ForumA6 4F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. Welches Recht hat man bei einem Problem das die Werkstatt nicht lösen kann??

Welches Recht hat man bei einem Problem das die Werkstatt nicht lösen kann??

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 8:25

Habe am 03.08.2005 einen A6 Avant 3.0 TDI DPF 4F

in Ingolstadt als Selbstabholer abgeholt.

Soweit war da alles toll und super.

Ich hatte ihn mit reichlicher Ausstattung bestellt und auch so geliefert bekommen. Es schien alles gut zu laufen.

Doch als ich dann das erste mal mein Bluetooth-Handy (Nokia 6230i) verbinden wollte klappte das nicht.

Folglich bin ich dann sofort zum nächsten Vertragshändler gefahren und habe mich beschwert.

Dort sind wir dann nach etlichen Tests draufgekommen, daß das Handymodul defekt sei.

Dies wurde dann bestellt, musste über 1 Monat warten und dann wurde es eingebaut. (2. Tag Werkstatt)

Danach schien es endlich zu laufen.

Aber dann kam es: Mir fiel auf, daß, wenn ich über die Freisprecheinrichtung telefoniere, der Partner am anderen Ende der Leitung auf einmal nur mehr halb so laut war. Daraufhin machte ich über MMI wieder lauter und nach ca 10-15 sec. war der auf einmal wieder leiser dann wieder lauter usw. es liegt nicht am Handy habe es mit 5-6 versch. Modellen versucht.

Darauf wieder in die Werkstatt und wieder Diagnose 1 Tag. Massenkurzschluss beim Microfon wurde dort festgestellt. Dann wurde das Microfon bestellt. Wieder 2 Wochen Wartezeit. Nochmals in die Werkstatt (4. Tag)

zugleich wurde übrigens auch das defekte Brillenfach in der Dachleuchte getauscht, ging eh in einem.

Das Ganze brachte natürlich gar nichts.

Immer noch Telefonpartner lauter, leiser wie beschrieben.

Wieder dorthin, Diagnose immer noch Massenschluss des Microfonkabels. Nun wurde der Boseverstärker bestellt. Nächste Wartezeit 1 Monat. Dann wurde der Verbaut. (Tag 6 Werkstatt). Auch dies brachte gar nichts. Immer noch der selbe Fehler ( Massenkurzschluss des Mikrofons) nach der Diagnose als ich zum 7. Mal in die Werkstatt fuhr. Nun will mir die Werkstatt den ganzen Wagen für min. 2 Tage dort behalten und den Dachhimmel aufbauen und den Kabelbaum nachgehen, um zu schauen, ob vielleicht dort das Problem sein könnte. Das wären dann schon bald 10 Tage Werkstattaufenthalt für diese nicht funktionierende Freisprecheinrichtung. Für einen eventuellen Ersatzwagen müsste ich selber aufkommen.

So dies war eine lange Einleitung meines Problems. Nun zur Frage:

MUSS ICH MIR DAS GEFALLEN LASSEN?

Oder sollte da nicht einmal ein Audi - Ingenieur zu rate gezogen werden? Es kann doch nicht sein, daß mein Auto so viel Zeit in der Werktstatt verbringt. Ich bin Berufsfahrer. Mache im Jahr ca. 60000km.

Brauche das Auto jeden Tag und auch die Freisprecheinrichtung.

Übrigens hatte ich auch das Vorgängermodell, bei dem die Freisprecheinrichtung hervoragend funktionierte.

Ähnliche Themen
17 Antworten

Ich glaube, die Forumssuche könnte Dir helfen.

Bluetooth-Probleme gibt es mehr als funktionierende Handys damit.

Ansonsten guck mal die Beiträge zum Stichwort Wandlung an, falls Du die Rep.-Versuche beweisen kannst (Auftragsannahmeschein) und der Fehler vorführbar ist, bist Du ein "Kandidat" dafür.

Mein Rat:

Je nach Verhältnis zur Werkstatt: sprich das (Wandlung) an oder schreib es nieder und entweder die bemühen sich ernsthafter oder Du ziehst die Wandlung eben durch ...

auch wenn ich zu den anderen (ärgerlichen) dingen nichts sagen kann: dass du für einen ersatzwagen was bezahlen sollst ist eine bodenlose frechheit.

dir steht sogar ein A6 4F zu.

danke, mobilitätspaket ;)

Zitat:

Original geschrieben von realSMILEY

auch wenn ich zu den anderen (ärgerlichen) dingen nichts sagen kann: dass du für einen ersatzwagen was bezahlen sollst ist eine bodenlose frechheit.

dir steht sogar ein A6 4F zu.

danke, mobilitätspaket ;)

Das stimmt zwar prinzipiell, aber IMHO können die AH frei entscheiden, ob sie bei MobPaket mitmachen oder nicht. Wenn das AH vom bernyyy nicht mitmacht, haben sie IMHO (gesetzlich gesehen) Recht: für Garantiereperaturen laut BGB gibt es keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät in der Reperaturzeit.

