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Welche Risiken gehe ich bei ÜBERGABE OHNE VERKAUF AN WERKSTATT bzw. HÄNDLER ein?
Vorab sorry für meine für euch "Profis" vermutl. dämliche Frage (Seniorin ü70, Kfz-Dummie, Angsthase...).
Mein Uralt-Wagen (ohne TÜV, Reparatur f mich nicht mehr bezahlbar) soll von einem Profi, dem ich seit langem für vertrauenswürdig halte, abgeholt, dann sofort abgemeldet werden, die Schilder geschreddert, und er will ihn dann "zur Verwertung" an andere (vermutl. ausländ.) Händler weiter verkaufen. Die rd. 2-300€, die für mich dabei noch rausspringen, will er dann überweisen.
Ein Kaufvertrag mit mir kommt dabei, so verstand ich ihn, überhaupt nicht zustande - weder zwischen mir und ihm, noch zwischen mir und dem Käufer (von dem es mit dem Profi als Verkäufer dann auch keinen Kaufvertrag geben wird). Eine Bestätigung der Abmeldung gibt es ja wohl auch nicht mehr...
Ich muß somit wirklich alles abgeben (incl. sämtl. Schlüssel, Fahrzeugschein und -BRIEF!), und bekomme absolut nichts in die Hand.
Meine Fragen:
1. Kann mir irgendwas passieren (zB wenn Käufer illegal entsorgt - oder sonstwie Ungutes damit anstellt) - d.h. könnte ich ohne Kaufvertrag dann trotzdem noch immer haftbar zu machender Halter sein?
2. Falls ja, wie vermeide ich das?
3. Der Profi sagt, sobald ich Wagen u. Papiere an ihn übergeben habe (OHNE KAUFVERTRAG, wie gesagt! Warum er keinen will - k.A.), habe ich garantiert nichts mehr mit alledem zu tun - keinerlei Haftung.
Hat er damit Recht?
Vielen Dank jetzt schon für Rat und Hilfe! Wäre mir wirklich sehr viel wert, bin gerade so unruhig wie ratlos, möchte aber "meinen" Profi nicht noch weiter nerven mit meiner Unsicherheit. Bin ja drauf angewiesen, daß er mir Abmeldung, Abholung und Verkauf abnimmt.
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19 Antworten
Bitte ihn doch hier zu antworten. Dann können wir die Risiken besser einschätzen.
Zu 1: Ja, denn Du bist immer noch rechtlich die verantwortliche Halterin.
Zu 2: Einen seriösen Autoverwerter beauftragen.
Zu 3: Die Aussage ist falsch. Du haftest weiterhin.
Dein "Profi" ist meiner Meinung nach nicht vertrauenswürdig.
Hallo,
die ganze Sache wäre mir zu dobios.
Von mir bekäme er nur ein abgemeldetes
Fahrzeug !
Auf die 200 €bis 300 € kannst Du verzichten,
Hauptsache Du bis den Wagen los, wenn er nicht
zahlen sollte.
Gruss
summercap
Mir auch, denn wenn er den nicht abmeldet dann haftest du auch für alle Strafen die er damit einfährt.
Entweder du machst einen KV, eine Schenkung oder zumindest ein Übergabedokument mit Haftungsübernahme.
Besser ist du gibst das FZG zumindest schon mal abgemeldet an ihn ab. Bleibt nur noch die illegale Entsorgung als Risiko, denn ohne Verkaufs- oder Schenkungsnachweiß oder sonstigem Dokument bist du letzter Halter und haftest für die ordnungsgemäße Entsorgung.
Gib ihn doch besser gleich zum zertifiziertem Verwerter, der stellt dir auch gleich das passende Dokument aus und manche übernehmen auch die Abmeldung. Aber auch hier würde ich das lieber in die eigene Hand nehmen, dann weiß ich wenigstens das es auch erledigt ist.
