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Welchen Anhänger darf mein Auto ziehen? (Zuggewicht, Gesamtgewicht, Anhängelast)
Hallo Zusammen,
mir fehlt der Überblick und ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Wir wollen einen Wohnwagen kaufen und mit unserem Ford Tourneo Grand Connect ziehen:
Zugfahrzeug:
zul. ges. Gewicht: 2300 kg
Leergewicht: 1609 kg
Anhängelast: 1150 kg
Tech. zul. ges-masse d. Zugkombination: 3145 kG.
Auf was bezieht sich die zulässige Gesamtmasse vom Zug? Auf das zul. Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht, was das Gespann vollbeladen wiegt?
1.) Was darf hier aus technischer Sicht der Anhänger (Wohnwagen) leer und vollbeladen wiegen?
2.) Zu mir: Bis wann reicht Führerschein Klasse B, B96 oder muss es BE sein?
DANKE!
Beste Antwort im Thema
Der Anhänger darf max 1150 Kg wiegen, wenn du ihn ankuppelst. Ob er dabei leer ist oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn du das Auto auch noch beladen möchtest, so muss das Gesammte aktuelle Gewicht unter dem Zuggesammtgewicht bleiben.
Für deinen Führerschein der Klasse B darf er ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 1200 Kg haben, da du in der Kombination sonst über die 3,5 Tonnen kommen würdest. Hier ist das reale Gewicht erst mal egal.
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48 Antworten
Der Anhänger darf max 1150 Kg wiegen, wenn du ihn ankuppelst. Ob er dabei leer ist oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn du das Auto auch noch beladen möchtest, so muss das Gesammte aktuelle Gewicht unter dem Zuggesammtgewicht bleiben.
Für deinen Führerschein der Klasse B darf er ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 1200 Kg haben, da du in der Kombination sonst über die 3,5 Tonnen kommen würdest. Hier ist das reale Gewicht erst mal egal.
Wie errechnest Du 3145 Kg?
Das Gesamtgewicht Deines Fahrzeugs gibst Du mit -2300 -Kg an.
Wenn Du eine Brutto Anhängelast von -1150- Kg hast,
wäre das ein Gesamtgewicht des "Zuges" von -3450- Kg.
Die mögliche Anhängelast setzt sich zusammen aus dem Leergewicht
des Anhängers und dem Gewicht seiner Beladung. max. 1150 Kg.
Nun kommt noch Dein Führerschein in die Rechnung .
Darfst Du überhaupt mit Anhänger fahren/ oder welches Maximalgewicht
darf Dein Zug haben. Diese Zahlen sind unbedigt einzuhalten.
Meine Führerscheine sind über 50 Jahre alt, somit sind mir die
aktuellen Gesetze und Bestimmungen Diesbezüglich nicht mehr bekannt.
Doch mit den Zahlen müßte es so hinkommen.
Die 3145 kg kommen vom Fahrzeugschein :
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 8. Juni 2020 um 10:08:57 Uhr:
Der Anhänger darf max 1150 Kg wiegen, wenn du ihn ankuppelst. Ob er dabei leer ist oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn du das Auto auch noch beladen möchtest, so muss das Gesammte aktuelle Gewicht unter dem Zuggesammtgewicht bleiben.
Für deinen Führerschein der Klasse B darf er ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 1200 Kg haben, da du in der Kombination sonst über die 3,5 Tonnen kommen würdest. Hier ist das reale Gewicht erst mal egal.
Moin,
super, es lichtet sich so langsam. Also bezieht sich das "Zuggewicht" auf das tatsächliche Gewicht vom Auto + Anhänger und ist hier aufgrund der Fahrzeugeigenschaften auf 3,1t begrenzt.
Also darf der Wohnwagen leer 1,0t wiegen und durchaus 1,2t zgG haben für meine Klasse B. Wiegt er leer 1,0t und hat aber 1,5t zgG brauche ich B96 (bis 4,25t) bzw. BE (3,5+3,5). Richtig?
