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Welche Ampel gilt?

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 8:56

Heyho,

ich möchte mal eine Frage in den Raum werfen, die ihr sicher beantworten könnt :-)

Situation:

Es läuft auf jeder Straßenseite ein kombinierter Fuß- und Radweg entlang der Fahrbahn.

Rot = Radweg

Blau = Gehweg

An dieser Kreuzung komme ich nun also als Radfahrer auf dem Radweg (grüner Punkt) an die Ampelanlage, welche ROT für den Autoverkehr zeigt. Ich möchte geradeaus.

Es sind keine Fußgänger- oder Radfahrerampeln installiert. Es existiert nur die große Ampelanlage auf dieser einen Seite (um Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen).

Die große Ampel steht rechts und links aber jeweils zwischen Rad- und Gehweg.

- Muss ich auf dem Radweg halten, obwohl keine Radfahrer- oder Fußgängerampel existiert?

Im Internet habe ich dazu verschiedenste Statements gelesen - aber die beziehen sich meistens auf den Fall, dass eben eine Fußgängerampel existiert.

Welches Verhalten ist nun richtig?

Ich bin bisher als Radler immer weiter gefahren, aber eigentlich würde ich jetzt sagen, dass ich eben auch anhalten muss, weil die Ampel rechts vom Radweg steht.

Eigentlich eine peinliche Frage, aber besser als nachher vom Rad geholt zu werden ;-)

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2014 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!

Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!

Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.

Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.

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am 15. Juli 2014 um 8:59

Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!

Und ... ROT Licht Missachtung kostet DIR auch als Radfahrer u.U. den Führerschein und gibt Fahrverbot! Aber nur wenn du Glück hast. Hast du Pech ... fährst du bestimmt KEIN Rad mehr.

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 9:03

Das war mir bewusst, aber man fühlt sich ja nun doch etwas blöd, wenn man da sinnlos steht.

Ich bin jetzt kein Rad-Rambo, aber da war mir die Situation einfach nicht zu 100% klar.

Natürlich halte ich dann zukünftig dort an.

BTW.:

In Gegenrichtung hat man die Kreuzung ja schon passiert als Radfahrer, bevor man die Ampel überhaupt erreicht.

Dann steht man sozusagen "doppelt sinnlos" rum.

am 15. Juli 2014 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!

Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!

Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.

Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 10:34

Also ist es auch korrekt, dass ich in der Gegenrichtung die Kreuzung passiere und danach an der Ampel warte, um Fußgänger den Radweg überqueren zu lassen?

am 15. Juli 2014 um 11:32

Nachdem in der Gegenrichtung die Ampel nebst Haltelinie hinter der Kreuzung ist (wenn ich das richtig sehe), müsstest du genauso wie die Autos eben hinter der Kreuzung halten und auf Grün warten.

Aus meiner Sicht hat die Ampelanlage erst mal nichts mit der Kreuzung zu tun. Sie sichert einen Fußgängerübergang ab. Dass sich durch die Ampelschaltung dann Vorteile für die Seitenstraßennutzer ergeben, ist ein netter und sicher auch gewollter Nebeneffekt.

Für die Fußgänger in Hauptstraßenrichtung gibt es keine Ampeln, wenn ich das richtig sehe.

Der Radweg läuft auf der Ebene des Fußweges, abgetrennt vom Fußweg und von der Straße.

Aufstelllinien auf dem Radweg in der Nähe der Ampelanlage sind auch nicht zu sehen.

Wenn die eingezeichneten Pos. der Ampeln stimmen, hätte ich bei der oberen Straßenhälfte doch ein schlechtes Gewissen durchzufahren (Ampel steht rechts des Radweges - aber wie gesagt, keine Auftstelllinie).

am 15. Juli 2014 um 16:02

Eine Aufstelllinie ist nicht nötig, die Ampel gilt für die Radfahrer auch ohne.

am 15. Juli 2014 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ganz einfach: Steht die Ampel RECHTS vom Radweg, gilt die auch für Radfahrer!

Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!

Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.

Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.

Du hast den Text schon richtig gelesen, ja? Zeigt die Ampel KEIN Radfahrersymbol MUSS der Radfahrer absteigen und darf als Fußgänger bei GRÜN über die Straße! Ansonsten gilt für den Radfahrer eben die Ampel die auch für die anderen Verkehrsteilnehmer da ist, weil sie eben RECHTS vom Radweg steht. Stände die Ampel dagegen direkt an der Straße dürfte der Radfahrer selbige missachten, weil sie nicht für ihn gilt.

Ich bin vielleicht alt aber noch lange nicht senil.

