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Welchen Kühlerlüfter bei AHK nachrüsten?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 14. März 2011 um 10:48

Hallo Forum,

wer hat Zugang zu den Mercedes Informationssystemen und verrät mir, welcher Kühlerlüfter beim Betrieb mit AHK vorgesehen ist?

S211, E220 cdi, gebaut November 2004.

2.1: 0710

2.2 960

Fahrzeug ID: WDB2112061A782311

Danke & viele Grüße,

hascii

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

 

EIN VERGRÖSSERTER LÜFTER IST EIN ABSOLUT NOTWENDIGES MUSS !!!!!

Na, dann habe ich wohl jahrelang mit einem Wunderauto meinen Hänger gezogen!!! ;)

Nebenbei:

Ist ein 2-tonner und gelegentlich hatte ich ihn schon richtig mit Bauschutt voll sodass die Kapazität voll ausgeschöpft war!

Und von einer erhöhten Motortemperatur war niemals auch nur das Leiseste zu merken - und glaub mir, ICH achte auf sowas!

Aber wie ich schon schrieb:

Ich bin mit 2 to im Kreuz natürlich NICHT über den Gotthardpass gefahren sondern lediglich einige Kilometer zur Deponie.

DAS allerdings sowohl durch die Stadt als auch über Land!!!

Also, bitte nicht übertreiben mit der Päpstlichkeit!

Aus diesem Grund habe ich zu bedenken gegeben für welchen Zweck man die AHK benötigt.

Ließ nochmal meinen Threat durch, da steht's drin.

Und "Ja", die Betriebserlaubnis erlischt auch wenn man sich BlueVision-Standlichtbirnchen einbaut.

Die Frage alleine ist:

Wo ist der Bus mit den Leuten die's interessiert?

Hast Du schonmal erlebt das der nette Schupo bei einer evtl. Kontrolle mit dem Kopf in Deinem Kühler steckt um zu schauen wieviel Watt das Ding hat, weil er gesehen hat das Du eine AHK hast? :D

<-- nicht böse sein, aber laßt doch mal die Kirche im Dorf!!!

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Bei (D)einem 220er müßte glaube ich entweder ein 400W oder 450W Lüfter verbaut sein.

Bei den Modellen mit Werks-AHK wird ein 600W Lüfter eingebaut.

Allerdings frage ich mal, welche Anhänger (Gewicht) Du wie lange und wohin ziehen willst, denn den größeren Lüfter BRAUCHT der Motor eigentlich nur, wenn Du am Lastlimit (z.B. Wohnwagen, etc.) irgendwelche Alpenpässe hochfahren willst!

Im 'normalen' Fahrbetrieb wirst Du kaum an die Belastungsgrenze kommen.

Das mit dem größeren Lüfter ist eine Vorsichtsmaßnahme damit auch im Extremfall die Fahrtauglichkeit voll gewährleistet bleibt!

Hatte bei meinem 320er eine Werks-AHK nachgerüstet und hatte auch ohne Lüftertausch niemals thermische Probleme.

ABER: ich bin natürlich auch nicht mit einem 2,1to Wohnanhänger in Urlaub über die Alpen gefahren.

Themenstarteram 14. März 2011 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von undertaker75

Bei (D)einem 220er müßte glaube ich entweder ein 400W oder 450W Lüfter verbaut sein.

Bei den Modellen mit Werks-AHK wird ein 600W Lüfter eingebaut.

Ja, genau so ist es. Ich suche halt den für mich passenden 600W Lüfter bzw. seine Teilenummer.

Die Teilenummer müßte diese sein:

A2115001693

Lüfter 600 Watt

gültig für Code 550 Anhängevorrichtung

Zitat:

Original geschrieben von undertaker75

 

Allerdings frage ich mal, welche Anhänger (Gewicht) Du wie lange und wohin ziehen willst, denn den größeren Lüfter BRAUCHT der Motor eigentlich nur, wenn Du am Lastlimit (z.B. Wohnwagen, etc.) irgendwelche Alpenpässe hochfahren willst!

Im 'normalen' Fahrbetrieb wirst Du kaum an die Belastungsgrenze kommen.

Das mit dem größeren Lüfter ist eine Vorsichtsmaßnahme damit auch im Extremfall die Fahrtauglichkeit voll gewährleistet bleibt!

Hatte bei meinem 320er eine Werks-AHK nachgerüstet und hatte auch ohne Lüftertausch niemals thermische Probleme.

ABER: ich bin natürlich auch nicht mit einem 2,1to Wohnanhänger in Urlaub über die Alpen gefahren.

Dies ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube!!! Und wird durch ständiges Nachbeten auch nicht richtig!!!! Ohne nachgerüsteten / vergrösserten Lüfter entfällt in JEDEM Fall die Betriebserlaubnis für die AHK !!! Welche Folgen das sonst noch haben kann, erläutere ich hier nicht, das wurde in diesem Forum schon mehrfach breit diskutiert.

Und auch schon bei einem kleineren Anhänger (zugegeben nicht bei einem Fahrradträger) erreicht der Motor -gerne im Stadtbetrieb, gerne im Stau, gerne im Sommer- die Temperaturen, die für die Zylinderkopfdichtung sehr ungesund sind.....

EIN VERGRÖSSERTER LÜFTER IST EIN ABSOLUT NOTWENDIGES MUSS !!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

 

EIN VERGRÖSSERTER LÜFTER IST EIN ABSOLUT NOTWENDIGES MUSS !!!!!

