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Weiterfahrt trotz gerissenem Keilriemen!? V 70 D5 Bj. 2011 2.4D 215Ps
Hallo an alle (unbekannter-, aber geschätzterweise)!
Ich würde mich gerne mit Euch austauschen hinsichtlich eines Konflikts mit meiner Werkstatt und Reparaturkosten in Höhe von 2000 Euro.
Mein Schwede ist von Bj. 2011 und es wurde bei ihm vor ca. vier Wochen bei einer Laufleistung von 192.000km durch meine Werkstatt (eigentlich bisher die Werkstatt meines Vertrauens) ein Schaden an der Zylinderkopfdichtung festgestellt (Wasserverlust/Temperaturanzeige).
Zweifel meinerseits und der Konflikt (Rechnung ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt) sind aus folgendem Grund entstanden:
Ca. vier Wochen vor den ersten Motorproblemen ist bei meinem Schweden der Keilriemen gerissen. Gott-sei-Dank quasi vor der Haustür und sofort von mir festgestellt worden. Am nächsten Tag habe ich dann den Schweden zur Werkstatt gebracht, welche praktischerweise nur ca. 500m entfernt ist.
Der Meister hat sich das dann angeschaut und den gerissenen Riemen rausgezupft.
Was jedoch dann passiert ist, kann ich nicht nachvollziehen und frage Euch daher, ob das so seine Richtigkeit hat oder ggf. den Folgeschaden verursacht haben könnte...
Er hat mir mitgeteilt, dass er das Fahrzeug in seine andere Werkstatt fährt, da er ihn dort reparieren möchte, bedeutet 25km Fahrt inklusive Autobahn und Stadtverkehr. Sowohl mein ebenfalls anwesender Vater als auch ich haben größte Bedenken geäußert, den Schweden bei diesem Schadensbild über eine solche Strecke noch zu fahren. Der Meister erklärte, "kein Problem, der Keilriemen ist nicht für die Kühlung oder sonstige wichtige Dinge bestimmt."
Soweit ich das nun recherchiert habe, könnte das auch so stimmen, da der D5 über Keilriemen, Keilrippenriemen und Zahnriemen verfügt.
Leider habe ich immer noch erhebliche Zweifel, ob nicht doch genau dadurch, dass der Meister trotz gerissenen Keilriemens bis zu seiner 25km entfernten Werkstatt gefahren ist, der Schaden entstanden sein könnte (vielleicht durch Reste des Keilriemens, die nicht in den Zahnriemen, aber ggf. in den Rippenriemen geschleudert wurden z.B.).
Ich erwäge derzeit die Kfz-Schiedsstelle einzuschalten, um das zu klären, und würde micht sehr darüber freuen, wenn Ihr mir Eure Einschätzung und Eure Meinung dazu schreiben könntet!
Gruß aus NRW
joe76
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21 Antworten
Hallo joe76,
Das ist zumindest bedenklich. Die Kühlung funktioniert ja im wesentlichen über den Zahnriemen (der treibt die Wasserpumpe an), aber es gilt generell als wichtig nicht unnötig mit dem KFZ zu fahren um Folgeschäden auszuschließen. Mein Händler hat seinerzeit bei einem ähnlichen Schäden mein Auto per Abschleppdienst abholen lassen um genau so etwas zu vermeiden. Auch wenn das beweisen schwer sein dürfte, ist das Verhalten der Werkstatt zumindest grob fahrlässig.
Nach welcher Kausalkette soll denn deiner Meinung nach der Folgeschaden entstanden sein?
Bei diesem Baujahr ist doch die ZKD eine Schwachstelle, oder?
Ich sehe das auch so. Wenn er die Riemenreste sauber rausgepopelt hat, kann man in diesem Zustand problemlos solange weiter fahren, bis die Batterie leer ist, welche ja jetzt nicht mehr geladen wird. Also bis ca. 50km ist hier nicht unrealistisch.
Von einem übersprungenen Zahnriemen redet ja hier auch niemand, sondern nur von einer defekten ZKD. Ich sehe da keinen kausalen Zusammenhang zur Fahrt ohne Riemen.
…absolut kein Zusammenhang. Die Werkstatt trifft keine Schuld !
Sehe ich auch so. Bin selbst schon mit meinem damaligen D5 ohne Keilriemen gefahren, nachdem der Riemenspanner abgeschert war.
Und eine defekte ZKD haben hier ja schon viele Dieselfahrer hinter sich.
Es ist ärgerlich, aber einen Zusammenhang zwischen ZDK- und Keilriemen-Schaden kann ich auch bei viel Phantasie nicht herstellen.
Den Ärger kannst Du Dir echt sparen. Versuch, Deiner Werkstatt weiterhin Vertrauen zu schenken, wenn Du bis vor Kurzem zufrieden warst. Alles andere ist Geld- und Zeitverschwendung.
Wenn Teile des Keilriemens in den Zahnriemenantrieb gekommen wären, so wäre das Schadensbild ein anderes, z.B. krumme Ventile durch Überzahnung.
Es sind zufällig zwei Schäden zur nahezu gleichen Zeit aufgetreten. Bitter, ist aber so.
