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Weißer Zettel bei den papieren?

Themenstarteram 17. November 2009 um 19:48

Nabend,

also habe mir einen Reimport gekauft aus Belgien. Jetzt ist da so ein weißer Zettel bei mit einem Wasserzeichen von Ford. Kann mir jemand den Zettel auf Deutsch geben, schicken, ein scannen?

Danke!

 

MFG

baysen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fiesta 1.6TDCI

Du brauchst weder eine deutsche Bescheinigung, noch musst du diese mitführen.

 

Bei den neuen Papieren gibt es keinen Fahrzeugschein mehr, sondern nur noch eine "Zulassungsbescheinigung Teil II", die mitgeführt werden muss. In dieser ist aber nur noch eine x-beliebige Rad-/Reifengröße eingetragen. Die anderen ergeben sich eben aus der weißen EG-Typgenehmigung.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II MUSS NICHT MITGEFÜHRT WERDEN !

Befindet sich die Zulassungsbescheinigung II im Fahrzeug, wird dieser Umstand als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Diebstahlversicherungen lehnen es daher in der Regel ab, entsprechenden Ersatz zu leisten.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

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Hallo,

der "wei0e Zettel" ist eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige Fahrzeuge. Enthält technische Daten usw. zu exakt Deinem Fahrzeug. Erkennst Du daran, dass darin die Fahrzeug Identifizierungsnummer von Deinem Wagen drinnsteht. Gültig ist die nur mit Original Ford-Wasserzeichen; also wirst Du eine deutsche Version wohl nur bei Ford direkt bekommen.

Themenstarteram 17. November 2009 um 20:56

Danke.

Muss ich unbedingt ne Deutsche besitzen? Könntest du mir nicht deine ein scannen oder so kannst meinetwegen ja die daten wegmachen nur damit ich weiß was was ist?

Keine Ahnung. Ist auch mein erstes Fahrzeug, bei dem so ne Bescheinigung dabei ist. Ist allerdings auch das erste, dass von Anfang die Zulassungsbescheinigung 1+2 hat; der alte Fahrzeugbrief enthielt la einiges mehr an Angaben. Welchen Motor hast Du denn in Deinem?

 

Ich schau mal, ob ich morgen zum Scannen komm. Spezifische Daten nehm ich raus.

 

Gruß

fofok

am 18. November 2009 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von baysen

Danke.

Muss ich unbedingt ne Deutsche besitzen? Könntest du mir nicht deine ein scannen oder so kannst meinetwegen ja die daten wegmachen nur damit ich weiß was was ist?

Ich kann meinen mal scannen. Das Schreiben brauchst du, da z.B. deine Reifengröße dort erwähnt ist und nicht mehr zwangsläufig mit den Daten in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt. Ist ganz hilfreich bei einer Fahrzeugkontrolle und bei der HU.

Zitat:

Ist ganz hilfreich bei einer Fahrzeugkontrolle und bei der HU.

 

Also bei der HU wurde die Bescheinigung nicht verlangt.

Bei einer Fahrzeugkontrolle? Muss man die Bescheinigung denn mitführen? Glaube ich nicht.

 

Die Bescheinigung schlummert bei mir zuhause in den Akten. Schaue höchstens mal nach z.B. alternative Reifengrößen, die ja leider nicht mehr im Kfz-Schein stehen.

Hm das ist echt ne gute Frage !

 

In meinem Fahrzeugschein sind 17" Räder eingetragen,

jedoch hatte ich ab Werk 18 Zöller dabei und fahre im Winter 16 Zoll....

Wurde mit dem neuen Auto aber noch nie kontrolliert !

Du brauchst weder eine deutsche Bescheinigung, noch musst du diese mitführen.

Bei den neuen Papieren gibt es keinen Fahrzeugschein mehr, sondern nur noch eine "Zulassungsbescheinigung Teil II", die mitgeführt werden muss. In dieser ist aber nur noch eine x-beliebige Rad-/Reifengröße eingetragen. Die anderen ergeben sich eben aus der weißen EG-Typgenehmigung.

