weit entfernte Reparatur
Hallo
Ich habe folgendes Problem...
Ich wohne ziemlich in der Nähe der niederländischen Grenze. Ich habe den Mondeo in der Nähe von Leipzig gekauft. Ich habe jetzt aber ein Problem mit der Kupplung.
Wenn ich dies jetzt reparieren lassen muss, kann ich das auch bei einem anderen Händler machen lassen? Meine damit, dass der FFH in Leipzig mit dem FFH in meiner Region abrechnen kann.
Ist dies möglich? Oder würde das nicht gemacht?
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21 Antworten
Lies die Garantiebedingungen bzw. frag den Verkäufer.
Wie sollen wir die Frage beantworten, wenn wir nicht mal wissen, ob
- Gebrauchtwagen
- Ford-Händler
- Freier Händler
- Garantie oder Gewährleistung
...
..
.
Sorry
Habe einen Gebrauchtwagen beim Ford Händler gekauft. Da war auch eine Gebrauchtwagengarantie mit bei. Aber ist der Händler nicht iwie an eine 6 monatige Garantie sowieso verpflichtet?
Zitat:
Original geschrieben von Real_Nobody
6 monatige Garantie sowieso verpflichtet?
Garantie ist niemals verpflichtend zu geben. Nur Gewährleistung.
2 Jahre Gewährleistung muss der Händler doch geben. Oder sehe ich das falsch?
Hast du die Ford A1 Garantie?
Die gilt Europaweit.
Aber ob eine Kupplung in die Garantie fällt? Da mu0t du mal das Kleingedruckte lesen.
Läuft es über die Gewährleistung, mußt du nach Leipzig, ausser der Händler gibt dir schriftlich, das du woanders hin darfst.
Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung befindet man sich in einer Garantie. Erst dann trift die Beweislastumkehr ein. Ich habe vorhin auch eben den Händler angeschrieben und gefragt ob ich auch zu einem FFH in meiner Region fahren kann.
Hallo,
wenn du eine A1 Garantie abgeschlossen hast, ist das Möglich. Allerdings MUSST du den Händler in Leipzig IMMER vorher anrufen. Denn er muss sein ok geben.
Wenn du diese A1 Garantie nicht hast, frage deinen Händler einfach mal, ob er bereit wäre dich in eine andere Werkstatt zu lassen. Lasse dir aber alles schriftlich geben.
Gruss Thommy
P.S.: Die A1 Garantie kostet glaube ich um die 280 Euro. Diese Garantie bedeutet, dass du auch zu anderen Ford-Händlern gehen darfst. Wenn was falsch sein sollte, einfach korrigieren.
Gehe nur von mir aus, da ich diese A1 Garantie habe.
2 Jahre, ist falsch! Er muss 12 Monate bei Gebrauchtwagen geben...
Kupplung verschlissen, ist kein Gewährleistungsfall! Defekter Geber-/Nehmerzylinder, schon! Gebrochene Kupplungsplatte wäre auch ein Gewährleistungsfall sein.
Bei A1-Garantie, mit dem Händler in Leipzig sprechen und dann bei deiner Werkstatt vor ständig werden.
MfG
Bei der A1 Garantie (habe ich mit abgeschlossen) muss ich doch dann den Materialpreis zu 40 % übernehmen (knappe 100.000 gelaufen).
Auch in der Gewährleistung?
Ja, Nein, alles ist möglich.
Hol dir doch erst mal einen Preis ( ohne Garantie ) bei einem Fordhändler in deiner Nähe.
Dann überlegst du dir wo deine Schmerzgrenze liegt, und dann suchst du ein ruhiges, höffliches Telefongespräch mit dem Verkäufer.
Wenn es zum Streit kommt, wirst du dein Recht einklagen müssen. Das macht arbeit, schafft nicht unbedingt Vertrauen und der Ausgang ist nicht Gewiss.
Gerade bei der Kupplung kann alles entschieden werden.
Also mach dir Stichpunkte für das Gespräch und bleib immer die Ruhe selbst.
Ich warte jetzt erstmal auf die Antwortmail vom Händler in Leipzig. Danach werde ich mal weitergucken.
Mit dem Preis uiuiui. Es wird wohl dann vierstellig.
Evtl Adac mal anrufen bzw nachfragen?
Zitat:
Original geschrieben von Real_Nobody
Evtl Adac mal anrufen bzw nachfragen?
Die Kupplung ist ein Verschleissteil.Und der ADAC hat auch keine Glaskugel.
Wenn ich mich recht erinnere, meinte der Händler iwas mit der Kupplungsscheibe oder ähnliches. Schwungscheibe vielleicht?