1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Welches Bußgeld/wieviel Punkte für Auspuff?

Welches Bußgeld/wieviel Punkte für Auspuff?

Harley-Davidson
Themenstarteram 28. Juni 2013 um 6:51

Hallo Leute,

am 1. Mai hats mich erwischt -> die offenen Billigtüten an meiner Street Bob waren wohl doch zu laut ;)

Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid erhalten über 60 EUR (Erhöhung wegen Voreintragungen), was ja noch zu verschmerzen wäre aber natürlich mit drei Punkten und die mag ich ich nicht, ich habe schon genug.

In einer der letzten "Motorrad" hab ich zum Thema "laut=out?" oder so einen sehr interessanten Leserbrief gelesen. Da schrieb doch der Karsten D. aus E., dass laut einem "Beschluss der Verkehrsministerkonferenz" eine Veränderung an der Auspuffanlage zur Erhöhung des Lärms nur ein Bußgeld von 35 EUR rechtfertigen würde, weil eine Gefährdung der anderen Verkerhsteilnehmer trotz des Erlöschens der Betriebserlaubnis von vornherein ausgeschlossen ist.

Jetzt kann man tatsächlich die Beschlüsse der letzten Verkehrsministerkonferenzen online einsehen und ich habe bestimmt die letzten 8 Jahre abgesucht, aber nix gefunden.

Hat sich irgendwer mal damit beschäftigt? Hat nicht irgendwer dank Rechtsschutzversicherung das mal mit Anwalt versucht und geschafft, unter 40 EUR Bußgeld zu kommen? Dann dürfte es ja keine Punkte geben.

Viele Grüße,

Alex

Beste Antwort im Thema

Hey, jetzt mal ein revolutionärer Gedanke:

Lass Dir ein paar Eier wachsen und steh zu dem was Du gemacht hast, wie wär das denn, Du Winkeladvokat?

Du gibst hier öffentlich zu, dass du die angezeigten Tatbestände erfüllst und willst Dich trotz lächerlicher Strafe aus der herauswinden? Man hat Dich weiterfahren lassen, man hat Dir weder die Tüten noch das Moped sichergestellt, du musstest noch nicht mal wieder vorführen. Dass €60für einen erfolgreichen Anwalt Peanuts sind dürfte sich von selbst verstehen. Bleiben also die Punkte. So, und da muss ich sagen habe ich das Gefühl, dass das System funktioniert- wer sich so wenig unter Kontrolle hat, dass er Punkte sei Dank Angst vor einem Fahrverbot haben muss, sollte vielleicht mal eine Gedenkpause verordnet bekommen.

Ansonsten muss man halt vernünftig fahren, um laut bollern zu können ohne sich gleich in die Robe machen zu müssen.

Typen wie Du, die vollkommen vehältnismässige Strafen anfechten führen am Ende nur dazu, dass die Durchsetzung der Vorschriften für alle verschärft wird.

Kwik

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten
am 28. Juni 2013 um 7:00

Auf jeden Fall würde ich versuchen anzufechten. Hatte in den letzten Jahren öfters mal was angefochten und bin meist gut rausgekommen. Wie es in Deiner Lage aussieht, kann Dir nur ein RA sagen. Mache einen Termin bei einem RA und schildere ihm den Fall. Gib ihm die nötigen Infos und dann wirst Du weitersehen. Ich hatte auch schon Glück, weil mein RA das Minimalmaß rausgeholt hatte, aufgrund der Milde der Richter.

60,- Euro und 3 Pkt.????

Niemals!!!

Gruß Brus

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 18:59

Doch, so ist es! 60 EUR und 3 Punkte.

Steuerkette, ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Ich soll am Montag hoffentlich eine wichtige Information bekommen und melde mich dann wieder.

Was steht den im Bußgeldbescheid???

Welche Paragrafen und Tatbestands-Nr.?

Gruß Brus

@ Alex

Wo hat die Rennleitung kontrolliert?

Bei den Voreintragungen war da auch schon der Auspuff dabei?