Zitat:

Original geschrieben von Fiesta 1.6TDCI

Du brauchst weder eine deutsche Bescheinigung, noch musst du diese mitführen.

 

Bei den neuen Papieren gibt es keinen Fahrzeugschein mehr, sondern nur noch eine "Zulassungsbescheinigung Teil II", die mitgeführt werden muss. In dieser ist aber nur noch eine x-beliebige Rad-/Reifengröße eingetragen. Die anderen ergeben sich eben aus der weißen EG-Typgenehmigung.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II MUSS NICHT MITGEFÜHRT WERDEN !

Befindet sich die Zulassungsbescheinigung II im Fahrzeug, wird dieser Umstand als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Diebstahlversicherungen lehnen es daher in der Regel ab, entsprechenden Ersatz zu leisten.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Themenstarteram 19. November 2009 um 16:43

mhh gut also lasse ich den Zettel besser in der Akte. Eventuell packe ich ne Kopie ins Auto. Könnte mir denn jemand den auf Deutsch hier rein stellen oder mir per Mail schicken?

E-Mail schicke ich dann per PN raus.

danke.

am 19. November 2009 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von carli80

 

Zitat:

Original geschrieben von carli80

Zitat:

Ist ganz hilfreich bei einer Fahrzeugkontrolle und bei der HU.

 

Also bei der HU wurde die Bescheinigung nicht verlangt.

Bei einer Fahrzeugkontrolle? Muss man die Bescheinigung denn mitführen? Glaube ich nicht.

Die Bescheinigung schlummert bei mir zuhause in den Akten. Schaue höchstens mal nach z.B. alternative Reifengrößen, die ja leider nicht mehr im Kfz-Schein stehen.

Hilft aber ganz schnell weiter wenn sich der Prüfer oder Polizist unsicher ist, ob die Rad-Reifenkombination, die mitunter von der in der Zulassungsbescheinigung aufgeführteb abweicht, ohne weiteres gefahren werden darf. Tut ja auch nicht weh, den Zettel (z.B. in Kopie) im Fahrzeug mitzuführen.

Hallo,

habe den Zettel auch als Kopie im Fahrzeug, gerade weil da mehr Daten

draufstehen. Meine ist auf englisch.

 

Nennt sich doch auch COC Bescheinigung.

Gruß

Zitat:

Die Zulassungsbescheinigung Teil II MUSS NICHT MITGEFÜHRT WERDEN !

Sorry, du hast Recht. Ich hab die Zahlen vertauscht. Mitgeführt wird Teil1 (ehemals Fahrzeugschein) und in die Akten kommt Teil2 (ehemals Fahrzeugbrief). Das sollte aber jeder Autofahrer selber wissen und außerdem ist es ja auch überall nachzulesen.

Deswegen brauchst du ja nicht gleich die Feststelltaste vor Wut kaputt hauen.

Die COC würde ich nicht im Fahrzeug lassen, den Theater mit der (wahrscheinlich kostspieligen) Wiederbeschaffung im Falle eines Verlustes möchte ich nicht haben.

Ich denke, eine Kopie würde es genauso tun.

Zitat:

Deswegen brauchst du ja nicht gleich die Feststelltaste vor Wut kaputt hauen.

Sorry, wenn du es falsch verstanden hast. :(

Es war nicht aus Wut, sonndern um DEUTLICH darauf hinzuweisen, dass die Aussage zu Probs führen könnte.

Also nix ür ungut :)

am 22. November 2009 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Fiesta 1.6TDCI

Die COC würde ich nicht im Fahrzeug lassen, den Theater mit der (wahrscheinlich kostspieligen) Wiederbeschaffung im Falle eines Verlustes möchte ich nicht haben.

Ich denke, eine Kopie würde es genauso tun.

Den Schein druckt dir der Ford-Vertragshändler kostenlos aus, das ist keine große Sache.

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