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Weißer Pfeil auf blauem Grund

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 6:03

Hallo,

da es ja mittlerweile einige ungültige Verkehrszeichen gibt, frage ich mich wie es mit den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen aussieht.

Von diesen gibt es ja auch zwei Varianten: Einmal die bei der dir rückwärtigen Kanten abgerundet sind und dann noch das neue "spitze" Design, wie man es auch im Verkehrszeichenkatalog findet.

Sind beide gültig oder nur noch die Spitzen?

Ähnliche Pfeile finden sich auch auf Halt- und Parkverbotsschildern, da dürfte die Sache dann besonders interessant werden, falls die abgerundeten ungültig sein sollten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße,

Chris

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2009 um 9:02

Ist das nicht egal ob rund oder eckig?

Wenn das Schild dort steht ist der Verkehr dort so geregelt.

Ich finde das echt lustig womit manche Leute sich so beschäftigen :confused:

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Meines Wissens nach sind noch beide Varianten gültig.

am 12. Juli 2009 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von 20000volt

Hallo,

da es ja mittlerweile einige ungültige Verkehrszeichen gibt, frage ich mich wie es mit den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen aussieht.

Von diesen gibt es ja auch zwei Varianten: Einmal die bei der dir rückwärtigen Kanten abgerundet sind und dann noch das neue "spitze" Design, wie man es auch im Verkehrszeichenkatalog findet.

Sind beide gültig oder nur noch die Spitzen?

Ähnliche Pfeile finden sich auch auf Halt- und Parkverbotsschildern, da dürfte die Sache dann besonders interessant werden, falls die abgerundeten ungültig sein sollten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße,

Chris

Weißt du was mir zu diesem Beitrag spontan einfiel??

Alle beschweren sich, das Beamte eine so unmögliche Sprache sprechen, alles bis ins kleinste Detail geregelt wird und auf genauste abgearbeitet werden muß und man gegenüber dem Bürger nicht mal fünfe gerade sein lassen kann.

Nach dem Lesen deines Beitrages weiß ich warum..................................es gibt immer so Leute wie du die nicht den Verstand einschalten, sondern nur die Lücken suchen.

am 12. Juli 2009 um 9:02

Ist das nicht egal ob rund oder eckig?

Wenn das Schild dort steht ist der Verkehr dort so geregelt.

Ich finde das echt lustig womit manche Leute sich so beschäftigen :confused:

Das sehe ich genauso. Die entsprechende Gültigkeitsverordnung nimmt keinen Bezug auf die Krümmungsradien der Pfeilkanten.

am 12. Juli 2009 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das sehe ich genauso. Die entsprechende Gültigkeitsverordnung nimmt keinen Bezug auf die Krümmungsradien der Pfeilkanten.

Wird Zeit das zu ändern, wo bleibt da die EU? Kann ja nicht sein, dass die Krümmung von Bananen definiert wird, aber nicht die von Pfeilen auf Verkehrsschildern!

Als ich dein Thema so gelesen hab, dachte ich du fragst nach dem Unterschied zwischen deinem Schild, und dem Hier:

Grafik-stvo-b0152

Zitat:

Original geschrieben von Autobahndriver

Kann ja nicht sein, dass die Krümmung von Bananen definiert wird, aber nicht die von Pfeilen auf Verkehrsschildern!

Das war auch niemals so.

Was du meinst, ist sicherlich die Verordnung über den definierten Krümmungsradius von Gurken. Diese Verordung wurde aber vor einigen Monaten von Brüssel wieder aufgehoben, da sie sich nicht bewährt hat.

am 12. Juli 2009 um 10:48

:o :D:D

Angesichts dieses Fotos sollte eigentlich schon klar werden, warum es eine solche Verordnung nie gegeben haben kann.

Meinst?

Verordnung (EG) Nr. 2257/94 ;)

 

Spitz hin oder her... im umgekehrten Fall (also vs. Bürger) gehts jedenfalls genauso spitzfindig kleinkariert zu - ob man sich diese lästige Denke selbst angewöhnen sollte, ist ein anderes Thema ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Meinst?

Verordnung (EG) Nr. 2257/94 ;)

Erwischt...:cool:

Wieder etwas dazugelernt. Danke für den Tipp. ;)

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 16:32

Was ist denn hier auf einmal los? Wenns darum geht jemanden vor Führerscheinentzug und Punkten zu bewahren sind alle vorne dabei, aber wenn man eine einfache Frage nach Schildern und deren Gültigkeit stellt, wird man als kleinkariert betitelt.

Ich hoffe, dass mir doch noch jemand eine vernünftige Antwort geben kann.

Viele Grüße,

Chris

Die Frage wurde doch im Prinzip schon beantwortet. Beide Ausführungen sind gültig.

am 12. Juli 2009 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von 20000volt

Hallo,

da es ja mittlerweile einige ungültige Verkehrszeichen gibt, frage ich mich wie es mit den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen aussieht.

Was sind denn für dich ungültige Verkehrszeichen?

Zitat:

Von diesen gibt es ja auch zwei Varianten: Einmal die bei der dir rückwärtigen Kanten abgerundet sind und dann noch das neue "spitze" Design, wie man es auch im Verkehrszeichenkatalog findet.

Sind beide gültig oder nur noch die Spitzen?

Und was ist für dich ein Verkehrszeichenkatalog? Meinst du die StVO mit den entsprechenden § oder meinst du die Verwaltungsvorschrift zur StVO?

Aber um deine Frage zu beantworten, es sind beide Versionen gültig!

Zitat:

Ähnliche Pfeile finden sich auch auf Halt- und Parkverbotsschildern, da dürfte die Sache dann besonders interessant werden, falls die abgerundeten ungültig sein sollten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße,

Chris

Auch hier ne Frage: Meinst du etwa die kleinen Pfeile im Schild für Halt- und eingeschränktes Haltverbot?

(dein Parkverbot gibt es als Verkehrszeichen nicht!:D)

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