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- Welches Fachgebiet sollte der Anwalt für meine mangelhafte Reparatur an meinem Kfz können??
Welches Fachgebiet sollte der Anwalt für meine mangelhafte Reparatur an meinem Kfz können??
Hallo!
Ich hatte eine mangelhafte Reparatur an meinem Fahrzeug und hab jetzt von meiner Rechtsschutzversicherung die Freigabe bekommen mir einen passenden Anwalt zu suchen, der mich in der Angelegenheit vertritt. Bloß weiss ich nicht welcher Anwalt mit welchem Fachgebiet wohl der richtige hierfür ist??
Gruß und Danke schonmals für antworten
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28 Antworten
Schreibe doch etwas um was für eine Reparatur es geht.
Gibt es schon ein Gutachten über die mangelhafte Reparatur?
Das sollte schon vorhanden sein oder gemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von quali
Schreibe doch etwas um was für eine Reparatur es geht.
alles Klar!
Ich hatte eine Getriebeschaden, das Getriebe hab ich ausbauen lassen, selbstständig dann zu einer Getriebeinstandsetzungsfirma gebracht, anschließend wieder einbauen lassen.
Anschließend bin ich 250 Km mit dem Getriebe weit gekommen und es war wieder kaputt. Erneut hab ich das Getriebe ausbauen lassen, wieder zu der gleichen Getriebeinstandsetzungsfirma gebracht die haben es auf Garantie repariert und ich habs wieder einbauen lassen. Jedoch wollen sie jetzt den 2ten Ein- und Ausbau bei der Kfz-Werkstatt nicht begleichen.
Sie sagen ich hätte mich verschalten oder es wurde falsch eingebaut. Was beides nahezu unmöglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Gibt es schon ein Gutachten über die mangelhafte Reparatur?
Das sollte schon vorhanden sein oder gemacht werden.
was heisst ein Gutachten?? Es gibt die Vertrags-Werkstatt, so einen Abschleppservice der über einen Schutzbrief gekommen ist. Das sind meine Zeugen das sich das Getriebe nicht mehr hat schalten lassen.
Erst unabhängigen Gutachter einschalten. Dann bei der Anwaltskammer (Gelbe Seiten/Google) sich durchfragen nach einem für solche Fälle ausgebildeten Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Erst unabhängigen Gutachter einschalten. Dann bei der Anwaltskammer (Gelbe Seiten/Google) sich durchfragen nach einem für solche Fälle ausgebildeten Anwalt.
Richtig!
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Erst unabhängigen Gutachter einschalten. Dann bei der Anwaltskammer (Gelbe Seiten/Google) sich durchfragen nach einem für solche Fälle ausgebildeten Anwalt.
Richtig!
was soll der Gutachter jetzt noch groß bringen??
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Richtig!
was soll der Gutachter jetzt noch groß bringen??
Ohne so ein Gutachten wirst du nichts erreichen.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Zitat:
Original geschrieben von psporting
was soll der Gutachter jetzt noch groß bringen??
Ohne so ein Gutachten wirst du nichts erreichen.
ja, egal erstmal muss ich trotzdem zum Anwalt. Der kann das dann alles in die Wege leiten und der Gutachter wird dann auch von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Deswegen will ich einen vom Fach...
Zitat:
Original geschrieben von psporting
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die haben es auf Garantie repariert und ich habs wieder einbauen lassen. Jedoch wollen sie jetzt den 2ten Ein- und Ausbau bei der Kfz-Werkstatt nicht begleichen.
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Ich sehe den Fall so:
Dadurch, daß das Getriebe auf Garantie - also kostenlos repariert wurde- hat die (Getriebeüberhol) Werkstatt- einen Fehler eingestanden.
Es sei denn, sie haben Dir mitgeteilt, daß sie die Reparatur nur auf Kulanz u. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, durchgeführt haben.
Wenn sie Dir das aber nicht mitgeteilt haben, dann gehört zur Beseitigung des Mangels natürlich auch die Kostenübernahme der Aus-u. einbaukosten des Getriebes.
Nun, das Gutachten hätte wohl eigentlich nach dem Schaden erfolgen sollen, also gleich nach dem 2. Ausbau, denn wer soll nun nach der 2. Instandsetzung wie nachweisen, wieso das Getriebe nach der 1. Instandsetzung kaputt gegangen ist?
Da die Firma das Getriebe aber auf Garantie ein zweites Mal repariert hat, ist das meines Erachtens nach bereits ein Schuldeingeständnis, denn warum hätten sie das tun sollen, wenn´s offensichtlich (dafür bräuchte es nun das Gutachten) nicht ihr Fehler war, sondern der Schaden aufgrund eines Verschalters oder eines falschen Einbaus erfolgte?
Dass es kein Gutachten gibt, ist da vermutlich eher zu deinem Vorteil.
Da ich kein Anwalt bin und hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, ist das nur meine persönliche Meinung.
Wie wär´s mit Zivilrecht?
Bürgerliches Recht? Geht doch hier um Schadensersatz, einen (Werk-)Vertrag, Garantie, Gewährleistung... diese Richtung... oder täusche ich mich?
Das Gutachten dient dem Anwalt als Arbeitsgrundlage. Deine Schilderung allein wird ihm wohl nicht genügen, da zu parteiisch. Deshalb ein unabhängiger Gutachter! Evtl. zeigt dir deine Rechtsschutzversicherung die richtige Vorgehensweise auf.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Nun, das Gutachten hätte wohl eigentlich nach dem Schaden erfolgen sollen, also gleich nach dem 2. Ausbau, denn wer soll nun nach der 2. Instandsetzung wie nachweisen, wieso das Getriebe nach der 1. Instandsetzung kaputt gegangen ist?
Da die Firma das Getriebe aber auf Garantie ein zweites Mal repariert hat, ist das meines Erachtens nach bereits ein Schuldeingeständnis, denn warum hätten sie das tun sollen, wenn´s offensichtlich (dafür bräuchte es nun das Gutachten) nicht ihr Fehler war, sondern der Schaden aufgrund eines Verschalters oder eines falschen Einbaus erfolgte?
Dass es kein Gutachten gibt, ist da vermutlich eher zu deinem Vorteil.
Da ich kein Anwalt bin und hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, ist das nur meine persönliche Meinung.
Wie wär´s mit Zivilrecht?
Bürgerliches Recht? Geht doch hier um Schadensersatz, einen (Werk-)Vertrag, Garantie, Gewährleistung... diese Richtung... oder täusche ich mich?
Die Getriebefirma sagt halt: "Sie übernehmen die Kosten nur weil sie sich nicht hundertprozentig sicher sein können, dass der Fehler auf Ihrer Seite liegt. Im Gegenzug sagen sie das wenn ich einen Anwalt einschalte, sie mir noch eine Rechnung für die 2te Reparatur zukommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das Gutachten dient dem Anwalt als Arbeitsgrundlage. Deine Schilderung allein wird ihm wohl nicht genügen, da zu parteiisch. Deshalb ein unabhängiger Gutachter! Evtl. zeigt dir deine Rechtsschutzversicherung die richtige Vorgehensweise auf.
Dass wird ihm ein guter RA schon mitteilen Deshalb ja auch ein RA, denn der weiß am besten wie man vorgeht.
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Im Gegenzug sagen sie das wenn ich einen Anwalt einschalte, sie mir noch eine Rechnung für die 2te Reparatur zukommen lassen.
Jetzt noch Erpressung?