Wenn man Bremsanlage umbaut muss man die beim TÜV eintragen lassen?
Hi,
wenn ich von der normalen Bremsanlage auf Sportpaket oder AMG umrüsten möchte.
Kann ich das ohne TÜV abnahme tun oder muss ich das dann abnehmen lassen? Es sind ja alles original MB Teile.
Hoffe mir kann jemand helfen, danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pfeo
Zitat:
Original geschrieben von nepu123
Seit wann lassen rechtliche Fragen Rückschlüsse auf die handwerkliche Befähigung zu?
Außerdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob der Themenstarter überhaupt selber Hand anlegen will. Dort steht "wenn man" und nicht "wenn ich"........
danke nepu123 und pfeo und zu dir tobias37
schreib du besser gar nix wenn du von nicht´s eine Ahnung hast.
Wenn ich dein Bild irgend wo sehe bin ich jedes mal auf´s Neue gespannt was du dieses mal wieder für einen Müll von dir gibst. Ich habe bis jetzt noch nicht einen sinnvollen Beitrag von dir gelesen.
Damit ist das Thema für mich auch beendet und du brauchst dazu auch gar nichts zu schreiben.
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18 Antworten
Soviel mir Bekannt ist, führt eine Veränderung am Fahrwerk und der Bremse, als sicherheitsrelevantes Teil, immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!
Hast Du sowas schon mal gemacht???
Daher beim Tüv eintragen und prüfen lassen!!
Eine Antwort auf alle gleichartigen Fragen:
"jede Veränderung, sei es Anbauten, Umbauten oder Demontagen führen zum Verlust der Betriebserlaubnis, und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes!"
Das Fahrzeug hat vom Hersteller eine zum Typ gehörige Betriebserlaubnis erhalten. Nur diese ist gültig (siehe KFZ-Brief).
Somit müssen Veränderungen am Fahrzeug eine ABE haben, oder nach amtlicher Prüfung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Ausnahmen bilden Leuchteinrichtungen, die aber ein Prüfzeichen (E..) haben müssen und an Anbaumaße gebunden sind.
Einzige Ausnahme: der Rückfahrscheinwerfer. Der jedoch darf nur bei eingelegtem Rückwärtsgang, eingeschalteter Zündung und höchstens 10 m weit leuchten.
Gruß nosmoke
Hi,
ich sehe das etwas anders. Solange die AMG Bremsanlage bestandteil der ABE für dein Modell ist mußt du so eine Bremsanlage net eintragen lassen. Denn die ist als Option bereits in deiner allgemeinen ABE enthalten.
Sollten die Fahrzeuge mit dieser Bremsanlage jedoch eine andere ABE erhalten haben als dein Fahrzeug dann mußt du sie eintragen lassen.
Wahrscheinlioch gibt es bei den Fahrzeugen mit großer Bremsanlage einen vermerkt das nur 17 Zoll Felgen gefahren werden dürfen,das müßtest du wohl auf jeden Fall ändern lassen.
Gruß Tobias
Ich habe die originale Sportpaket Bremsanlage nachgerüstet und eine Eintragung war nicht erforderlich.
Begründung: Es handelt sich um eine Serien-Bremsanlage und ist auch bei den Modellen mit Sportpaket nicht in den Papieren erwähnt. Dieses gilt aber nur bei der Sportbremsanlage die auch ab Werk verbaut wurde!
Wenn du eine AMG Bremsanlage verbaust brauchst du eine ABE, bzw. TÜV Abnahme.
Sorry, wer die Frage: Wenn man Bremsanlage umbaut muss man die beim TÜV eintragen lassen?
...nicht beantworten kann, sollte die Finger von dieser Art von Arbeit lassen
Zitat:
Original geschrieben von tobias37
Sorry, wer die Frage: Wenn man Bremsanlage umbaut muss man die beim TÜV eintragen lassen?
