein. Falls sie bei Auslieferung fehlten müssen diese (wie z.B. auch die Warnblinkanlage nachgerüstet werden. Waren an einem Auto vor 01.04.70 bereits Gurte verbaut, so dürfen diese nicht ausgebaut werden (ersetzt natürlich schon). Sollte sich dieser Stand geändert haben, so ist dies an mir vorbeigegangen.

 

Gruß Bernd

Zitat:

@111erBernd schrieb am 13. Oktober 2022 um 17:26:06 Uhr:

Also bis dato galt in Deutschland immer: vordere Gurte müssen ab EZ (egal wo diese war) 01.04.70 und hinten ab 01.12.79 Gurte montiert sein. Falls sie bei Auslieferung fehlten müssen diese (wie z.B. auch die Warnblinkanlage nachgerüstet werden. Waren an einem Auto vor 01.04.70 bereits Gurte verbaut, so dürfen diese nicht ausgebaut werden (ersetzt natürlich schon). Sollte sich dieser Stand geändert haben, so ist dies an mir vorbeigegangen.

Gruß Bernd

Das dürfte korrekt sein, selbst meine ollen Fords aus Anfang der Siebziger hatten vorn schon Gurte. Der 72er Granada den ich heute noch habe, hatte Statikgurte....die hab ich natürlich getauscht.

Zitat:

@Fitzcarraldo1 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:07:23 Uhr:

Das heißt 4fach Sicherheitsgurte waren 1984 noch nicht Vorschrift ?

Mein Golf 1 GTI Ez 1980 hatte hinten keine Gurte, allerdings AT-Zulassung.

GreetS Rob

…Österreich ist ja auch erst seit 1995 EU-Mitglied. Ergo galt 1980 Landesrecht.

Moin Moin !

Zitat:

Klar ist das zulassbar wenn es so ausgeliefert wurde. Bestandsschutz.

Völliger Schwachsinn. Das Wort "Bestandschutz " kommt in der gesamten StVZO gar nicht vor. Es gilt schlicht und einfach das Zulassungsrecht in D laut gültiger StVZO .

Das bedeutet: Vorne Gurte ab EZ 1.4.1970 , hinten Gurte ab EZ 1.5.1979. Grundsätzlich nur 3-Punkt-Gurte, bis EZ 1.7.2004 ist hinten in der Mitte noch ein 2-Punkt-Gurt zulässig.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:01:57 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:01:57 Uhr:

Zitat:

Klar ist das zulassbar wenn es so ausgeliefert wurde. Bestandsschutz.

Völliger Schwachsinn. Das Wort "Bestandschutz " kommt in der gesamten StVZO gar nicht vor. Es gilt schlicht und einfach das Zulassungsrecht in D laut gültiger StVZO .

Das bedeutet: Vorne Gurte ab EZ 1.4.1970 , hinten Gurte ab EZ 1.5.1979. Grundsätzlich nur 3-Punkt-Gurte, bis EZ 1.7.2004 ist hinten in der Mitte noch ein 2-Punkt-Gurt zulässig.

MfG Volker

Kleine Ergänzung: Es gibt mE noch eine Übergangsregelung für EZ 1.4.1970 bis 31.12.1973: falls keine Befestigungspunkte für Gurte im Fahrzeug vorhanden sind, brauchen Gurte nicht nachgerüstet werden.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:01:57 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:01:57 Uhr:

Zitat:

Klar ist das zulassbar wenn es so ausgeliefert wurde. Bestandsschutz.

Völliger Schwachsinn. Das Wort "Bestandschutz " kommt in der gesamten StVZO gar nicht vor. Es gilt schlicht und einfach das Zulassungsrecht in D laut gültiger StVZO .

Das bedeutet: Vorne Gurte ab EZ 1.4.1970 , hinten Gurte ab EZ 1.5.1979. Grundsätzlich nur 3-Punkt-Gurte, bis EZ 1.7.2004 ist hinten in der Mitte noch ein 2-Punkt-Gurt zulässig.

MfG Volker

Es ging mir nur darum klarzustellen, dass alles was damals so zugelassen wurde, weil es den Vorschriften entsprach, auch heute keiner Nachrüstung bedarf. Gurte, dritte Bremsleuchte... es gibt halt zig Beispiele. Ich denke jeder weiß dann auch was mit "Bestandsschutz" gemeint ist, auch wenn das Wort nicht so da stehen mag, meine Güte, Wortklauberei.

 

Die genauen Jahre wann was Vorschrift war, hatte ich nicht im Kopf sorry! Aber alles hier im Forum steht i.d.R. unter Vorbehalt.

 

Mit Autos die so zwar vom Band liefen, im Ausland zugelassen wurden und evt. auch damals schon nicht die Anforderungen für DE erfüllten ist das so eine Sache... Hätte überlesen, dass es sich um ein CH Fhz. handelt :)

Zitat:

@Rob _Mae schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:10:29 Uhr:

Zitat:

@Fitzcarraldo1 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:07:23 Uhr:

Das heißt 4fach Sicherheitsgurte waren 1984 noch nicht Vorschrift ?

Mein Golf 1 GTI Ez 1980 hatte hinten keine Gurte, allerdings AT-Zulassung.

GreetS Rob

…die hinteren Gurte wurden in AT tatsächlich erst 1984 Pflicht. Im Wikipedia unter „Sicherheitsgurt“ kommt eine schöne Tabelle, in der auch AT und CH mit aufgeführt sind. Interessant ist hier, dass hinten ab 1979 zwischen den „Außenplätzen“ und dem Mittelplatz unterschiedliche Regelungen bzgl. Zweipunkt - oder Dreipunktgurten galten.

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