Eine Frechheit ist es trotzdem und das sollte sich bernyyy auch nicht bieten lassen, dann sollen sie eben einen Vorführwagen rausrücken (interner Buchungsgrund "Inkompetenzfahrzeug" :D).

Ansonsten gilt mein obiger Rat.

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 9:14

Danke inzwischen für eure moralische Unterstützung.

Das mit der Wandlung habe ich in der Werkstatt auch schon angesprochen.

Nur hat mir der gesagt, dadurch, dass ich jetzt ja schon 20.000km gefahren habe. Würden die mir bei der Wandlung abgezogen. Ich müsste für einen neuen A6 eine Zusatzdifferenz zahlen.

Ich hatte das Problem zwar schon von Anfang an und muss halt damit leben. Aber irgendwie kann ich ja auch nichts dafür, wenn ich inzwischen 20.000km fahre, wenn die so lange brauchen.

Andererseits für die 10 Tage Werkstattaufenthalt kann ich Audi auch nicht was dafür in Rechnung stellen. Oder???

PS.: An und für sich bin ich vom A6 voll begeistert!

Zitat:

Original geschrieben von bernyyy

Ich hatte das Problem zwar schon von Anfang an und muss halt damit leben.

Quatsch !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von bernyyy

Nur hat mir der gesagt, dadurch, dass ich jetzt ja schon 20.000km gefahren habe. Würden die mir bei der Wandlung abgezogen. Ich müsste für einen neuen A6 eine Zusatzdifferenz zahlen.

Ja, aber das ist doch kein Problem (hier gerne noch mal der Ratschlag: suche im 4F-Forum nach Wandlung, da erfährst genauer wie es geht). In Kürze : Du bekommst Dein Geld wieder und für die Nutzung der 20Tkm wird dir ein Betrag von [Faktor] mal Fahrzeugpreis abgezogen, wobei [Faktor] verhandelbar ist und so zwischen 0,4 und 0,67 liegt. Das ist doch aber normal, dass Du das Auto nicht unentgeltlich gefahren bist! Ich habe mal einen geleasten 4B nach einem 3/4 Jahr (ca. 25 Tkm) mit Faktor 0,67 gewandelt und unterm Strich (also Leasingrate zurück, Nutzungsentgeld bezahlt) sogar noch ein paar Hundert DM übrig gehabt (und das, obwohl normalerweise zum Leasingbeginn der Wertverlust höher als die Rate ist; erst zum Schluß kehrt sich das um und insgesamt passt es dann..).

Zitat:

Original geschrieben von bernyyy

Andererseits für die 10 Tage Werkstattaufenthalt kann ich Audi auch nicht was dafür in Rechnung stellen. Oder???

Das glaube ich nicht (und hattest Du nicht ein Ersatzfahrzeug?).

am 15. Dezember 2005 um 9:55

Hinsichtlich der Wandlung: Das Gesetz sagt dazu zunächst Nacherfüllung, es kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Die Nacherfüllung gilt nach 2 erfolglosen Versuchen als gescheitert. Danach weitere Rechte.

So das Gesetz allgemein. Ich denke hier befindest du dich.

Das weitere ist deine Kalkulation. Autorückgabe gegen anzurechnenden Wertersatz für die bisherigen gefahrenen Kilometer (bei einem neuen Audi dürften formal allerdings die kompletten Überführungskosten entfallen, denn das Gesetz sagt ausdrücklich, dass Kosten und Aufwendungen zur Nacherfüllung - das wäre ja die Übergabe des Neuen - zu Lasten des Verkäufers gehen) und Streiterei mit Audi, ob der Mangel wesentlich ist, ob er am Auto selbst liegt etc. oder weiterreparieren oder Schadensersatz (etwa für Einbau einer anderen markenfremden (funktionierenden) Freisprecheinrichtung für Telefon) bzw. Minderung des Kaufpreises wegen nicht nutzfähiger Freispreche.