Aber das hier klingt mir nach Schmu und sowas würde ich max. mit einem machen dem ich auch mein "Leben" anvertrauen würde
Danke für deine informative Antwort. Das Dumme ist, ich bin nicht mehr topfit u. kann die Abmeldung selbst nicht mehr erledigen, habe aber auch niemanden sonst. Eigentl. hatte ich mich nur DESHALB (und nicht wg. Verkauf) an ihn gewandt. Natürlich war ich froh, als er mir anbot, gleich auch den ganzen Verkaufskram zu erledigen, so daß ich "mit allem nichts mehr zu tun habe".
Ich kann es ihm also nicht abgemeldet übergeben.
Dein Tip m d "ÜBERGABEDOKUMENT" ist aber gut. Ich hatte mehrfach angesprochen, nichts i d Hand zu haben wg. evtller Haftung - er hat immer nur beschwichtigt. Kaufvertrag will er nicht, ok. Aber wenn er nicht mal die Übergabe mit Haftungsübernahme schriftl. bestätigen mag, verzichte ich lieber.
Weißt du, ob es irgendwo für sowas eine Vorlage/einen Beispieltext gibt?
Nochmals lieben Dank.
Du scheinst ja noch so fit zu sein dich im WWW zu bewegen.
Such dir einen zertifizierten Verwerter aus dem Netz und den rufst du an. Viele kommen und holen dein Auto und melden es auch ab. So würde ich das in deiner Situation machen und scheiß auf die angeblich versprochenen 3 Scheine die du vielleicht sowieso nie bekommen würdest.
Denn wer so das Thema aufzieht ist in meinen Augen schon nicht seriös und führt vielleicht böses im Schilde.
Muss nicht aber ich frag mich warum er keinen KV machen will, hat doch einen Grund.
...vermutl., weil er keine Haftung übernehmen will. Meine Situation magst du dir besser nicht vorstellen... - ich brauche halt jemanden vor Ort, und das wäre er. Denke, ich lasse doch mal das v dir angeregte Übergabedokument entscheiden.
Gibt es sowas irgendwo als pdf oder Beispieltext? Dankeschön.
An und für sich sind ja nur die Kennzeichen vom Wagen abzumontieren (vielleicht mit Hilfe eines Nachbarn/Bekannten).
Diese müssen mit dem KFZ-Schein zur Straßenverkehrsbehörde gebracht werden, so daß der Wagen mit Ausweisung des Personalausweises abgemeldet wird.
https://www.mobile.de/.../...ra%CC%88u%C3%9Ferungsanzeige-Formular.pdf
Lass ihn das ausfüllen und schenke ihm den Schrottkarren. Dann hast du Ruhe damit.
Zitat:
Lass ihn das ausfüllen ...
Dann aber anhand seines Personalausweises die Richtigkeit prüfen.
Danke, Paul aus Berlin. Sehr gut. (Nur eins nicht: Mein wunderbarer, unfaßbar treuer Toyota ist mit Sicherheit noch immer alles andere als ne Schrottkarre...! ;-)
Bin mal sehr, sehr gespannt, ob er das unterschreibt...
Eierlein2: Auch danke. Er ist mir bekannt - es braucht keinen PA.
Vielen lb. Dank an alle!
Meine Fragen sind beantwortet - und das in SO kurzer Zeit!
Nun weiß ich, wie ich das angehen werde.
Dieses Forum ist Gold wert...
Da wäre ich ganz vorsichtig, so manch vertraute Person hat sich hinterher als genau das Gegenteil herausgestellt.
Was passieren kann:
Er verkauft das Auto in deinem Namen bzw. in deinem Auftrag weiter und verschweigt die Mängel arglistig. Wenn der Verkäufer wegen dieser auf ihn zukommt, verweist er auf dich. Dann haftest du.
...danke. Hafte ich auch dann noch, wenn die Zulassungsstelle von mir per Fax eine (v. ihm bei Abholung unterschriebene) Veräußerungsanzeige erhalten hat?