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Wenn er keinen Tüv hat aber fahren will ......

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 31. Juli 2014 um 19:00

Moinsen Gemeinde,

Mal ne Frage, weil´s mir unter den Nägeln brennt. Mein alter Tee steht abgemeldet vor der Halle. Wenn ich ihn mit einem Kurzzeitschild oder wie das heisst, mal ein bischen rumfahren will (hechel hechel), was muß ich da alles haben und vorlegen?

Tüv ist seit Mai abgelaufen, soll dann aber wieder mal gemacht werden, ansonsten funzt alles.

Was muß ich alles machen, um bei der Zulassungsstelle einen Deckel (Schild) zu bekommen?

Merci für die Antworten, Andreas.

Beste Antwort im Thema

Moin,

für das Kurzzeitkennzeichen braucht der Wagen keine gültige HU.

Die notwendigen Unterlagen sind die Fahrzeugpapiere und dein Personalausweis.

Das Kurzzeitkennzeichen darf aber meines Wissens nach nicht zum Rumfahren aus Spaß genutzt werden, sondern nur für Überführungs- und Probefahrten.

Kannst ja sagen, dass Du gerade schraubst und deine Fortschritte prüfen möchtets ;-)

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Moin,

für das Kurzzeitkennzeichen braucht der Wagen keine gültige HU.

Die notwendigen Unterlagen sind die Fahrzeugpapiere und dein Personalausweis.

Das Kurzzeitkennzeichen darf aber meines Wissens nach nicht zum Rumfahren aus Spaß genutzt werden, sondern nur für Überführungs- und Probefahrten.

Kannst ja sagen, dass Du gerade schraubst und deine Fortschritte prüfen möchtets ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Hutchison123

Moin,

für das Kurzzeitkennzeichen braucht der Wagen keine gültige HU.

Die notwendigen Unterlagen sind die Fahrzeugpapiere und dein Personalausweis.

Das Kurzzeitkennzeichen darf aber meines Wissens nach nicht zum Rumfahren aus Spaß genutzt werden, sondern nur für Überführungs- und Probefahrten.

Kannst ja sagen, dass Du gerade schraubst und deine Fortschritte prüfen möchtets ;-)

man braucht auch eine Versicherungskarte (Doppelkarte), bzw eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Für Letzteres gibt es im Internet extra Anbieter*, für Ersteres am besten bei der bisherigen Versicherung nachfragen (könnte günstiger sein).

*dort kann man oft gleich das Kennzeichen mitbestellen, somit entfällt der Besuch der Zulassungsstelle

am 31. Juli 2014 um 19:50

moin

Fahrzeugpapiere brauchst du nicht!

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Bargeld oder Kreditkarte für die Gebühren

Ihr beiden habt Recht.

Die EVB-Nr. habe ich vergessen und Papiere sind selbstverständlich nicht notwendig.

Warum braucht man für eine Zulassung (wenn auch nur kurz) keine gültige Plakette ?

Kann ich nicht verstehen, da fahren dann teilweise verkehrsuntüchtige Fahrzeuge rum !?

am 1. August 2014 um 4:54

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Power-MAN

Warum braucht man für eine Zulassung (wenn auch nur kurz) keine gültige Plakette ?

Kann ich nicht verstehen, da fahren dann teilweise verkehrsuntüchtige Fahrzeuge rum !?

moin

genauso sieht es aus, du kannst mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer x-beliebige, verkehrsunsichere Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bewegen

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Power-MAN

Warum braucht man für eine Zulassung (wenn auch nur kurz) keine gültige Plakette ?

Kann ich nicht verstehen, da fahren dann teilweise verkehrsuntüchtige Fahrzeuge rum !?

Hää? Nee Plakette sagt doch nicht, dass das Auto verkehrssicher ist!!! Plakette sagt nur, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung ohne gravierende Mängel war. So kann ein Auto schon 5 Minuten nach der Prüfung komplett verkehrsuntüchtig sein, weil der Wagen bei der Ausfahrt vom TüV Gelände über den Bordstein geprügelt wurde und dabei irgendwas an der Achse verzogen wurde... Fährst Du jetzt 2 Jahre mit soner Kiste weiter durch die Gegend nur weil der Wagen TüV hat?

Deshalb brauchste bei KKZ auch kein TüV - Es wird an die Selbstverantwortung der Fahrer appelliert, dass das Auto auch zum Zeitpunkt der Nutzung von KKZ verkehrstüchtig ist! Zum Glück ist das so!

Muss den ALLES von Vater Staat geregelt sein? Haben wir keinen eigenen Kopf?

Und, die Regelung scheint auch zu klappen, oder sind Dir massenhafte Schwerstunfälle von Fahrzeugen mit KKZ bekannt?

 

am 1. August 2014 um 10:59

Soweit ich weiß darf das Kurzzeitkennzeichen

nur noch im Landkreis ausgestellt werden

in dem Du wohnst (war früher anders...)

Als kleine Zusatzinfo.

stimmt leider.

Zitat:

Original geschrieben von Windsorblau

Soweit ich weiß darf das Kurzzeitkennzeichen

nur noch im Landkreis ausgestellt werden

in dem Du wohnst (war früher anders...)

Als kleine Zusatzinfo.

Hö?

Habe mir dieses Jahr innerhalb von zwei Monaten zwei 124er in Warendorf bei Münster geholt (komme selbst aus Schleswig Holstein) und hab mir jeweils dort vor Ort ein Kurzzeitkennzeichen besorgt und zwar direkt am Tag ser Abholung.

Beide Male keine Probleme gehabt.

echt?

Die Frau sagte mir auf dem Amt, das ginge never ever nie mehr. Ich glaube, da hast du einfach Glück gehabt.

http://kfz-zulassung.de/blog/?p=79

OOPS ^^

Davon habe ich noch nie gehört.

Aber liest sich ja sehr eindeutig...

Dann hatte ich wohl wirklich ein Riesenglück und das gleich zwei Mal!

Hoffe ich hab nicht zu viel verraten - nicht, dass die dort jetzt auf den Deckel kriegen...

am 1. August 2014 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Power-MAN

Warum braucht man für eine Zulassung (wenn auch nur kurz) keine gültige Plakette ?

Kann ich nicht verstehen, da fahren dann teilweise verkehrsuntüchtige Fahrzeuge rum !?

genauso sieht es aus, du kannst mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer x-beliebige, verkehrsunsichere Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bewegen

Das mag in der Theorie stimmen. In der Praxis wird es aber richtig teuer, wenn Du in eine Routinekontrolle kommst oder gar einen Unfall hast. Im ersteren Fall bekommst Du Punkte in Flensburg für das Führen eines verkehrsunsicheren Autos, und im zweiten Fall wird die Versicherung sich auf den Standpunkt stellen, Du habest gewusst, dass das Auto nicht verkehrssicher ist, und bei Dir Regress holen.

es ist ohnehin jeder Autofahrer verpflichtet, vor der Abfahrt sein Vehikel auf Verkehrssicherheit zu überprüfen, tüv hin oder her

ich mach das meistens so daß ich gucke ob die Bremsen funktionieren und die Lichter, dann gehts los.

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