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Welche 2-Räder dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 12:02

Die Frage steht ja schon in der Überschrift,

eventuell weis jemand genau für welche Bikes der gilt,

und ob mit den Zusätzen 79.03 und 79.04 überhaubt Motorräder erlaubt sind.

Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis war zum Zeitpunkt der Ausstellung 39 Jahre Alt.

Das sollte doch für den Moppedsammler ein leichtes sein;)

Grüße

0016

Beste Antwort im Thema

Ich denke, man macht es sich zu einfach, zu googeln, den Text zu kopieren und fertig. Damit ist ja die Frage nicht beantwortet. Wenn man den Sinn hinterfragt kommt man automatisch zu der Aufgabenstellung von 0016.

Ist auch für den sammler kein "Leichtes" aber er bekommts wohl hin.

Zunächst ist festzustellen, dass der Inhaber dieser FE vom Alter her ab 1991 eine Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 hätte erwerben können.

Er hat nur die Klasse 3 erworben. Dies nach dem 1.4.1980, also ist der A1 nicht mehr enthalten, nur noch AM (bis 45 km/h)

Der fotografierte FS ist das Resultat einer Umschreibung von Führerschein Klasse 3 rosa auf Karte, würde ich mal vermuten. Zudem hat man die Neuregelung zum 19.1.2013 in diese Karte eingearbeitet.

Bis zu diesem Tag war für Trikes der Führerschein B (ex 3er) ausreichend. Seit 19.1.2013 ist A erforderlich.

Aus diesem Grund wurden die Klassen A1 und A zwar erteilt, aber auf Trikes beschränkt.

So wurde der Bestandsschutz des alten B für Trikes erhalten. tricky das.

Dieser FS berechtigt zum Führen von Zweirädern der Klasse AM. (Mofa/Roller 45 km/h)

Durch die Aufnahme von A1 und A mit den Beschränkungen darf er weiterhin Trikes und Trikes mit Anhänger fahren, was den Bestandsschutz des alten "Dreiers" nachvollzieht.

Motorräder mit 125 ccm, leistungsbeschränkte Motorräder (35 kW) und Motorräder ohne LB dürfen mit diesem FS nicht gefahren werden.

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79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Guhgeln ist wohl nicht Dein Ding.

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Puttgegangen

Guhgeln ist wohl nicht Dein Ding.

Ne, nur Gugelhupf:D

PS: Ich dachte immer ein Forum ist für solche Fragen da.:(

BTW. was gilt den als 3-rädriges Fahrzeug? etwa ein Trike?

Das ist aber doch ein "PKW" und darf mit dem Autoführerschein gefahren werden.

Also dann ev. doch ein "Motorrad" mit 2 Vorder,- oder Hinterrädern?

0016

Ich denke, man macht es sich zu einfach, zu googeln, den Text zu kopieren und fertig. Damit ist ja die Frage nicht beantwortet. Wenn man den Sinn hinterfragt kommt man automatisch zu der Aufgabenstellung von 0016.

Ist auch für den sammler kein "Leichtes" aber er bekommts wohl hin.

Zunächst ist festzustellen, dass der Inhaber dieser FE vom Alter her ab 1991 eine Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 hätte erwerben können.

Er hat nur die Klasse 3 erworben. Dies nach dem 1.4.1980, also ist der A1 nicht mehr enthalten, nur noch AM (bis 45 km/h)

Der fotografierte FS ist das Resultat einer Umschreibung von Führerschein Klasse 3 rosa auf Karte, würde ich mal vermuten. Zudem hat man die Neuregelung zum 19.1.2013 in diese Karte eingearbeitet.

Bis zu diesem Tag war für Trikes der Führerschein B (ex 3er) ausreichend. Seit 19.1.2013 ist A erforderlich.

Aus diesem Grund wurden die Klassen A1 und A zwar erteilt, aber auf Trikes beschränkt.

So wurde der Bestandsschutz des alten B für Trikes erhalten. tricky das.

Dieser FS berechtigt zum Führen von Zweirädern der Klasse AM. (Mofa/Roller 45 km/h)

Durch die Aufnahme von A1 und A mit den Beschränkungen darf er weiterhin Trikes und Trikes mit Anhänger fahren, was den Bestandsschutz des alten "Dreiers" nachvollzieht.

Motorräder mit 125 ccm, leistungsbeschränkte Motorräder (35 kW) und Motorräder ohne LB dürfen mit diesem FS nicht gefahren werden.

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 13:20

Danke Moppedsammler, das war eine klare Aussage.

Grüße

0016

am 18. Juli 2013 um 14:29

Das ist kein von Klasse 3 umgeschriebener FS. Sonst hätte er C1, C1E usw.