Na, dann habe ich wohl jahrelang mit einem Wunderauto meinen Hänger gezogen!!! ;)

Nebenbei:

Ist ein 2-tonner und gelegentlich hatte ich ihn schon richtig mit Bauschutt voll sodass die Kapazität voll ausgeschöpft war!

Und von einer erhöhten Motortemperatur war niemals auch nur das Leiseste zu merken - und glaub mir, ICH achte auf sowas!

Aber wie ich schon schrieb:

Ich bin mit 2 to im Kreuz natürlich NICHT über den Gotthardpass gefahren sondern lediglich einige Kilometer zur Deponie.

DAS allerdings sowohl durch die Stadt als auch über Land!!!

Also, bitte nicht übertreiben mit der Päpstlichkeit!

Aus diesem Grund habe ich zu bedenken gegeben für welchen Zweck man die AHK benötigt.

Ließ nochmal meinen Threat durch, da steht's drin.

Und "Ja", die Betriebserlaubnis erlischt auch wenn man sich BlueVision-Standlichtbirnchen einbaut.

Die Frage alleine ist:

Wo ist der Bus mit den Leuten die's interessiert?

Hast Du schonmal erlebt das der nette Schupo bei einer evtl. Kontrolle mit dem Kopf in Deinem Kühler steckt um zu schauen wieviel Watt das Ding hat, weil er gesehen hat das Du eine AHK hast? :D

<-- nicht böse sein, aber laßt doch mal die Kirche im Dorf!!!

@ undertaker

ich bin dir nicht böse. Nur habe ich jahrelang (auch im Hause Daimler) entsprechende Belastungstests selber gefahren. Dabei habe ich so manches miterlebt und so manchen Motor sterben sehen....

Die angezeigte Kühlmitteltemperatur im 211 ist in keinster Weise identisch mit der echten, gemessenen Temperatur. Wenn sich die Anzeige im KI dem kritischen Bereich nähert, ist es (oft) schon zu spät für den Motor -leider. Diese Anzeige ist in meinen Augen eher ein "Kunden- Beruhigungs- Instrument".

Ich habe nur darauf hingewiesen, was lt. Betriebserlaubnis der AHK ZWINGEND vorgeschrieben ist, was der Einzelne draus macht, ist seine Sache.

Themenstarteram 15. März 2011 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Ohne nachgerüsteten / vergrösserten Lüfter entfällt in JEDEM Fall die Betriebserlaubnis für die AHK !!!

Aha. Beweis / Quelle?

Aus der Westfalia Montage- und Betriebsanleitung:

Für Anhängebetrieb muß ein Gebläsemotor mit 600 bzw. 850 Watt ( A 001 500 44 93 / A 001 500 04 93 / A 211 500 06 93 ) verbaut sein. Werden genannte Komponenten nicht nachgerüstet, führt dies zum Erlöschen der Garantie / Kulanz. Befragen Sie hierzu bitte Ihre Mercedes Benz Niederlassung.

Eine Einschränkung der Betriebserlaubnis findet sich hingegen nicht.

@ hascli sende mir mal per PN deine E.-Mail Adresse, dann bekommst du von mir ein Schreiben von Mercedes.

@ frangeb:

Ist das ein Geheimdokument von MB?

Es würde wohl einige hier interessieren und wenn es tatsächlich die ABE betrifft wird es ja ohnehin öffentlich sein, denn sonst macht das Ganze herzlich wenig Sinn! ;)

@ Hab_Spass:

Das die Temp-Anzeige in unseren Sternchen die (ganz natürlichen - und nur allzu logisch nachvollziehbaren) Temperaturschwankungen wegbügelt ist eine seit langem bekannte Tatsache und soweit auch nur sinnvoll, denn wer möchte schon auf eine ständig schwankende Anzeige schauen?!

Zumal es garnicht sinnvoll wäre, denn das würde es Dir als Fahrer erheblich erschweren einen Blick für die 'Normaltemperatur' Deines Wagens zu bekommen!

Wenn aber Dein Kühler am kochen ist bekommst Du das sehr wohl über die Anzeige angezeigt!

Sonst wär sie auch ziemlich sinnlos, oder? ;)

Aber bevor Dein Kühler nicht überhitzt ist brauchst Du dir um Deine Kopfdichtung auch keine Sorgen machen.

Und wir sind uns ja wohl einig, das in "Belastungstests" eher nicht die herkömmlichen Alltagssituationen gefahren werden. Klar, denn die Motoren sollen ja auch auf ihre Belastbarkeit getestet werden.

Das dabei gelegentlich der eine oder andere Motor 'stirbt' ist zwar irgendwie traurig aber leider ein unvermeidbares 'Übel', denn wie sollte man sonst herausfinden wo die Grenzen der Belastbarkeit sind?!! ;)

Und ob ich an ein 'leeres' Zugfahrzeug einen Hänger dranhänge oder mit einem vollgepackten Auto mit 4 Leuten, Gepäck und Dachgepäckträger rumfahre macht für den Motor keinen Unterschied!

Aber wie ich schrieb:

Die extremsituation wäre das vollgepackte Auto mit 4 Leuten, Gepäck und Dachgepäckträger UND einem 2.1to Wohnanhänger hinten dran!

DAS nenne ich eine extremsituation und genau dann wirst Du deinen stärkeren Lüfter gut gebrauchen können - zugegeben! :D

Aber darüber brauchen wir uns sicher nicht streiten denke ich. ;)

Themenstarteram 17. März 2011 um 10:02

In dem Schreiben von Mercedes wird ebenfalls nur auf eine Beeinträchtigung von Garantie und Kulanz hingewiesen. Eine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis wird nicht erwähnt.

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