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Welche Wallbox?
Hallo zusammen,
Frage an die Hybrid Nutzer, welche Wallbox nutzt ihr?
Habt ihr Erfahrungen mit Abrechnung des privaten Stroms bei Nutzung einees Firmenwagens?
36 Antworten
Ich würde immer eine Box nehmen, die die Stromabnahme selber zählen kann.
Als ich meine angeschafft habe, war die Auswahl da gar nicht so groß. Habe von Elli den ChargerPro (ist zwar von VW, stört den BMW aber nicht im geringsten). Kann via App und über Karten gestartet werden.
In der App kann ich mir exakt die Ladeverläufe mit Datum, Uhrzeit und Stromenge anzeigen lassen und finanzamtskonform Downloaden.
Wie du den privaten Ladestrom mit deinem AG abrechnest, solltest du mit diesem klären. Bei einem PHEV reicht wahrscheinlich ohnehin die Pauschale von 15 Euro mtl., so dass man den Abrechnungsaufwand nicht betreiben muss.
Für richtige Elektrofahrzeuge läuft das bei uns über einen Eigenbeleg und dem Auszug der Wallbox.
Es kann aber sein, dass dein AG ganz andere Vorgaben hat. Bei Elli Wallboxen ist zum Beispiel eine vollautomatische Erstattung von privatem Ladestrom möglich.
Wichtig für die Wallbox: achte darauf, dass diese einen sog. MID-Zähler hat, eichrechtkonform muss es aber nicht sein.
du kannst jede nehmen. Ich würde allerdings einen eigenen Stromzähler vorschalten. Das hilft bei der Abrechnung.
Ob 11 oder 22 kW ist egal, da du sowieso privat nur 11kW genehmigt bekommt.
Wenn du allerdings ein E-Fahrzeug planst und eine große PV-Anlage hast, kann 22kW ev. doch Sinn machen.
An sonsten sind die Stecker alle sowieso gleich. Guck, dass das mitgelieferte Kabel lang genug ist, um auch enstspannt auf dem Boden liegen zu können.
Ev. gibt es auch Stromanbieter, die dir mit einem Stromvertrag auch direkt eine Wallbox zum 0-Tarif anbieten.
Installation etc. sind mir ca. 3000€ zu veranschlagen. Muss ein Elektrikter machen.
Wenn der Strom aus dem Haus gelegt wurde, lass dir auch direkt eine Mehrfachsteckdose 230V setzen. Die kann man immer brauchen.
Zitat:@RPGamer schrieb am 6. April 2025 um 22:17:23 Uhr:
Wie du den privaten Ladestrom mit deinem AG abrechnest, solltest du mit diesem klären. Bei einem PHEV reicht wahrscheinlich ohnehin die Pauschale von 15 Euro mtl., so dass man den Abrechnungsaufwand nicht betreiben muss.
Zitat:
Es kann aber sein, dass dein AG ganz andere Vorgaben hat. Bei Elli Wallboxen ist zum Beispiel eine vollautomatische Erstattung von privatem Ladestrom möglich.Wichtig für die Wallbox: achte darauf, dass diese einen sog. MID-Zähler hat, eichrechtkonform muss es aber nicht sein.
Danke für die Antwort. Ich verstehe richtig, dass der Arbeitgeber beim PHEV 15 € Steuerfrei als pauschale dem Dienstwagennutzer zur Verfügung stellen kann.
Weit komme ich damit ja aber nicht, oder habe ich einen Denkfehler?
Verbrauch wird beim 530e kombiniert von ca. 22 kwh/100 km angegeben. Mein Stromtarif hat einen Arbeitspreis von 23 Ct. Je kwh. Somit komme ich nur 300 km je Monat für die Pauschale von 15 €?
Wie handhabt ihr dies bzw. welche Regelung sind hier üblich?
Also wir haben zu Hause eine Wallbox von Heidelberg Amperfied installiert, sind sehr zufrieden damit. Preis/Leistung passt, App ist sehr simpel und über diese können wir von 3,6kwh bis 11kwh einstellen, praktisch wenn man eine PV Anlage hat und aus dem Überschuss laden möchte.
Zitat:
@BMWHans1 schrieb am 7. April 2025 um 14:47:50 Uhr:
Danke für die Antwort. Ich verstehe richtig, dass der Arbeitgeber beim PHEV 15 € Steuerfrei als pauschale dem Dienstwagennutzer zur Verfügung stellen kann.
Korrekt, der Arbeitgeber kann steuerfrei folgende Pauschalen monatlich auszahlen:
30 Euro monatlich für rein elektrisch betriebe Fahrzeuge (BEV)
15 Euro monatlich für Plug-In Hybride (PHEV)
Sollte KEINE zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber (theoretisch) zur Verfügung stehen, können sogar folgende Pauschalen ausgezahlt werden:
70 Euro monatlich für BEV,
35 Euro monatlich für PHEV
Ein vorgeschalteter (Drehstrom)zähler vor der Wallbox kostet nur unnötig Geld. Ein MID-Zähler in der Wallbox reicht für die Abrechnung mit dem AG nach heutigem Stand aus - sofern dieser das akzeptiert.
Stichwort "Überschussladen": 3,6kW ist ganz schön viel, ich würde eine nehmen, die einphasig bis 6A runtergehen kann, also 1 * 6A * 230V = 1,4kW, so kann man den Überschuss länger ausnutzen.
Einen MID Zähler in der Wallbox oder einfach einen MID-Zähler direkt vor die Wallbox geschaltet sind das richtige Vorgehen. Ein MID-Zähler kostet um die 50 Euro, dafür kann man die günstigste Wallbox nehmen. Wichtig: Um den Zähler für Abrechnungszwecke nutzen zu dürfen, muss dieser beim Eichamt gemeldet werden! Quartalsweise erstelle ich mit dem Arbeitspreis meines aktuellen Stromtarifs eine Abrechnung und reiche diese mit einem Foto des Zählerstandes als Nachweis beim Arbeitgeber als Auslagenersatz ein. Quartalsweise sprechen wir hier von Beträgen von über 200 Euro. 15€/Monat sind natürlich in keiner Art und Weise ausreichend, wenn man den Wagen tatsächlich jeden Tag zuhause laden möchte und viel elektrisch bewegt. Hier sieht man aber ein schönes Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber durch seine Bürokratie die eigentlichen Ziele der elektrischen Nutzung durch viel zu niedrige Pauschalen konterkariert. An der Arbeit lade ich natürlich auch jeden Tag, so dass das Fahrzeug bei jedem Start vollgeladen ist und das Maximum an elektrischer Reichweite erreicht wird.
Zitat:
@Dominik79 schrieb am 8. April 2025 um 09:06:53 Uhr:
Hier sieht man aber ein schönes Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber durch seine Bürokratie die eigentlichen Ziele der elektrischen Nutzung durch viel zu niedrige Pauschalen konterkariert.
Wird jetzt Off-topic, aber das sehe ich (als Fuhrparkverantwortlicher) etwas anders. Die Pauschalen bekommen bei uns pauschal nur noch Mitarbeiter mit PHEV. Und von den meisten weiß ich, dass diese die Autos selten bis gar nicht zu Hause laden (sondern nur in der Firma oder selten mal öffentlich).
Wer einen BEV hat, würde die Pauschale nur bekommen, wenn er eine geeignete Lademöglichkeit zu Hause nachweisen kann. Wer keine Wallbox hat, bekommt damit pauschal nichts - da in der Regel niemand einen 230V-Ladeziegel zu seinem BEV mitbestellt. Diese MA laden dann für teures Geld auf Firmenkosten an der Ladesäule vor der Haustür, warum soll ich denen zusätzlich noch 30 Euro mtl. überweisen?
Zum Glück sind das bei uns aber nur sehr wenige, die meisten Laden zu Hause mit Wallbox und rechnen verbrauchsgenau (quartalsweise) per Privatrechnung an die Firma ab (Auflistung der Ladevorgänge aus der Wallbox + "Rechnungsdokument" mit Gesamtsumme aus kWh x Strompreis). Hier brauchts keine Pauschale.
Zitat:
Einen MID Zähler in der Wallbox oder einfach einen MID-Zähler direkt vor die Wallbox geschaltet sind das richtige Vorgehen. Ein MID-Zähler kostet um die 50 Euro, dafür kann man die günstigste Wallbox nehmen. Wichtig: Um den Zähler für Abrechnungszwecke nutzen zu dürfen, muss dieser beim Eichamt gemeldet werden! Quartalsweise erstelle ich mit dem Arbeitspreis meines aktuellen Stromtarifs eine Abrechnung und reiche diese mit einem Foto des Zählerstandes als Nachweis beim Arbeitgeber als Auslagenersatz ein. Quartalsweise sprechen wir hier von Beträgen von über 200 Euro. 15€/Monat sind natürlich in keiner Art und Weise ausreichend, wenn man den Wagen tatsächlich jeden Tag zuhause laden möchte und viel elektrisch bewegt. Hier sieht man aber ein schönes Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber durch seine Bürokratie die eigentlichen Ziele der elektrischen Nutzung durch viel zu niedrige Pauschalen konterkariert. An der Arbeit lade ich natürlich auch jeden Tag, so dass das Fahrzeug bei jedem Start vollgeladen ist und das Maximum an elektrischer Reichweite erreicht wird.
Zwei kurze Fragen dazu...
1. Welcher externe MID-Zähler ist in der Preisregion von 50 Euro empfehlenswert?
2. Der externen MID-Zähler muss beim Eichamt gemeldet werden?
Das ist doch gerade der Unterschied zum eichrechtkonformen Zähler...
Viele Grüße
Im Grunde egal welcher Zähler. Beispielsweise dieser hier: ORNO OR-WE-520 für aktuell ca. 40 Euro.
"Nach §25 des deutschen Eichgesetzes dürfen zur Stromabrechnung nur geeichte Zähler verwendet werden.
MID-Zähler benötigen keine nachträgliche Eichung mit Eichmarke, sondern entsprechen geeichten Zählern durch die
MID-Prüfung und eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers. Nach §19 des deutschen Eichgesetzes ist die Verwendung nicht geeichter Stromzähler zur Stromabrechnung eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden kann."
Aber:
"Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt."
Also besteht tatsächlich seit Anfang des Jahres keine Meldepflicht mehr. Wieder was gelernt.
Ich bleibe dabei: nimm eine Wallbox MIT einem integriertem MID-Zähler - und stelle sicher, dass die Wallbox entsprechende Belege, idealerweise als PDF erzeugen kann.
Solltest du vorhaben mit der Wallbox perspektivisch nicht nur den Firmenwagen, sondern auch noch weitere Fahrzeuge zu laden, dann achte auf Benutzersteuerung über RFID-Karten und natürlich, dass die Belege der Wallbox zwischen den Ladevorgängen der unterschiedlichen Nutzern/Karten trennt.
Dann hast du grundsätzlich alles, was du für die ordentliche Abrechnung mit dem AG brauchst. Aber: der AG kann das eben auch gänzlich anders handhaben, wenn er möchte.
Was spricht denn konkret gegen die Kombi aus Wallbox und externem MID-Zähler?
Meine Idee ist eine Kraftstrom-Steckdose 11 kw/16 A mit vorgeschaltetem exteren MID-Zähler installieren zu lassen und eine mobile Wallbox wie z. B. Go-e Charger flex anzuschaffen. Abrechnung dann wie beschrieben über den AG.
Zitat:
@Schwarzer_Bomber schrieb am 8. April 2025 um 15:15:02 Uhr:
Was spricht denn konkret gegen die Kombi aus Wallbox und externem MID-Zähler?
Meine Idee ist eine Kraftstrom-Steckdose 11 kw/16 A mit vorgeschaltetem exteren MID-Zähler installieren zu lassen und eine mobile Wallbox wie z. B. Go-e Charger flex anzuschaffen. Abrechnung dann wie beschrieben über den AG.
Spricht nichts dagegen.
Zitat:
@Schwarzer_Bomber schrieb am 8. April 2025 um 15:15:02 Uhr:
Was spricht denn konkret gegen die Kombi aus Wallbox und externem MID-Zähler?
Meine Idee ist eine Kraftstrom-Steckdose 11 kw/16 A mit vorgeschaltetem exteren MID-Zähler installieren zu lassen und eine mobile Wallbox wie z. B. Go-e Charger flex anzuschaffen. Abrechnung dann wie beschrieben über den AG.
Das akzeptiert mein AG, angeblich in Absprache mit dem Steuerbüro, nicht. Schliesslich kann man an so eine Dose auch was Anderes als den Firmenwagen klemmen.