Der wurde offenbar von "B vor 19.01.2013" auf "nach 19.01.2013" umgeschrieben. Nur wozu?

Wenn Du meinst... :rolleyes:

Kommt darauf an, wann der Führerschein gemacht wurde. Bis 1998 wurden meines Wissens noch Klassen 1-5 erteilt. Allerdings ist es richtig, dass von Klasse 3 auch B, BE, C1 und C1E übertragen wurden. Ich hab sogar noch CE aus dem Dreier, aber jetzt auf 12 Tonnen beschränkt, da ü 50.

Ich habe das jetzt auch nicht weiter bewertet, sondern eben vermutet, weil man es aus der Fragestellung nicht ersehen kann.

Außer Mofa und 45 er darf der Inhaber kein Zweirad fahren.

Wozu das umgeschrieben wurde, habe ich oben erläutert. Einfach nachlesen. Mit "B" darfst Du kein Trike mehr fahren. Mit dem auf Dreiräder beschränkten A schon.

am 18. Juli 2013 um 15:02

Klasse 3 ist Klasse 3 in dem Punkt, auch wenn sie 1 Tag vor der Umstellung gemacht wurde. Meine ist von 1996. Hätte er sie gehabt, hätte er auch C1E usw. drinstehen, es sei denn der wurde falsch umgeschrieben (was früher öfter vorkam, bei mir fehlte auch erstmal CE79 letztes Jahr).

Dein CE gilt nicht mehr, bis 12T wird von C1E abgedeckt.

Mit dem alten B darf man nach wie vor Trike fahren, eine Umschreibung ist nicht nötig. Deshalb frage ich mich ja, wieso das gemacht wurde.

am 18. Juli 2013 um 15:40

Vielleicht hatte er den alten verloren.

Soll der Beamte vor Ort entscheiden durch das Datum, ob der FS-Inhaber noch den "alten" B hat?? das wär wohl zuviel dem Beamten das vor Ort zuzumuten. Von daher durchaus logisch und nachvollziehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Klasse 3 ist Klasse 3 in dem Punkt, auch wenn sie 1 Tag vor der Umstellung gemacht wurde. Meine ist von 1996. Hätte er sie gehabt, hätte er auch C1E usw. drinstehen, es sei denn der wurde falsch umgeschrieben (was früher öfter vorkam, bei mir fehlte auch erstmal CE79 letztes Jahr).

Dein CE gilt nicht mehr, bis 12T wird von C1E abgedeckt.

Mit dem alten B darf man nach wie vor Trike fahren, eine Umschreibung ist nicht nötig. Deshalb frage ich mich ja, wieso das gemacht wurde.

Ich habe keine Lust mit Dir über LKW - Führerscheine zu diskutieren, da habe ich auch keinen Gedanken darauf verschwendet, denn das hat mit dem Thema und der Frage nicht das Geringste zu tun.

 

Es ging darum, welche Zweiräder mit dieser Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.

Ich wiederhole es gerne noch einmal, aber dann sollte es auch gut sein: Mofas und 45 km/h Roller.

Weshalb man A1 und A - beschränkt auf Trikes - eingetragen hat, habe ich bereits ausführlich erklärt.

Dass es nicht jeder kapiert, muss ich eben akzeptieren.

am 18. Juli 2013 um 17:14

Lies doch mal was ich schreibe - ich habe mich nicht gefragt, warum diese Schlüsselnummern drinstehen, sondern warum er eine neue Karte bekommen hat. Das ist offen, verloren könnte sein.

Der obige FS wurde von einem alten B (1.1.99-18.1.13) umgeschrieben, nicht von Klasse 3. Und ja, die Beamten schreiben je nach Ausstellungsdatum korrekt um. Habe hier auf der FS-Stelle selbst gesehen, wie die Software das mit wenigen Klicks erledigt.

Ich glaube des Rätsels Lösung liegt bei BE. Der FS-Inhaber hat BE nachgemacht, deshalb ist da auch ein *) .. dazu gehört das handschriftlich links oben eingetragene Datum der Prüfung.

 

Tip zum Zweiradfahren damit: Simson S51 mit Zulassung für 60 km/h.

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 4:03

Ich sorge mal für Aufklärung:

Führerschein für PKW: (Neu)Erwerb im Frühling 2013 nach über 10Jähriger "Abstinenz" mit 39Jahren.

Nachprüfung für Anhänger über 750Kg im Sommer 2013, daher auch der Handschriftliche Eintrag.

Die eigentliche Frage hat Moppedsammler bereits im 3.ten Post mehr als ausführlich beantwortet.

Hierfür nochmals Danke.

0016

Hänger über 750kg ist dann aber so nicht korrekt. Den darf man auch mit dem normalen B fahren, wenn einige "Parameter" stimmen.

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