Um ein anderes Beispiel zu bemühen: Bei uns ist vor 3 Monaten der Geschirrspüler kaputt gegangen, danach die Waschmaschine und der Trockner und schließlich der Kaffeevollautomat. Alle stehen im gleichen Haushalt. Das war mal ärgerlich.
Zitat:
@PeterCoyote schrieb am 29. Juni 2021 um 11:25:41 Uhr:
Hallo joe76,
Das ist zumindest bedenklich. Die Kühlung funktioniert ja im wesentlichen über den Zahnriemen (der treibt die Wasserpumpe an), aber es gilt generell als wichtig nicht unnötig mit dem KFZ zu fahren um Folgeschäden auszuschließen. Mein Händler hat seinerzeit bei einem ähnlichen Schäden mein Auto per Abschleppdienst abholen lassen um genau so etwas zu vermeiden. Auch wenn das beweisen schwer sein dürfte, ist das Verhalten der Werkstatt zumindest grob fahrlässig.
Es geht um den Nebenantriebsriemen , der treibt nur die LiMa , Klimakompressor und evtl die Lenkhilfe an.
Einziges „Problem“ beim fahren ist , dass die Batterie nicht geladen wird. Bei ner vollen Batterie und ca.25km absolut unbedenklich.
…an Deiner Stelle wäre es jetzt Zeit , mit ner guten Flasche Wein , den Meister um Entschuldigung zu bitten. Wenn Du bis dahin zufrieden warst und das „Problem“ nur durch Deine Unwissenheit aufgebauscht wird , ist das der einzige Weg um ne gute Werkstatt zu behalten.
Hat der "Meister" denn vor Fahrtantritt geschaut, ob alle Fragmente des Keilrippenriemen, aus dem Riementrieb heraus sind?
Sonst hat er nämlich einen Zahnriemenriss / Übersprung auch noch riskiert.
Ich bin ja auch schon mal ohne Keilrippenriemen gefahren.
500m im Dorf und 4km Landstraße.
Der halbe Kilometer im Dorf (mit 2 Kreuzungen und 1Kreisel war definitiv der schlimmere Teil.
Über ein Ausweichmanöver, habe ich mir damals auch keine Gedanken gemacht.
Aber in der Stadt oder gar auf die Autobahn würde ich nicht fahren.
Zitat:
Aber in der Stadt oder gar auf die Autobahn würde ich nicht fahren.
Du bist ja auch kein Meister
Zitat:
@viking1966 schrieb am 29. Juni 2021 um 13:22:38 Uhr:
…an Deiner Stelle wäre es jetzt Zeit , mit ner guten Flasche Wein , den Meister um Entschuldigung zu bitten. Wenn Du bis dahin zufrieden warst und das „Problem“ nur durch Deine Unwissenheit aufgebauscht wird , ist das der einzige Weg um ne gute Werkstatt zu behalten.
Ich sehe ja ein, dass die Theorie des Themenstarters widerlegt wurde, aber in was für einer Welt lebst du denn?
Zitat:
@volvohondasaab schrieb am 29. Juni 2021 um 14:51:43 Uhr:
Zitat:
@viking1966 schrieb am 29. Juni 2021 um 13:22:38 Uhr:
…an Deiner Stelle wäre es jetzt Zeit , mit ner guten Flasche Wein , den Meister um Entschuldigung zu bitten. Wenn Du bis dahin zufrieden warst und das „Problem“ nur durch Deine Unwissenheit aufgebauscht wird , ist das der einzige Weg um ne gute Werkstatt zu behalten.
Ich sehe ja ein, dass die Theorie des Themenstarters widerlegt wurde, aber in was für einer Welt lebst du denn?
Wenn schon Vorwürfe gefallen sind, wäre es doch eine schöne Geste, sich zu entschuldigen.
Möglicherweise auch durch eine Packung Zigaretten.
Ich finde, dass heutzutage schnell Vorwürfe gemacht werden und wenn sich diese dann als haltlos erweisen, wird es unter den Teppich gekehrt.
Der Meister hat in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet, in diesem Fall auch geholfen und daher Nichts falsch gemacht.
Wenn natürlich Nichts vorgeworfen wurde, bedarf es auch keiner Entschuldigung.
Ansonsten ist es halt eine Stilfrage, also keine technische, die weiter erörtert werden müsste.
Funktioniert das auch andersrum?
Eher nicht oder noch seltener…
Viel mehr wäre es hier wichtig zu wissen ob der Meister das dem Kunden richtig erklärt hat.
Der Kunde ist und darf Laie sein ( was in diesem Fall auch zutrifft) - da muss der Meister schon die Arbeit machen und ihn richtig aufklären - dass man dann bei sowas misstrauisch wird ist kein wunder…
Also ich glaube, die Wahrheit liegt hier irgendwo in der Mitte.
Da reicht ein ehrliches, klärendes Gespräch und bedarf keine „Bestechung“ von beiden Seiten.
Gruß Didi
Eine Kausalität zwischen der Diagnose "ZKD defekt" und einer zwischenzeitlichen (Weiter)Fahrt kann ich nicht erkennen.
Denn wäre es so, wie Du vermutest, hätte der ZR überspringen müssen. Und da wäre die Diagnose "ZK im Eimer".
Ist sie aber nicht.