Hinsichtlich der Werkstattaufenthalte gilt ganz klar, Aufwendungen u. Schäden wegen nicht vertragsgerechter Lieferung des Kfz und im Zusammenhang mit Reparaturen trägt der Verkäufer. Dazu gehört natürlich, wenn das Auto nicht nutzbar in der Werkstatt steht. Hierfür ist zumindest ein Nutzungsausfall wie beim Unfall, besser noch ein kostenloser Ersatzwagen (dann ist der Nutzungsausfall ja ausgeglichen) anzusetzen. Wenn man es genau nimmt, könnte man filigran die Fahrtkosten zum Autohaus, zum Verbringen in die Werkstatt ansetzen.

Soweit die Theorie. Praktisch ist sicherlich bedeutsam, dem Verkäufer deutlich zu machen, dass man seine Rechte kennt und somit Druck ausüben bzw. für den Nutzungsausfall definitiv etwas auszuhandeln, etwa Gutschein für Insektion etc..

Zitat:

Original geschrieben von RLuhde

Das stimmt zwar prinzipiell, aber IMHO können die AH frei entscheiden, ob sie bei MobPaket mitmachen oder nicht. Wenn das AH vom bernyyy nicht mitmacht, haben sie IMHO (gesetzlich gesehen) Recht: für Garantiereperaturen laut BGB gibt es keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät in der Reperaturzeit.

Eine Frechheit ist es trotzdem und das sollte sich bernyyy auch nicht bieten lassen, dann sollen sie eben einen Vorführwagen rausrücken (interner Buchungsgrund "Inkompetenzfahrzeug" :D).

Richtig ist, das unter den Bedingungen des Mobilitätspaket, jedem 4F Fahrer der zu einer Audi Werkstatt geht, ein 4F oder besserer Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Benzinkosten trägt man selber. Weiter noch, Audi wird dem Autohaus nur dann die Kosten für den Ersatzwagen ersetzen, wenn es auch ein 4F ist.

hast du mal die SW Version deines Handys geprüft und ggf. aktualisieren lassen ?

Zitat:

Original geschrieben von Duck

Richtig ist, das unter den Bedingungen des Mobilitätspaket, jedem 4F Fahrer der zu einer Audi Werkstatt geht, ein 4F oder besserer Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Benzinkosten trägt man selber. Weiter noch, Audi wird dem Autohaus nur dann die Kosten für den Ersatzwagen ersetzen, wenn es auch ein 4F ist.

Also ich habe das schon anders gehört - is aber egal (hat sich vielleicht auch geändert?).

Das Hauptproblem ist meist, dass die Werkstatt Dir nichts geben kann, wenn kein A6 oder A8 da ist, da sie es sonst nicht abrechnen kann und dann wäre wieder BGB.

Grundsätzlich ist das Mobilitätspaket eine nicht vertraglich vereinbarte Kulanzleistung des Herstellers im Rahmen der Kundenbindung; ggf. ist diese Leistung (intern) für die Werkstätten verpflichtend, keinesfalls aber (rechtlich) vom Kunden einforderbar.

Wenn im eigenen Pool kein 4F vorhanden ist, dann soll ein Wagen angemietet werden. So machen das viele Audi Zentren auch.

Kosten trägt auch dann Audi.

Das steht wo geschrieben ??

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

Das steht wo geschrieben ??

Falls du mich meintest, das solltest du mit deinen Beziehungen doch genau wissen :).

Wenn du Händler oder anerkannte Service Werkstatt bist, bin ich sicher das Audi dir das gerne alles zufaxen wird auf Anfrage.

Weiss ja nicht genau was du machst, vielleicht bist du ja bei Audi anerkannt.

Mein Wissen hab ich von ein paar kleinen Werkstätten und 2 Audi Zentren. Die machen das nämlich genau so. Gäbe es kein Geld dann würden die wohl beim Kunden abrechnen wie in der Vergangenheit.

Zu der Mobilitätsgarantie: Überall steht ganz klar, dass es einen kostenlosen Ersatzwagen nur dann gibt, wenn der eigene nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist. Das ist hier aber nicht der Fall und deshalb gibts auch keinen kostenlosen Ersatzwagen (zumindest nicht von Audi, wenn dass der Händler macht dann auf seine Rechnung)

Hier geht es aber nicht um die (vertraglich mit dem Kunden vereinbarte) Mobilitätsgarantie, sondern um die freiwillige AUDI-Kuzlanzleistung Mobilitätspaket.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. Welches Recht hat man bei einem Problem das die Werkstatt nicht lösen kann??