Du darfst allerdings gerne die für Fussgänger vorbehaltene Ampel als fahrender (!) Radfahrer nutzen ... Beschwer' dich aber bitte nicht hinterher bei MT über das Ticket. Ich gehe nun mal wieder eine Runde Kopf schütteln ... und versuche dabei die Frage zu klären wie einige Leute an ihre Lizenz zum fahren gekommen sind. ;) :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Eine Aufstelllinie ist nicht nötig, die Ampel gilt für die Radfahrer auch ohne.

Könnte man so sehen,

leider sagt der eine dieses und der andere jenes.

Radschlag-Info:

"Bisher galt folgende Regelung: Fahren Radfahrer auf einem Radweg, welcher sich unmittelbar neben einem Gehweg befindet und fehlt eine besondere Ampel für Radfahrer, so müssen sich die Radfahrer nach den Lichtzeichen für Fußgänger richten. Durch eine Änderung des § 37 II Nr. 6 StVO gelten für Radfahrer an Ampeln mit Radverkehrsführung künftig die allgemeinen Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Es sei denn, auf der Radverkehrsführung sind spezielle Ampeln für den Radverkehr oder kombinierte Zeichen für Radverkehr und Fußgänger vorhanden. Hier gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012(???), sodass Radfahrer bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Fußgängerampeln zu beachten haben.

Eine rote Ampel ordnet an: Halt vor der Kreuzung, egal ob eine Haltelinie vorhanden ist oder nicht. Das Umfahren einer Ampel über den Gehweg ist ein Rotlichtverstoß und zusätzlich werden Fußgänger gefährdet. (§ 37 StVO)."

OLG Hamm v. 04.12.2003:

Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten.

am 15. Juli 2014 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Ob die Ampel gilt, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie links oder rechts steht!

Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016. Ist keine Fußgängerampel da, gilt eben die allgemeine.

Dieser Fall und ein paar weitere Mythen zum Radeln werden hier behandelt.

Du hast den Text schon richtig gelesen, ja? Zeigt die Ampel KEIN Radfahrersymbol MUSS der Radfahrer absteigen und darf als Fußgänger bei GRÜN über die Straße! Ansonsten gilt für den Radfahrer eben die Ampel die auch für die anderen Verkehrsteilnehmer da ist, weil sie eben RECHTS vom Radweg steht. Stände die Ampel dagegen direkt an der Straße dürfte der Radfahrer selbige missachten, weil sie nicht für ihn gilt.

Ich bin vielleicht alt aber noch lange nicht senil.

Du darfst allerdings gerne die für Fussgänger vorbehaltene Ampel als fahrender (!) Radfahrer nutzen ... Beschwer' dich aber bitte nicht hinterher bei MT über das Ticket. Ich gehe nun mal wieder eine Runde Kopf schütteln ... und versuche dabei die Frage zu klären wie einige Leute an ihre Lizenz zum fahren gekommen sind. ;) :rolleyes:

Ja, ich hab den Text richtig gelesen. Und muss dir genau deswegen sagen, dass du dich irrst, auch wenn es dir schwerfällt, das einzusehen. Es ist völlig unerheblich, wo die Ampel steht, sie gilt wie von mir beschrieben. Das haben genügend Gerichte bestätigt und ist auch gängige Praxis. In München, Leopoldstraße, wird genau dadurch die Staatskasse kräfig aufgebessert.

Du irrst dich auch in deiner Vermutung, ein Fahrradfahrer müsste absteigen und als Fußgänger die Kreuzuung überqueren. Die Rechtslage ist vielmehr so (auch das hab ich ja bereits geschrieben), dass dann das allgemeine Lichtsignal gilt.

am 15. Juli 2014 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

… OLG Hamm v. 04.12.2003:

Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, …

Der Radweg ist hier aber nicht baulich getrennt, daher ist das belanglos.

am 16. Juli 2014 um 6:51

Mach mal ein FOTO. Nur meine Meinung. ;)

Ich habe mal eine Skizze anhand der Beschreibung vom TE gemacht und alles unwesentliche weggelassen.

Er fährt mit dem Rad auf einem Radweg neben der Strasse. An einer Fussgängerampel hat er Rot. Für ihn ist NUR die PKW-Ampel sichtbar, KEINE Fussgänger- oder Radfahrerampel. Die Ampel steht rechts von ihm, daneben verläuft ein Fussweg.

Seine Frage: Muss er an der Ampel halten und die Fussgänger passieren lassen, oder nicht?

 

Meine Antwort dazu: JA, er muss halten.

 

PS: Die Kreuzung im Foto, oder irgendwelche Aussagen zu Fussgängerlichtzeichen sind hier völlig irrelevant. Der TE will keine Strasse kreuzen, sondern lediglich eine Fussgängerampel in Fahrtrichtung der Autos passieren.

am 16. Juli 2014 um 10:18

DANKE @ fire

Bin doch nicht senil und mein gesunder Menschenverstand fuktioniert noch. ;)

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