...nicht beantworten kann, sollte die Finger von dieser Art von Arbeit lassen
Seit wann lassen rechtliche Fragen Rückschlüsse auf die handwerkliche Befähigung zu?
Zitat:
Original geschrieben von nepu123
Zitat:
Original geschrieben von tobias37
Sorry, wer die Frage: Wenn man Bremsanlage umbaut muss man die beim TÜV eintragen lassen?
...nicht beantworten kann, sollte die Finger von dieser Art von Arbeit lassen
Seit wann lassen rechtliche Fragen Rückschlüsse auf die handwerkliche Befähigung zu?
Außerdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob der Themenstarter überhaupt selber Hand anlegen will. Dort steht "wenn man" und nicht "wenn ich"........
Zitat:
Original geschrieben von Pfeo
Zitat:
Original geschrieben von nepu123
Seit wann lassen rechtliche Fragen Rückschlüsse auf die handwerkliche Befähigung zu?
Außerdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob der Themenstarter überhaupt selber Hand anlegen will. Dort steht "wenn man" und nicht "wenn ich"........
danke nepu123 und pfeo und zu dir tobias37
schreib du besser gar nix wenn du von nicht´s eine Ahnung hast.
Wenn ich dein Bild irgend wo sehe bin ich jedes mal auf´s Neue gespannt was du dieses mal wieder für einen Müll von dir gibst. Ich habe bis jetzt noch nicht einen sinnvollen Beitrag von dir gelesen.
Damit ist das Thema für mich auch beendet und du brauchst dazu auch gar nichts zu schreiben.
Es ist ja die original AMG Bremsanlage für den W203 wie ihn der C30, C32 und der C55 verbaut hat also gibt es dafür ja auch keine ABE oder liege ich da falsch?
Wenn man die vom Sportpaket ohne Eintragung verbauen kann müsste das dann doch mit der AMG auch gehen?
Zitat:
Original geschrieben von W203-C-Klasse
Es ist ja die original AMG Bremsanlage für den W203 wie ihn der C30, C32 und der C55 verbaut hat also gibt es dafür ja auch keine ABE oder liege ich da falsch?
Wenn man die vom Sportpaket ohne Eintragung verbauen kann müsste das dann doch mit der AMG auch gehen?
.... und auf unsere Aussagen verläßt du dich dann? Frage dazu bei einer amtlichen Stelle nach, z.B. Tüv, es geht letztlich um deinen Versicherungsschutz.
Die neue Bremsanlage kann z.B. für die zugelassenen Felgen unpassend sein, ergo muss das dem angepasst werden.
Werde ich dann wohl machen müssen.
Hätte ja sein können das jemand das selbe schon einmal bei sich umgesetzt hat und genau weiß wie der Ablauf dafür ist.
Vom Gefühl her würde ich denken, dass AMG Bremsanlage eine Zulassung nur für die genannten AMG Fahrzeuge hat.
Wenn die Bremsanlage und ordnungsgemäss eingebaut wurde und funktioniert, ist die Eintragung beim TÜV kein grosser Akt.
Für den Umbau brauchst du eine Bescheinigung von MB. das diese für dein Fahrzeug geeignet ist.
So wahr es bei mir wegen einen Bremsenumbau vom 190.er auf 190.er EVO 2
Fast alle Antworten hier zeugen von Unkenntnis und Ignoranz!
Könnte, müßte, sollte, vom Gefühl her, usw. sind keine rechtsverbindlichen Aussagen! Der Fahrzeughersteller hat nach "Richtlinie 70/156/EWG für Fahrzeughersteller" eine Typzulassung erworben. Das steht auch im KFZ-Brief. Änderungen,die diese Typzulassung betreffen, sind prüf und genehmigungspflichtig!
Und im Übrigen, wer will im Falle eines tödlichen Unfalles dem Staatsanwalt beweisen, dass die Änderung an der Bremsanlage nicht ursächlich für den Unfall war?
Es ist wie im kindergarten hier!
nosmoke