Gruß

Boxer

am 28. Juni 2013 um 21:16

Bei uns gibt`s 25 € und ne Mängelkarte!!

Vorausgesetzt man lässt nicht den wilden Willi raushängen und nickt den Verstoß ab.

Jou,

entweder das oder Erlöschen der BE mit 90

,- bzw. 135,- Euro und 3 Pkt. Was anderes mit Auspuff findet man nicht im Bußgeldkatalog... Glaube immer noch nicht, dass die Geschichte wahr ist!!!

Gruß Brus

am 29. Juni 2013 um 7:40

Der Mängelbericht ist bei uns eigentlich auch das Maß...

Hatten nur einmal das Erlebnis das einer nicht weiterfahren durfte. Ansonsten Bericht, irgend ein Bußgeld und das war's und derjenige durfte weiterfahren aber nur unter der Bedingung auf dem schnellsten weg nach Hause zu fahren.

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 14:30

Also, muss ich erst den Bußgeldbescheid scannen und hier reinstellen. Warum sollte ich mir sowas ausdenken??? Wir können ja wetten Brus, Du bestimmst den Einsatz ;)

Also ich muss hier vielleicht mal anmerken, dass ich selbst RA bin und unter anderem auch im Bereich Verkehrsrecht tätig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich alles weiß :) Mit diesem Verstoß bin ich nun erstmalig in Kontakt gekommen halt in eigener Sache.

Ich habe da auch sicher nicht den dicken Max raushängen lassen. Der Polizist hat sich regelrecht für die Sache entschuldigt, die nur deswegen statfand, weil ein bestimmter Anwohner in einer Zone 30 regelmäßig 110 gerufen hatte, wenn laute Mopeds vorbeifuhren. Irgendwann hatte der die Rennleitung so weit, dass sie am 1.5. dort verstärkt in einer Aktion hauptsächlich gegen Motorradfahrer kontrolliert haben.

Der hat mir ja auch nicht das Bußgeld gleich vor Ort aufs Auge gedrückt, sondern die Gemeinde. Die hatte mich vorher "schriftlich gefragt", ob die Tüten jetzt wieder ok sind, was ich mit einem Zweizeiler bestätigt habe. Das hat dann der Zulassungsbehörde ausgereicht und die hat die Sache dann an die Ordnungsbehörde abgegeben und die hat 60 EUR und drei Punkte rausgehauen.

Voreintragungen sind übrigens fast alle wegen zu schnellen Fahrens und 1x, weil TÜV ein halbes Jahr oder so überfällig.

Jetzt die gute Nachricht. Ich habe den Beschluss selbst noch nicht finden können, aber einen ausgezeichneten Artikel in einer Zeitschrift für Straßenverkehrsrecht, den ich Euch nicht vorenthalten will und wo alles drin steht. Das ganze basiert auf einem Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses StVO/OWi in Erfurt 2007:

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_07_11.pdf

Demnach kommen zwei Verwarngelder für zwei Tatbestände in Betracht, die beide zusammen verwirklicht werden und zusammen 35 EUR ergeben:

- 813100: Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit. § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat = 15 EUR

- 349000 Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb.

§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat = 20 EUR

So, jetzt wird Einspruch eingelegt und der ganze Kram dahin geschickt. Ich werde über das Ergebnis berichten.

Viele Grüße,

Alex

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von algemu

Also, muss ich erst den Bußgeldbescheid scannen und hier reinstellen. Warum sollte ich mir sowas ausdenken??? Wir können ja wetten Brus, Du bestimmst den Einsatz ;)

Also ich muss hier vielleicht mal anmerken, dass ich selbst RA bin und unter anderem auch im Bereich Verkehrsrecht tätig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich alles weiß :) Mit diesem Verstoß bin ich nun erstmalig in Kontakt gekommen halt in eigener Sache.