Zitat:
@Tillamook schrieb am 8. Juni 2020 um 11:33:10 Uhr:
Also darf der Wohnwagen leer 1,0t wiegen und durchaus 1,2t zgG haben für meine Klasse B. Wiegt er leer 1,0t und hat aber 1,5t zgG brauche ich B96 (bis 4,25t) bzw. BE (3,5+3,5). Richtig?
Richtig
Kurz gesagt, für den Führerschein zählen immer die im Schein angegeben Werte.
Möchte ich diese Werte aber einhalten, so geht es dabei um das tatsächliche Gewicht.
Kleiner Tipp. Mach nicht den B96 sondern wenn gleich den BE. Irgendwann hast du ein anderes Auto und darfst den Anhänger wieder nicht ziehen und zahlst dann den richtigen FS.
Das wird eine krumme Rechnung,
Gesamtgewicht Zugmaschine 2.300 Kg
Leergewicht dto. 1.609 Kg
Anhängelast 1.150 kg
Leergewicht + Anhängelast = 2.759 kg. Dann darfst Du Dein
Fahrzeug noch mit maximal = 386 Kg beladen, um das
Zug Gesamtgewicht von 3145kg nicht zu überschreiten.
Das ist bei dieser Kombination unbedingt einzuhalten.
So berichtige ich meinen Post von vorhin.
Zitat:
@Tillamook schrieb am 8. Juni 2020 um 11:33:10 Uhr:
super, es lichtet sich so langsam. Also bezieht sich das "Zuggewicht" auf das tatsächliche Gewicht vom Auto + Anhänger und ist hier aufgrund der Fahrzeugeigenschaften auf 3,1t begrenzt.
Also darf der Wohnwagen leer 1,0t wiegen und durchaus 1,2t zgG haben für meine Klasse B. Wiegt er leer 1,0t und hat aber 1,5t zgG brauche ich B96 (bis 4,25t) bzw. BE (3,5+3,5). Richtig?
Richtig, wenn man den kompletten Zug auf die Waage stellt darf er nicht mehr als 3145kg wiegen.
Aber wie du das Gewicht aufteilst ist dir überlassen, das was mehr in den Hänger kommt muss eben beim Zugwagen abgezogen werden, ein Spiel mit der Beladung.
Und wie schon empfohlen, mach den BE. Denn dann entfallen alle Berechnungen und es zählen nur noch zwei Werte, Zugfahrzeug max 3,5t und Hänger max 3,5t. Mit dem B96 kannst du schon Probleme bekommen selbst wenn es das gleiche Modell ist, anderes Modelljahr, andere Motorisierung usw und schon liegt man bei über 4,25t und fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
@TE: Einiges war richtig erklärt, aber auch manches falsch. Ich versuche es nochmal verständlich aufzudröseln.
Zwei separate Fälle musst Du betrachten, einmal die zulassungsrechtliche Seite und einmal die fahrerlaubnisrechtliche Seite.
Zum Zulassungsrecht: Du darfst einen Anhänger anhängen, der eine zGm von 1.150 kg hat, das sagt Deine Zulassung aus. Wenn Du diese Masse ausnutzen willst, darfst Du das Zugfahrzeug nicht voll beladen, da dieses durch die Zuggesamtmasse limitiert wird, in diesem Fall dürftest Du ins Zugfahrzeug noch 386 kg zuladen.
Zum Fahrerlaubnisrecht: Du darfst einen Anhänger anhängen, welcher 1.200 kg zGm hat, da die Klasse B eine Zuggesamtmasse von 3.500 kg hat.
Zusammenfassend gesagt darf der Wohnanhänger maximal 1.150 kg wiegen bzw. in dem Fall, wo Du das Zugfahrzeug voll beladen willst, eben nur noch 845 kg.
Bedenke, dass es bei Wohnwagen keine in der ZB I angegebenes Leermasse gibt, sondern nur eine Gesamtmasse.
Alles verstanden?
Moin Gardiner (und die anderen Vorschreiber),
alles verstanden ( hoff ich ) ...
Gesamtmasse ist nicht das selbe wie zulässiges Gesamtgewicht, richtig? Ersteres ist das, was der Wohnwagen/Anhänger unbeladen auf der Waage bringt und letzteres ist das, was der Wohnwagen/Anhänger vollbeladen als gesamtes wiegen darf, bevor die Achsen etc. nachgeben?!
