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Wer berechnet die SF-Rückstufung nach Schadensereignis beim Versicherungswechsel?
Hallo!
Wegen der allgemeinen Preiserhöhung denke ich (ohne Schaden) über einen Wechsel zu günstigsten Versicherung nach. Wie wichtig ist hier das Kriterium "harte/faire Rückstufung"?
Ich habe es so verstanden, dass bei einem Wechsel des Versicherers nach einem Schaden, der neue Versicherer die Rückstufung nach eigenen Kriterien anhand des Schadensverlaufs vornimmt. Oder übernimmt dieser die Rückstufung nach den Regeln des Vorversicherers?
Wird man bei Versicherern mit "fairer Rückstufung" nach einem Schaden überhaupt als Neukunde angenommen? Falls nicht, dann wäre das ein Grund direkt für dieses Kriterium mehr zu bezahlen.
Evtl erweiterte Frage: Wann ist ein Schaden eigentlich "vergessen"? Oder muss man nach einem Schaden vor Jahren generell damit rechnen, dass man beim neuen Versicherer anderes eingestuft wird als beim Vorversicherer ohne Rabattschutz?
Grüße&Danke
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13 Antworten
Es gelten für die Rückstufung beim Versichererwechsel immer die AKB des neuen Versicherers.
Dies ist aber nur relevant für Schäden die noch zu keiner Rückstufung führten. Dies kann somit ein Schaden sein, der aufgrund eines Rabattschutz auch vor Jahren nicht zu einer Rückstufung führte. Die wird dann nachgeholt
Zitat:
Dies ist aber nur relevant für Schäden die noch zu keiner Rückstufung führten.
Wie schaut das denn aus, wenn zB 02/24 ein Schaden war und dann zum 01/01/25 gewechselt wird? Bis dahin hat man ja schon das Angebot für 2025 vom alten Versicherer inkl Rückstufung vorliegen. Wird das dann übernommen oder neu berechnet?
Ich habe zufällig gerade die diesjährige Beitrgasrechnung vor mir liegen.
Dort steht:
Jeder Schaden führt zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Wir haben in dieser Rechnung
die Schäden berücksichtigt, die uns bis dahin bekannt waren. Bei späteren Schadenmeldungen
ändern wir den Schadenfreiheitsrabatt und die schadenfreien Jahre nachträglich. Wenn wir keine Entschädigung
zahlen, gilt Ihr bisheriger Schadenfreiheitsrabatt
Die neue Versicherung stuft nach Ihrer eigenen Tabelle zurück und natürlich auch zu Ihren Tarifen. Also wird neu berechnet wenn Du das so nennen willst.
Da die Stufung immer am 01.01. 00.00 Uhr stattfindet und du nur bist zum 31.12. 2400 Uhr bei der alten Versicherung bist, gilt immer die AKB beim neuen Versicherung am 01.01.
Also ist das Tarifmerkmal "faire Rückstufung" aus den Vergleichsportalen für die meisten gar nicht relevant bzw rechtfertigt keinen Aufpreis?
Die "faire Rückstufung" bezieht sich wohl eher auf die zu stufenden SF als auf das Wann diese stattfindet.
Logisch rechtfertigt eine sogenannte „faire Rückstufung“ eine Aufpreis gegenüber „unfairer RÜckstufung“
Sagen wir lieber bessere oder schlechtere Rückstufungstabelle …?
Anschaulich zu sehen auch beim Online Rechner der HUK oder HUK 24.
Dort kannst Du Dich zwischen HUK Basis oder HUK Classic Tarif in der Haftpflicht entscheiden.
Der Basistarif ist immer ein paar Euros günstiger, jedoch wird dort im Rechner auch eindeutig auf die schlechtere Rückstufungstabelle im Schadensfall aufmerksam gemacht.
Außerdem glaube ich mich noch zu erinnern daß früher dort im Basis Tarif die Entschädigungsleistungen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen begrenzt waren.
Beim Classic Tarif dagegen irgendwas mit 2 Mio. oder 10 Mio. pauschal…
Das dürfte wohl auch heute noch so sein.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 20. Oktober 2024 um 13:32:00 Uhr:
Logisch rechtfertigt eine sogenannte „faire Rückstufung“ eine Aufpreis gegenüber „unfairer RÜckstufung“
Sagen wir lieber bessere oder schlechtere Rückstufungstabelle …?
Aber das wird doch erst zum kommenden Versicherungsjahr wirksam, sofern man nicht wechselt. In diesem Fall würde man dann natürlich einen Tarif mit besserer Rückstufung wählen.
EdiT:
Wäre halt blöd, wenn man im Dezember einen Unfall baut. Dann wird der neue Vertrag im Januar schlecht rückgestuft. Denke, dass das deswegen wichtig ist und die Frage beantwortet
Inzwischen sind wir 100 Millionen
Zitat:
@Semistat schrieb am 20. Oktober 2024 um 14:23:45 Uhr:
Wäre halt blöd, wenn man im Dezember einen Unfall baut. Dann wird der neue Vertrag im Januar schlecht rückgestuft.
Auch wenn du am 31. Dezember einen Unfall verursachst, dann wirst du trotzdem zum 01.01. des Folgejahres zurückgestuft.
Das geschieht zwar zeitversetzt aber es wird so geregelt.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 20. Oktober 2024 um 17:26:59 Uhr:
Auch wenn du am 31. Dezember einen Unfall verursachst, dann wirst du trotzdem zum 01.01. des Folgejahres zurückgestuft.
Das geschieht zwar zeitversetzt aber es wird so geregelt.
Wenn ich am 31.11. "schadensfrei" bei einer Versicherung mit harter Rückstufung zum 01.01. einen Vertrag abschließe und in der Zwischenzeit einen Unfall baue, dann werde ich zum 01.01. hart zurück gestuft. Daher kann es durchaus Sinn machen auch ohne Schaden etwas mehr für das Tarifmerkmal "faire Rückstufung" zu zahlen. Man muss beim Wechsel ja einen Monat "überbrücken" und es kann immer was passieren.
Denke das Thema ist damit abschließend beantwortet.
31.11. ?
Du meinst wohl 30.11. oder ?