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Welche SF Klasse habe ich?
Hallo,
Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.
Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.
Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?
Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:
An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..
Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!
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107 Antworten
Der Versicherer wird nach einer Vorversicherung fragen.
Da Dein letzter Vertrag in einer Schadenklasse geendet hat, ist er beim GDV gespeichert. Willst Du aufgrund 3-jähriger Fahrerlaubnis in der Klasse SF ½ anfangen und verschweigst die Vorsicherung wird es richtig teuer. Ich würde das nicht empfehlen.
Lies mal das hierzu.
Fragt der Versicherer allerdings "Bestand in dern letzten 2 Jahren....." musst Du den Vertrag natürlich nicht angeben.
Die Versicherer machen Großteiles keine GDV-Anfragen mehr (Früher Malusdatei).
Im Bericht von @gammoncrack steht
"Derzeit werden die Anzahl und der Inhalt der importierten Meldungen und Anfragen protokolliert und ein Jahr gespeichert". Deine Vertragsaufhebung ist mehr als 1 Jahr zurück?
Die meisten Fragen auch welche SF-Klasse war im Vorjahr. Da hattest Du keinen Vertrag!
Lass Dich aufgrund 3 Jahre Führerschein in SF 1/2 einstufen und gib keine Vorversicherung an.
@gammoncrack, was soll richtig teuer werden? Es gibt keine Strafen für falschen SFR. Das schlimmste was passieren kann ist, dass man ihm kündigt oder den Vertrag in die Schadenklasse "S" stuft.
Schon mal was von der Schadenklassendatei gehört, Gustav?
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 10. Mai 2016 um 09:29:07 Uhr:
Die Versicherer machen Großteiles keine GDV-Anfragen mehr (Früher Malusdatei).
Im Bericht von @gammoncrack steht
"Derzeit werden die Anzahl und der Inhalt der importierten Meldungen und Anfragen protokolliert und ein Jahr gespeichert". Deine Vertragsaufhebung ist mehr als 1 Jahr zurück?
Die meisten Fragen auch welche SF-Klasse war im Vorjahr. Da hattest Du keinen Vertrag!
Lass Dich aufgrund 3 Jahre Führerschein in SF 1/2 einstufen und gib keine Vorversicherung an.
@gammoncrack, was soll richtig teuer werden? Es gibt keine Strafen für falschen SFR. Das schlimmste was passieren kann ist, dass man ihm kündigt oder den Vertrag in die Schadenklasse "S" stuft.
Wenn Du meinst! Soll der TE es doch so machen wie Du es ihm vorschlägst.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 10. Mai 2016 um 09:29:07 Uhr:
Lass Dich aufgrund 3 Jahre Führerschein in SF 1/2 einstufen und gib keine Vorversicherung an.
Diese Aussage ist völlig richtig.
Zitat:
Das schlimmste was passieren kann ist, dass man ihm kündigt oder den Vertrag in die Schadenklasse "S" stuft.
Das hingegen ist vollkommener Unsinn.
Nicht immer selber Danke klicken!
Wenn der Versicherer clever ist, prüft er vorher die Schadenklassendatei und dann wird ihm der Vorvertrag angerechnet.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 10. Mai 2016 um 11:13:40 Uhr:
Wenn der Versicherer clever ist, prüft er vorher die Schadenklassendatei und dann wird ihm der Vorvertrag angerechnet.
Warum kannst Du eigentlich nicht einmal den Sabbel halten, wenn Du keine Ahnung hast?
Ach ja?
Für was gibts die Schadenklassendatei gleich nochmal?
Dir vorversicherung muss angegeben werden, auch unfällte evt der letzen 3 Jahre.
AUf deiner letzen Beitragrechnung steht wie du nun nach dem unfall gestuft bist.
Ich denke :
2014: SF 1/2
201$: Unfall
2015: Sf 0
2016 SF 1
wenn 2015 ununterbrochen versichert war, und du in SF 0 warst, wirst du von SF0 ind SF 1 gestuft.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 16:14:39 Uhr:
Dir vorversicherung muss angegeben werden, auch unfällte evt der letzen 3 Jahre.
AUf deiner letzen Beitragrechnung steht wie du nun nach dem unfall gestuft bist.
Ich denke :
2014: SF 1/2
201$: Unfall
2015: Sf 0
2016 SF 1
wenn 2015 ununterbrochen versichert war, und du in SF 0 warst, wirst du von SF0 ind SF 1 gestuft.
Er hatte vor 3 Jahren also etwa 2013 SF 1/2 + 1 Schaden und hat den Vertrag im gleichen Jahr beendet. Er würde also, wenn er die Vorversicherung nennt in Schadenklasse "S" eingestuft.
Sollte der neue Beginn vor dem 01.07. sein, kommt er zum 01.01.2017 (Bitte Ablauf immer den 01.01. nehmen) runter auf SF 1.
Beginnt er mit SF 1/2 so kommt er zum 01.01.2017 auch in SF 1!
Die Mehrprämie wäre, vorausgesetzt er hat dieses Jahr keinen Schaden, nur für das Restjahr. Ab 01.01.2017 zahlt er in beiden Fällen das selbe!
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 16:14:39 Uhr:
AUf deiner letzen Beitragrechnung steht wie du nun nach dem unfall gestuft bist.
Die wird es nicht geben.
Das Auto war Schrott und wurde abgemeldet.
Seit dem hatte er kein Auto mehr.
Tja wenn man nur halb mit liest :-D
Dann bekommt er nur SF 0 und muss die VORVERSICHERUNG angeben, sonst wäre das BETRUG!
Evt stuft die neue Versicherung auch anders ein in SF S , die haben ihre eigene Rückstufungs tabelle. aufpassen
@
Robinhoo7 du musst SF 0 angeben, und bitte nicht lügen, wenn es raus kommt wird es teuer.
, in 2017 kommst du in SF 1/2 dann.
Von SF 0 kommst du dann 2017 in SF 1, wenn vor dem 01.07.16 angemeldet wird
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 16:50:53 Uhr:
Von SF 0 kommst du dann 2017 in SF 1, wenn vor dem 01.07.16
angemeldetversichert wird
Habs mal richtig gestellt