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Welche Verlängerungs-Garantie nach 4 Jahren?
Hallo,
meine Mutter hat in den letzten 4 Jahren einen Golf 6 finanziert und dabei das Paket mit Prämie-Light und Neuwagen-Garantieverlängerung auf 4 Jahre gehabt.
Jetzt hat sie beim ihrem Händler ein weiteres Jahr Garantie abgeschlossen. Es wurde ihr gesagt, danach wäre Schluss und keine Verlängerung möglich.
Nun weiß ich, dass diese Versicherungen im VW-Konzern sich ab und zu ändern.
Ich persönliche habe die Skoda-Lifetime Garantie, die man nach 2 Jahren für 2 Jahre und dann unendlich jeweils für 1 Jahr verlängern kann. Nach 5 Jahren oder 100kkm gibt es Einschränkungen, was versichert ist.
Wie ist das nun beim Golf 6 meiner Mutter?
Sie hat jetzt eine "Gebrauchtwagen-Garantie: Lautzeit 12 Monate" abgeschlossen. Mit automatischer Verlängerung, also nix mit Schicht!
Als Abschlussbedingung steht nur was davon, dass das Fahrzeug max. 5 Jahre alt sein darf und 100kkm gelaufen haben kann.
In einem Werbeblättchen, was einem Schreiben der VW-Versicherung beilag, steht auch etwas von Anschluss-Versicherung, aber unter der Bedingung, dass man vorher Prämie-Light hatte.
Auf den Webseiten vom VVD und VW wird nicht klar, ob man die Neuwagen-Anschlussgarantie auf 5 Jahre verlängern kann oder ob das schon innerhalb der ersten 2 Jahre gemacht werden muss und was nach den 4 oder 5 Jahren für eine Anschluss-Versicherung verfügbar ist.
Da ich befürchte, dass der Verkäufer beim Händler keine Ahnung hatte, würde ich gerne wissen:
Welche Optionen hat man nach 4 Jahren Prämie-Light-Paket nach Finanzierung beim Golf 6?
Gibt es nur eine, diese "Gebrauchtwagen-Garantie"?
Oder gibt es noch eine "Neuwagen-Garantieverlängerung", zumindest für das 5. Jahr?
Bezahlt hat sie für die Gebrauchtwagen-Garantie für einen 59kw 1.4er 279 Euro.
Vielen Dank und Gruß
Andreas
Beste Antwort im Thema
Es kommt darauf an, was in den Bedingungen der Anschlussgarantie stand:
In den Bedingungen der Anschlussgarantie ab dem 01.01.2011 steht beispielsweise, dass die sich automatisch um jeweils ein Jahr verlängert (als sogenannte Funktionsgarantie).
Eine normale, für auf insgesamt 4 Jahre geltende Anschlussversicherung nach 4 Jahren um ein weiteres Jahr (unter gleichen Bedingungen) zu verlängern geht m.E. nicht.
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19 Antworten
Du schreibst zwei unterschiedliche Dinge: zuerst schreibst Du, dass deine Mutter die Grantieverlängerung abgeschlossen hat - also für das 5. Jahr (da sind dann aber schon einige Einschränkungen drin, wie es in den Vers.-Bedingungen steht)
Im 3. Absatz steht sie hat jetzt auch noch eine Gebrauchtwagen-Garantie 12 Monate abgeschlossen.
Dann hat sie jetzt zwei Dinge für den gleichen Zeitraum?
Die Neuwagen Anschlußgarantie kann man bis auf 5 Jahre verlängern. Hab ich auch gemacht. Aber es sind eben durch die Verlängerung heftige Einschränkungen vorhanden. Dichtungen usw. . Steht aber alles in den Versicherungsbedingungen
Eigentlich sollte jeder Händler mindestens einen Mitarbeiter haben der sich mit sowas auskennt. Ansonsten direkt beim VVD anrufen. Ist wohl das Sicherste
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Du schreibst zwei unterschiedliche Dinge: zuerst schreibst Du, dass deine Mutter die Grantieverlängerung abgeschlossen hat - also für das 5. Jahr (da sind dann aber schon einige Einschränkungen drin, wie es in den Vers.-Bedingungen steht)
Im 3. Absatz steht sie hat jetzt auch noch eine Gebrauchtwagen-Garantie 12 Monate abgeschlossen.
Sie hat nach einer Garantie-Verlängerung gefragt und diese "Gebrauchtwagen-Garantie 12 Monate" bekommen.
Ich versuche halt herauszufinden, ob dies falsch war und es eine Neuwagenanschluss-Garantie für das 5. Jahr als Verlängerung gegeben hätte.
Und was der Unteschied gewesen wäre bezüglich Leistung und Preis.
Es kommt darauf an, was in den Bedingungen der Anschlussgarantie stand:
In den Bedingungen der Anschlussgarantie ab dem 01.01.2011 steht beispielsweise, dass die sich automatisch um jeweils ein Jahr verlängert (als sogenannte Funktionsgarantie).