Ich habe da auch sicher nicht den dicken Max raushängen lassen. Der Polizist hat sich regelrecht für die Sache entschuldigt, die nur deswegen statfand, weil ein bestimmter Anwohner in einer Zone 30 regelmäßig 110 gerufen hatte, wenn laute Mopeds vorbeifuhren. Irgendwann hatte der die Rennleitung so weit, dass sie am 1.5. dort verstärkt in einer Aktion hauptsächlich gegen Motorradfahrer kontrolliert haben.

Der hat mir ja auch nicht das Bußgeld gleich vor Ort aufs Auge gedrückt, sondern die Gemeinde. Die hatte mich vorher "schriftlich gefragt", ob die Tüten jetzt wieder ok sind, was ich mit einem Zweizeiler bestätigt habe. Das hat dann der Zulassungsbehörde ausgereicht und die hat die Sache dann an die Ordnungsbehörde abgegeben und die hat 60 EUR und drei Punkte rausgehauen.

Voreintragungen sind übrigens fast alle wegen zu schnellen Fahrens und 1x, weil TÜV ein halbes Jahr oder so überfällig.

Jetzt die gute Nachricht. Ich habe den Beschluss selbst noch nicht finden können, aber einen ausgezeichneten Artikel in einer Zeitschrift für Straßenverkehrsrecht, den ich Euch nicht vorenthalten will und wo alles drin steht. Das ganze basiert auf einem Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses StVO/OWi in Erfurt 2007:

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_07_11.pdf

Demnach kommen zwei Verwarngelder für zwei Tatbestände in Betracht, die beide zusammen verwirklicht werden und zusammen 35 EUR ergeben:

- 813100: Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit. § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat = 15 EUR

- 349000 Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb.

§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat = 20 EUR

So, jetzt wird Einspruch eingelegt und der ganze Kram dahin geschickt. Ich werde über das Ergebnis berichten.

Viele Grüße,

Alex

PS: Weiterfahren durfte ich nicht, weil BE ja erloschen. Der freundliche Polizist meinte aber dann, dass er jetzt erstmal in diese bestimmte Richtung fahren würde und auch so schnell nicht zurück kommen würde ;)

Nein, bitte kein scann... Mich würden nur die Paragraphen interessieren, die vorgeworfen werden und auf die sich das Bußgeld begründen...

Dein link ist aus 2007... Seitdem hat sich da einiges geändert...

Was zahlen eigentlich Deine Mandanten für jemanden wie Dich???

Gruß Brus

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 21:43

Was genau hat sich denn geändert bzw. was stimmt an dem, was ich gepostet habe oder was in dem Aufsatz steht, nicht mehr? Lass uns doch nicht dumm sterben Brus Allmighty!

Mein Bescheid wurde lediglich auf § 19 Abs. 5 StVZO gestützt, neben den allgemeinen Vorschriften wie § 17 OWiG, §69a StVZO, § 24 StVG und -BKat, ohne weitere Angaben, keine Nummer, nix. Der Sachbearbeiter hat ganz offensichtlich die alte Rechtslage vor 2007 angewendet und zwar 50 EUR und drei Punkte aus Nr. 178 BKat - alt und das dann wegen Voreintragungen um nen 10er erhöht.

Bei dem mir vorgeworfenen Verstoß gegen § 19 Abs. 5 StVZO passt mein Posting und der Aufsatz 100%ig.

Ob sich die Gemeinde noch hätte was anderes aus dem Katalog hätte nehmen können, interessiert mich erstmal nicht. Ich muss die ja nicht schlau machen, mir noch was anderes reinzudrücken.

Zitat:

Original geschrieben von Brus

 

Was zahlen eigentlich Deine Mandanten für jemanden wie Dich???

 

Gruß Brus

Ha, ha, ha.......Brus.......was weiß z.B. ein Scheidungsanwalt vom Verkehrsrecht?

Hallo,

Weiß ich nicht, aber

Zitat:

Original geschrieben von algemu

....

Also ich muss hier vielleicht mal anmerken, dass ich selbst RA bin und unter anderem auch im Bereich Verkehrsrecht tätig.

.....

Gruß Brus

Deine Antwort
Ähnliche Themen