1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Welche beim TÜV festgestellte Mängel MUSS ich beseitigen?

Welche beim TÜV festgestellte Mängel MUSS ich beseitigen?

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 15:57

Hallo, die Frage geht an alle "Rechtswissenschaftler",

meine Tochter war heute beim TÜV und die haben folgendes festgestellt und sofortige Beseitigung angeordnet.

129 Bremsbeläge vorne: Verschleißmaß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Hier muß ich sagen das der daN Wert bei der Betriebsbremse li 260 und re 270 betrug, d.h. die Bremswirkung ausreichend und gleichmäßig ist.

302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind. Der Spiegel fehlt übrigens seit 2 TÜV Durchgängen und wurde nicht beanstandet.

303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, MUSS das ersetzt werden?

510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6mm. Das ist klar ein erheblicher Mangel, die neuen Winterreifen liegen in der Garage und ich hätte sie meiner Tochter VOR dem TÜV montieren sollen. Die sollten sowieso im November montiert werden und ich hätte dann auch die Bremsbeläge gesehen.

Meine Frage: Reifen montieren klar, aber MUSS ich bei der Neuvorstellung die anderen Mängel abstellen?

 

Grüße aus dem Westerwald

heinz4711

Beste Antwort im Thema

Ich würde meine Tochter nicht ohne Rückspiegel und mit einer Bremse kurz vor der Verschleissgrenze auf die Straße schicken... :rolleyes:

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten
am 16. Oktober 2008 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von heinz4711

129 Bremsbeläge vorne: Verschleißmaß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Hier muß ich sagen das der daN Wert bei der Betriebsbremse li 260 und re 270 betrug, d.h. die Bremswirkung ausreichend und gleichmäßig ist.

Der Pruefer hat ja nun nicht die Ungleichmaessigkeit Bremswirkung bemaengelt, sondern die Abfahrgrenze der Belaege.

Soll hgeissen, die sind abgefahren und in kuerze bremst da Eisen auf Eisen.

Sollte schnellstmoeglich beseitigt werden, denn dann spart man sich den zusaetzlichen und unnoetigen wechsel der Bremsscheiben. Ist da erstmal Eisen auf Eisen, muessen diese dann ebenfalls gewechselt werden...

Und nebenbei, alle erheblichen Maengel (sollte dahinter stehen), muessen vor der Nachkontrolle abgestellt/behoben sein. Andererseits gibts wieder keine Plakette...

Ich würde meine Tochter nicht ohne Rückspiegel und mit einer Bremse kurz vor der Verschleissgrenze auf die Straße schicken... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MacBundy

Und nebenbei, alle erheblichen Maengel (sollte dahinter stehen), muessen vor der Nachkontrolle abgestellt/behoben sein. Andererseits gibts wieder keine Plakette...

Richtig, wie schon geschrieben eigentlich auch mit "erheblicher Mangel" oder "eM" gekennzeichnet.

Allerdings müssen auch die "geringen Mängel" / "gM" (Scheibenwischerblatt hinten) beseitigt werden, dafür hat man einen Monat Zeit. Steht auch auf der Prüfbescheinigung mit drauf, ist eine Pflicht für die der Fahrzeughalter verantwortlich ist. Wird allerdings nicht nachkontrolliert, darf aber eigentlich bei der Frage nach dem "was muss alles gemacht werden" nicht vergessen werden.

Ein Innenspiegel ist tatsächlich bei PKW (Fahrzeugklasse M1) vorgeschrieben, steht auch in der StVZO drin. Der zweite Außenspiegel auf der Beifahrerseite ist zwar Pflicht, wenn man durch den Innenspiegel nichts sehen kann, bei neueren Fahrzeugen sogar auch serienmäßig vorgeschrieben, ersetzt aber nie den Innenspiegel.

Ganz einfach, es sind ALLE Mängel zur Nachkontrolle abzustellen, selbst wenn der Wagen mit geringen Mängeln die Plakette bekommen hätte ist der Halter verpflichtet diese Mängel abzustellen.

Das was der Prüfer da aufgeschrieben hat ist schon so korrekt.

der Habicht

Sporthabicht hat recht.

Der Prüfer hätte auch als BEMERKUNG schreiben können

"Abfahrgrenze bald erreicht" "Bremsbeläge kurz vor Verschleißgrenze"

 

Dem ist aber nicht so, sondern es sind Mängel und Mängel müssen abgestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von heinz4711

302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind.

Hier stellt sich doch eher die Frage, wie der serienmäßig vorgeschriebene Innenspiegel überhaupt abhanden kommen konnte.

am 16. Oktober 2008 um 20:31

Zitat:

303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, MUSS das ersetzt werden?

Das sagt ja wohl alles...

 

Sorry wie kann man ein Wischerblatt hinten, das im Baumarkt 2,99€ kostet und in 2 Minuten gewechselt ist NICHT auswechseln wollen??

 

Wer mit so einer Einstellung ein Auto besitzt sollte lieber auf ein Fahrrad umsteigen oder zu Fuß gehen...

Ganz einfach: die meisten Spiegel sind auf der Frontscheibe verklebt und wenn die Verklebung nicht mehr OK ist, genügt ein kleiner Schlag und die Dinger fallen ab. Kommt aber eigentlich nur bei älteren Fahrzeugen vor oder bei einem Frontscheibenwechsel, wenn der Spiegel dann nicht fettfrei oder bei zu tiefen Temperaturen verklebt wird.

Hallo, zxcoupe, bist mir gerade zuvorgekommen. Aber Deine Aussage ist vollkommen richtig und kann ich nur bekräftigen. Es gibt Leute, da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Ganz einfach: die meisten Spiegel sind auf der Frontscheibe verklebt und wenn die Verklebung nicht mehr OK ist, genügt ein kleiner Schlag und die Dinger fallen ab.

Sicherlich. Kann man aber auch wieder drankleben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von heinz4711

302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind.

Hier stellt sich doch eher die Frage, wie der serienmäßig vorgeschriebene Innenspiegel überhaupt abhanden kommen konnte.

Da es der Wagen der Tochter ist wurde der Spiegel bestimmt Zweckentfremdet, an Alle Autobauer baut endlich abnehmbare Innenspiegel für die Töchter in der Disco

 

( Heute is mal mein Scherztag)

am 16. Oktober 2008 um 20:47

@Peppenduster

Das mit dem Scherztag hast du ja schon im Baustellen "Fred" bewiesen. :D

Dabei kann die Dame "prima einparken". Schreibt sie jedenfalls.

Gruß

Frank

am 16. Oktober 2008 um 21:03

Man MUSS garkeinen der genannten Mängel abstellen !

Man kann stattdessen auch das Ding stilllegen / abmelden / ... !

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

@Peppenduster

Das mit dem Scherztag hast du ja schon im Baustellen "Fred" bewiesen. :D

Dabei kann die Dame "prima einparken". Schreibt sie jedenfalls.

 

Gruß

Frank

;)

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit