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Wem gehört ein Auto? Dem Halter oder dem Käufer auf dem Kaufvertrag?

BMW 3er E36
Themenstarteram 31. Mai 2007 um 18:47

Habe eine etwas komische Frage.

Wem gehört das Auto?

Bsp: Meine Mutter kauft ein Auto. D.h. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben.

Ich melde den Wagen auf mich an und bin der Halter.

Wem gehört rechtlich gesehen der Wagen?

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87 Antworten
am 31. Mai 2007 um 18:49

Der Besitzer ist der,der auch den Fahrzeugbrief hat.

am 31. Mai 2007 um 18:50

Na immer der. der den Brief hat, ist ja bei der Bank genau so, so lange er als sicherheit dient gehört der wagen Dir ja nicht.

MFG

Der Eigentümer ist der, der es gekauft hat, das muß nicht der Halter sein, selbst wenn Du den Brief hast heißt das nicht, das Du der Eigentümer bist.

Zitat:

Original geschrieben von Maguse

Der Besitzer ist der,der auch den Fahrzeugbrief hat.

Ja, so müsste es sein. Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde. Wenn ein Auto auf jemand anderen zugelassen wird un dieser der neue Halter sein soll, muss ihm der Brief ausgehändigt werden.

am 31. Mai 2007 um 18:54

ich hab mal inner schule gelernt, besitzer ist nicht gleich eigentümer, besitzer, ist derjenige der den wagen nutzt usw, eigentümer müsste derjenige sein, der im kaufvertrag steht. zumindest glaube ich das, anhand des schulstoffes, wenn ich das noch so halbwegs im kopf zusammenkriege.

@ RedWraith:

Genau so siehts aus.

 

@ Warmmilchtrinke:

Der Fahrzeugbrief sagt bezogen auf die Eigentumsverhältnisse überhaupt nichts aus.

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Der Eigentümer ist der, der es gekauft hat, das muß nicht der Halter sein, selbst wenn Du den Brief hast heißt das nicht, das Du der Eigentümer bist.

Das ist auch meine Meinung. Und mein Versicherungsfritze und meine Mutter sagen was anderes. also das was die anderen bisher gesagt haben.

am 31. Mai 2007 um 18:59

der besitzer ist der, der sich im wahrsten sinne des wortes auf den gegenstand (etc bla bla) setzen kann. eigentümer ist der, der die tatsächliche gewalt über die sache hat.

@ golf lila laune:

Worum genau geht es denn, wenn man fragen darf?

am 31. Mai 2007 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith

ich hab mal inner schule gelernt, besitzer ist nicht gleich eigentümer, besitzer, ist derjenige der den wagen nutzt usw, eigentümer müsste derjenige sein, der im kaufvertrag steht. zumindest glaube ich das, anhand des schulstoffes, wenn ich das noch so halbwegs im kopf zusammenkriege.

genau so und nicht anders!

Das Gesetzt Unterscheidet Besitzer und Eigentümer

Beispiel an einer Mietwohnung:

der Mieter ist der Besitzer der Wohnung und hat Somit auch das Wohnungsrecht und kann somit auch leute vor die Tür setzen (Wohnungsverbot erteilen)

(direkte Gewalt über das Objekt)

Der Eigentümer ist der Vermieter der die Inderekte Gewalt über das Objekt hat! und auch im Grundbuch eingetragen ist!

 

Aufs Auto Übertragen... der den KFZ Brief hat ist Eigentümer, der den Wagen in der direkten Gewalt hat (Besitzer) ist der Halter!

 

Gruß Jordy

(der wieder seine Jura prüfung aus den winkeln seines Hirns herausgraben musste :D )

@ Jordy:

Wer den Brief hat ist nicht zwingend Eigentümer, das Teil ist keine Besitzurkunde!

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ Jordy:

Wer den Brief hat ist nicht zwingend Eigentümer, das Teil ist keine Besitzurkunde!

ich glaube damit liegst du falsch - wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.

Grüße

am 31. Mai 2007 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Steinbert

ich glaube damit liegst du falsch - wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.

Grüße

das sehe ich genau so!

Wer den Brief hat ist der eigentümer... derjenige hat nämlich auch das recht den Wagen zu verkaufen ;)

Gruß Jordy

(wie beim Haus die eintragung ins Grundbuch)

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