PS: Hab mit einer Fahrschule telefoniert, ich mach BE nach. Ging 15 Jahre ohne, aber jetzt komme ich nicht mehr dran vorbei. Auch zukünftig vielleicht nicht die dümmste Wahl, da Fahrzeuge ja allgemein eher größer und schwerer werden (SUVs...)
Hallo@Tillamook , wenn Du Dein Anliegen von vorn herein
deutlich gemacht hättest, wäre Hilfe für Dich leichter gewesen.
Ein Wohnwagen, wie schön......
Zitat:
@Tillamook schrieb am 8. Juni 2020 um 15:54:24 Uhr:
Gesamtmasse ist nicht das selbe wie zulässiges Gesamtgewicht, richtig? Ersteres ist das, was der Wohnwagen/Anhänger unbeladen auf der Waage bringt und letzteres ist das, was der Wohnwagen/Anhänger vollbeladen als gesamtes wiegen darf, bevor die Achsen etc. nachgeben?!
Hihi, irgendwie hab ich die Frage erwartet. Das Thema ist so alt wie die physikalischen Einheiten selbst. Ich stelle im Job freudigerweise fest, dass die Leute aus den östlichen Bundesländern hier genauer sind als jene welche aus den westlichen Ländern. Also: Ne Masse ist in kg angegeben, und eine Waage, so man denn mit dem Fahrzeug drauf fährt, zeigt mal Kilogramm an, also eine Masse. In den (neuen ) Fahrzeugpapieren steht dann auch immer eine Masseangabe drin, was auch richtig ist. Das war nicht immer so. Früher stand gern auch was von "Gewicht" drin, alle wussten, was gemeint ist, gleichwohl ist es technisch falsch. Gewicht ist eine Kraft und errechnet sich aus Masse x Erdbeschleunigung, Einheit ist beispielsweise N (Newton). Selbst meine Pro's an der Uni hatten seinerzeit das Talent, von Gewicht zu reden und Masse zu meinen, aber das ist wohl akademische Korinthenkackerei.
Also, um Deine Frage zu beantworten: Richtig erkannt, wenn Dein Wohnwagen eine Gesamtmasse von beispielsweise 1.100 kg hat, dann mag das unter irdischen Bedingungen sicher einem Gewicht von rund 11.000 N entsprechen. Mit letzterem kann wohl kaum jemand was anfangen, also leben wir damit, dass die Termini Masse und Gewicht in der Praxis oftmals gleichgesetzt werden. Ich hab es aufgegeben, die Leute diesbezüglich zu belehren, und spreche je nach Fasson auch gern mal vom Gesamtgewicht, dem Leergewicht oder dem Zuggesamtgewicht, wohlwissend, dass das mal physikalisch Blödsinn ist.
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 8. Juni 2020 um 19:44:57 Uhr:
Hallo@Tillamook , wenn Du Dein Anliegen von vorn herein
deutlich gemacht hättest, wäre Hilfe für Dich leichter gewesen.
Ein Wohnwagen, wie schön......
Welche Info hat dir denn gefehlt?
Zitat:
@gardiner schrieb am 8. Juni 2020 um 14:07:15 Uhr:
Zum Zulassungsrecht: Du darfst einen Anhänger anhängen, der eine zGm von 1.150 kg hat, das sagt Deine Zulassung aus.
Das stimmt nicht.
Er darf limitiert durch die Anhängelast einen Anhänger mit maximal 1.150 kg Masse an seinen Ford anhängen, dabei ist es egal wie hoch die zulässige Gesamtmasse (zGm) ist.
Bei der Anhängelast zählt immer nur die tatsächliche angehängte Masse.
Er darf auch einen 3,5 t zGm Tridem an seinen Ford hängen, solange die tatsächliche Masse 1.150 kg nicht überschreitet (also der Anhänger beispielsweise leer ist).
Fahren allerdings, darf er obigen Tridem nur mit Führerscheinklasse BE.
@Tillamook: Woher kommen die 3145 kg? Woraus hast du die errechnet?