Eine normale, für auf insgesamt 4 Jahre geltende Anschlussversicherung nach 4 Jahren um ein weiteres Jahr (unter gleichen Bedingungen) zu verlängern geht m.E. nicht.
Habe heute noch mal mit der VVD-Hotline zu den Anschlussversicherungen gesprochen.
Ist alles ok.
Die Neuwagen-Anschlussversicherung gibt es nur ein mal entweder 1, 2 oder 3 Jahre lang.
Bei meiner Mutter eben 2 Jahre.
Danach gibt es die Funktionsgarantie, die aber im Prinzip der Gebrauchtwagen-Garantie entspricht.
Diese kann beliebig verlängert werden und bietet volle Funktionsgarantie.
Das, was es früher als Baugruppen-Garantie nach 5 Jahren oder 100kkm gab, gibt es wohl seit 2011 nicht mehr.
Alles gut. :-)
Nein, die Funktionsgarantie hat einige wichtig Ausschlüsse. Schau Dir einfach unter den Versicherungsbedingungen unter "III. Was ist nicht versichert" die Einzelheiten an.
Die Bedingungen der Funktionsgarantie im Anschluss an die Anschlussgarantieversicherung ab 01.2011 sind schon besser, als bei der üblichen Perfect Car Gebrauchtwagengarantie:
Bis 100000km oder 10 Jahre gibt es keine Zuzahlung.
Von 100000km bis 200000km oder 10Jahre zahlt man eine feste Selbstbeteiligung von 150€ pro Schadenereignis.
Da kommt die Gebrauchtwagengarantie m.E. nicht annähernd mit.
Hallo meine Herren,
ich hab mal ne Frage :-) Mein Golf Variant BJ 2011 160PS 1.4TSI hat jetzt 35TKM runter und es Steht die Verlängerung der GebruachtwagenGarantie von VW ins Haus.
Die Herren wollen für 12 Monate 591taken... ist das ein normaler Preis? Gibt es Versicherungen wo man eine solche Garanitieleistung abschliessen kann?
Schon jemand Erfahrung mit der DEVK die bietet sowas wohl auch an.
Mir wurde eine Garantieverlängerung von der Volkswagenversicherung
für ca. 280€ angeboten, G6 Kombi, 1,6l, TDI, 42000km, BJ 2011 auch für 12 Monate.
DEVK war glaub ich ohne VW-Werkstattbindung, es muss nur eine Meisterwerkstatt sein.
Repair protect finde ich sehr interessant...
Bruder hat die devk. Bei ihm hatte sich der abgaskrümmer verzogen. Ergo ist der stehbolzen gebrochen. Angebot zur devk und nach maximal 2 tagen war die rep freigabe da.
Mein golf ist auch bei der devk versichert. Bin sehr zu frieden.
Bei der DEVK Reparaturkostenversicherung gibt es aber einen Monat und 1000Km Wartezeit, man hat je Schadensfall mindestens 150 Euro Selbstbeteiligung und pro Versicherungsjahr ist die Erstattungsleistung auf 7000 Euro begrenzt.
Zitat:
@bernd-tsi schrieb am 20. Juni 2015 um 01:22:11 Uhr:
Bei der DEVK Reparaturkostenversicherung gibt es aber einen Monat und 1000Km Wartezeit, man hat je Schadensfall mindestens 150 Euro Selbstbeteiligung und pro Versicherungsjahr ist die Erstattungsleistung auf 7000 Euro begrenzt.
Es Heisst entweder einen Monat oder 1000km ( hab die Best Auto Garantie der DEVK)
Das gute daran ist, das ich sie bis 150tkm oder bis zu einem alter des Wagens von 10 Jahren laufen lassen kann.
Den Rest vom dem was du geschrieben hast ist vollkommen richtig.
Meine habe ich ein Jahr jetzt und werde sie noch ein Jahr laufen lassen ( hab jetzt 122tkm runter).
Ich bezahle im Jahr 297€ und habe 100% Lohnkosten und 40% Material kosten, die erstattet werden.
Hab sie schon einmal in Anspruch genommen und kann mich mit der Abwicklung nicht beklagen.
MfG
Zitat:
@GolfCR schrieb am 20. Juni 2015 um 09:33:07 Uhr:
Meine habe ich ein Jahr jetzt und werde sie noch ein Jahr laufen lassen ( hab jetzt 122tkm runter).
Ich bezahle im Jahr 297€ und habe 100% Lohnkosten und 40% Material kosten, die erstattet werden.
Hab sie schon einmal in Anspruch genommen und kann mich mit der Abwicklung nicht beklagen.
MfG
ja aber laut neuen AGBS sind nun auch die Lohnkosten gestaffelt- das ist bei Repair Protect nicht so. Iwie sind mir die sympathischer... :-S
...sowie 150 Euro SB bei der devk... ein No-Go...